Nachdem unsere erste Kundgebung am Karfreitag 2014 (Foto) ein breites Medieninteresse hervorgerufen hatte, möchten wir Sie hiermit anläßlich des internationalen Tags des vermissten Kindes herzlich zu unserer zweiten Kundgebung einladen:
Aufklärung über die Defizite der Rechte von Betroffenen von DDR-Zwangsadoptionen
am 25. Mai 2014 von 13-15 Uhr am Pariser Platz in Berlin  (Brandenburger Tor) und wird gemeinsam von dem Verein OvZ-DDR (Hilfe für die Opfer von DDR-Zwangsadoptionen) e.V. in Kooperation mit der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. durchgeführt.

Das Thema DDR-Zwangsadoptionen wurde von Politik und Behörden bislang weitgehend ignoriert. Dies hat dazu geführt, dass die Rechte von Betroffenen von Zwangsadoptionen unzureichend sind. Es beginnt sch0n damit, dass es die derzeitige Rechtslage den Betroffenen schwer macht, ihre eigene Geschichte dokumentarisch aufzuarbeiten.So bekommen viele Adoptierte mit dem Verweis auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte von Dritten keinerlei Kopien aus ihrer Adoptionsvermittlungsakte ausgehändigt, obwohl diese leicht, wie das Beispiel des Umgangs mit den Stasi-Akten zeigt, durch Schwärzungen geschützt werden könnten. Tatsächlich wird in Einzelfällen auch so verfahren.

Ob der Betroffene aber seine Akte zu sehen bekommt oder nicht, obliegt letztlich der alleinigen Entscheidung des Sachbearbeiters. Das erscheint den Betroffenen häufig als Willkür. Diese wirkt umso schlimmer, als heute noch alte Mitarbeiter der DDR-Jugendhilfe in den verantwortlichen Positionen der Adoptionsvermittlung sitzen.

Desweiteren ist der Umgang mit politisch motivierten Zwangsadoptionen nach wie vor unzureichend. So wird die Tatsache, dass es solche überhaupt gab, häufig geleugnet, bzw. die Zahl der Fälle heruntergespielt. Aus den Erfahrungen in meiner Beratungstätigkeit ergibt sich aber ein ganz anderes Bild, insbesondere wenn man die Tatsache berücksichtigt, dass viele politisch motivierte Zwangsadoptionen mit dem Vorgeschobenen Strafdelikts des „asozialen Verhaltens“ (§ 249 StGB-DDR) vertuscht wurden.

Dass § 249 StGB-DDR dazu missbraucht wurde, Personen zu kriminalisieren, welche politisch unliebsam waren, ist inzwischen in der Wissenschaft anerkannt. Über diese, in der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Tatsachen, wollen wir aufklären und würden uns über eine Berichterstattung Ihrerseits freuen. Rückfragen unter behr@uokg.de

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