Am Mittwoch, den 9. Juni 2021 stand das Mahnmal zur Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland im Kulturauschuss des Deutschen Bundestages auf der Tagesordnung. Dr. Anna Kaminsky und Dieter Dombrowski haben Statements abgegeben und wurden vor dem Kulturauschuss in der nicht öffentlichen Sitzung befragt. In der Folge die dazugehörige Pressemitteilung der Stiftung Aufarbeitung:

Berlin, 09.06.2021. Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur begrüßt die heutige Positionierung im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages, das „Denkmal zur Erinnerung und Mahnung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland“ im Zentrum von Berlin errichten zu wollen.
Der von der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) und der Bundesstiftung Aufarbeitung favorisierte Standort liegt an der Scheidemannstraße. Die Direktorin der Bundesstiftung Anna Kaminsky betont: „Die intensive Beschäftigung des Parlaments mit diesem dunklen Kapitel der deutschen Geschichte sendet ein wichtiges politisches Signal aus. Der Standort in der Scheidemannstraße nahe dem Kanzleramt und mit Blick auf den Bundestag zeigt, dass es sich nicht nur örtlich, sondern auch historisch und politisch um ein zentrales Thema handelt. Mit dem Mahnmal an dieser Stelle erhalten die Opfer die nötige Sichtbarkeit und Anerkennung.“
Federführend für das vom Deutschen Bundestag im Dezember 2019 beschlossene Mahnmal ist die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien. In ihrem Auftrag haben die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und die UOKG in Zusammenarbeit mit einem prominent besetzten Beirat ein Konzept entwickelt, das am 15. Dezember 2020 Kulturstaatsministerin Monika Grütters übergeben wurde. Die Bundesstiftung wird den weiteren Planungsprozess des Vorhabens gemeinsam mit ihren Partnern bis zur Fertigstellung begleiten.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/erinnern/denkmal-fuer-opfer-kommunistischer-gewaltherrschaft-in-deutschland

„Bundestag hat offensichtlich andere Prioritäten gesetzt“

Wie verschiedene Medien berichten, soll die ehemalige Bürgerrechtlerin Evelyn Zupke das neu geschaffene Amt der SED-Opferbeauftragen übernehmen. Die 59-jährige Zupke war Oppositionelle in der DDR. Sie war Mitglied im Friedenskreis Weißensee und maßgeblich an der Aufdeckung des Wahlbetrugs bei den Kommunalwahlen am 7. Mai 1989 beteiligt.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Unsere Forderung war immer, dass es sich um eine Person handeln soll, die Erfahrungen in der Arbeit mit den verschiedenen Opfergruppen der SED und SBZ hat. Dies haben wir zu jedem Zeitpunkt u.a. auch in der Anhörung vor dem Kulturausschuss des Deutschen Bundestages deutlich gemacht. Der Bundestag hat nun offensichtlich andere Prioritäten gesetzt, denn etwaige Erfahrungen in diesem Bereich sind uns nicht bekannt. Wir müssen die Entscheidung des obersten Souveräns jedoch akzeptieren und hoffen auf eine gute und effektive Zusammenarbeit im Interesse der SED-Opfer.“

Maßnahmen für politisch Verfolgte der SED-Diktatur sowie Kinder von politisch Verfolgen der SED-Diktatur

Viele Menschen, die in der SBZ/DDR politische Verfolgung oder staatliche Willkür erlebt haben, leiden noch immer an den Folgen. Zahlreiche Maßnahmen wurden ergriffen, um die materiellen und psychischen Auswirkungen zu lindern. Wie diese Maßnahmen von den Betroffenen im Land Berlin bewertet werden, untersucht jetzt eine wissenschaftliche Studie. Der Berliner Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat damit das Berliner Institut für Sozialforschung beauftragt. Vom 1. bis 30. Juni läuft dazu eine Online-Befragung.

Wurden Sie in der SBZ/DDR politisch verfolgt oder waren Sie staatlicher Willkür ausgesetzt?
Haben Sie sich aufgrund dieser Erfahrungen in Berlin beraten lassen?
Haben Sie einen Antrag auf Rehabilitierung in Berlin gestellt?

ODER

Haben Ihre Eltern politische Verfolgung oder staatliche Willkür in der DDR erlebt?
Und, ist Ihr derzeitiger Wohnsitz in Berlin?

