„Mauern. Gitter. Stacheldraht“
Politische Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone und in der Deutschen Demokratischen Republik.

Im Jahr 1945 endete der von Deutschland begonnene Zweite Weltkrieg. Mit dem Zusammenbruch des NS-Regimes und den Plänen der Alliierten zu einer umfassenden Demokratisierung schöpften viele Menschen Hoffnung auf einen Neubeginn.

Doch bald zerbrach die Anti-Hitler-Koalition. Durch Unterdrückung und Terror errichtete die Sowjetische Militäradministration in ihrer Besatzungszone (SBZ) eine Diktatur nach dem Vorbild der kommunistischen Sowjetunion.Die Staatsgründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) erfolgte 1949 ohne demokratische Legitimation. Die Staatspartei SED regierte über 40 Jahre mit Alleinherrschaftsanspruch. Kritik und Widerspruch wertete das Regime als Angriff gegen die herrschende Partei und die sowjetische Besatzungsmacht.

Die Repressionen in SBZ und DDR zwischen 1945 und 1990 waren vielseitig. Zu Leidtragenden wurden meist junge Menschen, die wegen ihrer Einstellung oder Lebensweise in Konflikt mit dem Staat gerieten. Die Ausstellung gibt ihnen ein Gesicht. Sie erzählt von den Schicksalen deportierter Frauen und Mädchen, von Internierten in deutschen und osteuropäischen „Speziallagern“, von politischen Häftlingen in DDR-Zuchthäusern, von an der innerdeutschen Grenze Zwangsausgesiedelten und von den durch die DDR-Staatssicherheit Verfolgten und Inhaftierten.

Eine Ausstellung der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG e.V.).
Gefördert mit Mitteln der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
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Informationen zum Verleih:

Die Ausstellung kann in Form von 17 A1-Plakatsätzen oder als 17 Banneraufsteller (1m x2m) präsentiert werden.
Sie wird auf Wunsch von einem authentischen politischen Häftling der DDR eröffnet.
Wenn Sie Interesse daran haben, die Wanderausstellung zu zeigen, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:

UOKG Bundesgeschäftsstelle
zu Hd. Herr Mittrup
Ruschestraße 103, Haus 1
10365 Berlin

www.uokg.de/wanderausstellung/ausstellung.htm

Forderung nach Aberkennung von an der Juristischen Hochschule des MfS und der Offiziershochschule der Grenztruppen Suhl erworbenen akademischen Graden

Die im Rahmen des UOKG-Verbändetreffens am 27. und 28. Juni 2015 versammelten Mitgliedsvereine unterstützen nachdrücklich die in einer Petition vorgebrachte Forderung nach

Aberkennung der durch die Juristische Hochschule des MfS Potsdam-Golm und die Offiziershochschule der Grenztruppen Suhl verliehenen akademischen Grade. An der Juristischen Hochschule des MfS erarbeitete man in Dissertationen psychologisch fundierte Maßnahmepläne zur Zersetzung potentieller politischer Gegner.

An die Offiziershochschule der Grenztruppen delegierte das MfS jährlich dutzende Kader zum Studium. Die Hochschule diente der Ausbildung von Kommandeuren für Einheiten der Grenztruppen der DDR und von Politoffizieren. Die Anleitung und Führung militärischer Kräfte zur gewaltsamen Verhinderung von Fluchtversuchen stand im Mittelpunkt.

Träger auf dieser Basis erworbener akademischer Grade dürfen keinen Vertrauensschutz gemäß den Regelungen des Einigungs- vertrages genießen. Eine nachträglich Änderung des Einigungsvertrages ist zwingend erforderlich, die besagt, dass das Recht auf Führung in der DDR erworbener, staatlich verliehener akademischer Titel in den Fällen aberkannt werden kann, in denen die Weiterführung der Titel mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar ist.

Stellungnahme der UOKG zu Medienberichten über den Rücktritt
des ehemaligen UOKG-Bundesvorsitzenden Rainer Wagner

Aktuell wird in verschiedenen Tageszeitungen eine jüngst aufgetauchte theologische Rede des evangelikalen Christen und ehemaligen UOKG-Bundesvorsitzenden Rainer Wagner veröffentlicht und diskutiert. Diese bislang unbekannte Rede hielt Wagner ein Jahr vor seinem Amtsantritt als UOKG-Vorsitzender im Jahre 2007. Die evangelikale Haltung Rainer Wagners war dem Vorstand wie auch den Mitgliedsverbänden seit Jahren bekannt. Im Rahmen seiner Tätigkeit als UOKG-Vorsitzender ließ Rainer Wagner keinerlei Zweifel an seiner demokratischen Gesinnung aufkommen. Seine religiösen Ansichten äußerte er nicht in seiner Eigenschaft als Opfervertreter. Als solcher genoss er Anerkennung in der Aufarbeitungslandschaft der DDR-Diktatur. So wurde er in die Expertenkommission zur Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde berufen, weiterhin in den Beirat der Gedenkstätte Berliner Mauer sowie in den Beirat der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, dessen Vorsitzender er zudem wurde.

Während seiner Amtszeit als UOKG-Bundesvorsitzender seit 2007 hat Rainer Wagner sich nie derart geäußert, wie es jetzt in verschiedenen Medien unter Bezugnahme auf ein Video aus dem Jahre 2006 berichtet wird. Im Gegenteil – durch seine ausgleichende und integrierende Art hat Rainer Wagner die Opferverbände jahrelang erfolgreich geeint und geführt.

