Opfergruppen der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland

von Dr. Christian Sachse und Sandra Czech 

Diese Publikation enthält eine detaillierte Übersicht über die Opfergruppen und das Schicksal der Verfolgten der SBZ/DDR-Diktatur und wurde zuletzt im März 2026 aktualisiert.

Die illustrierenden Bilder sind in Arbeit.

Vorbemerkung

Die politischen Ideen von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sind in den kommunistischen Systemen seit Lenin und Stalin in ihr Gegenteil verkehrt worden. Ihre absolute Geringschätzung von parlamentarischer Demokratie, Gewaltenteilung, unabhängiger Rechtsprechung und freier Presse hat im 20. Jahrhundert zu politischen Systemen geführt, in denen die Bürger zu Objekten der Herrschaft in der propagierten Diktatur des Proletariats degradiert wurden. Die universellen Rechte des Individuums auf Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit und Informationsfreiheit wurden durch eine umfassende Überwachung, ideologische Fremdbestimmung und Verfolgung politisch Andersdenkender ersetzt. Menschen, die den jeweiligen Zielen der Herrschenden im Wege standen, wurden diskriminiert, aus dem Land getrieben, entführt, eingesperrt, gefoltert, getötet und nach eigens dafür entwickelten Methoden einer „Umerziehung“ oder „Zersetzung“ unterzogen.
Der Bürgerrechtler und spätere Präsident der tschechischen Republik Vaclav Havel hat 1978 in seinem berühmten Essay „Versuch, in der Wahrheit zu leben“ zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass das kommunistische System aus einer Kombination von Ideologie und Strukturen der Machtsicherung bestand, die Zugriff nicht allein in Form äußeren Gehorsams suchte, sondern vor allem auf die inneren Überzeugungen seiner Bürger erlangen wollte und vielfach auch erlangte [1]. Er sprach von einer Variante eines totalitären Systems, in dem die Neigung des Lebens „zur Pluralität, zur Vielfarbigkeit, zur unabhängigen Konstitution und Selbstorganisation“ ersetzt wurde „durch monolithische Einheit, Uniformität und Disziplin“. Dieses System hat die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit zur Geisel einer verfehlten Zukunftsvision und schrankenloser machtpolitischer Ambitionen genommen. Erst vor dem Hintergrund dieser Erkenntnis werden die Leiden der Opfer und auch die Motive des Widerstandes transparent und nachvollziehbar.

Beschriftung
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Auch ein Mahnmal für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland steht vor dem Hintergrund dieses Zusammenhangs zwischen der totalitären Verfasstheit des politischen Systems und Unterdrückung des Individuums.
Indem die verschiedenen Opfergruppen benannt und sichtbar gemacht werden, bezeichnen sie zugleich auch die Menschenrechtsverletzungen der kommunistischen Diktatur und die Gründe, die Menschen in den Widerstand gegen den Missbrauch staatlicher Macht führten.
Die Vielzahl der Opfergruppen ist auch heute noch nicht im öffentlichen Bewusstsein präsent. Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, werden im Folgenden einige wichtige Daten, Institutionen und Felder kommunistischer Verfolgung und ihrer Opfer genannt. Es ist dabei nicht immer möglich, eine trennscharfe Unterscheidung zwischen den einzelnen Opfergruppen einzuführen. Ihre Aufzählung orientiert sich daher an den allmählich gewachsenen Erkenntnissen der Aufarbeitung der letzten drei Jahrzehnte und an den heutigen Verbänden, die Opfergruppen vertreten. Die Länge der Ausführungen zu den einzelnen Opfergruppen sagt nichts über deren Bedeutung aus. Ein längerer Text ist eher als Indiz dafür zu werten, dass sehr komplexe historische Hintergründe zu berücksichtigen sind, über die im Einzelnen noch gestritten werden könnte.
Auch für das geplante Mahnmal gilt, dass die historische Wahrheit nicht in schlichte Slogans zu fassen ist. Insofern sollen die folgenden Abschnitte nicht nur über die Opfergruppen informieren, sondern auch zu einer Diskussion anregen, die schließlich in einen vertretbaren, differenzierten Konsens münden sollte.

[1] Havel, Vaclav: Versuch, in der Wahrheit zu leben. Von der Macht der Ohnmächtigen, Essay [Auszüge]. In: Roolf, Benn; Poppe, Gerd: Vaclav Havel. Mit einer Grafik von Bärbel Bohley. Samisdat von KONTEXT, OSTKREUZ u.a., Berlin März 1989, S. 2.

Deportationen unter der deutschen Zivilbevölkerung

Zur Jahreswende 1944/45 begannen die sowjetischen Behörden bereits vor Erreichen des damaligen deutschen Staatsgebietes, in allen nunmehr sowjetisch besetzten Ländern arbeitsfähige deutsche Zivilisten zu deportieren, um sie zum Wiederaufbau der Sowjetunion in Bergwerken, auf Baustellen, im Wald und in der Landwirtschaft einzusetzen. [2] Die westlichen Alliierten – die USA und Großbritannien – stimmten Anfang Februar 1945 auf der Konferenz von Jalta nachträglich den bereits laufenden Deportationen zu, da Stalin in der Frage der sogenannten „menschlichen Reparationen“ (reparation in kind and in manpower) zu keinen Zugeständnissen bereit war. [3] Hunderttausende starben auf den wochenlangen Fahrten in Güterzügen und durch grausame Methoden in den Arbeitslagern der Deportierten. [4] Die immensen Kriegsschäden, welche die Sowjetunion durch den von Deutschland begonnenen Krieg hinnehmen musste, können diese Deportationen und Todesraten nicht rechtfertigen. Als Maßstab für die Bewertung sollte die Kritik herangezogen werden, welche die Verwendung von deutschen Kriegsgefangenen zur Zwangsarbeit auch in den westlichen Demokratien hervorgerufen hat.

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[2] Vgl. Beschluss Nr. 7161 ss vom 16. Dezember 1944 „Mobilisierung aller arbeitsfähigen Deutschen für den Arbeitsdienst in der Sowjetunion“. In: Cornelius, Kai: Vom spurlosen Verschwindenlassen zur Benachrichtigungspflicht bei Festnahmen. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2006, S. 108.
[3] Herbert Ulrich Staub: Sir Winston Churchill. Versuch eines Portraits. Winterthur 1962, S. 253.
[4] Freya Klier: Verschleppt ans Ende der Welt. 3. Aufl. Berlin 1999, S. 185 ff.

Opfer der Vertreibungen zum Ende des 2. Weltkrieges

Die Vertreibungen der Deutschen aus Ostmittel- und Südeuropa hatten viele Beweggründe. Wenn auch der Eroberungskrieg der deutschen Wehrmacht zur Rechtfertigung herangezogen wurde, so muss doch der größte Teil auf aktives Betreiben Stalins und regionaler kommunistischer Kräfte im Rahmen der machtpolitischen Neuordnung des sowjetischen Einflussbereiches zurückgeführt werden. [5] Die Vertreibungen aus den damaligen deutschen Ostgebieten entsprangen der schon länger geübten Praxis Stalins in der Sowjetunion, zum Zwecke der Machtsicherung ganze Völkerschaften zwangsweise umzusiedeln, unter ihnen die Wolgadeutschen, aber auch Krimtataren, Tschetschenen, Balkaren, Karatschai und Kalmüken. Eine Reihe von Vertreibungen zum Ende des 2. Weltkrieges entsprachen im Grundsatz, nicht aber in der Durchführung den vorläufigen Absprachen der Siegermächte des 2. Weltkrieges zur Umsiedelung. Festzuhalten ist auch, dass die Sowjetunion spontanen oder politisch motivierten Vertreibungen in verschiedenen Regionen Ostmitteleuropas nicht entgegengetreten ist. Deutsche waren zum Ende des 2. Weltkrieges auch nicht die einzigen Opfer kommunistischer Umsiedelungspolitik. Zu ihnen gehören auch Polen, Russen, Weißrussen, Ukrainer, Ungarn und Slowaken. Dieser historischen Erkenntnis Rechnung tragend, sollte in einem Wechsel der Perspektiven nicht der Vertriebenen unter allen Deutschen gedacht werden, sondern der Deutschen unter allen Vertriebenen. Deutsche Vertriebene, die in der DDR lebten, erhielten keine Kompensationen für ihr verlorenes Eigentum. Sie durften bei Strafe nicht öffentlich über ihre Erlebnisse sprechen. [6]

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[5] R. M. Douglas: „Ordnungsgemäße Überführung“. Die Vertreibung der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg. Aus dem Englischen von Martin Richter. 2., durchgesehene Auflage, C.H. Beck, München 2012
[6] Heike Amos: Die Vertriebenenpolitik der SED 1949–1989. Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Sondernummer. Im Auftrag des Instituts für Zeitgeschichte (München/Berlin) herausgegeben von Helmut Altrichter, Horst Möller, Hans-Peter Schwarz, Andreas Wirsching. Oldenbourg, München 2009.

Willkürlich Verhaftete in den NKWD-Kellern

Zunächst im Einklang mit den Alliierten richteten die sowjetischen Behörden der Front folgend auf deutschem Gebiet provisorische Haftstätten „zur Säuberung des feindlichen Hinterlandes“ ein. [7] Das gemeinsame Ziel bestand darin, ein Wiederaufflammen deutschen Widerstandes zu verhindern, Kriegsverbrecher und politisch verantwortliche Nationalsozialisten, aber auch Personen festzusetzen, die ein Risiko für die allgemeine Sicherheit (security threats) darstellten. In der Zeit unmittelbar nach den Kampfhandlungen kam es in allen Besatzungszonen zu chaotischen und voreiligen Verhaftungen. [8] Nach dem Gesetz Nr. 4 und der Proklamation Nr. 3 des Kontrollrates über die Umgestaltung des deutschen Gerichtswesens vom 20. Oktober 1945 standen unbeschadet alliierter Zuständigkeiten für bestimmte Straftaten jedem Verhafteten wieder alle Rechte zu, „die einer demokratischen Rechtsauffassung entsprechen“. [9] Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 wurde der Kreis von Personen, die verhaftet werden sollten, auf Taten eingegrenzt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Krieg oder dem NS-Regime standen. [10] Die Haftkeller des Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten (NKWD) in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) entwickelten sich jedoch zu einem Terrorinstrument, das seiner ursprünglichen Aufgabe, der Entnazifizierung, entzogen wurde und zunehmend dazu diente, Gegner der Besatzungsmacht und der KPD/SED mundtot zu machen. Die sowjetische Besatzungsmacht und ihre deutschen Helfer nutzten zur Legitimation exzessiv einen Passus in der Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946, der es erlaubte, auch Deutsche zu verhaften, die „als für die Ziele der Alliierten gefährlich zu betrachten sind“. Die westlichen Alliierten hatten vergeblich eine gemeinsame Definition dieser Gruppe verlangt. Viele Inhaftierte brachten Monate in diesen Kellern unter erbärmlichen Bedingungen zu, litten Hunger und Schläge. Viele starben an den Misshandlungen oder wurden willkürlich hingerichtet. Anschließend wurden sie anonym an unbekannten Orten verscharrt. Neben den NKWD-Kellern gab es weitere des sowjetischen Geheimdienstes SMERSch und in den ersten Nachkriegsjahren auch wilde Haftstätten verschiedener Geheimapparate der KPD/SED. Viele der Haftkeller wurden erst 1950 aufgelöst oder an die Staatssicherheit übergeben. [11]

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[7] Sachse, Christian: Die historischen Hintergründe zur Entstehung der sogenannten Haftkeller des NKWD. In: Roder, Bernt; Wild, Volker: Haus 3. Haftort des sowjetischen Geheimdienstes und der Staatssicherheit in Berlin-Prenzlauer Berg. Metropol Verlag, Berlin 2011, S. 32-49.
[8] Cornelius, Kai: Vom spurlosen Verschwindenlassen zur Benachrichtigungspflicht bei Festnahmen. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2006, S. 103.
[9] Proklamation Nr. 3 des Alliierten Kontrollrates [betreffend die Rechtspflege in Deutschland] vom 20. Oktober 1945. In: VBl. Bln. Nr. 11, S. 129 f.
[10] Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945: Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben.
[11] Fuhrmann, Reinhard: Die Geschichte der Haftstätte in der Prenzlauer Allee in Prenzlauer Berg. In: Roder, Bernt; Wild, Volker: Haus 3. Haftort des sowjetischen Geheimdienstes und der Staatssicherheit in Berlin-Prenzlauer Berg. Metropol Verlag, Berlin 2011, S. 19.

Werwolf-Verdächtige

Die von Heinrich Himmler mit immensem Propaganda-Aufwand ab September 1944 verbreiteten Aufrufe an Jugendliche zur Bildung paramilitärischer Verbände, die über das Ende des 2. Weltkrieges hinaus aktiv sein sollten, führten bei den alliierten Siegermächten zu erheblichen Besorgnissen. Die in Deutschland einrückenden Militärmächte fahndeten daher im Rahmen der allgemeinen Befriedungs-Aktionen prioritär nach derartigen militanten Gruppen von Jugendlichen. Während die westlichen Alliierten schnell erkannten, dass der Werwolf-Aufruf Himmlers erfolglos gewesen war und die Suche einstellten, wurden Jugendliche in der SBZ sehr schnell und ohne handfeste Belege den Werwölfen zugeordnet. Eine zweifelhafte Methode zur Ermittlung waren die sogenannten Kettenverhaftungen. Ein Jugendlicher beispielsweise, der einen Waffenfund nicht angezeigt hatte, wurde so lange verhört, bedroht und geschlagen, bis er Namen seiner „Mittäter“ preisgab, die dann ebenfalls verhaftet und zum Ausgangspunkt weiterer Verhaftungen wurden. In internen Berichten des NKWD tauchen diese Nachrichten in der Regel als Erfolgsmeldungen über verhaftete Werwölfe auf. Werwolf-Verdächtige wurden in der Regel von den Sowjetischen Militärtribunalen abgeurteilt. Die Zahl der Hingerichteten oder anderweitig zu Tode gekommenen Verdächtigen betrug mehrere hundert. In den Speziallagern und im GULag waren um die 10.000 Jugendliche inhaftiert.

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Insassen der Speziallager

Die Speziallager entsprachen ursprünglich formal einer Übereinkunft der Besatzungsmächte in Deutschland, nationalsozialistische Funktionsträger und Kriegsverbrecher bis zur rechtmäßigen Verurteilung festzusetzen (Internierung). Während die westlichen Besatzungsmächte nach anfänglich ungeordneten Verfahren dazu übergingen, Beschuldigte nach differenzierten Kategorien festzusetzen (Arrest Categories Handbook – Germany vom April 1945), blieb die sowjetische Besatzungsmacht bei weitgehend willkürlichen und ungeordneten Verhaftungen oftmals ohne formelle Beschuldigung. Die einschlägigen sowjetischen Vorschriften vom Februar 1945 sahen ausdrücklich die Verhaftung von „Autoren antisowjetischer Veröffentlichungen und anderer feindlicher Elemente“ vor. [12] Zunehmend wurden Menschen in die Speziallager eingeliefert, welche in irgendeiner Weise sowjetische Interessen verletzten oder auch nur dessen verdächtigt wurden.

