Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass DDR-Flüchtlinge, die dauerhafte Schädigungen erlitten haben, entschädigt werden können.

Das Bundesverwaltungsgericht hat letzten Mittwoch eine historische Entscheidung getroffen: „Weil DDR-Grenzsicherungsanlagen rechtsstaatswidrig waren, können Flüchtlinge aus der DDR für gesundheitliche Schäden durch den Grenzübertritt grundsätzlich entschädigt werden.“ (Az. BVerwG 8 C 1.19). Geklagt hatte ein Mann, der 1988 durch die Flucht nach West-Berlin traumatisiert wurde und bis heute dauernde psychische Beeinträchtigungen ertragen muss. Er kann nun staatliche Hilfeleistungen von den Versorgungsämtern in Anspruch nehmen.

Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft begrüßt diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. „Traurig ist“, so Dombrowski weiter, „dass Opfer der SED-Diktatur ihre Rechte immer wieder über den Rechtsweg durchsetzen müssen. Grundsätzlich lehnen die Versorgungsämter Hilfen zur Linderung von psychischen Schäden der SED-Opfer regelmäßig ab. Uns sind Fälle bekannt, in denen Gutachtern, die solche Schäden attestieren, gedroht wurde, dass sie von Versorgungsämtern und Richtern keine Gutachteraufträge mehr erhalten, wenn Sie weiter psychische Schäden attestieren. Damit ist jetzt hoffentlich Schluss,“ so Dombrowski.

 

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Pressemeldung als PDF

Herzliche Einladung zur Gedenkfeier
Europäischer Tag des Gedenkens an die Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus

am 23. August 2018 um 18.00 Uhr
in der Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße, Leistikowstraße 1, 14469 Potsdam

Programm

Begrüßung: Dr. Richard Buchner, Gedenk- und Begegnungsstätte ehemaliges KGB-Gefängnis e.V.

Grußworte: Reiner Walleser, Abteilungsleiter Kultur, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

               Dr. Birgit-Katharine Seemann, Fachbereichsleiterin Kultur und Museen, Landeshauptstadt Potsdam

„1939 – Über den Zusammenhang von Appeasmentpolitik und Entfesselung des Zweiten Weltkrieges“

Festvortrag: Prof. Dr. Karl Schlögel

Osteuropahistoriker, Autor, Träger zahlreicher Auszeichnungen und Preise, darunter der Sachbuchpreis der Leipziger Buchmesse 2018, Mitglied des Ordens Pour le Merite für Wissenschaft und die Künste

Musik: Varoujan Simonian, Violine

Johann Sebastian Bach, Sonate I g-Moll, BWV 1001, Adagio, Fuge

Fritz Kreisler, Recitativo und Scherzo-Caprice op.6

Im Anschluss daran laden wir Sie herzlich zu Getränken und einem Imbiss ein.

Nachdem das Europäische Parlament die Errichtung eines Gedenktages für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime in Europa im 20. Jahrhundert mit übergroßer Mehrheit seiner Abgeordneten gefordert hat, bestimmte die OSZE 2009 den 23. August zum „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und Stalinismus“. Der Gedenktag wurde 2008 in der „Prager Erklärung“ vorgeschlagen. Vaclav Havel und Joachim Gauck  gehören zu den Unterzeichnern der Erklärung.

Er wird seitdem vor allem in den ehemals von der Sowjetunion beherrschten Ländern begangen. In diesen Ländern war es bis 1989 verboten, an die Verbrechen des Kommunismus der Stalinära und danach zu erinnern. Auch das Erinnern an die Verbrechen des Nationalsozialismus war von der herrschenden Partei vereinnahmt worden. Zivilgesellschaftliches Engagement war nicht erwünscht. So wurde 1983 eine Gedenkfeier Jugendlicher zur Erinnerung an die Zerstörung der Potsdamer Synagoge 1938 durch Polizei und Staatssicherheit gewaltsam aufgelöst.

