07 Feb UOKG zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
Wochenlang haben sie verhandelt, nun steht der Koaltionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Ob es zu dieser Regierung kommt, hängt nun von dem Votum der SPD-Parteimitglieder ab. Der Koalitionsvertrag umfasst 177 Seiten, doch was sagt er zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und welche Verbesserungen sieht er für die Bertoffenen von SED-Unrecht vor?
Die Befristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze soll aufgehoben werden. Es soll geprüft werden, inwieweit die bestehenden rechtlichen Grundlagen für die DDR Heimkinder verbessert werden können. In Zusammenarbeit mit Opferverbänden und Gedenkstätten sollen insbesondere die nachwachsenden Generationen ohne eigene Diktaturerfahrung für das Unrecht der SED-Diktatur sensibilisiert werden. Die Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst soll bis zum 31. Dezmeber 2030 verlängert werden. Die Stasiunterlagenbehörde soll im Lichte der Ergebnisse der Expertenkommission und im Benehmen mit den Opferverbänden zukunftsfest gemacht werden.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG): „Eine unserer wichtigsten Forderungen, also die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze, wäre damit endlich unter Dach und Fach. Natürlich hätten wir uns mehr konkrete Zugeständnisse gewünscht, wie z.B. die Festlegung auf ein zentrales Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft, dennoch werden einige gute Ansatzpunkte festgelegt. Wir werden alles uns mögliche tun, damit diese Versprechungen auch eingehalten werden und natürlich auch darüber hinaus unsere Forderungen weiter verfolgen.“
Kontakt: Referent für Öffentlichkeitsarbeit der UOKG, Benjamin Baumgart, Tel.: 030 55 77 93 53, presse@uokg.de