Seit 2009 wird der 23. August als Europäischer Tag des Gedenkens an die Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus begangen.

Der Potsdamer Verein „Gedenk- und Begegnungsstätte ehemaliges KGB-Gefängnis“ (Leistikowstr) wird diesen Gedenktag würdig begehen und lädt für 18 Uhr in die Gedenk- und Begegnungsstätte ein. Den Festvortrag mit dem Titel „Phönix aus der Asche: Von der Kraft europäischer Erinnerungen an Stalinismus und Nationalsozialismus“ wird Karl-Konrad Tschäpe halten.

Einzelheiten sind dem Flyer im Anhang zu entnehmen.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erlebte Europa eine politische und ideologische Teilung in demokratisch verfasste Staaten und in jene des sowjetischen Machtimperiums. Auch in einem Teil Deutschlands begann 1945 der Aufbau einer kommunistischen Diktatur. Für die Menschen, die hier leben mussten, folgten 44 Jahre in Unfreiheit, Angst, politischer Verfolgung und Unterdrückung.

Im Herbst 1989 forderten mutige und couragierte Bürger in der DDR vom SED-Regime freiheitliche und demokratische Rechte. In der Friedlichen Revolution erzwangen sie den Rücktritt der Regierung, die Öffnung der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze sowie die ersten freien Wahlen.

Seit nunmehr 22 Jahren ist Deutschland in Freiheit wiedervereinigt. Doch die totalitäre kommunistische Vergangenheit darf nicht in Vergessenheit geraten, insbesondere nicht die vielen Menschen, die auf Grund von Haft und Verfolgung gelitten haben, die enteignet, verschleppt, seelisch gebrochen und deren Familien auseinandergerissen worden sind.

An diese Frauen, Männer und Kinder müssen wir erinnern.

In Deutschland gibt es viele Denkmäler und Gedenktafeln, die sich auf die Zeit der kommunistischen Gewaltherrschaft seit 1945 beziehen. Sie sind jedoch in der Regel speziellen Ereignissen und einzelnen Opfergruppen gewidmet.

Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) e.V. setzt sich deshalb dafür ein, dass ein Mahnmal zum Gedenken an alle Opfer des Kommunismus in Deutschland von 1945 bis 1989 an einem zentralen Platz in der Hauptstadt unseres wiedervereinigten Landes errichtet wird.

Nach dem Sieg der Alliierten über den Nationalsozialismus wurde im sowjetisch besetzten Sektor Berlins die Zentrale der Sowjetischen Besatzungsmacht in Deutschland errichtet. Mit der Gründung der DDR entstand hier das staatliche und repressive Machtzentrum der SED. Deshalb streben wir als Standort für ein zentrales Mahnmal einen repräsentativen Platz in Berlin an.

Dieser Ort soll dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und dauerhaft an die zerstörerische Macht des Gesellschaftssystems im real existierenden Sozialismus erinnern.

In anderen Staaten des ehemaligen Ostblocks wird bereits der millionenfachen Opfer der Verbrechen nach 1945 würdig gedacht. So sind in den vergangenen Jahren in Prag, Csömör bei Budapest, Sofia oder in Moskau vor dem Hauptquartier der ehemaligen sowjetischen Geheimpolizei Mahnmale entstanden. Nahezu ein Vierteljahrhundert nach dem Ende der kommunistischen Diktatur in der ehemaligen DDR ist es an der Zeit, dass auch in Deutschland ein solcher Ort entsteht.

Wir wollen eine Opfergedenk- bzw. Mahnstätte, die zum festen Bezugspunkt für offizielle Gedenkveranstaltungen und für die individuelle Trauer einzelner Opferinitiativen und Verbände wird. Was nicht entstehen darf ist jedoch ein Ort, der auf Grund seiner bedrückenden Atmophäre vom Rest der Bevölkerung gemieden wird.  Der positive Akzent – die gelungene Überwindung der Diktatur – soll hier im Vordergrund stehen.

Widerstand gegen politische Repressionen sowie Toleranz, Freiheit, Demokratie und das Recht auf Individualität: Die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft soll die nachwachsenden Generationen ermutigen, sich in Zukunft gegen Unrecht und Gewalt in jeder Form zur Wehr zu setzten. Wir halten es aus diesem Grund für unerlässlich, ein Mahnmal mit einen Ort der Information über die Enstehung und die Auswirkungen der kommunstischen Diktatur in Osteuropa zu ergänzen.