Dann bitten wir Sie, bis zum 30. Juni an der Befragung teilzunehmen! Ausführlichere Informationen und den Zugang zu den Online-Fragebögen finden Sie unter folgender Adresse / folgendem Link:

https://studie.bis-berlin.de

Die Untersuchung soll herausarbeiten, wie die in der SBZ/DDR politisch Verfolgten oder staatlicher Willkür ausgesetzten Personen das Beratungsangebot im Land Berlin einschätzen. Von Interesse ist zudem, welche Erfahrungen im Rahmen der Antragstellung sowie im Zuge von Rehabilitierungsverfahren in Berlin gemacht wurden. Die wissenschaftliche Befragung soll erstmals aufzeigen, welche Auswirkungen eine politische Verfolgung der Eltern in der SBZ/DDR auf deren Kinder hat. Hier geht es zum Beispiel um deren beruflichen Werdegang und soziale Situation. Die Befragung ist Teil der „Empirischen Studie zur Bestandsaufnahme und Bewertung von Maßnahmen für politisch Verfolgte der SED-Diktatur in Berlin im Zeitraum von 1990 bis 2020“.

Die erhobenen Daten werden entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinien streng vertraulich behandelt. Das Ausfüllen des Online-Fragebogens erfolgt anonym und es können keine Rückschlüsse auf einzelne Personen getroffen werden.

Wenn Sie Fragen haben, oder Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens benötigen, nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Berliner Institut für Sozialforschung auf. Dr. Eva Schulze, Tel.: 030 / 31 00 09 0; E-Mail: mail@bis-berlin.de

Den ensprechenden Flyer finden Sie anbei.

Die UOKG begrüßt den Vorstoß der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) für Anerkenunngsverfahren von DDR-Unrecht 500.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die EKD und die anderen Landeskirchen solten diesem positiven Beispiel folgen!

Die EKM hatte gestern am 26. Mai 2021 die folgende Pressemitteilung heruasgegeben:

EKM stellt sich kirchlichem Handeln während der SED-Diktatur

Opfer können sich ab sofort an Ombudsperson wenden

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) übernimmt Verantwortung gegenüber Opfern von kirchenleitendem Handeln während der SED-Diktatur. Dafür hat der Landeskirchenrat ein Anerkennungsverfahren initiiert für Personen, die aus politischen Gründen drangsaliert wurden und in ihren Kirchen disziplinarisch belangt oder die durch Verrat aus kirchlichen Kreisen inhaftiert, gedemütigt, traumatisiert oder zur Ausreise gedrängt wurden.

Als Ombudsperson, mit deren Unterstützung die Anträge zu stellen sind, wurde Hildigund Neubert beauftragt. Die Anerkennungsentscheidungen erfolgen durch einen Anerkennungsausschuss. Anträge können bis 30. April 2023 gestellt werden.

 „Die Kirchen haben während der SED-Diktatur einer staatlichen Vereinnahmung widerstanden. Aber kirchenleitendes Handeln war nicht immer unabhängig von staatlichen Einflüssen und politischen Rücksichtnahmen. Es gab Entscheidungen, die durch staatliche Stellen, unter anderem durch die Staatssicherheit, beeinflusst waren“, erklärt Oberkirchenrat Christian Fuhrmann, Gemeindedezernent der EKM.
„Davon waren Personen betroffen, die haupt- oder ehrenamtlich für die Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen sowie der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen tätig waren. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland wendet sich als Rechtsnachfolgerin der beiden Vorgängerkirchen an Mitarbeitende, die der SED-Diktatur gegenüber kritisch eingestellt waren und in Situationen persönlicher Bedrängnis von ihrer Kirche allein gelassen oder gar diszipliniert wurden.“

Formen der Anerkennung erlittenen Unrechts können die formale Feststellung des Unrechts, eine einmalige Anerkennungsleistung beziehungsweise eine öffentliche Anerkennung und Würdigung sein. Für das Anerkennungsverfahren wurde im Haushalt ein Budget in Höhe von 500.000 Euro eingestellt. Dieser Finanzrahmen orientiert sich an vergleichbaren Verfahren.

Mehr Informationen und der Kontakt zur Ombudsperson unter: www.ekmd.de/service/anerkennung-ddr-unrecht/

Mit großer Betroffenheit teilen wir Ihnen mit, dass am 4. Mai 2021 unsere Kollegin Carola Schulze leider verstorben ist. Für Sonntag, den 9. Mai 2021, wurde im Tagesspiegel die im Anhang befindliche Traueranzeige geschaltet.