Nach Naimark waren in den 10 Speziallagern und Gefängnissen des NKWD auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone knapp 154.000 Personen interniert, darunter rund 120.000 Deutsche. [13] Nach Angaben der russischen Behörden aus der Zeit nach 1990 starben allein 1946/1947 14.450 Insassen an Hunger, Krankheit oder Kälte. Insgesamt verstarben 42.000 Insassen, vor allem an Unterernährung und Krankheiten. 786 Insassen wurden bis 1950 erschossen. 27.000 bis 30.000 Insassen sollten in die Sowjetunion deportiert werden, um die dortigen Zwangsarbeiter zu ersetzen, die aufgrund der katastrophalen Arbeitsbedingungen bereits ihr Leben verloren hatten. [14] Auf Grund des erbärmlichen Gesundheitszustandes der Insassen wurde die geforderte Zahl nicht erreicht. Deportiert wurden schließlich rund 10.000 Insassen, unter ihnen 5.000 Deutsche („Pelzmützentransport“). [15] Wie viele Insassen der Internierungslager – wie ursprünglich beabsichtigt – tatsächlich vor Gericht gestellt und verurteilt wurden, ist bis heute nicht eindeutig anzugeben. Ilko-Sascha Kowalczuk und Stefan Wolle sprechen von nur etwas mehr als zehn Prozent. [16]

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[12] Befehl des Volkskommissars für Innere Angelegenheiten der UdSSR Nr. 00101 vom 22. Februar 1945 [betreffend die Einrichtung von Lagern des NKWD]. Veröffentlicht in: Wirkungsstätten stalinistischen Terrors in der SBZ/DDR. Hrsg.: Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Magdeburg 1998, S. 109 f.
[13] Kilian, Achim: Die Häftlinge in den sowjetischen Speziallagern der Jahre 1945-1950. Zusammenfassung des derzeitigen Kenntnisstandes hinsichtlich Zahl, Verbleib und Zusammensetzung nach Internierungsgründen. In: Materialien der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“ (13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages). Hrsg.: Deutscher Bundestag, Nomos Verlag/Suhrkamp, Baden-Baden/Frankfurt a.M. 1999, Bd. VI, S. 401.
[14] Fricke, Karl Wilhelm: Politik und Justiz in der DDR. Zur Geschichte der politischen Verfolgung 1945-1968. Bericht und Dokumentation. 1979, S. 95.
[15] Kilian, Achim: Die Häftlinge in den sowjetischen Speziallagern der Jahre 1945-1950. Zusammenfassung des derzeitigen Kenntnisstandes hinsichtlich Zahl, Verbleib und Zusammensetzung nach Internierungsgründen. In: Materialien der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“ (13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages). Hrsg.: Deutscher Bundestag, Nomos Verlag/Suhrkamp, Baden-Baden/Frankfurt a.M. 1999, Bd. VI, S. 406.
[16] Kowalczuk, Ilko Sascha; Wolle, Stefan: Roter Stern über Deutschland. Sowjetische Truppen in der DDR. Christoph Links Verlag, 2. Aufl., Berlin 2010, S. 89.

NKWD-Lager wie Toszek

Die Existenz von 28 NKWD-Lagern (Speziallager) in den ab 1945 zeitweise unter polnischer Verwaltung stehenden deutschen Gebieten ist historisch belegt. Diese Lager wurden von der sowjetischen Besatzungsmacht kurz nach Kriegsende 1945 eingerichtet und bis Ende 1945 oder Anfang 1946 weitgehend aufgelöst, wobei die Insassen entweder entlassen, in Speziallager innerhalb der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) verlegt oder in die Sowjetunion deportiert wurden. Im ehemaligen NKWD-Lagers Toszek waren nach heutigem Kenntnisstand mehr als 4.600 Personen interniert, die in für 500 Personen ausgelegten Gebäude zusammengepfercht waren. Wegen der katastrophalen hygienischen Verhältnisse brachen Ruhr und Typhus aus. Etwa 3.300 der Internierten starben während der kurzen Existenz des Lagers von Mai bis November 1945.

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Verurteilte der Sowjetischen Militärtribunale

Die Sowjetischen Militärtribunale (SMT) waren ursprünglich für Straftaten von Angehörigen der Roten Armee zuständig. Doch bereits in den 1930er Jahren wurde ihnen die Kompetenz zur Aburteilung politischer Straftaten von Zivilisten (Vaterlandsverrat, Spionage, Terrorakte, Diversion) zugesprochen. Eine außerordentliche Ausweitung ihrer Zuständigkeit teilweise auch in den im Zuge der Kampfhandlungen eroberten Gebieten erfuhren sie mit dem Beginn des Kriegszustandes 1941. [17] In der sowjetischen Besatzungszone wurde den SMT, die teilweise den Charakter von Schnellgerichten trugen, die Verurteilung und „Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben“ nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 übertragen. Nur teilweise formalrechtlich legitimiert urteilten die SMT aber auch über kriminelle Delikte und politische Vergehen, den „Staatsverbrechen“ nach Artikel 58 StGB der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR). Eine besondere Opfergruppe bilden die per „Fern-Urteil“ aus Moskau verurteilten Personen (OSSO-Verfahren).
Die SMT folgten der sowjetischen Rechtsauffassung, welche die Feststellung individueller Schuld gegenüber der Verfolgung von Gegnern der sowjetischen Interessen als sekundär bewertete. In den üblichen Schnellverfahren wurden die rechtsstaatlichen Ordnungen nicht angewandt (Zulassung von Entlastungszeugen, Beweisverfahren, Berufung). Als Beweis galten die oftmals unter Drohung und Folter erzwungenen Geständnisse. In der Regel verurteilten die SMT die Betroffenen zu 25 Jahren Lagerhaft in der Sowjetunion bzw. in Gefängnissen Mitteldeutschlands oder zum Tode. Von 1945 bis 1947 wurden von den SMT 1.786 Todesurteile ausgesprochen. Nach Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1950 verhängten die SMT bis 1953 weitere 1.112 Todesurteile, darunter 100 gegen Frauen. Insgesamt sind seit 1945 2.943 Todesurteile gegen deutsche Zivilisten ausgesprochen worden, von denen mit hoher Sicherheit 2.223 vollstreckt wurden. [18]
Die SMT verurteilten 4.500 Angeklagte als NS- und Kriegsverbrecher, 450 davon zum Tode. Mehr als 70 Prozent der Verurteilungen erfolgten jedoch nach dem Artikel 58 StGB der RSFSR als „Konterrevolutionäre“ oder „Staatsverbrecher“. Dazu gehörten nach Angaben des damaligen SMT-Vorsitzenden von Sachsen-Anhalt auch der „Druck und die Verbreitung von Flugblättern“, die „Einfuhr reaktionärer Zeitungen und faschistischer Literatur“, die „Kooperation mit der westlichen Presse“, das „Halten reaktionärer Reden“, das „Singen antisowjetischer Lieder und Erzählen ebensolcher Witze“ oder auch „antisowjetische Gespräche in kleineren Gruppen der Bevölkerung“. [19]

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[17] Schroeder, Friedrich-Christian: Rechtsgrundlagen der Verfolgung deutscher Zivilisten durch Sowjetische Militärtribunale. In: Schriften des Hannah-Arndt-Instituts Bd. 17, In: Hilger, Andreas; Schmidt, Ute; Schmeitzner, Mike: Sowjetische Militätribunale, Bd.2: Die Verurteilungen deutscher Zivilisten 1945-1955/1957. Hrsg.: Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e. V., Böhlau Verlag, Köln 2001, S. 39 f.
[18] Hilger, Andreas; Petrow, Nikita: „Im Namen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“. Sowjetische Militärjustiz in der SBZ/DDR von 1945 bis 1955. In: Roginskij, Arsenij; Drauschke, Frank; Kaminsky, Anna: „Erschossen in Moskau“ Die Deutschen Opfer des Stalinismus auf dem Moskauer Friedhof Donskoje 1950-1953. Metropol Verlag, 3. Aufl., Berlin 2008, S. 33.
[19] Hilger, Andreas; Schmeitzner, Mike u.a.: Widerstand und Willkür. Studien zur sowjetischen Strafverfolgung parteiloser Zivilisten. In: Schriften des Hannah-Arndt-Instituts Bd. 17, In: Hilger, Andreas; Schmidt, Ute; Schmeitzner, Mike: Sowjetische Militätribunale, Bd.2: Die Verurteilungen deutscher Zivilisten 1945-1955/1957. Hrsg.: Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e. V., Böhlau Verlag, 2. Aufl., Köln 2003, S. 220.

