Die Resolution des Frauenkongresses von Hoheneck

die UOKG hat u.a. in Kooperation mit dem Forum für politisch verfolgte und inhaftierte Frauen der SBZ/SED-Diktatur vom 6. – 8. August 2021 in Hoheneck den ersten bundesweiten Kongress politisch verfolgter Frauen in der SBZ/DDR veranstaltet.

Die ausgebuchte Veranstaltung mit 110 Teilnehmern wurde mit der Verabschiedung einer Resolution beendet. Diese wurde vom Frauenforum initiiert und von fast allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kongresses unterschrieben.

Die Resolution wurde während der ordentlichen Mitgliederversammlung der UOKG am 28. August einstimmig angenommen.

Sie finden die entsprechende Resolution mit der Bitte um Unterstützung anbei.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende des Frauenforums Konstanze Helber (Helber54@aol.com oder 07472-7745) oder an die Geschäftsstelle der UOKG.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Dombrowski

Text der Resolution (auch als PDF)

„Das Schweigen brechen – den Opfern helfen“

 Die Teilnehmerinnen des Bundesweiten Frauenkongresses, der vom 6. bis 8. August 2021 in Hoheneck stattfand, richten an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern folgende Forderungen.

Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien werden hiermit aufgefordert, die folgenden Punkte in der nächsten Wahlperiode in den Aufgabenkatalog aufzunehmen.

  1. Ein Anerkennungsverfahren für die bisher rehabilitierungsrechtlich nicht beachtete Opfergruppe der „Vergessenen Kinder“ als Opfer politischer Willkür, die während der Haft der Eltern anderweitig untergebracht waren und häufig ebenfalls unter Traumafolgen leiden. Wir fordern den Kreis der Anspruchsberechtigten der sogenannten Opferpension nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes auf jene Kinder auszudehnen, die genauso zu Opfern wurden.
  2. Die Vererbbarkeit der monatlichen Zuwendung für Opfer einer politischen Haft in der SBZ und der DDR nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes.
  3. Die Beweislastumkehr für Antragstellende nach den SED‑Unrechtsbereinigungsgesetzen.
  4. Bei Anträgen auf gesundheitliche Folgeschäden müssen sowohl Sachbearbeiter als auch medizinische Gutachter für das Thema politische Verfolgung in der SBZ und der DDR geschult und sensibilisiert werden, um demütigende Antragsverfahren zu vermeiden.
  5. Die Verkürzung der unzumutbar langen Verfahrensdauer bei Versorgungsämtern und Sozialgerichten zur Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden.
  6. Das Verbot von DDR-Symbolen in der Öffentlichkeit, durch deren Verbreitung die DDR verharmlost und glorifiziert wird.
  7. Die bundesweite adäquate Erweiterung der Schullehrpläne hinsichtlich der Aufarbeitung der SBZ/DDR-Diktatur zur Förderung der Demokratieerziehung und der politisch-historischen Bildung.
  8. Die Herstellung der Rentengerechtigkeit wie sie vor Einführung des Rentenüberleitungsgesetztes bestand. Damals wurden Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR für ihre in der DDR geleistete Arbeit fiktiv als in der Bundesrepublik erbrachte Leistung eingestuft.
  9. Anerkennung und materiellen Ausgleich für die unter unmenschlichen Bedingungen geleistete Zwangsarbeit in politischer Haft.
  10. Eine differenzierte Forschung in Hinblick auf die Schicksale von Frauen, die in der SBZ und der DDR als Unschuldige staatlichen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt waren, weil sie ihren politisch verfolgten Vätern, Männern und Kindern die Treue hielten.
  11. Die Anerkennung und Entschädigung von Frauen, die im Zusammenhang verschiedener Verfolgungsmaßen durch die SBZ- und DDR-Behörden sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren.
  12. Die Schaffung eines bundesweiten Härtefallfonds, um ehemals politisch Verfolgte der SBZ und der DDR, die sich in besonderen Notsituationen befinden, materiell zu unterstützen.
  13. Die Entschädigung der Zwangsausgesiedelten für das erlittene Vertreibungsunrecht.
  14. Die Stasiüberprüfung der Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst und gemeinnützigen Organisationen und Vereinen.
  15. Den Aufbau der „Gedenkstätte Frauenzuchthaus Hoheneck“ als überregionalen Gedenkort. Die Bereitstellung der nötigen Finanzmittel, um insbesondere Jugendliche dauerhaft an diesem außerschulischen Lernort politisch-historisch zu unterrichten.
  16. Die Besserstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen, die Opfer in der SBZ und der DDR waren.

 

Anlage: