am Montag, dem 16. Juni 2014 um 14 Uhr präsentierten wir

Die 7 Forderungen der UOKG zur DDR-Zwangsarbeit

in den Räumen der Deutschen Gesellschaft e.V. – 10117 Berlin (Mitte), Voßstraße 22  (S/U Potsdamer Platz)

den Forschungsbericht zur Zwangsarbeit in der DDR. Der Autor, Politikwissenschaftler Dr. Christian Sachse, enthüllte auf der Grundlage von hunderten Dokumenten, dass die Zwangsarbeit in der DDR von Anfang an als zentral gesteuertes System der wirtschaftlichen Ausbeutung von Strafgefangenen angelegt war.

Geringfügige „Arbeitsbelohnungen“, schwerste Bestrafungen bei Verweigerung der Arbeit, eine hohe Unfallquote und schlechte Ernährung dienten nur einem Ziel: ein Maximum an Profit aus den Strafgefangenen herauszuholen. Besonders hart traf dies die politischen Gefangenen, welche erfahren mussten, dass auch der Westen von der Zwangsarbeit ostdeutscher politischer Gefangener profitierte.

Nach der Präsentation ergriffen das Wort:

  • Angelika Cholewa, politische Haft in der DDR u.a. in Hoheneck und Halle (Saale)
  • Herbert Schneider, politische Haft in der DDR u.a. in Cottbus
  • Waltraud Wolff (MdB), Landesgruppe Ost der Fraktion der SPD im Dt. Bundestag
  • Kai Wegner (MdB), Vorsitzender der Landesgruppe Berlin in der CDU/CSU-Fraktion
  • Iris Gleicke, (MdB), Ostbeauftragte der Bundesregierung
  • Marian Wendt (MdB), u.a. Mitglied der Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau
  • Rainer Wagner, Bundesvorsitzender der UOKG, politischer Gefangener u.a. in Dessau

Die Moderation hatte freundlicherweise Dr. Andreas H. Apelt (Deutsche Gesellschaft e.V.) übernommen.
Die Voßstraße 22 ist vom Potsdamer Platz (U/S) zu Fuß in weniger als 5 min zu erreichen.
Parkplätze stehen in der Regel nur in Parkhäusern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Rainer Wagner, Bundesvorsitzender der UOKG

HINTERGRUND TAZ | MDR | DF | WELT | FAZ | FAZ | Kontrovers | 2015 Berliner Zeitung

ARD | mdr | LVZ | Welt | Stern | taz | Berliner Zeitung | Mopo | LR | epochtimes (China)

ARD 10.6.2013 Deutsche Bahn AG muss sich zu Vergangenheit bekennen:
DDR-Reichsbahn führte auch Gefangenentransporte für Stasi durch

Das zweite UOKG-Verbändetreffen 2014 fand am 14. und 15. Juni 2014 in Berlin statt.
Unser Thema am 14.-15. Juni 2014 lautete:
„Aufarbeitung des DDR-Unrechts als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung“

Die Tagung fand statt in der Gedenkstätte Normannenstraße (Stasi-Museum)
Ruschestraße 103, Haus 1, 10365 Berlin, Raum 418 (BStU-Projektwerkstatt)
Separater Eingang ca. 20 Meter neben dem Haupteingang links (Lift).

Tagesordnung
Samstag, 14 Juni 2014:
Beginn: 13.00 Uhr
Begrüßung der Gäste des UOKG-Verbändetreffens durch den UOKG-Bundesvorsitzenden Rainer Wagner

ca. 13.15 Uhr
„Dissidenten für Devisen- Entwicklung des Häftlingshandels zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland“, Hendrik von Quillfeldt, Master of Arts, MBA, Unternehmer (verfasste eine Magisterarbeit zum Thema)

ca. 14.30 Uhr
„Vorstellung der Gedenkstätte Bautzner Straße Dresden und ihrer Bildungsarbeit“, Uljana Sieber, Gedenkstättenleiterin

ca. 16.00 Uhr
„Der wissenschaftliche Wert der ´Dissertationen´ an der Juristischen Hochschule des MfS“,
Stephan de Reese, Polizeirat (widmete sich in seiner Masterarbeit an der Deutschen Hochschule der Polizei dem Thema „Einflussnahme des MfS auf die West-Berliner Polizei unter Berücksichtigung von themenspezifischen Dissertationen an der JHS“)
ab ca. 17.00 Uhr Mitgliederversammlung

Sonntag, 15. Juni 2014
Beginn: 10.00 Uhr
„Die strafrechtliche Aufarbeitung der Misshandlung von Gefangenen in den Haftanstalten der
DDR“. Dr. Micha Christopher Pfarr, Jurist legte zu diesem Thema eine Dissertation vor.


Das Treffen wird von der Bundesstiftung Aufarbeitung gefördert.