Verbannte des GULag

Der GULag [20] (Glawnoje Uprawlenije Lagerei) war Teil des inneren Repressionssystems der Sowjetunion bestehend aus Zwangsarbeitslagern, Straflagern, Gefängnissen und Verbannungsorten, das unter Stalin zu einem umfassenden System der Repression und Ausbeutung ausgebaut sowie nach dem 2. Weltkrieg auf den neuen kommunistischen Machtbereich ausgedehnt wurde. [21] Auch die Speziallager in der sowjetischen Besatzungszone unterstanden ab 1948 der Verwaltung des GULag. Die Überstellung von politischen Gegnern, verurteilten und nichtverurteilten Häftlingen, Internierten, Kriegsgefangenen oder sonstigen Verschleppten in diese Lager hatte für viele den Tod, vieljähriges schwerstes Leid und lebenslange Schädigungen zur Folge. Die brutale Unterdrückung von Protesten schuf zusätzliche Opfer. Insgesamt zählte man von den 1920er bis zu den 1950er Jahren 15 bis 18 Millionen Insassen. Mehrere zehntausend Deutsche, Kriegsgefangene und Oppositionelle aus der Sowjetischen Besatzungszone wurden nach 1945 in den GULag verbracht. [22] Mit den Werken von Alexander Solschenizyn, die zunächst im Untergrund erschienen, wurde der GULag ab 1962 zum Synonym für die verbrecherische Seite des kommunistischen Herrschaftssystems. [23] Wer aus diesen Lagern in die DDR entlassen wurde, hatte lebenslang über seine Erfahrungen zu schweigen.

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[20] Glawnoje uprawlenije isprawitelno-trudowych lagerej i kolonij, „Hauptverwaltung der Besserungsarbeitslager“.
[21] Irina Scherbakowa: Gefängnisse und Lager im sowjetischen Herrschaftssystem. In: www.gulag.memorial.de.
[22] Ich habe doch nichts verbrochen. Deutsche im Gulag. In: Zeitgeschichten auf SpiegelOnline.
[23] Alexander Solschenizyn: Der Archipel Gulag. Neue Ausgabe, Fischer Taschenbuch Frankfurt am Main 2013.

Gegner der Zwangsvereinigung von SPD und KPD

Menschen, die sich gegen eine Vereinigung von KPD und SPD im April 1946 aussprachen oder auch nur gegen den immensen politischen Druck wandten, mit dem die Vereinigung durchgesetzt wurde, wurden zensiert, bedroht, aus dem Land getrieben oder verhaftet. Manche bezahlten diesen Widerstand mit ihrem Leben. Überzeugte Sozialdemokraten wurden nach der Zwangsvereinigung beobachtet und diskriminiert. Die SPD spricht heute einer Äußerung Erich Ollenhauers von 1961 folgend von 20.000 Parteimitgliedern, die zwischen Dezember 1945 und April 1946 gemaßregelt, inhaftiert oder getötet wurden. [24] Viele Sozialdemokraten, die auch danach ihrer Partei treu blieben, wurden in Speziallager und Gefängnisse eingeliefert oder in die Sowjetunion deportiert. Rund 100.000 flohen in den Westen. Besonders hervorzuheben ist, dass viele verfolgte Sozialdemokraten bereits im Widerstand gegen Hitler aktiv gewesen waren. 157 Sozialdemokraten finden sich unter den Verurteilten der Waldheimer Prozesse. [25] Nachdem der „Sozialdemokratismus“ zum Hauptfeind der SED erklärt worden war, wurde der übergroße Teil der Sozialdemokraten aus der SED verdrängt oder mundtot gemacht. Vermutlich bis zu 1.000 Sozialdemokraten wurden in Schauprozessen verurteilt, wenn sie auch später noch Kontakt zum Ostbüro der SPD hielten und sich für demokratische Veränderungen in der DDR einsetzten.

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[24] Link ungültig

[25] Auerbach, Thomas; Neubert, Ehrhart: „Es kann anders werden.“ Opposition und Widerstand in Thüringen 1945-1989. Böhlau Verlag, Köln Weimar Wien 2005, S. 22.

Verfolgte der bürgerlichen Parteien

Im Juni 1945 erlaubte die Sowjetische Besatzungsmacht die Gründung von zwei bürgerlichen Parteien, der Christlich Demokratischen Union (CDU) und der Liberal-Demokratischen Partei (LDPD). Später kamen noch die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) und die National-demokratische Partei Deutschlands (NDPD) hinzu. Alle Parteien wurden jedoch sogleich unter sowjetischer Kontrolle im „Block antifaschistischer Parteien“ zusammengeschlossen. Das seit 1949 als „Nationale Front“ genannte Gremium diente dazu, die Politik der SED auch in den bürgerlichen Parteien durchzusetzen. Mitglieder der bürgerlichen Parteien, die sich diesem diktatorischen Anspruch der SED widersetzten, wurden aus ihren Ämtern entfernt. Viele Mitglieder, die sich gegen die Einheitswahlen oder politische Kampagnen wandten, wurden verhaftet oder außer Landes getrieben. Mitglieder wurden in Schauprozessen verurteilt, um jeden eigenständigen Weg zu verhindern. [26]

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[26] Neubert, Ehrhart: Geschichte der Opposition in der DDR 1949-1989. Ch. Links Verlag, 2. Aufl., Berlin 1998.

Die Opfer des 17. Juni 1953

Mit dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 gilt es, der Opfer einer Massenerhebung in der DDR zu gedenken, die sich im Kern gegen die SED-Diktatur richtete und für Freiheit, Demokratie und Wiedervereinigung einsetzte. Zu gedenken ist aller Menschen, die ihr Leben für diese Ziele in die Waagschale legten, vor allem aber derjenigen, die ihr Leben verloren, zu Haftstrafen verurteilt wurden, aus dem Land flüchten mussten oder lebenslanger Diskriminierung ausgesetzt waren. [27] Diese Opfergruppe ist bisher gut erforscht. Über die Bewertung herrscht große Einigkeit.

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[27] Kowalczuk, Ilko-Sascha: 17. Juni 1953. Geschichte eines Aufstandes. Verlag C.H. Beck, München 2013.

Bodenreform und Zwangskollektivierung

Einige Maßnahmen nach dem Ende des 2. Weltkrieges waren unter den Siegermächten des 2. Weltkrieges einvernehmlich beschlossen worden: Die Zerschlagung von wirtschaftlichen Strukturen, die für den Krieg und Nationalsozialismus mitverantwortlich gemacht wurden. In der SBZ/DDR wurden zu diesen Mitverantwortlichen an prominenter Stelle die Großgrundbesitzer gezählt („Junkerland in Bauernhand“). Enteignet wurden der Besitz von Agrarland von mehr als 100 Hektar und zusätzlich von ehemaligen NS-Funktionsträgern. Die Zerschlagung der agrarischen Strukturen einschließlich Lieferketten und Infrastruktur führte zu einer schweren Versorgungskrise in der DDR. Innerhalb kürzester Zeit wurden die von der Bodenreform Begünstigten („Neubauern“) daher faktisch wieder enteignet. Betroffen waren nun auch die sogenannten „Klein- und Mittelbauern“. Bauern, die sich der Kollektivierung zu entziehen versuchten, wurden bedroht, mit Schmähungskampagnen überzogen oder mittels wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen in den Ruin getrieben. [28]

[Anmerkung: Es ist darauf hinzuweisen, dass sowohl die Bodenreform als auch die Kollektivierung nicht eo ipso repressive Maßnahmen sind. So wurden Bodenreformen auch in Süddeutschland angestrebt. Sie scheiterten jedoch gerade deshalb, weil keine Repressionen zur Durchsetzung zur Verfügung standen.]

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[28] Schöne, Jens: Frühling auf dem Lande? Die Kollektivierung der DDR-Landwirtschaft. Chr. Links Verlag, Berlin 2005.

Enteignungen von Betrieben

Eigentümer von Grund und Boden sowie Geschäften, Hotels und Firmen wurden in mehreren Wellen Opfer einer wirtschaftlichen Strategie, die auf die Zerstörung der gewachsenen wirtschaftlichen Strukturen zielte, um sie in eine zentralstaatlich gelenkte Wirtschaft einzugliedern.

