UOKG – Abendveranstaltung

 

Mittwoch, den 9. Oktober 2019, 18:30 Uhr

Stasi-Zentrale. Campus für Demokratie

„Haus 7“, Raum 427, Ruschestr. 103, 10365 Berlin

Eintritt frei

Edeltraud Eckert wurde 1950 wegen des Verteilens von Flugblättern zu einer Haftstrafe von
25 Jahren verurteilt. Sie starb 1955 an den Folgen eines Unfalls, der sich während der Haftzwangsarbeit im Frauenzuchthaus Hoheneck ereignete. Edeltraud Eckert hinterließ Gedichte, in denen sich sowohl die inhumanen Haftumstände als auch ihr Freiheitswunsch auf einzigartige Weise ausdrücken.

Programmablauf:

18.30 Uhr:        Begrüßung

Dieter Dombrowski, UOKG-Bundesvorsitzender

18.45 Uhr:        Vortrag über Leben und Werk von Edeltraud Eckert

Prof. Ines Geipel, Germanistin, Schriftstellerin

19.15 Uhr:        Dokumentarfilm „F – wie Freiheit“

In Zusammenarbeit mit der Museumspädagogin Gudrun Bauer und dem Regisseur Roland Zumbühl interviewten Schüler des von Saldern-Gymnasiums Brandenburg/Havel Familienangehörige, ehemalige Mithäftlinge und Klassenkameraden von Edeltraud Eckert. Im Ergebnis des Projekts entstand 2009 der Dokumentarfilm „F – wie Freiheit“.

20.15 Uhr:        Podiumsgespräch

Prof. Ines Geipel, Germanistin, Schriftstellerin

Roland Zumbühl, Wien, Regisseur des Dokumentarfilms „F- wie Freiheit“

Gudrun Bauer, Museumspädagogin, Initiatorin des Schülerprojekts

Hanswalter Werner, Schulleiter a.D., von Saldern-Gymnasium Brandenburg/Havel

Moderation: Uta Gerlant, Historikerin, Leiterin der Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße

 

Den Flyer zu der Veranstaltung finden Sie anbei.

 

Eine Veranstaltung der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V.

Gefördert mit Mitteln der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

In Kooperation mit dem Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen

Mauerbau jährt sich zum 58. Mal

 

Am 13. August 1961 wurde die Mauer errichtet. Die Grenzgebiete wurden massiv bewacht. Die 30.000 Grenzsoldaten hatten Schießbefehl.

Auf Frauen und Kinder sollte aber nicht geschossen werden. Die Stasi stellte jedoch die Forderung, mit der Anwendung der Schusswaffe nicht zu zögern, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frau und Kind erfolgen, was sich die Verräter schon oft zu Nutze gemacht hätten.

Bis 1989 starben über 30 Kinder und Jugendliche an der Berliner Mauer und innerdeutschen Grenze. Dies beleuchtet nun eindrucksvoll eine Dokumentation der ARD. So ertranken Kinder aus West-Berlin in der Spree, weil die Grenzsoldaten ihnen nicht halfen und West-Berliner Einsatzkräfte sich aufgrund des Schießbefehls im Osten nicht ins Wasser wagten. Erst nach 1975 einigten sich Ost und West auf eine Erstretterabsprache.

Auf Jugendliche, die über die Elbe oder an anderen Orten versuchten die Grenze zu überwinden, wurde ohne zu zögern mit Maschinenpistolen geschossen. So wurden von zwei Grenzern Maschinenpistolensalven auf den 15-jährigen Heiko Runge abgefeuert, obwohl dieser, selbst nach Aussage der Stasi, auch einfach hätte festgenommen werden können. Eine Kugel traf den Jugendlichen tödlich.

 

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Um seinem eigenen Volk den Weg in die Freiheit zu versperren, waren dem SED-Regime alle Mittel Recht, auch wenn dies den Tod von Kindern und Jugendlichen zur Folge hatte.“

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei finden Sie einen Brief des Menschenrechtszentrums Cottbus, welcher um die Unterstützung des Bundespräsidenten bittet.

Es geht um die Kommssion „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“, welche allem Anschein nach nicht gewillt ist, Projekte von und für die Opfer von SED-Unrecht zu fördern.

Mit freundlichen Grüßen

UOKG-Geschäftsstelle

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass DDR-Flüchtlinge, die dauerhafte Schädigungen erlitten haben, entschädigt werden können.

Das Bundesverwaltungsgericht hat letzten Mittwoch eine historische Entscheidung getroffen: „Weil DDR-Grenzsicherungsanlagen rechtsstaatswidrig waren, können Flüchtlinge aus der DDR für gesundheitliche Schäden durch den Grenzübertritt grundsätzlich entschädigt werden.“ (Az. BVerwG 8 C 1.19). Geklagt hatte ein Mann, der 1988 durch die Flucht nach West-Berlin traumatisiert wurde und bis heute dauernde psychische Beeinträchtigungen ertragen muss. Er kann nun staatliche Hilfeleistungen von den Versorgungsämtern in Anspruch nehmen.

Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft begrüßt diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. „Traurig ist“, so Dombrowski weiter, „dass Opfer der SED-Diktatur ihre Rechte immer wieder über den Rechtsweg durchsetzen müssen. Grundsätzlich lehnen die Versorgungsämter Hilfen zur Linderung von psychischen Schäden der SED-Opfer regelmäßig ab. Uns sind Fälle bekannt, in denen Gutachtern, die solche Schäden attestieren, gedroht wurde, dass sie von Versorgungsämtern und Richtern keine Gutachteraufträge mehr erhalten, wenn Sie weiter psychische Schäden attestieren. Damit ist jetzt hoffentlich Schluss,“ so Dombrowski.

 

Ansprechpartner wegen Urlaub: info@uokg.de Telefon: 030 55 77 93 51

Pressemeldung als PDF

Herzliche Einladung zur Gedenkfeier
Europäischer Tag des Gedenkens an die Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus

am 23. August 2018 um 18.00 Uhr
in der Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße, Leistikowstraße 1, 14469 Potsdam

Programm

Begrüßung: Dr. Richard Buchner, Gedenk- und Begegnungsstätte ehemaliges KGB-Gefängnis e.V.

Grußworte: Reiner Walleser, Abteilungsleiter Kultur, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

               Dr. Birgit-Katharine Seemann, Fachbereichsleiterin Kultur und Museen, Landeshauptstadt Potsdam

„1939 – Über den Zusammenhang von Appeasmentpolitik und Entfesselung des Zweiten Weltkrieges“

Festvortrag: Prof. Dr. Karl Schlögel

Osteuropahistoriker, Autor, Träger zahlreicher Auszeichnungen und Preise, darunter der Sachbuchpreis der Leipziger Buchmesse 2018, Mitglied des Ordens Pour le Merite für Wissenschaft und die Künste

Musik: Varoujan Simonian, Violine

Johann Sebastian Bach, Sonate I g-Moll, BWV 1001, Adagio, Fuge

Fritz Kreisler, Recitativo und Scherzo-Caprice op.6

Im Anschluss daran laden wir Sie herzlich zu Getränken und einem Imbiss ein.

Nachdem das Europäische Parlament die Errichtung eines Gedenktages für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime in Europa im 20. Jahrhundert mit übergroßer Mehrheit seiner Abgeordneten gefordert hat, bestimmte die OSZE 2009 den 23. August zum „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und Stalinismus“. Der Gedenktag wurde 2008 in der „Prager Erklärung“ vorgeschlagen. Vaclav Havel und Joachim Gauck  gehören zu den Unterzeichnern der Erklärung.

Er wird seitdem vor allem in den ehemals von der Sowjetunion beherrschten Ländern begangen. In diesen Ländern war es bis 1989 verboten, an die Verbrechen des Kommunismus der Stalinära und danach zu erinnern. Auch das Erinnern an die Verbrechen des Nationalsozialismus war von der herrschenden Partei vereinnahmt worden. Zivilgesellschaftliches Engagement war nicht erwünscht. So wurde 1983 eine Gedenkfeier Jugendlicher zur Erinnerung an die Zerstörung der Potsdamer Synagoge 1938 durch Polizei und Staatssicherheit gewaltsam aufgelöst.

In der Pressemitteilung des Europaparlamentes heißt es zum 23. August als Gedenktag: “ Die Erinnerung an die tragische Vergangenheit Europas müsse wach gehalten werden, um die Opfer zu ehren, die Täter zu verurteilen und die Fundamente für eine Aussöhnung auf der Grundlage von Wahrheit und Erinnerung zu legen. Ohne Erinnerung und Wahrheit könne es keine Aussöhnung geben. Der 23. August solle daher zum europaweiten Gedenktag für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime ausgerufen werden. Dieser Tag solle in Würde und unparteiisch begangen werden.“

V.i.S.d.P.  Gisela Rüdiger    giselapotsdam@tele2.de       Tel. 0331 2700454

Einladung als PDF

 

Am heutigen Freitag, dem 28. Juni 2019, wurde nicht nur über einen Novellierungsentwurf der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beraten.

Darüber hinaus beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit einen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Thema „Aufarbeitung Zwangsadoption in der SBZ/DDR 1945 – 1989“ (Drucksache 19/11091).

Der Antrag sieht vor, das Leid der Betroffenen in der ehemaligen SBZ/DDR als politische Opfer anzuerkennen. Es soll eine zentrale Vermittlungsstelle auf Bundesebene eingerichtet werden, an die sich Betroffene wenden können. Zudem soll eine datenschutzkonforme DNA-Datenbank eingerichtet werden. Die Akten sollen dauerhaft erhalten bleiben, die wissenschaftliche Forschung durch erforderliche Gesetzesänderungen ermöglicht und die Öffentlichkeitsarbeit gestärkt werden.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

Zwangsadoption ist ein sehr emotionales Thema, welches wir schon seit vielen Jahren verfolgen. Der Verein Opfer von Zwangsadoptionen ist schon lange Mitglied bei der UOKG und deren Vorsitzende Katrin Behr hat in den letzten Jahren gemeinsam mit der UOKG viel erreicht. So gibt es bei uns seit längerer Zeit eine offizielle Beratungsstelle zu dem Thema Zwangsadoption. Auch erreicht wurde die Erstellung einer Pilotstudie, welche als Grundlage für die im Antrag erwähnte Hauptstudie gilt. Es freut mich sehr, dass dieser Antrag mit dieser überwältigenden Mehrheit angenommen wurde und bin für die Zukunft gespannt, wie die Regierung ihr Vorhaben umsetzt.“