
31. Jan. Bundestag beschließt Novellierung des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes
Am 30. Januar stimmte der Bundestag über die Novellierung des Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (SED-UnBerG) ab.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG e.V.:
„Die heutige Entscheidung des Bundestages zu den Veränderungen in den Rehabilitierungsgesetzen für die Opfer der SED-Diktatur können als historisch bezeichnet werden. Erstmalig hat der Gesetzgeber die bestehenden rechtlichen Regelungen auf Wirksamkeit überprüft und die notwendigen Korrekturen im Sinne der SED-Opfer entschieden. Auch der jetzt eingerichtete Härtefallfonds wird den Opfern der zweiten deutschen Diktatur in schwierigen Lebenslagen helfen.“
Die Fraktionen konnten sich auf die folgenden Punkte einigen:
- Die Opferrente wird nicht nur dynamisiert, sondern auch deutlich erhöht und ist nicht mehr an die Bedürftigkeit gekoppelt.
- Es wurden umfassende und klare Vereinfachungen bei der Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden vorgenommen.
- Beim Vorliegen bestimmter Krankheitsdiagnosen und einer nachgewiesenen Repressionserfahrung wird der ursächliche Zusammenhang als gegeben angenommen.
- Bei den Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte wird auf die Absenkung bei Renteneintritt und die Anrechnung von Partnereinkommen verzichtet.
- Die Höhe der Einmalzahlung für Opfer der Zwangsumsiedlung wurde von 1.500 auf 7.500 Euro deutlich erhöht.
- Der Anwendungsbereich im Hinblick auf Zersetzungsmaßnahmen wird nicht mehr nur auf das Gebiet der DDR eingeschränkt.
- Es wurde die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge beschlossen. Als erste Firma hatte IKEA im Oktober 2024 die Zahlung von 6 Mio. Euro in den Fonds angekündigt.
Foto: UOKG