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Die Fristen zur Rehabilitierung nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen laufen am 31. Dezember 2019 aus. Wer bis dahin nicht handelt, verliert seine Ansprüche. Die UOKG hat schon über viele Wege die Bundesregierung und die Parteien im Bundestag aufgefordert, endlich diese Frist ersatzlos...