Eine Demonstration mit Opfern der DDR-Zwangsadoptionen fand am 18. April 2014, 10-13 Uhr
am Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt. mehr
OvZ e.V. in Kooperation mit der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft UOKG e.V.

PRESSEINFORMATION
Die Kundgebung fand statt am Karfreitag, 18. April 2014 von 10-13 Uhr am Pariser Platz in Berlin und wird vom Verein OvZ-DDR (Hilfe für die Opfer von DDR-Zwangsadoptionen) e.V. in Kooperation mit der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. durchgeführt.

Das Thema DDR-Zwangsadoptionen wird von Politik und Behörden bislang weitgehend ignoriert. Dies hat dazu geführt, dass die Rechte von Betroffenen von Zwangsadoptionen unzureichend sind.

Es fängt schon damit an, dass es die derzeitige Rechtslage den Betroffenen schwer macht, ihre eigene Geschichte überhaupt aufzuarbeiten. So bekommen viele Adoptierte mit dem Verweis auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte von Dritten keinerlei Kopien aus ihrer Adoptionsvermittlungsakte ausgehändigt, obwohl diese leicht, wie das Beispiel des Umgangs mit den Stasi-Akten zeigt, durch Schwärzungen geschützt werden könnten. Tatsächlich wird in Einzelfällen auch so verfahren.

Ob der Betroffene aber seine Akte zu sehen bekommt oder nicht, obliegt letztlich der alleinigen Entscheidung des Sachbearbeiters. Das erscheint den Betroffenen häufig als Willkür. Diese wirkt umso schlimmer, weil heute noch alte Mitarbeiter der DDR-Jugendhilfe in den verantwortlichen Positionen der Adoptionsvermittlung sitzen.
Des Weiteren ist der Umgang mit politisch motivierten Zwangsadoptionen nach wie vor unzureichend. So wird die Tatsache, dass es solche überhaupt gab, häufig geleugnet, bzw. die Zahl der Fälle heruntergespielt. Aus den Erfahrungen in der Beratungstätigkeit der UOKG ergibt sich jedoch ein ganz anderes Bild, insbesondere wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass viele politisch motivierte Zwangsadoptionen mit dem vorgeschobenen Strafdelikts des „asozialen Verhaltens“ (§ 249 StGB-DDR) vertuscht wurden.

Dass § 249 StGB-DDR dazu missbraucht wurde, Personen zu kriminalisieren, welche politisch unliebsam waren, ist inzwischen in der Wissenschaft anerkannt. Über diese in der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Tatsachen wollen wir aufklären und würden uns über eine Berichterstattung Ihrerseits freuen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter den untenstehenden Kontaktdaten zur Verfügung.

Wir bitten um Anmeldung bei Katrin Behr, Fachberaterin für Zwangsadoptionen:
behr@uokg.de 030 / 55 77 93 54

Hintergrund (H&G 2/2008): Von asozial bis Zwangsarbeit | Rehabilitierungspraxis

… auch sie müssen eine „Opferrente“ erhalten!

Bereits Ende 2014 haben einige von DDR-Zwangsaussiedlungen Betroffene, darunter der stellv. Vorsitzende der UOKG, Ernst – O. Schönemann, und die Publizistin Inge Bennewitz, in Petitionen an den Deutschen Bundestag die Aufnahme der Zwangsausgesiedelten in die Opferrente gefordert. Ursache dafür war insbesondere eine Studie über psychische Erkrankungen von Zwangsausgesiedelten und eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu Entschädigungsfragen.

Die Petition wurde zu Beginn des Jahres abgewiesen. Die Verfolgtenverbände der DDR haben daraufhin eine Resolution verfasst, die von zahlreichen Betroffenen und anderen mit ihrer Unterschrift unterstützt wird. Dazu sagt Frau Bennewitz: „Die Ablehnung erfolgte mit Argumenten, die ich in meinem Widerspruch widerlegen konnte. Die wahre Ursache für die Ablehnung sind wohl fiskalischer Art und die überflüssige Furcht vor Trittbrettfahrern.“

Diese Resolution mit den Unterschriftenlisten wird am 11. September um 12 Uhr im Deutschen Bundestag von verschiedenen Betroffenen, Vertretern der UOKG und dem Präsidenten der Internationalen Assoziation ehemaliger politischer Gefangener und Opfer des Kommunismus (InterAsso) an zwei Mitglieder des Petitionsausschusses, MdB Annette Sawade (SPD) und MdB Günter Baumann (CDU/CSU), übergeben.

