Die Bundesregierung hat sich nach langem Streit auf ein Lieferkettengesetz für größere deutsche Unternehmen verständigt. Firmen sollen verpflichtet werden, Menschenrechte, worunter selbstverständlich auch das Verbot von Zwangsarbeit zählt, bei ihren Lieferanten im Ausland durchzusetzen und Umweltstandards einzuhalten. Das Gesetz soll ab 2023 in Kraft treten und zunächst aber nur für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern und ab 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern gelten. Schon im Januar hatte auch der Rechtsausschuss des EU-Parlaments für die Einführung eines europäischen Lieferkettengesetzes gestimmt.

Die UOKG begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung und des EU-Parlaments mit einem Lieferkettengesetz zu verhindern, dass Produkte, die durch Ausbeutung und Zwangsarbeit hergestellt werden, in den Deutschen bzw. europäischen Handel gelangen. In diesem Zusammenhang weist die UOKG daraufhin, dass Produkte aus der Zwangsarbeit von politischen Häftlingen in der ehemalige DDR im großen Umfang Bestandteil des Innerdeutschen Handels waren.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Es ist richtig und wichtig, dass die deutsche Bundesregierung Ausbeutung und Zwangsarbeit im internationalen Warenverkehr einschränken möchte. Um wirklich glaubwürdig zu sein, wäre es aber auch an der Zeit der Zwangsarbeit von Zehntausenden ehemaligen politischen Häftlingen endlich Aufmerksamkeit zu schenken und sich an der Behebung von gesundheitlichen Schäden und der Entschädigung für geleistete Zwangsarbeit zu beteiligen.“ In diesem Zusammenhang verweist die UOKG auf die Studie „Das System der Zwangsarbeit in der SED-Diktatur“ von Dr. Christian Sachse und die Dokumentation des Tribunals „Zwangsarbeit in politscher DDR-Haft“ vom September vergangenen Jahres. Beides erhältlich über die Geschäftsstelle.

Für das Forschungsprojekt “Theorie, Praxis und Konsequenzen der Operativen Psychologie” an der Sigmund Freud Privatuniversität Berlin, bei welchem die UOKG als Kooperationspartner fungiert, suchen wir Interviewpartner*innen, die:

• aufgrund ihrer politischen Haltung oder Tätigkeiten von Repressionsmaßnahmen wie z.B. Maßnahmen der “Zersetzung” oder politischer Verfolgung durch das Ministerium für Staatssicherheit betroffen waren z.B. in Subkulturen, Kirchen, der Bürgerrechtsbewegung, Friedenskreisen, Umwelt- oder Frauenbewegung, der LGTBQI Community, jüdische Menschen, muslimische Menschen, Schwarze Menschen, BIPoC, Vertragsarbeiter*innen, Menschen ausmigrantischen Communities, oder Sinti und Roma.

• bereit sind, ihre Lebensgeschichte zu erzählen;

Ein Kernanliegen dieses Projekts besteht darin, ein tieferes Verständnis der Quellen, des Gebrauchs und der Funktion von psychologischem Wissen im Geheimdienst zu erlangen und sichtbarer zu machen, wie sich Methoden der Staatssicherheit auf das Verhalten, die Einstellungen und Gefühle von Betroffenen und Inoffiziellen Mitarbeiter*innen (IM) auswirkten. Die Erfahrungen und Perspektiven der betroffenen Zeitzeug*innen sind in der Forschung bisher überwiegend ausgeblendet.

Vor diesem Hintergrund arbeitet das Projekt mit einem intersektionalen Ansatz, d.h. Perspektiven, Erinnerungen und Erfahrungen, die von der hegemonialen Geschichtsschreibung nicht mitgedacht oder sogar ausgegrenzt werden, sollen ins Zentrum gestellt werden. Im Projekt werden Fragen von Repression und Widerstand, Traumatisierung und Aufarbeitung, Anpassung und Ungehorsam, sowie Ausgrenzung und Zugehörigkeit im Kontext der DDR diskutiert.

Als Zeitzeug*innen werden Sie eingeladen, ihre Erfahrungen und wie sie diese heute erinnern und bewerten, in einem sicheren und nicht verurteilenden Raum auszudrücken. Die biographischen Interviews werden von einer Psychologin, die Erfahrung mit der Führung sensibler Gespräche hat, durchgeführt und mit Ihrem Einverständnis aufgenommen. Aus datenschutzrechtlichen und forschungsethischen Gründen sind wir dazu verpflichtet, alle personenbezogenen Angaben zu anonymisieren. Bei Veröffentlichung werden Rückschlüsse auf Ihre Person nicht mehr möglich sein.

Wir bieten eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an den Gesprächen.

