Zwangsausgesiedelte sind keine Opfer 2. Klasse

… auch sie müssen eine „Opferrente“ erhalten!

Bereits Ende 2014 haben einige von DDR-Zwangsaussiedlungen Betroffene, darunter der stellv. Vorsitzende der UOKG, Ernst – O. Schönemann, und die Publizistin Inge Bennewitz, in Petitionen an den Deutschen Bundestag die Aufnahme der Zwangsausgesiedelten in die Opferrente gefordert. Ursache dafür war insbesondere eine Studie über psychische Erkrankungen von Zwangsausgesiedelten und eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu Entschädigungsfragen.

Die Petition wurde zu Beginn des Jahres abgewiesen. Die Verfolgtenverbände der DDR haben daraufhin eine Resolution verfasst, die von zahlreichen Betroffenen und anderen mit ihrer Unterschrift unterstützt wird. Dazu sagt Frau Bennewitz: „Die Ablehnung erfolgte mit Argumenten, die ich in meinem Widerspruch widerlegen konnte. Die wahre Ursache für die Ablehnung sind wohl fiskalischer Art und die überflüssige Furcht vor Trittbrettfahrern.“

Diese Resolution mit den Unterschriftenlisten wird am 11. September um 12 Uhr im Deutschen Bundestag von verschiedenen Betroffenen, Vertretern der UOKG und dem Präsidenten der Internationalen Assoziation ehemaliger politischer Gefangener und Opfer des Kommunismus (InterAsso) an zwei Mitglieder des Petitionsausschusses, MdB Annette Sawade (SPD) und MdB Günter Baumann (CDU/CSU), übergeben.

Anlage: