Unter dem Titel „Das Schweigen brechen“ fand vom 6. bis 8. August 2021 in Stollberg (Sachsen) der erste Bundeskongress politisch verfolgter Frauen in der SBZ/DDR-Diktatur statt. 110 Teilnehmerinnen fanden sich zum Kongress ein. Weitere folgten dem Kongress über einen Live-Stream, der auch jetzt noch nachzusehen ist. (Klick) Der zweite Kongress ist für 2023 geplant. Die Resolution des Kongresses mit den Forderungen der Frauen, die der Opferbeauftragten Evelyn Zupke übergeben wurde, wird in Kürze hier veröffentlicht.

Sehen Sie inzwischen die Kongressbeiträge auf YouTube.

Frauenkongress Hoheneck – Bürgergarten Stollberg, 6. – 8. August 2021

Nach 30 Jahren das Schweigen brechen.
Bundeskongress politisch verfolgter Frauen in der SBZ/DDR 6. – 8. August 2021
Gedenkstätte Frauenzuchthaus Hoheneck

Liebe Interessenten am Bundeskongress politisch verfolgter Frauen:

Die allermeisten Programmteile übertragen wir über unseren YouTube Kanal „UOKGNews„. Die Streamzeiten erfahren Sie hier.

Der Kongress ist leider seit Anfang Februar 2020 mit 100 Anmeldungen ausgebucht. Das Aktuelle Programm und weitere Hinweise finden Sie hier.

Erfahrungsgemäß sagen einige wenige angemeldete Teilnehmer wieder ab. Zu diesem Zweck führen wir eine Warteliste, in die Sie sich gerne eintragen lassen können. Sie können sich gerne gegen einen Unkostenbeitrag von 10 € für Samstag, den 7. August 2021, als Tagesgast anmelden. In diesem Fall müssen wir Sie bitten, für Ihre Verpflegung und Unterkunft selbst zu sorgen.

Hinweise für angemeldete Teilnehmer:
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Organisationsbüro.Dort erhalten Sie von uns Programm, Ortsbeschreibungen, Kontoverbindung und weitere Hinweise. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie über weitere Veranstaltungen der UOKG und der Gedenkstätte Frauenzuchthaus Hoheneck informiert werden wollen.

s.czech@uokg.de

Am 23. August 2021 findet um 18.00 Uhr ein Gedenken auf dem Hof des ehemaligen KGB-Gefängnisses in der Leistikowstraße 1, 14469 Potsdam statt und anschließend um 18.30 Uhr ein Gedenkkonzert in der Kirche der Pfingstgemeinde, Große Weinmeisterstraße 49b (fünf Minuten Fußweg von der Leistikowstraße 1). Zur Einladung Pfarrer Stephan Krüger und Gisela Rüdiger, Vorsitzende des Vereins Gedenk- und Begegnungsstätte eh. KGB-Gefängnis werden die Gäste in der Kirche begrüßen. Die Neue Potsdamer Hofkapelle unter der Leitung von Kirchenmusikdirektor Björn O. Wiede wird das Stück Stalin Cocktail für Streichorchester und Cembalo von Rodion Shchedrin, und das Adagio für Streicher von Samuel Barber sowie die Hamburger Sinfonia A-Dur von Carl Philipp Emanuel Bach aufführen. Linda Teuteberg, Stellv. Vorsitzende von Gegen Vergessen – Für Demokratie e.V., Mitglied des Deutschen Bundestages (FDP) und Dr. Maria Nooke, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur werden Grußworte sprechen.

Alle Gäste sind herzlich eingeladen.

Im Anschluss laden wir Sie herzlich zu Getränken und Gebäck ein.

Den Stalin Cocktail komponierte Rodion Shchedrin 1992. Er selbst bemerkte dazu, es sei eine Folge von Fragmenten aus Märschen, mit denen der verbrecherische „Führer des Volkes“ der damaligen Sowjetunion gefeiert worden sei. Dazu kommen noch andere Töne wie Trommelgerassel in der Ferne, das Stöhnen der Opfer, Schüsse des Exekutionskommandos, der Aufzug der Paraden…, sowie Fetzen aus der alten russischen Romanze „Dunkle Augen“.

(Text von Stephen Maddock, CD Shchedrin Carmen Suite, Chandos, 1994)

Rodion Shchedrin (geb. 1932 in Moskau) ist Mitglied der Akademie der Künste (Berlin). Er lebt in München und Moskau.

Eine Veranstaltung des Gedenkstättenvereins in Kooperation mit dem Verein Gegen Vergessen – Für Demokratie

Das ehemalige Gefängnis in der Potsdamer Leistikowstraße 1 ist ein authentischer Ort, ein Zeugnis der stalinistischen Ära der kommunistischen Zeit, an dem viele unschuldig Verfolgte eingesperrt waren und an dem heute an sie erinnert wird.

Nachdem das Europäische Parlament die Errichtung eines Gedenktages für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime in Europa im 20. Jahrhundert mit übergroßer Mehrheit seiner Abgeordneten gefordert hatte, bestimmte die OSZE 2009 den 23. August zum „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und Stalinismus“. Der Gedenktag wurde 2008 in der „Prager Erklärung“ vorgeschlagen. Vaclav Havel und Joachim Gauck  gehörten zu den Unterzeichnern der Erklärung.