„Wie viel Geschichte (v)erträgt Berlin?“

Ideen für die Gestaltung eines zentralen Mahnmals für die Opfer des Kommunismus in Deutschland

Berlin ist als Standort für Mahn- und Denkmale sehr begehrt. Alle Gedenkorte geben Zeugnis über die wechselvolle  und teils zerissene Geschichte unseres Landes in den vergangenen Jahrhunderten. Gleichzeitig sind sie monumentale Appelle an die zukünftigen Generationen: Gegen Krieg, gegen Diktaturen, für den Schutz aller Grundrechte und für Demokratie!

Durch die Errichtung eines zentralen Mahnmals in Berlin für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland zwischen 1945 und 1989 soll ein Ort entstehen, der das Positive – die Überwindung der Diktatur – in den Vordergrund stellt und somit die Erinnerung an die Opfer dieses Systems dauerhaft in unserer Gesellschaft wach hält.

Ein mögliches Mahnmal muss sich natürlich in die beträchtliche Anzahl bereits vorhandener Erinnerungsorte zu unterschiedlichen historischen Epochen in der Mitte Berlins einreihen; die Entscheidung über seine äußere Form und über einen geeigneten Standort steht hierbei allerdings noch aus. In unserer Veranstaltung „Wie viel Geschichte (v)erträgt Berlin?“ wollen wir deshalb über mögliche Gestaltungsformen und über in Frage kommende Standorte für ein zentrales Mahnmal diskutieren.

Veranstaltungsort: Europasaal der Deutschen Gesellschaft e.V. /  Voßstraße 22, 10117 Berlin

Gastgeber: UOKG, Deutsche Gesellschaft e.V., Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Zeit: 18:30-20:30 Uhr

Programm

Präsentationen
– Vorstellung der Siegerentwürfe aus dem studentischen Gestaltungswettbewerb >>geschichts-codes<< 2013
der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zum Thema „Entwurf für ein Denkmal für die Opfer der kommunistischen Diktatur in der SBZ und DDR“.
– Vorstellung einer Konzeptidee der Firma grafikagenten Rostock
– Vorstellung eines Konzeptes von Gino Kuhn, Künstler und ehemaliger politischer Häftling

anschließend Podiumsdiskussion mit:

Helmuth Frauendorfer (Schriftsteller und Journalist)

Dr. Philipp Lengsfeld (Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Hiltrud Lotze (stellvert. kulturpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion)

Florian Mausbach (Mitinitiator des Freiheits- und Einheitsdenkmals, Präsident des Bundesamtes für Bauwesen a.D.)

Sabine Weißler (Bezirksstadträtin Berlin-Mitte/Abteilung Kultur, B90/Die Grünen)

Moderation: Dr. Andreas H. Apelt – Bevollmächtigter des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft e.V.

Der Eintritt ist frei. 

Einladungsflugblatt:
https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/uploads/2014-pdf/2014-03-26-flyer.pdf

UOKG begrüßt EU-weite Initiative der estnischen Regierung zur Verfolgung kommunistischer Verbrechen  

Der estnische Justizminister hatte am Sonntag anlässlich des 23. Augusts, dem Gedenktag für die Opfer des Totalitarismus, einen EU-weiten Runden Tisch zur Verfolgung kommunistischer Verbrechen initiiert. Die Initiative geht zurück auf den Aufruf der Plattform für das Gedächtnis und Gewissen Europas, ein internationales Tribunal zur Verfolgung kommunistischer Verbrechen zu errichten.