Unser Ziel ist ein Beschlusses des Deutschen Bundestags über die Errichtung eines Mahnmals zum Gedenken an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland zwischen 1945 und 1989. Deshalb rufen wir dazu auf, unsere Initiative sowohl in der öffentlichen Diskussion, als auch politisch zu unterstützen, denn wir stehen noch am Anfang!

Als ersten Schritt wollen wir Unterschriften von allen Personen sammeln, die hinter unserem Projekt stehen und eine Auseinandersetzung um die Interpretation der jüngsten Vergangenheit nicht scheuen.

Bitte unterschreiben Sie unseren Aufruf und schicken Sie den unterschriebenen Abschnitt zurück an die:

UOKG e.V.
Geschäftsstelle Mahnmal
Ruschestraße 103, Hs.1 – 10365 Berlin

per Fax: 030 55779340

Oder eingescannt in elektronischer Form an:
mahnmal@uokg.de

Am 4. November 1992 trat das 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kraft. Die UOKG hatte sich dafür sehr stark gemacht und begrüßte sodann die Möglichkeit für die Betroffenen sich nunmehr offiziell für die zu Unrecht erlittene Haftstrafe rehabilitieren zu lassen.
Das 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz war ein wichtiger Schritt für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Es folgten noch ein zweites und ein drittes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Auch diese tragen zu einer erfolgreichen Aufarbeitung bei. Dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze viele Opfergruppen nicht oder nicht ausreichend auffangen.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):
„Neben dem Licht gibt es auch viel Schatten. Natürlich sind die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze eine gute Sache, dennoch sind sie an vielen Stellen noch verbesserungsbedürftig. Haftfolgeschäden müssen anerkannt werden. Verfolgte Schüler benötigen einfach mehr Unterstützung. Unterbringungen in Spezialheimen bedürfen einer Rehabilitierung. Betroffene von Zwangsadoptionen müssen endlich Berücksichtigung finden. Dies um nur einige Baustellen zu nennen. Aber allen voran muss endlich die Befristung bis zum 31.12.2019 ersatzlos gestrichen werden. Alle Parteien sprechen sich für eine Entfristung aus, dennoch geschieht nichts. Dies ist eine Respektlosigkeit gegenüber allen Betroffenen und zeigt, welchen Stellenwert die Aufarbeitung der SED-Diktatur in unserer Gesellschaft einnimmt.“

Ansprechpartner: UOKG-Geschäftsstelle; 030/55779351; info@uokg.de

Siehe auch: Thema der Deutschen Welle vom 4.11.2017: Opfer der DDR-Justiz kämpfen um ihr Recht

Seit vier Jahren hat die UOKG immer wieder gefordert, den sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen Heimen und Familien der DDR zu untersuchen. Betroffene hatten immer wieder berichtet, dass es in Spezialheimen und Jugendwerkhöfen zu sexuellen Übergriffen gekommen war.

Im Herbst letzten Jahres erhielt die UOKG den Auftrag, diese absolut weißen Flecken in der Geschichte der SED-Diktatur zu untersuchen. Bis dahin gab es eine große Zahl an Untersuchungen über die alte Bundesrepublik, aber keine einzige über sexuellen Missbrauch in der SED-Diktatur.

Die Expertise wurde am 11. Oktober auf dem 2. Hearing der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs von den Autoren vorgestellt. Dr. Christian Sachse (UOKG) berichtete über aufgefundene Dokumente und unveröffentlichte Statistiken, Benjamin Baumgart (UOKG) über den juristischen Umgang und Stefanie Knorr (Gegenwind) über die psychischen Folgeschäden.

Nur ein Bruchteil der Missbräuche wurde überhaupt bekannt. Interne Zahlen belegen aber, dass es zwischen 1960 und 1989 84.000 Anzeigen wegen sexuellen Kindesmissbrauchs gegeben hat. Die Dunkelziffer lag allerdings viel höher. Nur jeder 7. Fall wurde angezeigt. So müssen wir davon ausgehen, dass es in den genannten Jahren mehr als eine halbe Million Missbrauchsfälle gegeben hat.