Nachdem unsere erste Kundgebung am Karfreitag 2014 (Foto) ein breites Medieninteresse hervorgerufen hatte, möchten wir Sie hiermit anläßlich des internationalen Tags des vermissten Kindes herzlich zu unserer zweiten Kundgebung einladen:
Aufklärung über die Defizite der Rechte von Betroffenen von DDR-Zwangsadoptionen
am 25. Mai 2014 von 13-15 Uhr am Pariser Platz in Berlin  (Brandenburger Tor) und wird gemeinsam von dem Verein OvZ-DDR (Hilfe für die Opfer von DDR-Zwangsadoptionen) e.V. in Kooperation mit der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. durchgeführt.

Das Thema DDR-Zwangsadoptionen wurde von Politik und Behörden bislang weitgehend ignoriert. Dies hat dazu geführt, dass die Rechte von Betroffenen von Zwangsadoptionen unzureichend sind. Es beginnt sch0n damit, dass es die derzeitige Rechtslage den Betroffenen schwer macht, ihre eigene Geschichte dokumentarisch aufzuarbeiten.So bekommen viele Adoptierte mit dem Verweis auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte von Dritten keinerlei Kopien aus ihrer Adoptionsvermittlungsakte ausgehändigt, obwohl diese leicht, wie das Beispiel des Umgangs mit den Stasi-Akten zeigt, durch Schwärzungen geschützt werden könnten. Tatsächlich wird in Einzelfällen auch so verfahren.

Ob der Betroffene aber seine Akte zu sehen bekommt oder nicht, obliegt letztlich der alleinigen Entscheidung des Sachbearbeiters. Das erscheint den Betroffenen häufig als Willkür. Diese wirkt umso schlimmer, als heute noch alte Mitarbeiter der DDR-Jugendhilfe in den verantwortlichen Positionen der Adoptionsvermittlung sitzen.

Desweiteren ist der Umgang mit politisch motivierten Zwangsadoptionen nach wie vor unzureichend. So wird die Tatsache, dass es solche überhaupt gab, häufig geleugnet, bzw. die Zahl der Fälle heruntergespielt. Aus den Erfahrungen in meiner Beratungstätigkeit ergibt sich aber ein ganz anderes Bild, insbesondere wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass viele politisch motivierte Zwangsadoptionen mit dem Vorgeschobenen Strafdelikts des „asozialen Verhaltens“ (§ 249 StGB-DDR) vertuscht wurden.

Dass § 249 StGB-DDR dazu missbraucht wurde, Personen zu kriminalisieren, welche politisch unliebsam waren, ist inzwischen in der Wissenschaft anerkannt. Über diese, in der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Tatsachen, wollen wir aufklären und würden uns über eine Berichterstattung Ihrerseits freuen. Rückfragen unter behr@uokg.de

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Aufruf zur Solidarität an die Kameraden aus VOS und UOKG:
BMJ-Entwurf zur Erhöhung der Opferrente wirkt wie ein Almosen

Berlin / Neustadt, den 16. Mai 2014

Es lag in der Luft! Wohlmeinende Politiker möchten im 25. Jahr der friedlichen Revolution den ehemaligen politischen DDR- Häftlingen etwas Gutes tun. Im Koalitionsvertrag wurde es festgeschrieben:  Heute, am 16. Mai 2014, legt das Bundesministerium der Justiz den Entwurf für die lange überfällige Erhöhung der Opferrente vor. Wäre im Gesetzesvorhaben eine angemessene Erhöhung vorgesehen, dann hätten viele von uns Grund zur Freude und auch Dankbarkeit.

Aber die vorgesehene Erhöhung der Opferrente um maximal 50 € beseitigt weder die Ungerechtigkeiten für uns Opfer gegenüber unseren früheren Peinigern, noch hilft sie den vielen Geschädigten, die bisher keine spürbare Unterstützung bekommen haben.
Da eine solche Entwicklung absehbar war, hat sich die UOKG bereits im Februar mit der Bitte um ein Gespräch an das Justizministerium gewandt. Dort hat man aber leider nicht reagiert. Deshalb müssen wir nun alle Kraft einsetzen, um die nötigen weiteren Verbesserungen noch durchzusetzen!


Kommentar ARD | Zwangsarbeit | Focus

Konkret benötigen wir:

1. Eine grundsätzliche Überarbeitung des 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes. Seine Schwächen sind in den letzten Jahren immer deutlicher geworden.

2. Die Lebenspartner der ehemaligen politischen Gefangenen, die in der DDR oft ebenso brutal schikaniert und drangsaliert wurden wie ihre inhaftierten Ehepartner, müssen wie bei jeder anderen Rente Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung aus der Opferpension bekommen. Müssen sie doch nicht selten die psychischen Probleme ihrer traumatisierten Partner bis zum heutigen Tag mit ertragen.

3. Die vielen nie entschädigten Opfergruppen der Stasi-Zersetzung, die Zwangs-ausgesiedelten aus dem Grenzgebiet, die Enteigneten und die armen, nach Russland verschleppten Frauen der Nachkriegszeit müssen endlich in die Opferpension oder eine vergleichbare Leistung aufgenommen werden.