Der Gedenktag wird seitdem vor allem in den ehemals von der Sowjetunion beherrschten Ländern begangen. In diesen Ländern war es bis 1989 verboten, an die Verbrechen des Kommunismus der Stalinära und danach zu erinnern. Sogar das Erinnern an die Verbrechen des Nationalsozialismus war in der DDR von der herrschenden Partei vereinnahmt worden. Zivilgesellschaftliches Engagement war nicht erwünscht. So wurde in Potsdam 1983 eine Gedenkfeier Jugendlicher zur Erinnerung an die Zerstörung der Potsdamer Synagoge 1938 durch Polizei und Staatssicherheit gewaltsam aufgelöst.

In der Pressemitteilung des Europaparlamentes heißt es zum 23. August als Gedenktag: “ Die Erinnerung an die tragische Vergangenheit Europas müsse wach gehalten werden, um die Opfer zu ehren, die Täter zu verurteilen und die Fundamente für eine Aussöhnung auf der Grundlage von Wahrheit und Erinnerung zu legen. Ohne Erinnerung und Wahrheit könne es keine Aussöhnung geben. Der 23. August solle daher zum europaweiten Gedenktag für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime ausgerufen werden. Dieser Tag solle in Würde und unparteiisch begangen werden.“      Gisela Rüdiger

Zur Einladung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie angekündigt (vgl. Mitteilung vom 22. Oktober 2020) hat die UOKG am 23. Oktober 2020 am Gedenkstein für die Opfer des Stalinismus am ehemaligen Frauenzuchthaus Hoheneck eine Gedenkveranstaltung abgehalten. Neben dem Bundesvorsitzenden der UOKG, Dieter Dombrowski, haben für das Forum politisch verfolgte und inhaftierte Frauen der SBZ/DDR Diktatur e.V. Carla Ottmann und für die Stadt Stollberg der Oberbürgermeister Marcel Schmidt Grußworte am Gedenkstein gehalten.

Über die Gedenkveranstaltung haben der Sachsenspiegel und die Freie Presse berichtet.

Das Video zur Gedenkveranstaltung finden Sie hier.

Am 29. November 2019 ist das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes in Kraft getreten. Wir informieren in Kurzform über die Veränderungen. In unserer Zeitschrift „der stacheldraht“ erscheint in der Ausgabe 9/2019 eine ausführliche Darstellung.

Das Gesetz finden Sie hier zum Download.

In Kürze zusammengefasst sind die wichtigsten Veränderungen folgende:

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz

  • Die Antragsfrist bis zum 31.12.2019 wurde gestrichen. Somit unterliegen Anträge fortan keiner Frist mehr.
  • Bei Betroffenen, die in Spezialheimen oder vergleichbaren Einrichtungen waren, wird vermutet, dass die Anordnung der Unterbringung der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken diente.
  • Diese Vermutung gilt auch für Betroffene, die in ein Heim für Kinder oder Jugendliche eingewiesen wurden, wenn gleichzeitig deren Eltern inhaftiert waren und dafür rehabilitiert wurden.
  • Die sog. Opferrente wurde von 300,- Euro auf 330,- Euro erhöht. Die Höhe wird alle fünf Jahre überprüft.
  • Bisher war eine Freiheitsentziehung von mindestens 180 Tagen eine Voraussetzung für die „Opferrente“. Nunmehr sind mindestens 90 Tage ausreichend.
  • Betroffene, die in einem Heim waren, weil ihre Eltern in Haft waren, haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen, sofern die Eltern wegen der Haft rehabilitiert wurden und der Betroffene bereits einen Rehabilitierungsantrag gestellt hat, dieser jedoch rechtskräftig abgelehnt wurde.

Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz

  • Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen bekommen nun auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro, sofern die Zersetzungsmaßnahmen als rechtsstaatswidrig festgestellt wurden und aufgrund desselben Sachverhalts keine Ausgleichszahlungen gewährt wurden oder zukünftig gewährt werden.
  • Anträge unterliegen nunmehr keiner Frist.

Berufliches Rehabilitierungsgesetz

  • Ausgleichszahlungen wurden von 214,- Euro auf 240,- Euro, bzw. von 153,- Euro auf 180 Euro erhöht. Die Höhe wird im Abstand von fünf Jahren überprüft.
  • Diese Ausgleichszahlungen stehen grundsätzlich auch verfolgten Schülern zu, wenn die Verfolgung über drei Jahre andauerte.
  • Auch hier wurde die Antragsfrist aufgehoben.

Bundeszentralregistergesetz

  • Eintragungen aus dem ehemaligen Strafregister der DDR dürfen weiterhin für Zwecke der Rehabilitierung an die zuständigen Stellen übermittelt werden.

Adoptionsvermittungsgesetz

  • Die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für ein Forschungsprojekt „Zwangsadoptionen in der DDR“ wurden geschaffen.

Die CDU/CSU-Fraktion teilte am Freitag, dem 14. November 2019 mit, dass der Bundestag mehr Mittel für die Erinnerungspolitik bewilligt hat. Das Geld stammt aus der sogenannten Haushaltsbereinigung, bei der der Haushalt abschließend beraten wird. In der Pressemeldung heißt es,

  • jeweils 250.000 Euro werden für eine Machbarkeitsstudie für ein Mahnmal für die Opfer des Kommunismus und für ein Zentrum für Oppositions- und Widerstandsgeschichte,
  • zur „Stabilisierung wichtiger dezentraler Projektarbeit“ der Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur 1 Million Euro,
  • zur Unterstützung des Zeitzeugenbüros 200.000 Euro,
  • und für die Finanzierung der UOKG-Zeitschrift „der stacheldraht“ 95.000 Euro

zur Verfügung gestellt.

Den vollen Wortlaut der Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion finden Sie hier (externer Link).