In der Pressemitteilung des Europaparlamentes heißt es zum 23. August als Gedenktag: “ Die Erinnerung an die tragische Vergangenheit Europas müsse wach gehalten werden, um die Opfer zu ehren, die Täter zu verurteilen und die Fundamente für eine Aussöhnung auf der Grundlage von Wahrheit und Erinnerung zu legen. Ohne Erinnerung und Wahrheit könne es keine Aussöhnung geben. Der 23. August solle daher zum europaweiten Gedenktag für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime ausgerufen werden. Dieser Tag solle in Würde und unparteiisch begangen werden.“

V.i.S.d.P.  Gisela Rüdiger    giselapotsdam@tele2.de       Tel. 0331 2700454

Einladung als PDF

 

Heute, am 29. März 2019 erreichte uns die Nachricht vom Tod unseres langjährigen Ehrenvorsitzenden und engagierten Vorsitzenden der UOKG von Januar 2002 bis Juli 2007, Horst Schüler. Für ihn, den Journalisten und Streiter für die Rechte der Opfer, waren alle Formen des Widerstands und der Opposition „ein Licht der Hoffnung und des Anstandes“, wie er anlässlich des UOKG-Kongresses 2014 in seinem zentralen Referat bezeugte. Sein autobiografisches Werk über Workuta „Erinnerung ohne Angst“ wird uns weiter begleiten, wenn wir Wege suchen, die Leiden der Opfer zu mindern und die jüngere Generation über die Schrecken der kommunistischen Gewaltherrschaft aufzuklären.

Wir sind Horst Schüler dankbar, er wird uns fehlen.

Dieter Dombrowski

„Der Rechte Rand der DDR-Aufarbeitung“

Bericht von Benjamin Baumgart

Im Vorfeld wurde viel über diese Veranstaltung gesprochen, die am 14. Februar in den Räumen der Amadeu Antonio Stiftung stattfand.
Der Kommentar von Christian Sachse hat die berechtigte Kritik am Format der Veranstaltung vorab auf den Punkt gebracht.
Obwohl ich erst zum Abschlusspodium zugelassen war, erschien ich schon zum 2. Panel. Da auch der Bundesvorsitzende Dieter Dombrowski schon anwesend war, wurde mir der Eintritt gewährt.

Das Thema des Panel II lautete: „Erfahrungsberichte aus der Arbeit und dem Umgang mit Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen“.

Nachdem Stefan Hilsberg seine Erfahrungen im Förderverein der Gedenkstätte Hohenschönhausen referiert hatte (LINK), berichtete die Studentin Annica Peter über ihre subjektiven Eindrücke über die erlebte Führung in Hohenschönhausen und einem anschließenden Workshop. Ihre Kritik zielte in erster Linie darauf ab, dass in der von ihr besuchten Führung des Öfteren Vergleiche zu den Greueltaten des Nationalsozialismus gezogen wurden. Einige Meinungen desjenigen Historikers, welcher die Führung leitete, seien grenzwertig gewesen.

Markus Decker, der über rechte Tendenzen in der Berliner Aufarbeitungslandschaft berichten wollte, war nicht erschienen.

Es folgte der Vortrag von Martin Jander, der „Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. und ihre Geschichtspolitik“ zum Thema hatte. Jander wurde als „Historiker und Dozent“ vorgestellt. Sein Vortrag, der mehr mit kruden Verschwörungstheorien, als mit Fakten gespickt war, ließ daran phasenweise erheblichen Zweifel zu.

Für Jander ist die UOKG ein Unterverband des Bundes der Vertriebenen und eine politisch rechte Organisation. Die UOKG führe politische Kampagnen unter anderen mit der Absicht durch, Konflikte in Gedenkstätten auszulösen. Dabei schrecke sie auch vor körperlicher Gewalt nicht zurück. Als Beleg führte Jander den schon im Einladungstext für die Veranstaltung erwähnten Vorfall in der Gedenkstätte Leistikowstr. an, wo ein schon damals ehemaliges Vorstandsmitglied der UOKG angeblich tätlich wurde. Es hätte auch andere Vorfälle gegeben, die seien nur nicht bekannt geworden. Eine relativ dürftige Faktenbasis für ein steiles Urteil. Die UOKG, so Jander weiter, sei für die Aufarbeitung sehr gefährlich, denn sie betreibe die Re-Nationalisierung Deutschlands und die Relativierung des Nationalsozialismus. Dombrowski kommentierte diese Äußerung mit: „Sie brauchen wirklich Hilfe!“. Auch unter den übrigen Zuhörern wurde an dieser Stelle eine Mischung aus Ratlosigkeit und Heiterkeit erkennbar. Aus dem Publikum gab es verschiedene Wortmeldungen, die ausdrücklich den Äußerungen Janders widersprachen. Darunter auch Prof. Günter Morsch, ehemaliger Leiter der Gedenkstätte Sachsenhausen, der insbesondere die Zusammenarbeit mit dem von Jander als Rechten gescholtenen ehemaligen Vorsitzenden der UOKG, Gerhard Finn, lobte. Der Mitorganisator Klaus Bästlein warf dann auch zu einem passenden Zeitpunkt des Vortrags Janders ein, dass „dies nun aber wirklich Quatsch sei!“. Auch der Mitorganisator Enrico Heitzer distanzierte sich mir gegenüber deutlich von den Äußerungen Janders. Dombrowski sieht hinter dem Vortrag Janders „wenig Wissenschaftliches und viel Meinung“. Wie schon Christian Sachse in seinem Kommentar schrieb, muss Martin Jander keine Angst machen. Dies wurde mit dem Auftritt Janders auf dieser Veranstaltung bestätigt.

