Demonstration zu DDR-Zwangsadoptionen am 18. April 2014

Eine Demonstration mit Opfern der DDR-Zwangsadoptionen fand am 18. April 2014, 10-13 Uhr
am Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor in Berlin statt. mehr
OvZ e.V. in Kooperation mit der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft UOKG e.V.

PRESSEINFORMATION
Die Kundgebung fand statt am Karfreitag, 18. April 2014 von 10-13 Uhr am Pariser Platz in Berlin und wird vom Verein OvZ-DDR (Hilfe für die Opfer von DDR-Zwangsadoptionen) e.V. in Kooperation mit der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. durchgeführt.

Das Thema DDR-Zwangsadoptionen wird von Politik und Behörden bislang weitgehend ignoriert. Dies hat dazu geführt, dass die Rechte von Betroffenen von Zwangsadoptionen unzureichend sind.

Es fängt schon damit an, dass es die derzeitige Rechtslage den Betroffenen schwer macht, ihre eigene Geschichte überhaupt aufzuarbeiten. So bekommen viele Adoptierte mit dem Verweis auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte von Dritten keinerlei Kopien aus ihrer Adoptionsvermittlungsakte ausgehändigt, obwohl diese leicht, wie das Beispiel des Umgangs mit den Stasi-Akten zeigt, durch Schwärzungen geschützt werden könnten. Tatsächlich wird in Einzelfällen auch so verfahren.

Ob der Betroffene aber seine Akte zu sehen bekommt oder nicht, obliegt letztlich der alleinigen Entscheidung des Sachbearbeiters. Das erscheint den Betroffenen häufig als Willkür. Diese wirkt umso schlimmer, weil heute noch alte Mitarbeiter der DDR-Jugendhilfe in den verantwortlichen Positionen der Adoptionsvermittlung sitzen.
Des Weiteren ist der Umgang mit politisch motivierten Zwangsadoptionen nach wie vor unzureichend. So wird die Tatsache, dass es solche überhaupt gab, häufig geleugnet, bzw. die Zahl der Fälle heruntergespielt. Aus den Erfahrungen in der Beratungstätigkeit der UOKG ergibt sich jedoch ein ganz anderes Bild, insbesondere wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass viele politisch motivierte Zwangsadoptionen mit dem vorgeschobenen Strafdelikts des „asozialen Verhaltens“ (§ 249 StGB-DDR) vertuscht wurden.

Dass § 249 StGB-DDR dazu missbraucht wurde, Personen zu kriminalisieren, welche politisch unliebsam waren, ist inzwischen in der Wissenschaft anerkannt. Über diese in der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Tatsachen wollen wir aufklären und würden uns über eine Berichterstattung Ihrerseits freuen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter den untenstehenden Kontaktdaten zur Verfügung.

Wir bitten um Anmeldung bei Katrin Behr, Fachberaterin für Zwangsadoptionen:
behr@uokg.de 030 / 55 77 93 54

Hintergrund (H&G 2/2008): Von asozial bis Zwangsarbeit | Rehabilitierungspraxis