Die Regierungskoalition hat vorgeschlagen, im Stasi-Unterlagengesetz zu verankern, dass frühere Stasi-Mitarbeiter nicht mehr in der Jahn-Behörde beschäftigt werden dürfen. Diejenigen,
welche derzeit in der Behörde arbeiten, sollen auf andere Posten in der Bundesverwaltung versetzt werden.

Der Vorsitzende des Dachverbands der SED-Opfer, Rainer Wagner erklärt hierzu: “Wir stehen hinter den Vorschlag. Für uns Opfer ist es eine unerträgliche Vorstellung, dass ehemalige Stasi-Mitarbeiter in jener Behörde arbeiten, die unsere Akten verwaltet. Durch den jüngsten Vorschlag könnte das Problem in ordentlicher Weise gelöst werden.
Im Gegensatz zu der Opposition meinen wir, dass nichts gegen eine Regelung im Stasi-Unterlagengesetz spräche. Es wäre ein rechtsstaatlich sauberer Weg, der wegen der geplanten Versetzung der Mitarbeiter in andere Behörden zudem sozial ausgewogen wäre.“

Das dritte UOKG-Verbändetreffen im Jahr 2015 fand am Wochenende 17./18. Oktober 2015 statt. Neben wissenschaftlichen Referaten zur Überwachungspraxis war in der Mitgliederversammlung ab ca. 16.00 Uhr die Wahl des neuen Vorstands. Separater Eingang, ca. 20 Meter links neben dem zentralen Museumseingang. Dort ist auch ein Lift vorhanden. Die Tagung begann 13 Uhr in der Gedenkstätte Normannenstraße, Haus 1 (Stasi-Museum) Ruschestr. 103, 10365 Berlin, 4. Stock Raum 418.
Thema: „Überwachungspraxis in Diktatur und Demokratie“ Details zu den Referenten hatten Sie über eMail erhalten.
– Eine Veranstaltung mit Förderung der Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Kommunique der „Union der Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft-UOKG“ vom 13. Januar 2014

„Die  Opfer der kommunistischen „Boden-und Industriereform“ durchgeführt von den sowjetischen Besatzungsorganen nach 1945 sowie später der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) nach 1949, sehen mit Erschrecken den fortdauernden Niedergang und Verfall jahrhundertealten Kulturguts in Form ihrer früheren Herren- und Gutshäuser bis hin zu ganzen Gebäude-Ensembles im ländlichen Raum als wertvolle Baudenkmale in den neuen Bundesländern.

Die zu DDR-Zeiten zweckentfremdet  genutzten und heruntergewirtschafteten, auch nach 1990 weiter dem Verfall ausgesetzten Anwesen sind Zeugnis jahrhundertealter Geschichte mit zum Teil einzigartiger Architektur.

Da seit 1945 kaum Erhaltungsmaßnahmen getroffen wurden, sind viele von ihnen weiterhin dem Verfall preisgegeben.Zahlreiche Abrisse und damit die Vernichtung unwiederbringlichen Kulturguts sind fast an der Tagesordnung. Viele der Anwesen sind in öffentlichem Besitz.Deshalb tragen  der Bund, die betroffenen Bundesländer und Kommunen hier eine besondere Verantwortung, umgehend Rettungsmaßnahmen einzuleiten.

Die Opfer der kommunistischen Landwirtschaftspolitik schlagen eindringlich eine möglichst unbürokratische und zur Rettung von bedrohtem Kulturgut nachhaltige Lösung vor. Diese Lösung müsste eine schnellstmögliche Rückübereignung von Immobilien an die daran interessierten vormaligen Eigentümer oder deren Erben ermöglichen. Um die notwendigen und sofortigen  Sanierungen, in manchen Fällen auch Sicherungen gegen schnellen Verfall zu realisieren, wird eine Rückübereignung gratis oder in Sonderfällen zu vergünstigten Bedingungen von bis zu 99 Hektar der früheren Agrarflächen gefordert.

Mit der Erwerbsmöglichkeit soll die Vergünstigung beim Erwerbspreis für die Sanierung der denkmalgeschützten Immobilien zweckgebunden eingesetzt werden. Hierzu gibt es nach unserer Kenntnis bereits geeignete Vorschläge, bei denen auch die Interessen des Bundeshaushalts bzw. des Landesfiskus beachtet werden. Die Größenordnung von 99 Hektar Ackerland wurde genannt,weil die sogen. „Bodenreform“ in der SBZ jedenfalls formell nur alle Guts- und Großbauern- Betriebe über 100 Hektar betraf.

Unser Zusammenschluss wird alles daransetzen, dass im Sinne des Rechts und des Rechtsfriedens, aber vor allem auch wegen der akuten Gefahren für wertvolles Kulturgut in den neuen Ländern, eine kurzfristige Lösung des Problems gefunden wird. Dies stellt auch ein zentrales Thema für den weiteren „Aufbau Ost“ dar. “

Dieter Dombrowski: Wer sich dem Austausch entzieht, behindert somit eine sachgerechte Begutachtung von Folgeschäden.

Viele Opfer von SED und Stasi scheitern mit der Geltendmachung von verfolgungsbedingten gesundheitlichen Schäden an medizinischen Gutachtern. Insbesondere die Begutachtung von psychischen Folgeschäden scheitern auffallend häufig an psychologischen Gutachten. Ursache dafür ist nach Ansicht der Opferverbände die völlige Unkenntnis der meisten Psychologen über die Repressionsmethoden von SED und Stasi, die bei der Verfolgung von Regimegegnern nicht auf plumpe Gewalt sondern auf Psychologie als Waffe gesetzt haben.

Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) führt am 08.10.2016 einen Kongress zur Thematik: „Wege zu einer verbesserten Begutachtung von Haft- und Repressionsopfern der SED-Diktatur durch“. Neben Fachvorträgen gibt es eine Podiumsdiskussion mit Frau PStS Iris Gleicke, MdB, einem Fachanwalt für Sozialrecht und einem ursprünglich geplanten Teilnehmer des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen.

Seitens des Verbandes wurde nun die Teilnahme am Kongress abgesagt. Der Bundesvorsitzende der UOKG, Dieter Dombrowski, fand dafür kritische Worte: „Wer sich dem fachlichen Austausch über die Begutachtung von Opfern des SED-Regimes entzieht, verweigert den Repressionsopfern von SED und Stasi den Respekt als Mensch und behindert den Genesungsprozess der Opfer. Das ist beschämend.“ Die Weigerung des Präsidenten, Prof. Dr. Krämer, mit dem Vorsitzenden der UOKG zur Vorbereitung des Kongresses zu sprechen, zeugt von fehlendem Interesse.
Dombrowski mahnt hier an, dass es für die Opfer des SED-Regimes wichtig ist, großmöglichste Kompetenz für ihre Begutachtung zu erhalten. Der Berufsverband der Deutschen Psychologen hat Jahrzehnte gebraucht, um die Rolle der Psychologen in der NS-Zeit aufzuarbeiten. Offensichtlich hat der Berufsverband der Deutschen Psychologen ein Problem damit, sich mit staatlich zu verantwortendem Unrecht und den psychischen Folgen für die Opfer auseinanderzusetzen und behindert somit eine sachgerechte Begutachtung von Folgeschäden, verursacht durch das SED-Unrechtsregime.

Am Samstag, dem 10. Oktober 2015 veranstaltete die UOKG 11-18 Uhr im Besucherzentrum Berliner Mauer (S Nordbahnhof, Bernauer Str. 119) einen Kongress zu den Opfern der sowjetischen Speziallager in Deutschland nach 1945.

Referenten sprachen vor 70 Teilnehmern zur Lebenswirklichkeit, zum Terrorapparat und der Entwicklung der Lagergemeinschaften nach dem Zusammenbruch der DDR. „Es gibt keinen Grund“, so 2011 die Historikerin Bettina Greiner, „die Speziallager nicht bei dem Namen zu nennen, der ihnen zusteht: Konzentrationslager.“

HINTERGRUND | PROGRAMM | WELT | Empfang Brandenburg

Programmschwerpunkte

„Der sowjetische Terrorapparat in Deutschland 1945 bis 1949: Wirkung und Wirklichkeit“

„Mit dem Abstand von Jahrzehnten. Lebensgeschichtliche Verarbeitung des Aufenthalts in sowjetischen Speziallagern“

„Zeitzeugenberichte und Rückblick auf die Gründungsphase der Lagergemeinschaften nach 1990“

„Ausblick: Zur Zukunft der Lagergemeinschaften und Initiativgruppen in Deutschland“

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges begann die Sowjetische Besatzungsmacht in ihrer Besatzungszone rasch mit der Errichtung von Lagern, in die nationalsozialistische Funktionsträger und viele Unschuldige und demokratische Gegner der kommunistischen Diktatur eingesperrt wurden. 70 Jahre nach der Errichtung drohen die Lager und Ihre Opfer in Vergessenheit zu geraten. Wir möchten den aktuellen Stand der Forschung zu den Speziallagern und die Zukunftsperspektiven der Lagergemeinschaften diskutieren und die Opfer ehren.
In den insgesamt 38 Lagern (10 Straflager in der sowjetisch besetzten Zone, 28 Arbeitslager östlich von Oder und Neiße). Darunter auch in ehemaligen NS-Konzentrationslagern wie Buchenwald und Sachsenhausen. Dort kamen nach dem Kriegsende 1945 durch Überfüllung, Hunger, Seuchen noch hundertausende Internierte ums Leben.
Altersbedingt wird die Zahl der Zeitzeugen immer geringer. Die jüngsten der damaligen Opfer sind inzwischen 85 Jahre und älter. Deshalb möchten wir mit dem Kongress öffentlichkeitswirksam an das Schicksal dieser Opfer erinnern und ihnen noch einmal eine Stimme geben.

Eine Veranstaltung mit Förderung der Bundesstiftung Aufarbeitung

Zweieinhalb Jahre Haft für den vietnamesischen Blogger Le Quoc Quan

Als Anklagegrund wurde dem katholischen Rechtsanwalt angebliche Steuerhinterziehung vorgeworfen. Ende Sept. 2013 hat ihn ein Gericht in Hanoi für schuldig erklärt und eine Haftstrafe von 30 Monaten verhängt. Dazu kommt eine Geldstrafe von ca. 23.000 Euro, wie die taz berichtet.

Als wirklicher Grund für die Anklage wird Quans Engagement für Religionsfreiheit, Bürgerrechte und seine Kritik an der Kommunistischen Partei in Vietnam angenommen. Um Proteste hunderter Anhänger zu verhindern, die seine Freilassung forderten, wurde das Gerichtgebäude weiträumig abgesperrt. Quan selbst sagte nach der Urteilsverkündung:

„Ich habe lange Zeit die Korruption, Bürokratie und Stagnation, die unserem Land schaden, angeprangert und dagegen angekämpft…Ich bin das Opfer politischer Absichten.“

Bitte senden Sie individuell formulierte Protestbriefe nach Vietnam! Eine Anleitung finden Sie hier beim PEN-Zentrum.

Dank an die vietnamesische Gemeinschaft in Deutschland  für den Hinweis.
https://www.thongtinducquoc.de/node/968