Resolutionen: Erhöhung zu sehr eingeschränkt /Rentensituation von DDR-Übersiedlern

Die im Haus 1 der ehemaligen Stasi-Zentrale in der Berliner Normannenstraße versammelten Opferverbände des SED-Unrechts haben am 14. Juni 2014 zwei Resolutionen verabschiedet.

Die erste beschäftigt sich mit dem Referentenentwurf zur Verbesserung des Strafrechtlichen und des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes, welchen das Bundesministerium für Justiz kürzlich vorgelegt hat. Demnach sollte die besondere Zuwendung für Haftopfer um 50 €, die Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz um 30 € erhöht werden.

Der Wortlaut der ersten Resolution lautet:

„Das Bundesministerium für Justiz hat kürzlich einen Referentenentwurf zur Verbesserung des Strafrechtlichen und des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes vorgelegt. Demnach soll die besondere Zuwendung für Haftopfer um 50 €, die Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz um 30 € erhöht werden.

Für uns, die wir unter der Willkürherrschaft der kommunistischen Obrigkeit gelitten haben, bedeutet dieser Gesetzesentwurf eine herbe Enttäuschung.

Den Kern des Problems packt der Entwurf nicht an. Wesentliche Forderungen unsererseits, wie die Vererbbarkeit der Leistungen oder die Besserstellung bisher kaum berücksichtigter Opfergruppen, werden einfach ignoriert.

Für verschleppte Frauen, Zwangsadoptierte, Zwangsausgesiedelte, und Zersetzungsopfer ändert sich nichts. Für die verfolgten Schüler und Studenten bleibt das berufliche Rehabilitierungsgesetz ein Muster ohne Wert. Häftlinge, die weniger als 180 Tage Haft verbüßen mussten, bleiben weiterhin von der besonderen Zuwendung für Haftopfer ausgenommen. Auch die Bedürftigkeitsklauseln bleiben unberührt.

Abgesehen davon ist eine Erhöhung um 50 € bzw. 30 € viel zu niedrig angesetzt. Angesichts der massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten seit 2003 bzw. 2007, ist dies nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Die Opfer der SED-Diktatur wollen aber weder ein Trinkgeld noch ein Almosen.

Wir verlangen endlich eine würdige und angemessene Anerkennung des erlittenen Unrechts. Und solange die SED-Büttel aus Justiz, Partei und Stasi immer noch besser gestellt sind als die Opfer, ist dieses Ziel nicht einmal annähernd erreicht.

Wir sind darüber hinaus entsetzt, dass es das BMJ trotz mehrmaliger Anfragen unsererseits und trotz einer Zusicherung aus diesem Hause es bis heute nicht für notwendig hielt, die Opfer persönlich anzuhören. Dies ist ein Zeichen von mangelndem Respekt gegenüber denjenigen, welche unter der kommunistischen Herrschaft gelitten haben.“

Die zweite Resolution beschäftigt sich mit der Rentensituation von DDR-Übersiedlern:

„Wir fordern die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag hiermit auf, die Übersiedler aus der ehemaligen DDR in die Bundesrepublik Deutschland rentenrechtlich wieder so zu stellen, wie sie vor dem Inkrafttreten des Rentenüberleitungsgesetzes gestanden haben.

Die Übersiedler fielen ursprünglich in den Bereich des Fremdrentengesetzes. Hierdurch wurden sie rentenrechtlich den Bundesbürgern gleichgestellt. Mit dem Fall der Mauer und dem Inkrafttreten des Rentenüberleitungsgesetzes wurden die Übersiedler wieder aus dem Regelungsbereich des Fremdrentengesetzes ausgegliedert. Durch das Rentenüberleitungsgesetz wurden sie den DDR-Bürgern gleichgestellt.

Somit wurden die Übersiedler durch das deutsche Rentenrecht wieder rückwirkend zu DDR-Bürgern gemacht.

Wir fordern ein Ende dieser Diskriminierung. Im Namen des Rechtsstaates und der Gerechtigkeit muss der rentenrechtliche Status quo vor Inkrafttreten des Rentenüberleitungsgesetzes wiederhergestellt werden.“

Die Mitgliedsverbände der UOKG am 14./15. Juni 2014