24 Mai Deutschlandvertrag führte zu Zwangsaussiedlungen
Am 26. Mai 1952 wurde in Bonn der Deutschlandvertrag unterzeichnet, mit dem Bundeskanzler Konrad Adenauer den Weg zur deutschen Einheit in Freiheit sichern wollte. Dem war die Stalin-Note vom 10. März 1952 vorausgegangen, deren Ernsthaftigkeit nie geprüft wurde. Nachdem Adenauer seine Unterschrift geleistet hatte, trat der DDR-Ministerrat zusammen und beschloss auf sowjetische Weisung eine Verordnung, die zur Errichtung des 5-km-Sperrgebiets an der innerdeutschen Grenze und damit zu den ersten Zwangsaussiedlungen führte.
Die UOKG und Inge Bennewitz, selbst von Zwangsaussiedlung betroffen, haben eine Petition an den Bundestag gerichtet, welche schon am 9. September 2018 an den Ausschussvorsitzenden, Marian Wendt (CDU), übergeben wurde. Darin wird für jeden einzelnen Betroffenen eine angemessene Entschädigung gem. Art. 17 Einigungsvertrag für die „exceptionelle“, individuelle politische Verfolgung gefordert. Die Petition schien auf erfolgreichem Weg zu sein, bis diese Verfolgtengruppe aus einem Positionspapier der CDU/CSU gestrichen wurde. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wünscht eine Lösung durch die Neuen Länder und verweist dabei auf Hilfszahlungen, die Zwangsausgesiedelte in Thüringen 1997 in Anlehnung an die Vertriebenenzuwendung bekommen haben. Doch die war als Ausgleich für materielle Verluste gedacht.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):
„Wir bleiben bei unserer Forderung nach einer bundesgesetzlichen Regelung, die das schwere politische Unrecht vor dem bedeutsamen historischen Hintergrund nach 30 Jahren Einheit endlich angemessen würdigen soll.“
Ansprechpartner: Benjamin Baumgart; 030/55779620; presse@uokg.de