Bundestag beschließt Novellierung des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes

Am 30. Januar stimmte der Bundestag über die Novellierung des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (SED-UnBerG) ab.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG e.V.:
„Die heutige Entscheidung des Bundestages zu den Veränderungen in den Rehabilitierungsgesetzen für die Opfer der SED-Diktatur können als historisch bezeichnet werden. Erstmalig hat der Gesetzgeber die bestehenden rechtlichen Regelungen auf Wirksamkeit überprüft und die notwendigen Korrekturen im Sinne der SED-Opfer entschieden. Auch der jetzt eingerichtete Härtefallfonds wird den Opfern der zweiten deutschen Diktatur in schwierigen Lebenslagen helfen.“

Die Fraktionen konnten sich auf die folgenden Punkte einigen:

  • Die Opferrente wird nicht nur dynamisiert, sondern auch deutlich erhöht und ist nicht mehr an die Bedürftigkeit gekoppelt.
  • Es wurden umfassende und klare Vereinfachungen bei der Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden vorgenommen.
  • Beim Vorliegen bestimmter Krankheitsdiagnosen und einer nachgewiesenen Repressionserfahrung wird der ursächliche Zusammenhang als gegeben angenommen.
  • Bei den Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte wird auf die Absenkung bei Renteneintritt und die Anrechnung von Partnereinkommen verzichtet.
  • Die Höhe der Einmalzahlung für Opfer der Zwangsumsiedlung wurde von 1.500 auf 7.500 Euro deutlich erhöht.
  • Der Anwendungsbereich im Hinblick auf Zersetzungsmaßnahmen wird nicht mehr nur auf das Gebiet der DDR eingeschränkt.
  • Es wurde die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge beschlossen. Als erste Firma hatte IKEA im Oktober 2024 die Zahlung von 6 Mio. Euro in den Fonds angekündigt.

Foto: UOKG

Anlage:

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pdf 20250130_PM_UOKG_SED UnBerG Pressemitteilung der UOKG zum Beschluss des Bundestages zur Novellierung des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes
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