Eigentümer, die sich weigerten, ihr Eigentum in staatliche Verfügung zu übergeben, wurden kriminalisiert, in Schauprozessen der Spionage und Sabotage bezichtigt oder aus dem Land und teils in den Tod getrieben. [29] Zu erinnern ist hier an die Schauprozesse, mit denen der Terror gegen Besitzer von Firmen plausibel gemacht werden sollte, die sich gegen ihre Enteignung wehrten (vgl. Textilschieberprozesse von Glauchau-Meerane gegen 30 Betriebseigentümer).

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[29] Sattler, Friederike: Wirtschaftsordnung im Übergang. Politik, Organisation und Funktion der KPD/SED im Land Brandenburg bei der Etablierung der zentralen Planwirtschaft in der SBZ/DDR 1945-1952. 2 Bd.e Lit Verlag, Münster 2002.

Opfer von Grenze und Mauer

Zu der ersten großen Opfergruppe von Mauer und Grenze gehören die 12.500 willkürlich aus dem Grenzstreifen (Sperrzone) Zwangsausgesiedelten. Ihnen nahm das Regime ihre Heimat und ihr Eigentum. Gleichzeitig wurden die verbleibenden Einwohner dadurch eingeschüchtert. [30] Menschen aus der DDR, die versuchten, Mauer und Grenze zu überwinden, um in den freien Teil Deutschlands zu gelangen, aber auch jene, die dies nur planten oder unbedacht ihren Wunsch öffentlich äußerten, wurden mit Gefängnis bestraft oder hatten über lange Jahre Diskriminierungen zu ertragen. Unbekannt ist die Zahl derer, die im unmittelbaren Anschluss an den Bau der Berliner Mauer in Gefängnisse oder Arbeitslager eingewiesen wurden, weil sie sich dagegen geäußert hatten. Eine bis heute nicht eindeutig bekannte Zahl von Menschen wurde beim Versuch, Mauer und Grenze zu überwinden, getötet oder verstümmelt. Zu rechnen ist mit bis zu 1.000 Toten. [31] Nicht genau zu beziffern sind diejenigen Menschen, die bereits im Vorfeld oder direkt an der Grenze verhaftet und zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden. [32] Gedacht werden sollte auch der Menschen, die ihr Leben bei der Flucht aus der DDR an anderen Grenzen des Ostblocks verloren und deren sterbliche Überreste bis heute nicht zurückgeführt worden sind.

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[30] Inge Bennewitz, Rainer Potratz: Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze. Analysen und Dokumente. Christoph Links Verlag, 4. Auflage, Berlin 2012.
[31] Arbeitsgemeinschaft 13. August, Bilanz der Todesopfer des DDR-Grenzregimes, Stand: 2000.
[32] Manfred Wilke: Der Weg zur Mauer. Stationen einer Teilungsgeschichte. Christoph Links Verlag, 2. Auflage, Berlin 2011.

Opfer politisch gelenkter Justiz, politische Gefangene

Die von der SED-Führung abhängige Justiz verurteilte politische Gegner fast ausnahmslos zu hohen Haftstrafen. Als rechtliches Instrument dazu nutzte sie eigens für diesen Zweck geschaffene Gesetze, nach denen wirkliche oder auch nur vermutete Gegner aus fast beliebigen Gründen zu Straftätern erklärt werden konnten. Bereits die Umstände der Verhaftung wie auch die Untersuchungshaft waren oftmals darauf angelegt, den Willen zum Widerspruch zu brechen. Das Ergebnis des Strafprozesses wurde vielfach im Vorhinein festgelegt. Eine wirksame Verteidigung wurde verhindert. Im Strafvollzug wurden die politischen den kriminellen Häftlingen gleichgestellt, also Mördern, Gewaltverbrechern, Dieben und Betrügern. Damit signalisierte der Staat, dass er ihre besonderen Motive, die auf eine Veränderung des Gemeinwesens gerichtet waren, missachtete. [33] Zwischen 1953 und 1961 lag der Anteil derjenigen Häftlinge, die unter der Rubrik „Staatsverbrechen“ verurteilt wurden, nach DDR-internen Statistiken zwischen 15 und 40 Prozent aller verurteilten Strafgefangenen. [34] Die Anzahl der politischen Gefangenen dürfte zu dieser Zeit allerdings höher gelegen haben, da viele Verurteilungen durch Kriminalisierung (Wirtschaftsverbrechen, Zollvergehen) erfolgten. Schröder und J. Wilke rechnen nach Auswertung von DDR-internem Zahlenmaterial insgesamt mit bis zu 280.000 politischen Häftlingen zwischen 1945 und 1989. [35]

Beschriftung


[33] Fricke, Karl Wilhelm: Politik und Justiz in der DDR. Zur Geschichte der politischen Verfolgung 1945-1968. Bericht und Dokumentation. 2. Aufl., Köln 1990.
[34] Schröder, Wilhelm Heinz; Wilke, Jürgen: Politische Gefangene in der DDR. Eine quantitative Analyse. In: Materialien der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“ (13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages). Hrsg.: Deutscher Bundestag, Nomos Verlag/Suhrkamp, Baden-Baden/Frankfurt a.M. 1999, S. 1229 ff.
[35] Schröder, Wilhelm Heinz; Wilke, Jürgen: Politische Gefangene in der DDR. Eine quantitative Analyse. In: Materialien der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“ (13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages). Hrsg.: Deutscher Bundestag, Nomos Verlag/Suhrkamp, Baden-Baden/Frankfurt a.M. 1999, S. 1163.

Opfer der Haftbedingungen

Die DDR unterhielt eine Fülle von Einrichtungen, in denen Menschen in Haft gehalten wurden oder unter haftähnlichen Bedingungen leben mussten. Dazu gehörten neben den Strafvollzugseinrichtungen und Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und der Staatssicherheit unter anderen: Polizeilager, Haftarbeitslager, Arbeitserziehungslager, geschlossene Jugendwerkhöfe, Arbeits- und Jugendhäuser. Unterbringung und Ernährung lagen in der Regel in der Qualität weit unter den Bedingungen der Bevölkerung. [36] Sie ließen besonders in den 1950er Jahre einfachste Standards außer Acht (Mangelernährung, keine Absonderung von Tbc-Kranken, fehlende hygienische Einrichtungen). Insassen aller Einrichtungen wurden in der Überzahl der Fälle zur Zwangsarbeit herangezogen. Besonders die Zeit der Untersuchungshaft war oft von Schikanen, willkürlicher Bestrafung, Arrest und Isolationshaft bis hin zur Folter geprägt, wenn die ermittelnden Stellen sich davon eine Bereitschaft des Häftlings zur Zusammenarbeit erhofften. Ähnliche Strafmaßnahmen wurden bei Widersetzlichkeit Strafgefangener angewandt. [37] Besonders zu gedenken ist der gefangenen Frauen von Hoheneck. Noch weitgehend unerforscht ist der Verbleib vieler Kinder weiblicher Häftlinge, die als namenlose „Kinder der Landesregierung“ Sachsen in Heimen der DDR untergebracht oder zur Adoption freigegeben wurden. Mehr als 30 Kleinkinder und Babys lebten jeweils über Monate hinweg in Hoheneck, bevor sie in Heime abgeschoben wurden. [38]

Zu berücksichtigen sind weiterhin spezielle Repressionseinrichtungen wie die „Venerologischen Stationen“ in mehreren Bezirksstädten, die dazu dienten, junge Frauen durch entwürdigende Verfahren dauerhaft zu disziplinieren.

