27 Jun Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
Am morgigen Freitag dem 28. Juni 2019, findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR satt. Darin enthalten die dringend notwendige Entfristung hinsichtlich des Antragsrechts auf Rehabilitierung, da diese ansonsten mit dem 31. Dezember 2019 auslaufen würde. Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf eine Regelung, die zu einer Erleichterung der Rehabilitierung für ehemalige Heimkinder führen soll. Zudem sollen Kinder, die in der DDR in ein Heim gekommen sind, weil ihre Eltern politisch verfolgt und inhaftiert waren, denen eine Rehabilitierung bisher verwehrt wird, Unterstützungsleistungen bekommen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt gleich drei eigene Anträge mit den gleichen Themen ein.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):
„Ich bin froh, dass die Politik nun endlich handelt. Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze laufen mit Ende dieses Jahres aus. Die in dem Gesetzentwurf enthaltene Entfristung ist daher elementar wichtig. Man darf der Aufarbeitung keinen zeitlichen Riegel vorschieben. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Verbesserungen für ehemalige Heimkinder sehen wir aber notwendigen Verbesserungsbedarf. Ob die vorgeschlagen Beweiserleichterungen zu einer Verbesserung führen werden, wird sich erst noch zeigen müssen. Kinder, die in Heime kamen, weil ihre Eltern aus politischen Gründen in Haft saßen, müssen diese rehabilitiert werden. Dies sieht der jetzige Gesetzesentwurf leider noch nicht vor.“