Die UOKG bedankt sich herzlich bei den sehr vielen Beileidsbekundungen aus Institutionen, Vereinen, Initiativen und den vielen Betroffenen, die Frau Schulze über teils viele Jahre hinweg begleitet hat.

In der Folge lesen Sie den ausführelichen Nachruf, welcher in der Ausgabe 4 vom „der stacheldraht“ gedruckt wurde:

„Unsere Kollegin Carola Schulze ist am 4. Mai dieses Jahres im Alter von 52 Jahren gestorben.

Sie wuchs in Frankfurt/Oder auf, liebte die Oder-Landschaft und blieb ihr immer verbunden. 1987 begann sie ein Studium der Altertumswissenschaft und studierte ab 1990 weiter Germanistik, Religionswissenschaft und Polonistik. Nach ihrem Hochschulabschluß arbeitete sie u.a. in Polen als Deutschdozentin.

Zur UOKG kam Carola 2008, wo sie zunächst Mitarbeiterin des damaligen Geschäftsführers Detlef W. Stein wurde, später wechselte sie zur sozialen Beratung, in der sie bis zu ihrem Tod tätig war. Ein kurzes Zwischenspiel führte sie 2015/16 nach Potsdam zur Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur. Dort war sie zuständig für den Härtefallfonds und schrieb anschließend ein Buch über den Schauspieler, Regisseur, Intendanten und Autor Ralf-Günter Krolkiewicz, der auch im Alter von 52 Jahren verstorben war. Leider ist das kleine Werk bis heute nicht veröffentlicht, es gibt aber Hoffnung, daß das nun geschieht.

Neben der sozialen Beratung, die eigentlich anstrengend und zeitintensiv genug war, hat Carola zahlreiche UOKG-Kongresse und –Veranstaltungen organisiert und anschließend die Redaktion der entsprechenden Broschüren übernommen. Von 2018 bis 2019 war sie, ebenfalls nebenbei, Geschäftsführerin der Internationalen Assoziation ehemaliger politischer Gefangener und Opfer des Kommunismus.

Gebraucht und geliebt wurde sie aber von den Betroffenen vor allem in der sozialen Beratung. Als anteilnehmender, sanftmütiger, freundlicher und zugewandter Mensch opferte sie sich für die Ratsuchenden immer wieder auf. Beharrlich, wenn es um die Ansprüche ehemaliger politisch Verfolgter ging, war sie spezialisiert auf die „hoffnungslosen Fälle“, von denen sie nicht wenige lösen konnte. Durch ihre langjährige Arbeit kannte sie sich besonders gut im Gewirr der entsprechenden Ämter und Behörden aus.

Ob telefonisch oder im unmittelbaren Kontakt, die Betroffenen konnten sich bei Carola erholen, schöpften wieder Hoffnung und hatten wohl oft das Gefühl einer sehr persönlichen Beziehung. Wieviel Kraft sie das kostete, sahen höchstens einmal die Kollegen.

Obwohl über die Maßen bescheiden, war sie doch sehr auf ihre Autonomie bedacht. Sie ließ sich bis zuletzt von niemandem – auch den Ärzten nicht – vorschreiben, was gut für sie war. Mit ganzer Kraft und Überzeugung hat sie bis zu ihren letzten Tagen am Leben festgehalten. Erst ganz am Ende hat sie den Griff gelöst.

Seitdem sind viele Tränen um sie geflossen, nicht nur bei den Kollegen, und viele Tränen werden noch fließen. Wir wissen nicht, ob ihr bewußt war, wie viele Menschen sie geliebt haben. Und weil dies ein Nachruf ist, rufen wir ihr nach: „Liebe Carola, danke, daß Du bei uns warst!“

Die Redaktion und die Kolleginnen und Kollegen der UOKG-Geschäftsstelle“

Sehr geehrte Damen und Herren,

die UOKG unterstützt die Petition zur Auswertung von zerrissenen Stasi-Unterlagen, die von Herrn Volker Vahrenholt gestartet wurde.

Sie können die Petition, die zum jetzigen Zeitpunkt schon fast 5.000 Unterzeichner gefunden hat, unterstützen, indem Sie sich über die folgende Homepage eintragen.

http://chng.it/HYK4dzmx

Herzlichen Dank für Ihr Engagement.

UOKG-Geschäftsstelle