Wie Michael Gronau mitteilte, ist sein Vater Klaus Gronau am 9. Februar 2018 verstorben. Klaus Gronau bleibt uns als aktiver und aufrechter Streiter für die Aufarbeitung des Unrechtes der SED-Diktatur in guter Erinnerung. Insbesondere setzte er sich als Zeitzeuge des 17. Juni 1953 dafür ein, dass der Platz vor dem heutigen Bundesfinanzministerium in „Platz des Volksaufstandes“ umbenannt wurde. Seine jahrelangen unnachgiebigen Bemühungen waren schließlich von Erfolg gekrönt. Wir haben diesen Tag ausgiebig gefeiert. In vielen Veranstaltungen stand er uns mit seinem umfangreichen Erfahrungen zur Verfügung. Als ehemaligem Mitglied unseres Vorstandes hat ihm die UOKG großen Dank abzustatten. Am 15. Februar 2017, fast genau vor einem Jahr, ehrte die UOKG sein Wirken auf ihrer Festveranstaltung. Wir trauern um einen unermüdlichen Mitstreiter, der bis ins hohe Alter für Demokratie und Rechtsstaat gestritten hat.

Klaus Gronau am 16. Juni 2013 bei der feierlichen Umbenennung des Platzes in Platz des Volksaufstandes von 1953 – v.l.n.r. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit, Klaus Gronau, Innensenator Henkel, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble – (r) UOKG

Wochenlang haben sie verhandelt, nun steht der Koaltionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Ob es zu dieser Regierung kommt, hängt nun von dem Votum der SPD-Parteimitglieder ab. Der Koalitionsvertrag umfasst 177 Seiten, doch was sagt er zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und welche Verbesserungen sieht er für die Bertoffenen von SED-Unrecht vor?
Die Befristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze soll aufgehoben werden. Es soll geprüft werden, inwieweit die bestehenden rechtlichen Grundlagen für die DDR Heimkinder verbessert werden können. In Zusammenarbeit mit Opferverbänden und Gedenkstätten sollen insbesondere die nachwachsenden Generationen ohne eigene Diktaturerfahrung für das Unrecht der SED-Diktatur sensibilisiert werden. Die Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst soll bis zum 31. Dezmeber 2030 verlängert werden. Die Stasiunterlagenbehörde soll im Lichte der Ergebnisse der Expertenkommission und im Benehmen mit den Opferverbänden zukunftsfest gemacht werden.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG): „Eine unserer wichtigsten Forderungen, also die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze, wäre damit endlich unter Dach und Fach. Natürlich hätten wir uns mehr konkrete Zugeständnisse gewünscht, wie z.B. die Festlegung auf ein zentrales Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft, dennoch werden einige gute Ansatzpunkte festgelegt. Wir werden alles uns mögliche tun, damit diese Versprechungen auch eingehalten werden und natürlich auch darüber hinaus unsere Forderungen weiter verfolgen.“

Kontakt: Referent für Öffentlichkeitsarbeit der UOKG, Benjamin Baumgart, Tel.: 030 55 77 93 53, presse@uokg.de

Text der Presseerklärung

Die Fristen zur Rehabilitierung nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen laufen am 31. Dezember 2019 aus. Wer bis dahin nicht handelt, verliert seine Ansprüche. Die UOKG hat schon über viele Wege die Bundesregierung und die Parteien im Bundestag aufgefordert, endlich diese Frist ersatzlos zu streichen. Bis jetzt aber noch ohne Erfolg.
Nun hat am heutigen Tage der Bundesrat entschieden, dem Entschließungsantrag der Neuen Bundesländer und Berlin vom Dezember 2017 (Drucksache 743/17) zu folgen, in welcher die Bundesregierung zur Aufhebung der Antragsfristen aufgefordert wird. Darüber hinaus wurde auf Empfehlung des Rechtsausschusses der Antrag dahingehend erweitert, dass die Fristen für die Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst fallen sollen.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):
„Schon mehrmals habe ich mich zu diesem Thema geäußert und den mangelnden Respekt gegenüber den Betroffenen angeprangert. Es freut mich sehr, dass nun zumindest schon mal der Bundesrat sich des Themas angenommen hat und die Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze fordert. Auch die Streichung der Fristen für Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst wäre ein wichtiges Zeichen. Nun liegt es am Bundestag, dieser Farce endlich ein Ende zu bereiten. Der Aufarbeitung des SED-Unrechts darf kein zeitlicher Riegel vorgeschoben werden.“

Text der Presseerklärung

Die UOKG plant für 2018 sechs öffentliche Veranstaltungen.

1) Zwei Verbändetreffen mit den Themen

  • Verfolgung in der SBZ von 1945 bis 1949
  • Neue Forschungsergebnisse zur Zwangsadoption

2) Zwei Kongresse

  • Vergessene Kinder, Kinder von SED-Opfern heute
  • Menschenrechte in der DDR

3) Zwei Abendveranstaltungen

  • Prager Frühling
  • Zersetzungsopfer

Genauere Angaben (Thema, Ort und Zeit) folgen in Kürze.

Mit Betroffenheit hat die UOKG den Tod des IKEA-Gründers Ingvar Kamprad zur Kenntnis genommen.
Viele Westunternehmen ließen ihre Produkte auch von politischen Häftlingen aus der DDR unter Zwangsarbeit produzieren. IKEA zählt zu diesen Unternehmen. Jedoch ist IKEA eines der ganz wenigen Unternehmen, die sich zu ihrer Verantwortung bekannt  und sich bei den Betroffenen öffentlich entschuldigt haben.
Darüber hinaus hat IKEA die UOKG-Studie: „Das System der Zwangsarbeit in der SED-Diktatur“ finanziert. Damit hat IKEA einen wichtigen Beitrag bei der Aufklärung der Umstände von DDR-Zwangsarbeit geleistet. Auch in Zukunft bleibt IKEA dem Thema verbunden und ist nach wie vor bereit zu helfen.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):
„Ich bedauere den Tod von Ingvar Kamprad sehr. Ich bin aber davon überzeugt, dass sich nichts an der guten Zusammenarbeit mit IKEA ändern wird.“

Ansprechpartner: UOKG-Geschäftsstelle; 030/55779351; info@uokg.de

Seit fast zehn Jahren standen die Forderungen nach Bereitstellung des berlinpasses für die Opfer der SED-Diktatur im Raum. Nun wurde er endgültig vom Senat beschlossen (Nr. S-904/2018). Berechtigt sind die in Berlin wohnhaften Empfänger und Emfängerinnen:
1. einer besonderen Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG),
2. von Ausgleichsleistungen nach § 8 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) oder
3. einer Ausgleichsrente für Schwerbeschädigte nach § 32 Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder eines Berufsschadensausgleichs nach § 30 BVG jeweils in Verbindung mit § 21 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), § 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) oder § 3 Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG).
Zudem haben sie Anspruch auf das Sozialticket, welches für 27,50 € erhältlich ist.
Der berlinpasses und das Sozialticket können bei den Bürgerämter beantragt werden. In den nächsten Tagen erhalten alle neuen Anspruchsberechtigten ein Informationsschreiben, das alle wichtigen Informationen zum berlinpass und zum Berlin-Ticket S enthält.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):
„Wir freuen uns, dass es endlich mit dem berlinpass und dem Sozialticket für Opfer von SED-Unrecht geklappt hat. Wir hätten uns zwar gewünscht, dass der Empfängerkreis noch weiter gefasst und auch andere Beroffene von SED-Unrecht, wie z.B. die verfolgten Schüler, berücksichtigt worden wären, dennoch bleibt es eine gute Sache.“