Bei Interesse melden Sie sich gerne per E-Mail oder Telefon – für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

Charlotta Sippel, MSc. Psychologie

Sigmund Freud PrivatUniversität Berlin

E-Mail: charlotta.sippel@sfu-berlin.de

Telefon: +49 30/6957972815

Berlin, 15.12.2020 Copyright ©bundesregierung

Am 15. Dezember wurde das von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft unter Mitarbeit eines Beirats unter Vorsitz der früheren Ministerpräsidentin von Thüringen, Christine Lieberknecht, erstellte Konzept «Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland» im Tränenpalast vorgestellt.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), welche den Auftrag zur Erstellung des Konzepts erteilt hatte, übergab das Konzept an die Vorsitzende des Bundestagskulturausschusses, Katrin Budde (SPD).

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG: „Mit dem Mahnmal erweist die Gesellschaft den Opfern des Kommunismus ihren Respekt. Gleichzeitig ist das Mahnmal ein Ort des Innehaltens und Gedenkens für Betroffene aber auch für interessierte Menschen, die nicht gleichgültig sind.“

https://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article222565052/Mahnmalkonzept-fuer-Kommunismus-Opfer-fertig-Standort-unklar.html

https://www.morgenpost.de/berlin/article231149446/Mahnmalkonzept-fuer-Kommunismus-Opfer-fertig-Standort-unklar.html

Heute hat der Bundestag den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten (Drs. 19/23709) mit den Stimmen der einbringenden Parteien beschlossen. Die Linken haben sich enthalten. Die AfD stimmte dagegen.

Die Überführung der BStU in das Bundesarchiv war bereits vom Bundestag im September 2019 beschlossen worden. Mit den nun beschlossenen Gesetzen wird die Umsetzung geregelt. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) wird aber auch in Zukunft bestehen bleiben, die Zugänglichkeit der Akten für die Bürger und Bürgerinnen ist somit gesichert. Neben den notwendigen Änderungen benennt das StUG nunmehr alle Archivstandorte und Außenstellen direkt im Gesetz. Mit Cottbus kommt sogar eine neue Außenstelle hinzu. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben der BStU wird für alle Standorte ein Bildungskonzept entwickelt. Die Opferverbände werden auch im Transformationsprozess durch einen Sitz im Beirat beteiligt.

Das beschlossene SED-Opferbeauftragtengesetz (OpferBG) wird zum 17. Juni 2021 in Kraft treten. Die zentrale Aufgabe des oder der Opferbeauftragten wird u.a. darin bestehen, für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der SBZ und in der DDR in Politik und Öffentlichkeit zu wirken und zur Würdigung der Opfer des Kommunismus in Deutschland beizutragen.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Mit den heute beschlossenen Gesetzen wird deutlich, dass es die von manchen befürchtete Stilllegung nicht geben wird. Ganz im Gegenteil. Wir bedanken uns für die konstruktive Mitarbeit in diesem Prozess und für die Unterstützung des Deutschen Bundestages.“

Dombrowski weiter: „Mit der Einsetzung einer oder eines Opferbeauftragten erfüllt sich eine langjährige Forderung der UOKG. Wir haben große Erwartungen in die Arbeit der oder des Opferbeauftragten. Wir setzen dabei voraus, dass es eine enge Zusammenarbeit mit den Opferverbänden und den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur geben wird. Die oder der Opferbeauftragte soll Ansprechpartner für die Opfer des Kommunismus sein und zwischen Bund und Ländern koordinieren.“

Über diesen Link finden Sie alle Wortbeiträge der Abgeordneten und weitere Details: https://www.bundestag.de/kultur#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjAva3c0Ny1kZS1idW5kZXNhcmNoaXZnZXNldHotc3Rhc2ktdW50ZXJsYWdlbi04MDQyMzQ=&mod=mod540524

Heute, den 9. November 2020, jährt sich der Mauerfall zum 31. mal. Anders als üblich, konnte aufgrund der aktuellen Lage keine Gedenkveranstaltung abgehalten werden.

Die Gedenkstätte Berliner Mauer, welche die zentrale Gedenkveranstaltung jedes Jahr ausrichtet, hat aber ein Video zusammengestellt, indem 10 Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft, darunter Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG, zu Wort kommen.

Über den folgenden Link gelangen Sie zu dem Video:

https://www.berliner-mauer-gedenkstaette.de/de/aktuelles-620.html

Zahl der ehemaligen DDR-Flüchtlinge, welche von tschechischen und slowakischen Gerichten rehabilitiert wurden, erreicht demnächst 50 – Aufforderung zu weiteren Anträgen!