Der nationalsozialistische Vernichtungskrieg brachte die kommunistische Gewaltherrschaft auch nach Deutschland. Hunderttausende Zivilpersonen östlich der Oder und Neiße und in der sowjetisch besetzten Zone (SBZ) wurden zu Opfern stalinistischer Terrormaßnahmen. Viele überlebten die Deportation zur Zwangsarbeit in die Gulags, die politischer Justiz, die Aburteilung durch sowjetische Militärtribunale und die Internierung in sowjetischen Speziallager ohne individuelle Schuldfeststellung nicht. Die Überlebenden leiden bis heute unter den Folgen harter Haft- und Arbeitsbedingungen, Folter und Mangelernährung.

Die meisten Täter, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt haben, konnten sich jeglicher Verantwortung entziehen. Die UOKG versteht die juristische Verfolgung der kommunistischen Täter als wichtigen Beitrag zur europäischen Versöhnung.

Wir verneigen uns in ehrendem Gedenken auch vor den Opfern des Nationalsozialismus.

Zu unserem Kongress
„Verdrängter Terror: Sowjetische Spezial- und Internierungslager. 70 Jahre danach“ am 10. Oktober in der Gedenkstätte Berliner Mauer laden wir Sie herzlich ein.

Das 1. UOKG-Verbändetreffen in diesem Jahr findet am 1.-2. März 2014 in Berlin statt.

Ort:
Gedenkstätte Normannenstraße (Stasi-Museum), Haus 1, Ruschestraße 103, 10365 Berlin,
Raum 418 (BStU-Projektwerkstatt)

Bitte benutzen Sie den separaten Eingang, der sich ca. 20 Meter links neben dem zentralen Museumseingang befindet. Dort ist ein Lift vorhanden, mit dem Sie in die 4. Etage fahren können.

Aus der Tagesordnung:

Beginn: 13.00 Uhr
Begrüßung der Gäste des UOKG-Verbändetreffens durch den UOKG-Bundesvorsitzenden Rainer Wagner

ca. 13.15 Uhr
„Stasi-Stadt – Die MfS-Zentrale in Berlin-Lichtenberg. Ein historischer Rundgang“, Vortrag mit
Bildmaterial, Dr. Christian Halbrock, BStU, Historiker

ca. 14.30 Uhr
„Das DDR-Militärstrafgefängnis in Schwedt/Oder- Baugeschichte, Bestandsdokumentation und
Zeitzeugenberichte“, Torsten Dressler, Denkmalpfleger und Archäologe

Im Anschluss Mitgliederversammlung

Das UOKG-Verbändetreffen wird gefördert mit Mitteln der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Am Montag, dem 13. Juli 2015 lud der Brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke Opfer sowjetischer Internierungen der Jahre 1945 bis 1950 zu einem Ehrenempfang 200 Opfer russischer Speziallager an den Templiner See ein.

Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft dankt dem Brandenburgischen Ministerpräsidenten ausdrücklich für diese Ehrung der Opfer der vor 70 Jahren errichteten sowjetischen Speziallager, zumal es auch 25 Jahre nach dem Untergang der SED-Diktatur leider immer wieder Stimmen gibt, die versuchen, die verbrecherische Internierungspraxis des sowjetischen Geheimdienstes NKWD zu rechtfertigen. So erklärte erst vor wenigen Tagen noch der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten in Sachsenhausen, Günther Morsch, dass „die Fakten über die Entnazifizierungslager (…) von der Politik ignoriert und die Insassen pauschal zu Opfern erklärt“ würden.

Die Union der Opferverbände dankt dem Brandenburgischen Ministerpräsidenten nicht zuletzt auch dafür, dass er zwei im damaligen Ost-Brandenburg als junge Mädchen internierte und später zur jahrelangen Zwangsarbeit in die UdSSR deportierte Frauen zu diesem Ehrenempfang eingeladen hat.

Diese Opfergruppe ist bislang von der Politik leider sträflich vernachlässigt worden. Die meisten Zivildeportierten haben in ihrem Leben nie eine Entschädigung für das ihnen widerfahrene Unrecht erhalten.

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