Anfang der Woche wurde bekannt, dass den Neuen Bundesländern 185 Millionen Euro aus dem Vermögen der ehemaligen Parteien und Massenorganisationen der DDR zur Ausschüttung zur Verfügung stehen, welche dann 2018 fließen werden.

Der Finanzminister des Landes Brandenburgs, Christian Görke (Linke), erklärte auch schon, wofür er das Geld einsetzen wolle: Für den Ausbau der Breitbandversorgung!?

Aus Sachsen-Anhalt heißt es, die Gelder sollen laut Absprache mit dem Bund in die Wirtschafts- oder Kulturförderung fließen. Der Finanzminster André Schröder (CDU) ergänzte aber, dass das Kabinett entscheiden müsse, wie das Geld verwendet werden müsse.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) und Vizepräsident des Landtags Brandenburg:

„Es ist nicht zu akzeptieren, dass die Länder diesen Geldregen schon für sachfremde Zwecke verplant haben. Schließlich waren es die Zwangsarbeiter in den DDR-Gefängnissen, die durch die Billigexporte nachweislich das SED-Vermögen im Westen erwirtschaftet haben. Das Geld steht denen zu, die von der SED-Diktatur widerrechtlich zur Arbeit gezwungen wurden. Verwendet werden muss es für Entschädigungen und für einen Härtefallfonds, der von der UOKG schon seit Jahren gefordert wird. Daher müssen die Länder die Verwendung überdenken und die Opferverbände einbeziehen.“

Freitag, den 17. November 2017 um 19:18 Uhr
Am gestrigen Abend (16.11.2017) hat der Landtag Brandenburg einstimmig einen Antrag zur Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen (Drucksache 6/7585).
Ziel ist es,

  • den Zugang zu monatlichen Unterstützungsleistungen insbesondere beim Renteneintritt zu verbessern und den Kreis der Berechtigten zu erweitern,
  • die Beweiserleichterung bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden zu verbessern und
  • die Frist für das Auslaufen der Rehabilitierungsgesetze aufzuheben.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) und Vizepräsident des Landtags Brandenburg:
„Mir war es ein ganz besonderes Anliegen, dass dieser Antrag in den Landtag eingebracht wird. Umso mehr freue ich mich, dass der Antrag nun auch einstimmig beschlossen wurde. Die soziale Lage der Betroffen ist oftmals aufgrund ihrer Schicksale sehr schlecht. Ihnen gebührt eine weitreichendere Unterstützung. Allen voran muss aber endlich die Befristung bis zum 31.12.2019 ersatzlos gestrichen werden. Der Aufarbeitung darf kein zeitlicher Riegel vorgeschoben werden. Alle Parteien im Bundestag sprechen sich für eine Entfristung aus, dennoch geschieht nichts. Mit diesem Antrag wollen wir nun den Weg über eine Bundesratsinitiative gehen.“

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftstelle der UOKG: 030/55779351; info@uokg.de

Berlin / Prag, den 8. November 2017. Anlässlich des 28. Jahrestages des Falls der Mauer am 9. November 1989 rufen die Platform of European Memory and Conscience (Plattform für das Gedenken und Gewissen Europas) und die UOKG ehemalige Flüchtlinge der DDR, welche bei ihrer Flucht über die Tschechoslowakei in den Westen festgenommen worden sind, vor tschechischen und slowakischen Gerichten Rehabilitierungen und Entschädigungen zu beantragen.

In dem Glauben, dass die tschechoslowakische Grenze weniger stark bewacht sei als die innerdeutsche Grenze, reisten viele tausend DDR-Bürger zur Zeit des Kommunismus in die Tschechoslowakei, um von dort aus zu versuchen, den Eisernen Vorhang zu überqueren. Einige waren erfolgreich, andere sind leider bei dem Versuch ums Leben gekommen. Diejenigen, die festgenommen worden sind, wurden inhafiert und an die Stasi ausgeliefert.

Im Fall von Hartmut Tautz gelang in diesem Jahr der Durchbruch. Der 18-jährige Abiturient aus Magdeburg wurde bei seinem Versuch, im Jahr 1986 die Grenze zwischen der Tschechoslowakei und Österreich zu überwinden, von Wachhunden der tschechoslowakischen Grenztruppen so stark angegriffen, dass er seinen schweren Verletzungen kurze Zeit später erlag. Hartmut Tautz wurde imMärz 2017 von dem Bezirksgericht I in Bratislava rehabilitiert und der Familie wurde eine Entschädigung zugesprochen.