PRESSEMITTEILUNG

Plattform für das Gedenken und Gewissen Europas und die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft

Prag / Berlin, den 8. November 2020. Nach einem Aufruf der Plattform für das Gedenken und Gewissen Europas und der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) von vor drei Jahren sind bereits achtundvierzig ehemalige DDR-Bürger, welche bei ihrem Versuch, über den Eisernen Vorhang in der ehemaligen Tschechoslowakei in den Westen zu fliehen, umgebracht oder verhaftet wurden, von Gerichten der heutigen Tschechischen und Slowakischen Republiken rehabilitiert worden. Die Rehabilitierten haben Anspruch auf eine Entschädigung. Die Plattform und die UOKG rufen weitere Flüchtlinge, nicht nur aus der ehemaligen DDR, welche an den Grenzen der ehemaligen Tschechoslowakei zum Westen gefasst wurden, eine entsprechende Rehabilitierung zu beantragen. Der Weg ist frei! 

Zum Anlass des 31. Jahrestags des Falls der Berliner Mauer freuen sich die Plattform Plattform für das Gedenken und Gewissen Europas (PEMC) und die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), bekannt zu machen, dass seit ihrem gemeinsamen Aufruf am 9. November 2017 insgesamt achtundvierzig ehemalige DDR-Bürger, welche in der Tschechoslowakei bei ihrem Versuch, den Eisernen Vorhang in den Westen zu überqueren entweder getötet oder verhaftet wurden, von Gerichten in der Tschechischen und Slowakischen Republik rehabiliteirt wurden. Achtunddreißig von ihnen haben bereits eine finanzielle Entschädigung erhalten, die übrigen zehn Fälle sind in Bearbeitung. Gerichtsanhörungen zu weiteren vier Flüchtlingen sind geplant. Zum heutigen Tag haben allerdings die Entschädigungen eher einen symbolischen Wert.   

Es freut uns, dass es uns gelungen ist, eine stabile Rehabilitierungspraxis bei den tschechischen und slowakischen Gerichten zu erreichen, und wir wollen weitere ehemalige Flüchtlinge ermuntern, ihren Antrag zu stellen. Es geht um die internationale Aufklärung über das totalitäre Unrecht auf der einen Seite und die Wiederherstellung der Menschenwürde der Opfer auf der anderen Seite,“ sagt Dr. Neela Winkelmann, Managerin des PEMC-Projekts „JUSTICE 2.0“.  Insgesamt können an die 18.000 DDR-Flüchtlinge in der ehemaligen Tschechoslowakei in den Jahren 1948-1989 gefasst worden sein.

Was die Entschädigungen betrifft, hat die Plattform die Justizminister der Tschechischen und der Slowakischen Republik angeschrieben, um deren entsprechende Valorisierung, angepasst an heutige Lebenshaltungskosten und Gehälter, zu erreichen. „Wir hoffen, dass sich die Lage in nächster Zukunft bessert,“ sagt Peter Rendek, geschätsführender Direktor der Plattform. „Des Weiteren hätten wir gern eine fairere Entschädigung für Verletzungen und den Verlust von Menschenleben an den Grenzen. Wir finden, die bisher geleisteten Entschädigungen sind nicht angemessen.“

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG: „Dass Tschechien und die Slowakei nach knapp 30 Jahren des Falls der Mauer begonnen haben, DDR-Flüchtlinge zu rehabilitieren, ist ein gutes, wenn auch sehr spätes, Zeichen der Auseinandersetzung mit den Opfern der kommunistischen Gewaltherrschaften. Wir sind froh mit der Platform einen äußerst kompetenten Partner an unserer Seite zu haben, damit den Betroffenen geholfen werden kann.“  

Wenn Sie für sich oder Ihre Nächsten eine Rehabilitierung beantragen wollen, schicken Sie bitte eine E-Mail an den Rechtsberater der Plattform, Herrn JUDr. Lubomír Müller, unter lmuller@iol.cz

In ihrem Projekt „JUSTICE 2.0“ dokumentiert die PEMC systematisch die Menschenrechtsverletzungen von Bürgern während des kommunistischen Regimes. Die PEMC betrachtet das Töten von Zivilisten bei dem Versuch, den Eisernen Vorhang zu überqueren, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Gegen ehemalige hochrangige Vertreter des kommunistischen Regimes, welche verantwortlich waren für das Töten von Zivilisten an den Grenzen der Tschechoslowakei, wird derzeit in der Tschechischen Republik, in Deutschland und in Polen ermittelt.  

Seit 2019 dokumentiert die PEMC weitere Fälle von Opfern des Eisernen Vorhangs (Tötungen, Verletzungen, Verhaftungen) in Zusammenarbeit mit dem Centrum Historii Zajezdnia in Wroclaw.