Dass die DDR ihr selbstgepflegtes Image einer lückenlos „sauberen sozialistischen Moral“ nicht ankratzen wollte, und daher Informationen unterdrückte, wo sie nur konnte, erscheint aus der Perspektive der kommunistischen Diktatur allzu logisch. Warum aber fast dreißig Jahre nach dem Ende der DDR vergehen mussten, ehe sich die heutige Demokratie dieser Frag annahm, ist nicht erklärbar. Es ist auch nicht entschuldbar. Es ist peinlich.

In seinem Vorwort zur Untersuchung schreibt Dieter Dombrowski: „Die UOKG, deren Aufgabe in der Vertretung der Opfer in Politik und Öffentlichkeit besteht, begrüßt dieses Projekt als einen Beginn der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Osten
Deutschlands, der in den westlichen Bundesländern bereits viel weiter fortgeschritten ist. Vor allem im Namen der Opfer, die ihr Schicksal bis heute zu tragen haben, ist eine möglichst weitgehende Aufklärung geboten. Nur so sind spezifizierte Angebote zur Therapie und Lebenshilfe möglich, die den Betroffenen weiterhelfen.“

Titel:
Dr. Christian Sachse, Stefanie Knorr, Benjamin Baumgart:
Expertise. Historische, rechtliche und psychologische Hintergründe des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in der DDR.
Hrsg.: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Berlin, Leipzig 11. Oktober 2017

Die Expertise kann hier heruntergeladen werden:

https://www.aufarbeitungskommission.de/wp-content/uploads/2017/10/Expertise-DDR_online.pdf

Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) zur Diskussion um die/den Ostbeauftragten der Bundesregierung

Zur Diskussion um die zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben des Ostbeauftragten der Bundesregierung erklärt der Bundesvorsitzende der UOKG Dieter Dombrowski:
Eine Stärkung des Amtes der Ostbeauftragten der Bundesregierung wäre wünschenswert. Die besonderen Belange der Ostdeutschen spielen in der praktischen Politik faktisch keine Rolle mehr. Hunderttausende von SED-Opfern fühlen sich im wiedervereinigten Deutschland nur noch als lästige Nörgler wahrgenommen. Zu einer sachlichen Erörterung von Gerechtigkeitsfragen zwischen SED-Opfern und der Politik kommt es kaum noch. Große Teile der ehemaligen SED-Opfer haben sich von der Politik abgewandt und gehören zu den Protestwählern. Das ist bitter, so Dombrowski, aber vor allem unnötig. Eine Stärkung der Aufgaben des/der Ostbeauftragten der Bundesregierung  wäre dringend geboten.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kameradinnen und Kameraden,

zum 9. September 2017 laden wir Sie herzlich zu unserem UOKG-Kongress ein.

Am Ende der Legislaturperiode der Bundesregierung ziehen wir Bilanz

Wo stehen wir bei der Aufarbeitung von SED-Unrecht?

Erreichtes – Defizite – Perspektiven

Der Kongress findet statt am 9. September 2017 von 11 bis 17.30 Uhr

in der Gedenkstätte Berliner Mauer, Besucherzentrum – der Eintritt ist frei –

  • Eingeladen haben wir die Vertreter der klassischen Institutionen der Aufarbeitung Stiftung Aufarbeitung, Beauftragte des Bundes für Kultur und Medien (BKM), Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen,
  • Aus unseren Verbänden werden vier Referenten die Sicht der Opfer darstellen zur Lage der zwangsdeportierten Frauen, der Zwangsausgesiedelten, der durch die Bodenreform Enteignteten, der Insassen von Durchgangsheimen
  • Über aktuelle Probleme berichten der Jurist Dr. Johannes Wasmuth, die Landesbeauftragte Birgit Neumann-Becker, Eveline Humm von der Häftlingshilfestiftung
  • Dieter Dombrowski  stellt die Zukunft der Aufarbeitung aus Sicht der UOKG dar.
  • Der Kongress wird abgeschlossen mit einer Podiumsdiskussion „Kleine Brötchen oder großer Wurf?“ Zur Zukunft der Aufarbeitung.