Vorsitzender des Dachverbands der SED-Opfer zum Referentenentwurf des Bundesjustizministerums zur Erhöhung der Leistungen für SED-Opfer: „Tropfen auf den heißen Stein“

Laut einer Meldung in der „Leipziger Volkszeitung“ vom 13.5.2014 liegt ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Erhöhung der Leistungen für SED-Opfer vor. Demnach soll die Opferrente von bisher 250 € auf 300 € erhöht werden, die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte um 30 € auf 214 €, bzw. 153 € für Rentner. Zudem soll „die Stellung der Lebenspartner der Betroffenen geklärt werden“.Es handelt sich dabei um die erste Erhöhung der Leistungen seit 2007 (Opferrente), bzw. 2003 (Ausgleichsleistungen).

Für Rainer Wagner, Bundesvorsitzender des Dachverbands der SED-Opfer UOKG und des bundesweit größten Häftlingsverbands „Vereinigung der Opfer des Stalinismus“, ist das unzureichend:

„Zwar begrüßen wir, dass dieses Thema endlich wieder auf die politische Agenda kommt. Doch dass, was uns bekannt geworden ist, sind allenfalls kosmetische Änderungen. Den Kern des Problems packt der Entwurf nicht an. Wesentliche Forderungen unsererseits, wie die Vererbbarkeit der Leistungen oder die Besserstellung bisher kaum berücksichtigter Opfergruppen, werden einfach ignoriert. Abgesehen davon ist eine Erhöhung um 50 € bzw. 30 € viel zu niedrig angesetzt. Angesichts der massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten seit 2003 bzw. 2007, ist dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.Die Opfer der SED-Diktatur wollen aber weder ein Trinkgeld noch ein Almosen.Wir verlangen endlich eine würdige und angemessene Anerkennung des erlittenen Unrechts. Und solange die SED-Büttel aus Justiz, Partei und Stasi immer noch besser gestellt sind als die Opfer, ist dieses Ziel nicht einmal annähernd erreicht.“

Auch über die Vorgehensweise des Justizministeriums ist Wagner empört:

„Das Bundesjustizministerium hält es nicht für notwendig, die Opfer selbst anzuhören. Wir haben dem Justizministerium bereits im Februar ein Gespräch angeboten, doch unser Schreiben blieb bis heute unbeantwortet. Aber wie kann die Situation der Opfer wirklich verbessert werden, ohne deren spezifische Probleme wenigstens anzuhören? Wir fordern daher eine Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren.“

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