Beschriftung


[36] Mihr, Anja: Amnesty International in der DDR. Der Einsatz für Menschenrechte im Visier der Stasi. Ch. Links Verlag, Berlin 2002, S. 89 ff.
[37] Beleites, Johannes: Die Haftbedingungen in den Vollzugsanstalten des MfS, Deutschland Archiv 5/1999, S. 787-798.
[38] Link ungültig

Opfer von Zwangsarbeit

Erkenntnisse aus allen einschlägigen Forschungsprojekten belegen, dass es seit den 1950er Jahren ein rein wirtschaftlich orientiertes System zur Ausbeutung der Arbeitskraft fast aller Kategorien von Gefangenen gab, das weiter perfektioniert wurde und bis 1990 bestand. [39] Die Zahl von arbeitsfähigen Strafgefangenen wurde nach Wirtschaftszweigen bilanziert und zentral zugewiesen. Die überwältigende Mehrheit der Häftlinge, unter ihnen auch die politischen, wurden in Haftanstalten, Haftarbeitslagern und Arbeitserziehungslagern zu körperlicher Schwerstarbeit herangezogen. Der Einsatz erfolgte beispielsweise im Bergbau unter Tage und in Braunkohlegruben, in Ziegelfabriken, in der chemischen Industrie und beim Gleisbau. [40] Selbst Insassen von Haftkrankenhäusern hatten Arbeiten zu verrichten. Eine Ausnahme bildeten die meisten Haftstätten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Hier sollten politische Gefangene durch Isolation gebrochen werden.

Eingesetzt wurden die Insassen bevorzugt zu physisch schweren oder gesundheitsgefährlichen Arbeiten, für die keine zivilen Arbeiter mehr zu finden waren. Die Arbeitsbedingungen waren schlechter als die ziviler Arbeiter. Zumindest zeitweise galten für Gefangene erhöhte Normen, zeitweise wurden stark überhöhte Normerfüllungen mit vorzeitiger Entlassung belohnt. Arbeitsverweigerung wurde extrem hart bestraft. In einigen Bereichen war die Rate tödlicher Arbeitsunfälle signifikant höher als bei zivilen Arbeitern. Die Untersuchungsverfahren von Arbeitsunfällen waren so angelegt, dass keine Gegenwehr gegen Manipulationen möglich war. Zu schweren Unfällen und gesundheitlichen Schädigungen kam es besonders im Bergbau, in der metallverarbeitenden und chemischen Industrie.
Auch kriminelle Häftlinge wurden so zu Opfern der Haftbedingungen. Politischen Häftlingen wurde deshalb in zweifacher Hinsicht Unrecht angetan. Zu den bisher weitgehend unbekannten Opfern gehören Jugendliche und junge Erwachsene, die sich der staatlichen Disziplinierung zu entziehen versuchten, nach eigens für diesen Zweck geschaffenen Regelungen (Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. August 1961 und § 249 StGB/DDR) kriminalisiert und in Arbeitserziehungslager eingewiesen wurden. [41]

Beschriftung


[39] Link ungültig
[40] Vesting, Justus: Zwangsarbeit im Chemiedreieck. Strafgefangene und Bausoldaten in der Industrie der DDR. Chr. Links Verlag, Berlin 2012.
[41] Sonntag, Marcus: Die Arbeitslager in der DDR. Klartext Verlag, Essen 2010.

Verfolgte des Ministeriums für Staatssicherheit

Zu den Methoden des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gehörten Gewaltverbrechen, Entführungen, physische und psychische Folter, Freiheitsberaubung, eine flächendeckende Bespitzelung bis in die intimste Privatsphäre, die Steuerung von politischen Strafprozessen, Missbrauch der Psychiatrie und Zersetzung der Person. Das MfS arbeitete in einem gesetzesfreien Raum und war nur den Weisungen des Zentralkomitees der SED unterworfen. Das MfS verfolgte Gegner des kommunistischen Systems auch in der Bundesrepublik. Ist die Zahl der Verhafteten noch messbar, so sind die persönlichen Schäden durch Operative Kontrollen und Vorgänge nicht mehr in Zahlen auszudrücken. [42]

Beschriftung


[42] Reihe des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Abteilung Bildung und Forschung zu Struktur und Arbeitsweise des MfS (188 Bände, einschließlich überarbeiteten Neuauflagen).

Ausweisung, Flucht und Ausreisebegehren

Viele Menschen versuchten, eine Erlaubnis zur Ausreise aus der DDR zu erlangen. Zeitweise wurde bereits eine Antragstellung kriminalisiert. Antragsteller wurden bedroht, in Haft genommen und mit Berufsverboten belegt. Familien wurden in Sippenhaft genommen. Eltern und Geschwister von Antragstellern wurden genötigt, sich von ihren „staatsfeindlichen“ Verwandten schriftlich loszusagen. Besonders die Kinder von Antragstellern wurden diskriminiert, den Eltern entzogen und in staatlichen Heimen untergebracht. Besonders hart bestraft wurde die Flucht unter Mithilfe von westdeutschen Bürgern. Fluchthilfeorganisationen im Westen wurden ausgespäht. Fluchthelfer erhielten, wenn die DDR ihrer habhaft werden konnte, höchste Freiheitsstrafen. Die Verfolgung reichte bis zum Mord. Viele Menschen wurden durch die gezielte Gestaltung der Lebensumstände gegen ihren ursprünglichen Willen zum Verlassen der DDR gezwungen (Bauern, Mittelständler, Wissenschaftler, Christen, Alternative, politisch Andersdenkende) oder mittels direkter Gewalt aus dem Land gebracht (Roland Jahn). [43]

Beschriftung


[43] Andreas H. Apelt (Hg.): Flucht, Ausreise, Freikauf. (Aus-)Wege aus der DDR. Mitteldeutscher Verlag, Halle/Saale 2011.

Opfer im Westen

Menschen, die im Westen Deutschlands lebten und sich von dort aus für eine Überwindung der Diktatur in der DDR einsetzten, wurden von der Staatssicherheit verfolgt. Einige wurden ermordet oder zersetzt, andere in den Osten verschleppt und dort zu Zwangsarbeit oder zum Tode verurteilt. Zu ihnen gehörten von Demokratie und Menschenrechten überzeugte Mitglieder der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit und der Vereinigung Freiheitlicher Juristen der Sowjetzone. [44] Zu gedenken ist hier der Arbeit der Ostbüros der westdeutschen Parteien und Gewerkschaften. Gewürdigt werden sollte auch das Engagement der demokratischen Parteien im Berliner Magistrat und der Westberliner freien Presse in den Jahren nach dem 2. Weltkrieg. [45] Betroffen waren bis zum Ende der DDR aber auch Journalisten und andere Menschen, welche die SED der Gegnerschaft zu ihrem Regime verdächtigte oder die sich tatsächlich für Veränderungen in der DDR einsetzten, Verfolgten halfen und Unrecht öffentlich machten.

Beschriftung


[44] Finn, Gerhard: Nichtstun ist Mord. Die Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit – KgU. Westkreuz Verlag, Bad Münstereifel 2000.
[45] Cornelius, Kai: Vom spurlosen Verschwindenlassen zur Benachrichtigungspflicht bei Festnahmen. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2006.

Verfolgte Christen, Verfolgte weiterer Religionsgemeinschaften

Überzeugte Christen und aktive Gemeindeglieder wurden systematisch diskriminiert. Dies betraf zu Anfang der 1950er Jahre die Jungen Gemeinden und Studentengemeinden, deren Mitglieder von Schulen und Universitäten entfernt wurden. Seit Ende der 1950er Jahre wurden junge Christen, die sich durch ihr Bekenntnis zu Konfirmation und Kommunion und gegen die Jugendweihe gegen eine weltanschauliche Fremdbestimmung wandten, systematisch von allen höheren Bildungsgängen ferngehalten. Christliche Gruppen unter dem Dach der Kirche wurden von der Staatssicherheit bespitzelt und zersetzt, sofern in ihnen auch nur unabhängiges Gedankengut verbreitet war. Der christlich motivierte Widerstand gegen die Militarisierung der DDR-Gesellschaft und die demokratische Willensbildung in der „Kirche von unten“ forderten besonders viele Opfer. [46] Weiterhin ist es nötig, über Verfolgte anderer Religionen in der DDR nachzuforschen wie bspw. die Zeugen Jehovas und die Glaubensgemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten.

Beschriftung


[46] Neubert, Ehrhart: Geschichte der Opposition in der DDR 1949-1989. Ch. Links Verlag, 2. Aufl., Berlin 1998.