Es folgte das dritte und letzte Panel, welches unter dem Titel „Rechte Einflüsse in der Praxis“ angekündigt war.

Klaus Bästlein referierte über die Darstellung der SED-Diktatur in der Dauerausstellung der Gedenkstätte in Hohenschönhausen. Dies nahm er zum Anlass, seine Abneigung gegenüber dem ehemaligen Direktor Hubertus Knabe auszuschmücken. So sprach er von einem einsamen Mann, einem Kommunistenfresser sowie der Einschüchterung von Mitarbeitern und dem zu kritisierenden Umgang mit Frauen. Irgendwann kam Bästlein dann auch zur Dauerausstellung. Diese sei zusammenhangslos, die dargestellten Biografien seien unvollständig, ehemalige NS-Verbindungen würden verschwiegen, NS-Belastungen geleugnet, SED-Diktatur und NS-Terror gleichgesetzt. Bästlein nannte dies zusammenfassend „Relativierung als System“. Erst durch die Entlassung Knabes werde eine sachgerechte Darstellung der SED-Diktatur in der Dauerausstellung möglich.

„Das Hannah-Ahrendt-Institut für Totalitarismusforschung und der rechte Rand“ lautete das Thema von Historiker Jonas Kühne. Kühne stellte fest, dass es über viele Jahre im Hannah-Ahrendt-Institut eine Vernachlässigung der NS-Forschung gegeben habe. Er kritisierte die Stiftung sächsischer Gedenkstätten für ihre ungleichen Förderungen. So würden 85% der Gelder in die DDR-Aufarbeitung und nur 15% in die Aufarbeitung des Nationalsozialismus gehen. Bei dem Geschäftsführer der Stiftung Siegfried Reiprich sehe er Analogien zu Hubertus Knabe.

Enrico Heitzer referierte über „Die Geschichtsdarstellung im Menschenrechtszentrum Cottbus“. Ähnlich wie Bästlein in Hohenschönhausen bemängelte er die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und diagnostizierte, dass in der Ausstellung der Antikommunismus der Autoren deutlich werde. Im Ergebnis würden doppelte Standards gelten, die zu einer Relativierung des Nationalsozialismus führten. Dombrowski, der auch Vorsitzender des Menschenrechtszentrum Cottbus e.V. ist, gestand zu, dass die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus verbesserungswürdig sei. Aus diesem Grund hätte man auch eine wissenschaftliche Stelle beantragt, welche sich nur diesem Thema widmen soll. Eine entsprechende Förderung wurde zwar vom Bund bewilligt aber vom Land Brandenburg abgelehnt.

Das abschließende Podium, zu dem sich über 70 Personen angemeldet hatten, aber schließlich doch nur etwa 30 Besucher anwesend waren, bestand neben Dombrowski aus Anette Kahane, Markus Meckel und Günter Morsch.

Der Moderator Samuel Salzborn fragte zunächst die Eindrücke der Podiumsteilnehmer über die Tagung ab. Daraus entwickelte sich eine zum Teil nur schwer zu verfolgende Diskussion über den Antisemitismus in der DDR. Einig war man sich darin, dass in der DDR in Bezug auf die Aufarbeitung des Nationalsozialismus viele Lügen verbreitet wurden. So hieß es in der Schule, dass in den Konzentrationslagern Widerstandskämpfer ums Leben gekommen seien, von Juden war dort kaum die Rede. Dombrowski berichtete über Erfahrungen mit einem Antisemitismus, wie er ihn im Westen nie erlebt hätte.

