3. Kundgebung der OvZ-DDR e.V. in Berlin (Hilfe für die Opfer von DDR-Zwangsadoptionen)
in Kooperation mit der UOKG e.V.

Wir möchten euch alle (auch andere von DDR-Verfolgung Betroffene, Interessierte) am 2. August 2014 sehr herzlich zu unserer 3. Veranstaltung nach Berlin einladen.

Was wollen wir erreichen? Wir wollen darauf aufmerksam machen, dass es noch viele Opfergruppen gibt, die bisher zu wenig beachtet werden. Es gibt keinen Unterschied, ob es die Gruppe der Betroffenen von DDR-Zwangsadoptionen betrifft oder die Gruppe von Kinder und Jugendlichen, die in DDR-Spezialheimen / Jugendwerkhöfen waren oder ob es die verfolgten Schüler sind oder die sexuell missbrauchten Opfer in DDR-Einrichtungen betrifft u.v.m..
Fakt ist, dass wir alles Kinder und Jugendliche waren. Wir alle wurden auf unterschiedlicher Art und Weise in unserem Leben beschnitten und wir müssen bis heute mit den Auswirkungen leben.
Wir wollen auf die Ungleichbehandlung aufmerksam machen, welche die Annahmefristen für den Heimfond Ost und die strafrechtliche Rehabilitierung betreffen.
Wir wollen mehr Aufklärung in Bildungseinrichtungen. Die DDR wird in den Schulen nicht mehr als 2 Wochen behandelt, im Vergleich zum 2. Weltkrieg.
Wir fordern strafrechtlliche Rehabilitierung für die Betroffenen die in DDR-Spezialheime und Jugendwerkhöfen waren.
Wir fordern unbegrenzte therapeutische Hilfe für Missbrauchsopfer, die so etwas in DDR-Heimen erleben mussten.
Wir fordern die Aufklärung über eine erfolgte Adoption ….

mehr Informationen hier  | VIDEO | VIDEO | VIDEO

OvZ-DDR e.V. (Hilfe für die Opfer von DDR-Zwangsadoptionen) in Kooperation mit der UOKG e.V.

Termin:  Samstag 02.08.2014 von 12-15 Uhr
Ort:  Treff Berlin, Pariser Platz (vorm Brandenburger Tor, auf der Ostseite)

Aufzug (Demonstration):
Start 12 Uhr vom Pariser Platz – durch das Brandenburger Tor – auf der Straße des 17. Juni – bis hin zum großen Stern (einmal herum) – und den Weg zurück – abschließende Kundgebung ab 13 Uhr bis 15 Uhr wieder auf dem Pariser Platz

Informationstische: Wir haben insgesamt 12 Meter bestellt.

FOTOS: www.flickr.com/photos/101502199@N07/sets/72157646117478501

Die  Union  der  Opferverbände  kommunistischer  Gewaltherrschaft  hat  am  16. Juni 2014  ihren Forschungsbericht zur Zwangsarbeit in der SBZ/DDR der Öffentlichkeit vorgestellt. Damit ist ein Gesprächsprozess in Gang  gesetzt,  der  zu  einer  umfassenden  Aufarbeitung  und  Entschädigungen für die politischen Gefangenen führen muss, die Zwangsarbeit geleistet haben. Die UOKG wird sich in den nächsten Wochen an Vertreter von Wirtschaft, Politik und Aufarbeitung wenden, um Gespräche zu  beginnen. Sie  sollen zu einem Runden Tisch führen, der zu einer die politischen Häftlinge befriedigenden Lösung führt.

Sieben Forderungen stellen wir in den Mittelpunkt unserer Gespräche:

1. Umfassende Dokumentation über alle Betriebe und ihre Nachfolger, die Zwangsarbeiter eingesetzt haben für alle Haftstätten der SBZ/DDR.

2.  Offenlegung  der westdeutschen Firmen, die von Zwangsarbeitern profitiert  haben, u.a.  aus den Unterlagen der Treuhandstelle für Interzonenhandel.

3. Öffentliche  Entschuldigung  der  Firmen und Betriebe, die  in Ost- und Westdeutschland von Zwangsarbeit profitiert haben, an die politischen Gefangenen der DDR.

4. Einrichtung einer zentralen Stätte der Dokumentation und Aufarbeitung der Zwangsarbeit in der SBZ/DDR. Denkbar wäre das leerstehende Gefängnis in Naumburg/Saale. Einrichtung von Gedenktafeln und -orten für Betriebe, in denen die Zwangsarbeit ein besonderes Ausmaß an Unmenschlichkeit erreichte.

5. Bildung eines Fonds unter Beteiligung der nutznießenden östlichen Betriebe und westlichen Firmen oder deren Nachfolgern sowie der Bundesregierung, aus denen Zahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter geleistet werden können, welche politischer Verfolgung ausgesetzt waren.

6.  Entschädigungszahlungen  für  alle  von  politischen  Zwangsarbeitern  erbrachten  Leistungen unter Berücksichtigung  der  besonderen  Bedingungen  der  Zwangsarbeit  (Normtreiberei,  unmenschliches  Strafsystem,  künstlich  erzeugte  Not  durch  das  Vergütungssystem) im  Zusammenhang mit einer deutlich verbesserten Ehrenpension.

7. Überprüfung und Neubewertung aller durch Zwangsarbeit bedingten Unfälle, Berufskrankheiten  sowie  physischen  und  psychischen Folgeschäden sowie daraus  resultierend  finanzielle Leistungen  und  Hilfestellungen zur Bewältigung  der  Folgen,  die  auf  die  speziellen  Lebensbedingungen ehemaliger politischer Häftlinge zugeschnitten sind.