Die UOKG ist ein demokratisch verfasster Verband politisch Verfolgter kommunistischer Diktaturen, der auf dem Boden der Demokratie und des Grundgesetzes steht. Linken wie rechten Extremismus wie auch Antisemitismus lehnen wir, wie auch in § 1 Abs. 1 unserer Satzung verankert, ganz entschieden ab, haben das seit Bestehen unseres Vereins tagtäglich praktiziert und hierfür allseits Anerkennung gefunden. Diesen Weg werden wir in unserer politischen Arbeit auch weiterhin beschreiten. Wer uns Gegenteiliges nachsagt, der kennt entweder die tatsächlichen Verhältnisse nicht oder er handelt aus Böswilligkeit, um uns zu schaden. Letzteres festzustellen haben wir in Anbetracht der Art und Weise des Vorgehens gegen Rainer Wagner allen Grund.

Bei den Äußerungen, die man Rainer Wagner anlastet, handelt es sich erkennbar um theologische und nicht um politische Aussagen. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat auf Grund zweier Selbstanzeigen von Rainer Wagner im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen festgestellt, dass seine theologischen Aussagen von der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit gedeckt sind und die Ermittlungsverfahren eingestellt, weil sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat. Zu den Selbstanzeigen bestand auf Grund infamer Internetmobbing-Attacken Veranlassung. Auf die Rechtmäßigkeit der durch die Staatsanwaltschaft ergangenen Entscheidungen durfte Rainer Wagner vertrauen. Was wir als UOKG vermissen ist, dass diejenigen, die sich berechtigt fühlen, jetzt über Rainer Wagner zu richten, ganz offensichtlich die Zusammenhänge nicht kennen oder auch nicht wahrhaben wollen und über die notwendigen theologischen Kenntnisse nicht verfügen.

Was man Rainer Wagner vorwerfen kann ist, dass er als Vorsitzender eines politischen Vereins wie der UOKG damit rechnen musste, dass seine beanstandeten theologischen Aussagen einer politischen Bewertung und Deutung unterzogen werden und aus politischer Sicht nicht zu akzeptieren sind. Rainer Wagner hat inzwischen selbst eingeräumt, er würde sich in einer solchen Weise heute nicht wieder äußern. Nach seinem zwischenzeitlichen Rücktritt als Bundesvorsitzender der UOKG sollte die Angelegenheit damit ihr Bewenden haben. Sein Rücktritt verdient Respekt, zumal in Anbetracht seiner angegriffenen gesundheitlichen Situation. Seine Verdienste als jahrelanger Bundesvorsitzender der UOKG für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland bleiben davon unberührt und sollten über seinen Rücktritt hinaus Anerkennung und Würdigung finden.

Der Bundesvorstand der UOKG

Das 3. UOKG-Verbändetreffen in diesem Jahr findet am 30. November/1. Dezember 2013 2013 in Berlin statt.
Die Projekttagung steht unter dem Titel:
„Aktuelles aus der Entschädigungspraxis und der Forschung zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts“

Aus dem Programm:
Sonnabend, 30. November 2013
Beginn: 13.00 Uhr
„Die Unterstützungsleistungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge Bonn- aktuelle
Informationen“, Eveline Humm, stellv. Geschäftsführerin der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
und Hans-Peter Zwicko, Mitglied des Vorstandes der Stiftung

Sonntag, 1. Dezember 2013
Beginn: 10.00 Uhr
„Medizin hinter Gittern- Das Stasi-Haftkrankenhaus in Berlin-Hohenschönhausen“,
Tobias Voigt, Politologe, FU Berlin, Forschungsverbund SED-Staat
„Zielgruppe Ärzteschaft. Ärzte als inoffizielle Mitarbeiter des MfS“,
Dr. Francesca Weil, Hannah-Arendt-Institut (angefr.)

Ort:
Gedenkstätte Normannenstraße (Stasi-Museum), Haus 1, Ruschestraße 103, 10365 Berlin,
Raum 418 (BStU-Projektwerkstatt)

Bitte benutzen Sie den separaten Eingang, der sich ca. 20 Meter links neben dem zentralen Museumseingang befindet.
Dort ist ein Lift vorhanden, mit dem Sie in die 4. Etage fahren können.

Das UOKG-Verbändetreffen wird gefördert mit Mitteln der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Dachverband der SED-Opfer zum Beschluss des Bundesgerichtshofs zur  „Sippenhaft“ in der DDR

Berlin, 7. Mai 2015
Der Bundesgerichtshof hat bedauerlicherweise und entgegen aller Erwartungen in einem in dieser Woche bekannt gewordenen Beschluss die Rehabilitierungsmöglichkeiten von DDR-Heimkindern deutlich eingeschränkt.

Der Tenor im BGH-Beschluss vom 25. März 2015 (Az.: 4 StR 525/13) lautet:
„Die Anordnung der Unterbringung eines Betroffenen in einem Heim für Kinder oder Jugendliche hat nicht allein deshalb im Sinne des § 2 Abs.1 Satz 2 StrRehaG der politischen Verfolgung gedient, weil sie aus Anlass des Umstandes erfolgte, dass die Eltern des Betroffenen infolge ihrer Inhaftierung als Opfer politischer Verfolgung an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert waren“.

Der Bundesgerichtshof ist damit, zur Enttäuschung der UOKG, weder der Rechtsauffassung des vorlegenden und anderer Oberlandesgerichte, noch dem Antrag des Generalbundesanwalts gefolgt. Diese plädierten – wie auch die UOKG – dafür, Heimeinweisungsbeschlüsse immer dann für rechtsstaatswidrig zu erklären und aufzuheben, wenn sie ausschließlich deshalb erfolgten, weil die Eltern als Opfer politischer Verfolgung inhaftiert wurden.

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs entspricht nicht der Lebenswirklichkeit in der DDR!

HINTERGRUND | DDR-HEIME | BGH | MDR


Angelika Heyder (re.) erzählt über ihr Trauma der frühen Heimeinweisung (mdr exakt 9.10.2015)