4. Die Häftlinge mit Haftzeiten unter 6 Monaten, deren Leben durch Haft und Psychofolter ebenfalls geschädigt wurde, müssen wenigstens anteilige Renten erhalten.

5.  Die Opferpension darf auch nicht auf Schleichwegen mit anderen Leistungen verrechnet werden. Die kleinliche Bedürftigkeitsprüfung muss fallen, sollte die Opferrente doch einst eine Ehrenpension sein.

Ohne den Politikern, die sich für eine Hilfe einsetzten, zu nahe zu treten, müssen wir feststellen, dass die max. 50 €  Aufstockung der Opferrente eher einem Almosen als einem Schritt in Richtung Gerechtigkeit gleicht.  Aber eine gewisse Genugtuung  würde den Opfern der kommunistischen Gewaltherrschaft widerfahren, wenn sie wenigstens eine Altersversorgung in der Durchschnittshöhe der Renten ihrer früheren Peiniger aus DDR-Justiz, Staatsapparat,  Grenztruppen, Volksarmee und Volkspolizei bzw. Gefängnispersonal bekämen.  Von solch einer finanziellen Gleichstellung mit ihren früheren Peinigern aber kann in Anbetracht der mehr an ein Trinkgeld erinnernden Erhöhung der Opferrente keine Rede sein.

Es ist an der Zeit, solidarisch für eine grundsätzliche Wiedergutmachung zu kämpfen!

– Ich rufe alle Kameraden auf, sich mit den Wahlkreisabgeordneten aller demokratischen Parteien in Verbindung zu setzen und sie für eine gerechte Wiedergutmachung an den Opfern zu sensibilisieren. Der Gesetzentwurf  kann im Bundestag noch verbessert werden. Viele auch junge Politiker haben guten Willen, müssen aber informiert werden. Wer soll es tun, wenn nicht wir?

– Die Wahl des neuen Vorstandes der VOS und ihr Schulterschluss mit den anderen Kameraden in der UOKG ermöglicht, dass die Opfer endlich mit einer Stimme sprechen. Lasst uns diese Chance nutzen!

In kameradschaftlicher Verbundenheit grüßt

Rainer Wagner,
Bundesvorsitzender der UOKG und Bundesvorsitzender der VOS

epd | ard Kommentar | SZ | Report Mainz

Vorsitzender des Dachverbands der SED-Opfer zum Referentenentwurf des Bundesjustizministerums zur Erhöhung der Leistungen für SED-Opfer: „Tropfen auf den heißen Stein“

Laut einer Meldung in der „Leipziger Volkszeitung“ vom 13.5.2014 liegt ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Erhöhung der Leistungen für SED-Opfer vor. Demnach soll die Opferrente von bisher 250 € auf 300 € erhöht werden, die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte um 30 € auf 214 €, bzw. 153 € für Rentner. Zudem soll „die Stellung der Lebenspartner der Betroffenen geklärt werden“.Es handelt sich dabei um die erste Erhöhung der Leistungen seit 2007 (Opferrente), bzw. 2003 (Ausgleichsleistungen).

Für Rainer Wagner, Bundesvorsitzender des Dachverbands der SED-Opfer UOKG und des bundesweit größten Häftlingsverbands „Vereinigung der Opfer des Stalinismus“, ist das unzureichend:

„Zwar begrüßen wir, dass dieses Thema endlich wieder auf die politische Agenda kommt. Doch dass, was uns bekannt geworden ist, sind allenfalls kosmetische Änderungen. Den Kern des Problems packt der Entwurf nicht an. Wesentliche Forderungen unsererseits, wie die Vererbbarkeit der Leistungen oder die Besserstellung bisher kaum berücksichtigter Opfergruppen, werden einfach ignoriert. Abgesehen davon ist eine Erhöhung um 50 € bzw. 30 € viel zu niedrig angesetzt. Angesichts der massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten seit 2003 bzw. 2007, ist dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.Die Opfer der SED-Diktatur wollen aber weder ein Trinkgeld noch ein Almosen.Wir verlangen endlich eine würdige und angemessene Anerkennung des erlittenen Unrechts. Und solange die SED-Büttel aus Justiz, Partei und Stasi immer noch besser gestellt sind als die Opfer, ist dieses Ziel nicht einmal annähernd erreicht.“

Auch über die Vorgehensweise des Justizministeriums ist Wagner empört:

„Das Bundesjustizministerium hält es nicht für notwendig, die Opfer selbst anzuhören. Wir haben dem Justizministerium bereits im Februar ein Gespräch angeboten, doch unser Schreiben blieb bis heute unbeantwortet. Aber wie kann die Situation der Opfer wirklich verbessert werden, ohne deren spezifische Probleme wenigstens anzuhören? Wir fordern daher eine Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren.“

LVZ | MOZ | RP