Rainer Wagner, Bundesvorsitzender der UOKG

HINTERGRUND TAZ | MDR | DF | WELT | FAZ | FAZ | Kontrovers

Die im Haus 1 der ehemaligen Stasi-Zentrale in der Berliner Normannenstraße versammelten Opferverbände des SED-Unrechts haben am 14. Juni 2014 zwei Resolutionen verabschiedet.

Die erste beschäftigt sich mit dem Referentenentwurf zur Verbesserung des Strafrechtlichen und des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes, welchen das Bundesministerium für Justiz kürzlich vorgelegt hat. Demnach sollte die besondere Zuwendung für Haftopfer um 50 €, die Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz um 30 € erhöht werden.

Der Wortlaut der ersten Resolution lautet:

„Das Bundesministerium für Justiz hat kürzlich einen Referentenentwurf zur Verbesserung des Strafrechtlichen und des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes vorgelegt. Demnach soll die besondere Zuwendung für Haftopfer um 50 €, die Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz um 30 € erhöht werden.

Für uns, die wir unter der Willkürherrschaft der kommunistischen Obrigkeit gelitten haben, bedeutet dieser Gesetzesentwurf eine herbe Enttäuschung.

Den Kern des Problems packt der Entwurf nicht an. Wesentliche Forderungen unsererseits, wie die Vererbbarkeit der Leistungen oder die Besserstellung bisher kaum berücksichtigter Opfergruppen, werden einfach ignoriert.

Für verschleppte Frauen, Zwangsadoptierte, Zwangsausgesiedelte, und Zersetzungsopfer ändert sich nichts. Für die verfolgten Schüler und Studenten bleibt das berufliche Rehabilitierungsgesetz ein Muster ohne Wert. Häftlinge, die weniger als 180 Tage Haft verbüßen mussten, bleiben weiterhin von der besonderen Zuwendung für Haftopfer ausgenommen. Auch die Bedürftigkeitsklauseln bleiben unberührt.

Abgesehen davon ist eine Erhöhung um 50 € bzw. 30 € viel zu niedrig angesetzt. Angesichts der massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten seit 2003 bzw. 2007, ist dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Die Opfer der SED-Diktatur wollen aber weder ein Trinkgeld noch ein Almosen.

Wir verlangen endlich eine würdige und angemessene Anerkennung des erlittenen Unrechts. Und solange die SED-Büttel aus Justiz, Partei und Stasi immer noch besser gestellt sind als die Opfer, ist dieses Ziel nicht einmal annähernd erreicht.

Wir sind darüber hinaus entsetzt, dass es das BMJ trotz mehrmaliger Anfragen unsererseits und trotz einer Zusicherung aus diesem Hause es bis heute nicht für notwendig hielt, die Opfer persönlich anzuhören. Dies ist ein Zeichen von mangelndem Respekt gegenüber denjenigen, welche unter der kommunistischen Herrschaft gelitten haben.“

Die zweite Resolution beschäftigt sich mit der Rentensituation von DDR-Übersiedlern:

„Wir fordern die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag hiermit auf, die Übersiedler aus der ehemaligen DDR in die Bundesrepublik Deutschland rentenrechtlich wieder so zu stellen, wie sie vor dem Inkrafttreten des Rentenüberleitungsgesetzes gestanden haben.

Die Übersiedler fielen ursprünglich in den Bereich des Fremdrentengesetzes. Hierdurch wurden sie rentenrechtlich den Bundesbürgern gleichgestellt. Mit dem Fall der Mauer und dem Inkrafttreten des Rentenüberleitungsgesetzes wurden die Übersiedler wieder aus dem Regelungsbereich des Fremdrentengesetzes ausgegliedert. Durch das Rentenüberleitungsgesetz wurden sie den DDR-Bürgern gleichgestellt.

Somit wurden die Übersiedler durch das deutsche Rentenrecht wieder rückwirkend zu DDR-Bürgern gemacht.

Wir fordern ein Ende dieser Diskriminierung. Im Namen des Rechtsstaates und der Gerechtigkeit muss der rentenrechtliche Status quo vor Inkrafttreten des Rentenüberleitungsgesetzes wiederhergestellt werden.“

Die Mitgliedsverbände der UOKG am 14./15. Juni 2014

Der Dachverband der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft UOKG und seine Mitgliedsverbände haben beim Verbändetreffen am 14. Juni in Berlin eine engere politische Zusammenarbeit mit der „Vereinigung der Opfer des Stalinismus“ beschlossen, dem ältesten und mitgliederstärksten Verband ehemaliger politischer Häftlinge aus der SBZ und DDR. Diese Kooperation soll in Zukunft ausgebaut werden, bis alle Voraussetzungen für eine formale Mitgliedschaft der VOS in der UOKG gegeben sind.

Der Bundesvorsitzende Rainer Wagner, erklärte dazu:

„Die enge Verbundenheit beider Verbände wird schon jetzt daran deutlich, dass der Bundesvorsitzende der UOKG in Personalunion auch das Amt des Bundesvorsitzenden der VOS wahrnimmt. Bei den politischen Aktivitäten, besonders im Zusammenhang mit den zu erwartenden Gesetzen zur Verbesserung der Opferrente, der besseren Anerkennung von Haftfolgeschäden und einer gerechten Regelung für die DDR Zwangsarbeiter, sprechen UOKG und VOS daher bereits jetzt mit einer Stimme.“