Kahane, die Tochter eines jüdischen Kommunisten, der für das Neue Deutschland berichtete, machte keinen Hehl aus ihrer Stasi-Vergangenheit. Sie führte aus, dass sie in dem Moment mit dem Staat gebrochen habe, wo ihr klar wurde, dass der Antifaschismus in der DDR eine Blase gewesen sei. Dies habe, so erzählte sie dann unter Tränen weiter, auch den Bruch mit dem Vater nach sich gezogen, da ihre Eltern Juden waren, die stramm hinter der SED standen. Die Eltern hielten ihr vor „Du vergisst, wofür wir kämpfen“. Sie erwähnte Gespräche mit Aussteigern aus der Nazi-Szene und wie offen die Gesellschaft heute diese Menschen annehme. Ihr habe nie jemand gesagt, dass es gut gewesen sei, dass sie ausgestiegen sei. Morsch hielt ein Referat über die Erinnerungskultur als Produkt des politischen Willens. Meckel erläuterte seine Ansichten, wieso der Nationalsozialismus im Osten stärker nachwirke als im Westen und welche Gefahren die Verniedlichung des Kommunismus in sich berge.

Alles in allem wurde die zentrale Befürchtung der einladenden Mitorganisatoren deutlich, die Aufarbeitung des Nationalsozialismus im Bereich der Aufarbeitung der DDR sei zu kurz gekommen. Daraus wird geschlussfolgert, dass damit eine Relativierung der NS-Zeit nicht nur verbunden, sondern auch direkt gewollt sei.

Bis auf Jander, der mit seinen Äußerungen ohne jeden Zweifel aus dem Rahmen fiel, gaben die Referenten sicherlich viele ernstzunehmende Hinweise, denen es nachzugehen gilt. Dennoch sollten die Organisatoren, dies wurde ja bereits aus dem vielfach kritisierten Einladungstext deutlich, versuchen, die Vorverurteilungen abzustellen und sich auf einem sachlichen Diskurs konzentrieren.

 

 

Offener Brief der VOS Sachsen-Anhalt,

Im folgenden dokumentieren wir den Offenen Brief der VOS Sachsen-Anhalt

an die Bundeskanzlerin und die Fraktionen und Abgeordneten des Deutschen Bundestages

betreffend

  • Dynamisierung der sogenannten Opferrente für ehemalige politische
    Häftlinge der SED-Diktatur analog der Sonderversorgungs- und
    Zusatzversorgungssysteme
  • Vererbbarkeit der Opferrente
  • Die Vorkämpfer für die Einheit Deutschlands, die Rehabilitierten in die Mitte der Gesellschaft zu holen und sie zu ehren
  • Die Opfer von Zwangsaussiedlungsmaßnahmen sollten in einer Weise Berücksichtigung finden, die deren spezifisches Verfolgungsschicksal und damit verbundenen Schwierigkeiten, einen angemessenen Ausgleich für das erlittene Unrecht zu erhalten, gerecht wird.

Den gesamten Brief können Sie hier herunterladen. Download

Meinungen und Kommentare schicken Sie bitte an kontakt@vereinigung-der-opfer-des-stalinismus-in-sachsen-anhalt.de

Gerne dürfen Sie den Brief weiter verbreiten und an weitere Abgeordnete schicken.

Dr. Carl-Gerhard Winter

i.A. Dr. Christian Sachse

Kommentar von Christian Sachse

Am 14. Februar 2019 findet in der Amadeu Antonio Stiftung, Novalisstraße 12, 10115 Berlin-Mitte eine Fachtagung unter dem Thema „Der rechte Rand der DDR-Aufarbeitung“ statt. Eingeladen haben offenbar drei Privatpersonen, nämlich Annetta Kahane, Enrico Heitzer und Klaus Bästlein. Ob sie jeweils eine Institution vertreten oder nur sich selbst, bleibt offen. Die Veranstaltung scheint zu einer Tournee zu gehören. In Leipzig fand Ende Januar eine ähnliche Veranstaltung statt unter dem Titel „Wie muss der Paradigmenwechsel in der ostdeutschen Geschichtsaufarbeitung jetzt aussehen?“