Verfolgte Juden

Nicht mehr als 3.500 Juden suchten nach 1945 ihren Lebensmittelpunkt in der sowjetischen Besatzungszone. Eine Reihe von ihnen erhoffte eine Entschädigung oder Rückgabe für das ihnen unter dem Nationalsozialismus geraubte, „arisierte“ Eigentum. Diese Wiedereinsetzung fand nicht statt. Nutznießer der „Arisierungen“ wurden zugunsten von SED-dominierten Institutionen enteignet. Die allgemeinen Enteignungen an Boden, Wirtschaftsgütern und Finanzmitteln betrafen auch die Juden (gleichgültig, ob in der SBZ lebend oder nicht). Dies betraf auch die jüdischen Wohlfahrtseinrichtungen (Waisenhäuser, Kinderheime, Schulen).

Eine relativ kleine Gruppe von Juden bestand seit Weimarer Zeiten aus aktiven Kommunisten und Mitgliedern von Führungsgremien der SED. Diese wurden zunächst von der SED-Führung hofiert. Mit dem Aufkommen der antisemitischen Verfolgungswellen im Ostblock unter Stalin (Ärzte-Prozesse) wurden sie aus ihren Ämtern verdrängt, verfolgt und kriminalisiert. Einige verbargen ihre jüdische Identität, andere flohen aus der SBZ (Höhepunkt 1952/1953).

Bis zum Ende der DDR wurden die jüdischen Gemeinden im Rahmen der politischen Verurteilung Israels als „zionistisch“ und Feinde der arabischen Welt als potenzielle Staatsfeinde überwacht und mitunter gezwungen, sich gegen den Staat Israel zu positionieren (etwa während des Sechs-Tage-Krieges).

Das instrumentelle Verhältnis der SED-Führung zu den Juden zeigt die „politische Kehrtwende“ Erich Honeckers, der seinen (nicht mehr realisierten) Staatsbesuch in den USA mit einem demonstrativ guten Verhältnis zu den Juden untermauern wollte.

Zum Ende der DDR war das jüdische Leben mit ca. 400 Gemeindegliedern so gut wie erloschen.

[Anmerkung: In der DDR wurden die Juden gerne als „Mitbürger jüdischen Glaubens“ bezeichnet. Das Judentum wurde damit auf eine Religion reduziert. Der Begriff „Jude“ entspricht der Selbstbezeichnung, aber auch der Sache, weil sich hier ethnische, kulturelle und religiöse Merkmale zu einer Einheit verbinden.]

Beschriftung

Verfolgte Schüler und Studenten

Schüler haben oftmals spontan, mitunter auch organisiert gegen die ideologische Fremdbestimmung oder aktuelle politische Erscheinungen in der DDR protestiert. Die Reaktionen von SED, Staat und Geheimdienst waren in der Regel unverhältnismäßig hart und wirkten sich auf die gesamte Biografie der Betroffenen aus. [47] Eine Reihe von Schülern beteiligte sich unter Einsatz ihres Lebens am Widerstand gegen den Aufbau einer kommunistischen Diktatur (Altenburger Schüler). Andere wurden nur deshalb schon diskriminiert, weil ihre Eltern sich gegen das Regime gewandt hatten oder einer sozialen Schicht angehörten, die in der DDR bekämpft wurde.

Besonders in den 1950er Jahren haben sich Studenten in der DDR gegen die Stalinisierung der Universitäten gewandt. [48] Themen waren insbesondere der radikale Abbau der demokratischen Strukturen an den Universitäten und die ideologische Überfremdung der Lehre. Darüber hinaus haben sich Studenten aktiv am Widerstand gegen die Einführung diktatorischer Strukturen in der Politik engagiert. In den 1950er Jahren leistete unter anderen der Eisenberger Kreis Widerstand gegen die Militarisierung der DDR-Gesellschaft. Im Jahr 1968 protestierten einzelne Studenten gegen den Einmarsch in die Tschechoslowakei. Viele der Studenten haben dafür Exmatrikulationen, Vertreibung, Haft und Todesstrafen in Kauf genommen.

Beschriftung


[47] Planer-Friedrich, Jens; Schabow, Esther: „Du verbaust Dir die Zukunft!“ Verfolgte Schüler – Ihre soziale, individuelle und wirtschaftliche Situation heute. Hrsg.: Bürgerbüro Berlin, Berlin 2010.
[48] Lichtenstein, Georg: Das durfte nie wahr sein. Rostocker Universitätsprotokolle zum Stalinismus. Hrsg.: Verband ehemaliger Rostocker Studenten (VERS), Rostock/Berlin 1993.

Verfolgte Jugendkulturen

Das 11. Plenum des ZK der SED im Dezember 1965 beschloss nach einer Phase des „Tauwetters“ eine Rückkehr zu einer rigiden ideologischen Steuerung der DDR-Gesellschaft. Betroffen waren besonders die westlich orientierten Jugendmusikkulturen, in denen Jugendliche mit ihrem Outfit und Bekenntnis zur westlichen Musik ihre Unabhängigkeit gegenüber der Fremdbestimmung der SED demonstrierten. Der Befehl 11/66 Erich Mielkes erklärte die Jugendkulturen zu einem Feld besonderer Überwachung und Repression durch die Staatssicherheit. In der Folgezeit stiegen die Einweisungen in Jugendwerkhöfe und Arbeitserziehungslager dramatisch an. [49] Zwischen 1968 und 1976 (Ende der Statistik) gab es jährlich zwischen 3.000 und 12.000 sogenannte „Arbeitspflichtige“, vorwiegend Jugendliche und junge Erwachsene, die nach Paragraph 249 StGB/DDR/1968 kriminalisiert und zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden. [50] Entgegen der landläufigen Meinung war diese Verfolgung nicht mit Honeckers Jugendpolitik beendet. Die Jugendopposition seit Ende der 1970er Jahre wurde Ziel intensiver Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit.

Beschriftung


[49] Sachse, Christian: Der letzte Schliff. Jugendhilfe der DDR im Dienst der Disziplinierung von Kindern und Jugendlichen (1949-1989). Hrsg.: Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Schwerin 2011, S. 27 ff.
[50] Schröder, Wilhelm Heinz; Wilke, Jürgen: Politische Gefangene in der DDR. Eine quantitative Analyse. In: Materialien der Enquete-Kommission „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozeß der deutschen Einheit“ (13. Wahlperiode des Deutschen Bundestages). Hrsg.: Deutscher Bundestag, , 1999, Bd. VI, S. 1231.

Gegner der Militarisierung

Menschen, die sich seit Beginn der 1950er Jahre gegen die Militarisierung der Gesellschaft aussprachen, wurden überwacht, in ihren beruflichen Möglichkeiten systematisch behindert und kriminalisiert. Dazu gehörten Eltern, die militärische Erziehungsziele und -methoden in Kindergärten, Schulen, Massenorganisationen und Wehrlagern für ihre Kinder ablehnten. Schüler und Studenten, die eine militärische Ausbildung verweigerten, wurden vom Besuch der Erweiterten Oberschule und Universität ausgeschlossen. Lehrlinge, die die vormilitärische Ausbildung verweigerten, wurden entlassen. [51] Menschen, wie die Frauen für den Frieden, die sich öffentlich gegen die innere Militarisierung der DDR wandten, wurden bedroht, verhaftet oder auch des Landes verwiesen. Jungen Männern, die den Wehrdienst mit der Waffe ablehnten und deshalb Bausoldaten wurden, blieben alle höheren Bildungsgänge verschlossen. [52] Die Gruppen ehemaliger Bausoldaten gehören zu den Wurzeln der Bürgerrechtsbewegung der 1980er Jahre in der DDR.

Beschriftung


[51] Sachse, Christian: Aktive Jugend – wohlerzogen und diszipliniert. Wehrerziehung in der DDR als Sozialisations- und Herrschaftsinstrument (1960-1973). Lit Verlag, Münster 2000.
[52] Koch, Uwe; Eschler, Stephan: Zähne hoch, Kopf zusammenbeißen. Dokumente zur Wehrdienstverweigerung in der DDR 1962-1990. Scheunenverlag, Kückenshagen 1994.

