Aufruf zur Solidarität an die Kameraden aus VOS und UOKG:
BMJ-Entwurf zur Erhöhung der Opferrente wirkt wie ein Almosen

Berlin / Neustadt, den 16. Mai 2014

Es lag in der Luft! Wohlmeinende Politiker möchten im 25. Jahr der friedlichen Revolution den ehemaligen politischen DDR- Häftlingen etwas Gutes tun. Im Koalitionsvertrag wurde es festgeschrieben:  Heute, am 16. Mai 2014, legt das Bundesministerium der Justiz den Entwurf für die lange überfällige Erhöhung der Opferrente vor. Wäre im Gesetzesvorhaben eine angemessene Erhöhung vorgesehen, dann hätten viele von uns Grund zur Freude und auch Dankbarkeit.

Aber die vorgesehene Erhöhung der Opferrente um maximal 50 € beseitigt weder die Ungerechtigkeiten für uns Opfer gegenüber unseren früheren Peinigern, noch hilft sie den vielen Geschädigten, die bisher keine spürbare Unterstützung bekommen haben.
Da eine solche Entwicklung absehbar war, hat sich die UOKG bereits im Februar mit der Bitte um ein Gespräch an das Justizministerium gewandt. Dort hat man aber leider nicht reagiert. Deshalb müssen wir nun alle Kraft einsetzen, um die nötigen weiteren Verbesserungen noch durchzusetzen!


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Konkret benötigen wir:

1. Eine grundsätzliche Überarbeitung des 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes. Seine Schwächen sind in den letzten Jahren immer deutlicher geworden.

2. Die Lebenspartner der ehemaligen politischen Gefangenen, die in der DDR oft ebenso brutal schikaniert und drangsaliert wurden wie ihre inhaftierten Ehepartner, müssen wie bei jeder anderen Rente Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung aus der Opferpension bekommen. Müssen sie doch nicht selten die psychischen Probleme ihrer traumatisierten Partner bis zum heutigen Tag mit ertragen.

3. Die vielen nie entschädigten Opfergruppen der Stasi-Zersetzung, die Zwangs-ausgesiedelten aus dem Grenzgebiet, die Enteigneten und die armen, nach Russland verschleppten Frauen der Nachkriegszeit müssen endlich in die Opferpension oder eine vergleichbare Leistung aufgenommen werden.

4. Die Häftlinge mit Haftzeiten unter 6 Monaten, deren Leben durch Haft und Psychofolter ebenfalls geschädigt wurde, müssen wenigstens anteilige Renten erhalten.

5.  Die Opferpension darf auch nicht auf Schleichwegen mit anderen Leistungen verrechnet werden. Die kleinliche Bedürftigkeitsprüfung muss fallen, sollte die Opferrente doch einst eine Ehrenpension sein.

Ohne den Politikern, die sich für eine Hilfe einsetzten, zu nahe zu treten, müssen wir feststellen, dass die max. 50 €  Aufstockung der Opferrente eher einem Almosen als einem Schritt in Richtung Gerechtigkeit gleicht.  Aber eine gewisse Genugtuung  würde den Opfern der kommunistischen Gewaltherrschaft widerfahren, wenn sie wenigstens eine Altersversorgung in der Durchschnittshöhe der Renten ihrer früheren Peiniger aus DDR-Justiz, Staatsapparat,  Grenztruppen, Volksarmee und Volkspolizei bzw. Gefängnispersonal bekämen.  Von solch einer finanziellen Gleichstellung mit ihren früheren Peinigern aber kann in Anbetracht der mehr an ein Trinkgeld erinnernden Erhöhung der Opferrente keine Rede sein.

Es ist an der Zeit, solidarisch für eine grundsätzliche Wiedergutmachung zu kämpfen!

– Ich rufe alle Kameraden auf, sich mit den Wahlkreisabgeordneten aller demokratischen Parteien in Verbindung zu setzen und sie für eine gerechte Wiedergutmachung an den Opfern zu sensibilisieren. Der Gesetzentwurf  kann im Bundestag noch verbessert werden. Viele auch junge Politiker haben guten Willen, müssen aber informiert werden. Wer soll es tun, wenn nicht wir?

– Die Wahl des neuen Vorstandes der VOS und ihr Schulterschluss mit den anderen Kameraden in der UOKG ermöglicht, dass die Opfer endlich mit einer Stimme sprechen. Lasst uns diese Chance nutzen!

In kameradschaftlicher Verbundenheit grüßt

Rainer Wagner,
Bundesvorsitzender der UOKG und Bundesvorsitzender der VOS

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