Dieser Paradigmenwechsel wird bereits im Einladungsschreiben, das die UOKG auf mehreren Umwegen erreichte, mit heftigen Verbalattacken eingeleitet. Die Angriffe richten sich einerseits gegen die Gedenkstätte Hohenschönhausen und deren abgelösten Leiter, Hubertus Knabe, der eine „Scharnierfunktion zu den rechten Rändern der DDR-Aufarbeitung hatte.“ Der UOKG wurde attestiert, „NS-Täter wurden als ‚Opfer des Stalinismus‘ geehrt.“

Derartige Verbalattacken gehen darauf aus, unbesonnene Antworten zu provozieren, die man dann genüsslich ausschlachten kann: „Seht ihr, so sind sie, die Rechten.“ Damit muss man leben; wir kennen ähnliches auch von anderen Akteuren. Womit wir nicht leben wollen, sind Verletzungen von Regeln, nach denen sich die politische Bildung gestaltet.

Öffentlich geförderte Veranstaltungen der politischen Bildung müssen einen transparenten Einladungsmodus haben. Doch eine öffentliche Einladung stand nur stundenweise auf der Seite der Amadeu Antonio Stiftung. Die Teilnahmebedingungen sind so gestaltet, dass die Veranstalter sich ihr Publikum mit Hand verlesen können. Dass sie das auch tun, lässt sich nach ersten Rückmeldungen in den sozialen Netzwerken vermuten.

Öffentlich geförderte Veranstaltungen der politischen Bildung sollen den Dialog öffnen und dürfen nicht vorverurteilen. Doch Vertreter der dieser angekündigten „Inventur“ unterworfenen Institutionen wurden nicht oder erst nach Intervention eingeladen. Ein Tribunal – so das Versprechen – werde nicht stattfinden. Das ist besonders dann beruhigend, wenn man den Aufsatz von Martin Jander von 2012 kennt, in dem er die UOKG in die rechte Ecke rückt. Jander betätigt sich am 14. Februar wiederum als Aufklärer über die UOKG. Das muss aber nicht so richtig Angst machen. Sein Aufsatz liefert aktuell 6 (Yahoo) bis 20 (Google) Fundstellen im Internet, ist also nicht wirklich Main-Stream. Also, die UOKG spricht mit dem linken Rand. Der linke Rand spricht über die UOKG.

Dass jeder beliebige Dinge in Frage stellen und dabei auch ungerecht verfahren darf, ist eine Errungenschaft der Demokratie. Wer sich jedoch mit seinen Meinungsäußerungen mit öffentlichen Geldern fördern lassen will, muss ein paar Grundregeln einhalten. Die sieht die UOKG verletzt. Daher hat sich die UOKG mit folgendem Brief an die Berliner Landeszentrale für politische Bildung gewandt:

Abschrift des Briefes

(hier das Original des Briefes, hier der Einladungstext)

Berliner Landeszentrale
für politische Bildung
Hardenbergstraße 22-24
10623 Berlin

Betreff: Fachtagung der Amadeu Antonio Stiftung

Sehr geehrter Herr Gill,

die Amadeu Antonio Stiftung veranstaltet am 14. Februar eine Fachtagung unter dem Titel „Der rechte Rand der DDR-Aufarbeitung“. Diese Veranstaltung wird durch die Berliner Landeszentrale für politische Bildung gefördert. Nach jetzigem Stand müssen wir davon ausgehen, dass mit dieser Veranstaltung gegen die Richtlinien der Landeszentrale verstoßen wird.

Dies trifft zu durch:

  1. Die Institutionen über die hier „Gericht“ gehalten wird, wurden nicht eingeladen.
  2. Bei dennoch erfolgten Anmeldungen von wissenschaftlichen Mitarbeitern der in Kritik stehenden Institutionen, erfolgte keine Zusage zur Teilnahme, was einem Ausschluss gleich kommt.

Diese Veranstaltung ist somit nur für Kritiker der Betroffenen Institutionen zugänglich. Damit wird gegen den Neutralitätsgrundsatz der Landeszentrale verstoßen.

Ich bitte Sie unverzüglich zu handeln. Anderenfalls werden wir diese Arbeitsweise im Parlament thematisieren lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dieter Dombrowski
Bundesvorsitzender der UOKG