Insassen von Heimen der Jugendhilfe

Mit der Jugendhilfeverordnung vom 22. April 1965 wurde die Heimerziehung in der DDR in den Dienst der sozialistischen Erziehung gestellt. In den Heimen standen fortan die Interessen des SED-Regimes über denen der Kinder und Jugendlichen. Sie sollten zu Menschen erzogen werden, „die sich selbstlos in den Dienst der Interessen des ganzen Volkes stellen“, wie es Eberhard Mannschatz, langjähriger Leiter der Abteilung Jugendhilfe im Ministerium für Volksbildung, formulierte. Mannschatz war auch maßgeblich am Aufbau des Geschlossenen Jugendwerkhofs Torgau beteiligt. Ein zentrales Element der Erziehung war das sogenannte Kollektiv. Einzelne Jugendliche erhielten Privilegien und unterstützten die Erzieher bei der Organisation des Heimalltags. Gleichzeitig wurde die gesamte Gruppe in Verantwortung genommen – etwa durch gemeinsame Aufgaben oder kollektive Bestrafungen. Dieses System führte mitunter zu Selbstjustiz und erschwerte enge Freundschaften unter den Jugendlichen. Viele ehemalige Heimkinder berichten von schweren traumatischen Erfahrungen. Ihnen fehlten nicht nur stabile und vertrauensvolle Beziehungen, sondern oft auch eine ausreichende Schulbildung oder Ausbildung. Zeugnisse und andere wichtige Dokumente wurden ihnen teilweise vorenthalten. Entsprechend hoch waren und sind für viele von ihnen die Hürden auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben.

Beschriftung

Opfer von Zwangsadoption

Die Geschichte der Zwangsadoption in der DDR ist eine Geschichte von einschneidender historischer Bedeutung und von tiefgreifendem menschlichem Leid, dessen Folgen für die Betroffenen bis heute fortwirkt. In einer umfassenden Studie unterschiedlicher Disziplinen und unter der Leitung des Deutschen Instituts für Heimerziehungsforschung (DIH) wurden mehr als 1.000 Adoptionsakten sowie die einschlägige Gesetzgebung analysiert, um die komplexen und oft leidvollen Erfahrungen der Betroffenen zu beleuchten. [53] Die Eltern wissen nicht, wie es ihren Kindern ergangen ist und heute ergeht. Und sie haben keine Möglichkeit, dies jemals zu erfahren. Die Lücke – das rechtsstaatswidrig entzogene Kind und die Ungewissheit über sein Schicksal – kann nicht durch einen „Sammelbegriff“ geschlossen werden. Es besteht eine fortdauernde gesellschaftliche und staatliche Verantwortung, dieses Unrecht anzuerkennen und die betroffenen Eltern sowie Kinder zu rehabilitieren – auch, wenn ein direkter, individueller politischer Eingriff in den Akten nicht nachweisbar ist, sondern „nur“ ein rechtsstaatswidriges Vorgehen.

Beschriftung

Weitere Gruppen

Die Liste der Opfergruppen ist damit nicht vollständig.

Benannt werden sollten in geeigneter Form Menschen, die nicht im genuinen Sinne der politischen Verfolgung unterlagen, jedoch Opfer einer zynischen, auf reinen Nutzen ausgerichteten Gesellschaft geworden sind. Zu nennen sind hier die vom DDR-Gesundheitswesen als „nicht förderungsfähig“ oder „nicht bildungsfähig“ eingestuften Menschen mit geistigen Behinderungen, die nachweislich über Jahrzehnte hinweg in Altenpflegeheimen oder psychiatrischen Anstalten körperlich notdürftig versorgt, aber nicht gefördert wurden.

Benannt werden sollten auch die Opfer des Staatsdopings in der DDR. Viele von ihnen leiden bis heute unter den Folgen der eingesetzten chemischen Mittel: körperliche Langzeitschäden, gesundheitliche Spätfolgen und psychische Belastungen prägen ihr Leben.

Zu erinnern ist an Angehörige der Volksgruppe der Sinti. Sie sollten ihren Dienst für den Staat leisten, im Betrieb oder beim Militär. Die DDR verstand sich als antifaschistischer Staat, in dem es keine Diskriminierung geben sollte. Dennoch wurden für Sinti Sonderregelungen erlassen, etwa in Entschädigungsfragen. So konnten Sinti einen Antrag nur dann stellen, wenn sie einen Arbeitsplatz nachweisen konnten. Diese Regelung galt für keine andere Bevölkerungsgruppe. Doch selbst diejenigen, die regelmäßig einer Arbeit nachgingen, sahen sich mit hartnäckigen Vorurteilen konfrontiert. In der DDR lebten nur etwa 300 Angehörige dieser Volksgruppe.

Zu erinnern ist etwa an die Opfer von Zensur und unterdrückter Meinungsfreiheit. Die Zahl der nicht erschienenen oder durch Zensur verstümmelten künstlerischen Werke ist nicht feststellbar. Künstler, die ihre Werke in eigener Verantwortung veröffentlichten oder sich gar zu Gruppen zusammenschlossen, wurden überwacht, zersetzt und aus dem Land getrieben. Ein Teil der nicht erschienenen Werke konnte im „Archiv unterdrückter Literatur in der DDR“ gesammelt werden. [54] Zur unterdrückten Literatur gehören auch Bücher, die im Westen erschienen, während die Autoren in der DDR gemaßregelt oder eingesperrt wurden. [55]

Beschriftung
Beschriftung

Zu denken ist auch an die Opfer im Einsatz für Demokratie und Menschenrechte. Zum Tode verurteilt, in Haft gehalten, psychisch und physisch bedroht, zersetzt und diskriminiert wurden zu allen Zeiten Menschen, die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Menschenrechte in der Sowjetischen Besatzungszone und DDR einsetzten. [56] Zu Opfern der Gewaltherrschaft wurden in den frühen Jahren Mitglieder der bürgerlichen Parteien, der Gewerkschaften und unabhängigen Jugendverbände. Zu ihnen gehören Studenten, die sich der Stalinisierung der Universitäten widersetzten, Menschen, die für freie Wahlen eintraten. In den späten Jahren der DDR wurden Bürgerrechtler verfolgt und diskriminiert. Besonders hart wurde gegen Menschen vorgegangen, die Kontakte zu Oppositionellen im östlichen Ausland, im Westen oder zu internationalen Organisationen aufgebaut hatten. In noch wenig bekanntem Ausmaß haben Menschen in der DDR gegen den Einmarsch der Truppen des Warschauer Paktes in die Tschechoslowakei protestiert. Mit Handzetteln und Flugblättern versuchten sie, den Widerstand gegen die Zerschlagung der Demokratisierung des Landes zu mobilisieren. [57] Repressionen von Gefängnis bis zur Ausweisung hatten diejenigen zu erleiden, die Kontakt zu Oppositionsbewegungen (Solidarność in Polen) und Bürgerrechtlern (Charta 77 in der Tschechoslowakei) im Ostblock aufnahmen und deren Ideen in der DDR verbreiteten.

Vor der Aufnahme mancher Gruppen ist jedoch das Gespräch über das Selbstverständnis der damaligen Akteure zu suchen. Es gibt viele unter ihnen, die wohl ihren Widerstand gewürdigt wissen wollen, jedoch den Status eines Opfers für sich dezidiert ablehnen, weil sie Verfolgung und Repression durch die Diktatur als unumgängliche Folge und damit Teil ihres Lebensentwurfes in Kauf zu nehmen bereit waren.


[54] Ines Geipel: Zensiert, verschwiegen, vergessen: Autorinnen in Ostdeutschland. Artemis und Winkler, Düsseldorf 2009.
[55] Havemann, Robert: Dialektik ohne Dogma? Naturwissenschaft und Weltanschauung. Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH, Reinbek 1964.
[56] Neubert, Ehrhart: Geschichte der Opposition in der DDR 1949-1989. Ch. Links Verlag, 2. Aufl., Berlin 1998.
[57] Olaf Weißbach: Bernd Eisenfeld. In: Fricke, Karl Wilhelm; Steinbach, Peter; Tuchel, Johannes: Opposition und Widerstand in der DDR. Politische Lebensbilder. Verlag C.H.Beck, München 2002.

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