Basierend auf diesem Fall rufen die Platform of European Memory and Conscience und die UOKG Betroffene auf, vor tschechischen und slovakischen Gerichten eine Rehabilitierung und Entschädigung zu beantragen.

Betroffene mit einem Interesse an einem entsprechenden juristischen Vorgang sollen sich bitte an die Adresse justice@memoryandconscience.eu wenden. (mehr …)

UOKG unterstützt mit Resolution die Excellence-Initative zur Digitalisierung und wissensbasierte Erschließung der Akten der BStU und der Landesarchive aktiv

Für uns stehen folgende Forderungen im Vordergrund:

  1. Erhaltung der unrechtmäßig erstellten Unterlagen des MfS (heute verwaltet durch die BStU und die Landesarchive – Die Akten sind nach wie vor Eigentum der Betroffenen und werden von der BStU und den Landesarchiven nur verwaltet).
  2. Damit verbunden ist die Rettung der Unterlagen vor dem Verfall. Ohne aktive Handlungen werden die Akten kurzfristig zerfallen und können nicht mehr genutzt werden. Das widerspricht dem gesetzlichen Auftrag der BStU.
  3. Nur auf dem Weg der Digitalisierung und wissensbasierten Erschließung ist es möglich, zukünftig den Betroffenen die Akten in einem angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen (3 Tage).
  4. Erhalt und Erschließung der Akten für folgende Generationen. Eine inhaltsbasierte Nutzung der Akten ist nur dann möglich, wenn nach Sachverhalten gesucht werden kann (ähnlich einer Suchmaschine). Da ist heute nicht möglich (Suche nur nach Personen oder Vorgängen möglich). Damit ist heute eine Analyse im Rahmen der Totalitarismusforschung nicht möglich.

Die UOKG fordert daher die Bundesregierung, den Bundestag und die Ministerpräsidenten der Länder auf, für die wissensbasierte Erschließung die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, einschließlich der nötigen finanziellen Mittel.

Die UOKG hatte am 5. April 2017 darüber berichtet, dass dem Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Lage von Heimkindern in der DDR vorlag.
Demnach sollte es ehemaligen Heimkindern ermöglicht werden, unter Berufung auf die Vollstreckung freiheitsentziehender Maßnahmen aufgrund politischer Verfolgung der Eltern ihre eigene Rehabilitierung zu erwirken.
Die Bundesregerung konnte nicht zu einer Entscheidung gelangen, weshalb es der Entwurf nicht in den Bundestag schaffte.
Die UOKG schrieb die initiierenden Länder an, bei dieser mehr als notwendigen Gesetzesänderung nicht locker zu lassen.
Nun haben Sachsen und Thüringen einen 2. Anlauf gestartet!
Durch den erneuten Gesetzesentwurf (DS 642/17) soll zukünftig der Nachweis genügen, dass gegen die Eltern freiheitsentziehende Maßnahmen aufgrund von rechtsstaatswidrigen Entscheidungen vollstreckt wurden und die Kinder oder Jugendlichen gleichzeitig in einem Heim untergebracht waren.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG: „Ich hatte schon im April mein Unverständnis über das Verfahren geäußert und konnte das Problem nicht erkennen. Ich begrüße es sehr, dass Sachsen und Thüringen noch vor dem Ende der Legislaturperiode einen erneuten Anlauf gestartet haben. Bleibt nur zu hoffen, dass sich diesmal alle der Notwendigkeit und vor allem auch Richtigkeit der Gesetzesänderung bewusst sind.“

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erlebte Europa eine politische und ideologische Teilung in demokratisch verfasste Staaten und in jene des sowjetischen Machtimperiums. Auch in einem Teil Deutschlands begann 1945 der Aufbau einer kommunistischen Diktatur. Für die Menschen, die hier leben mussten, folgten 44 Jahre in Unfreiheit, Angst, politischer Verfolgung und Unterdrückung.

Im Herbst 1989 forderten mutige und couragierte Bürger in der DDR vom SED-Regime freiheitliche und demokratische Rechte. In der Friedlichen Revolution erzwangen sie den Rücktritt der Regierung, die Öffnung der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze sowie die ersten freien Wahlen.

Seit nunmehr 22 Jahren ist Deutschland in Freiheit wiedervereinigt. Doch die totalitäre kommunistische Vergangenheit darf nicht in Vergessenheit geraten, insbesondere nicht die vielen Menschen, die auf Grund von Haft und Verfolgung gelitten haben, die enteignet, verschleppt, seelisch gebrochen und deren Familien auseinandergerissen worden sind.

An diese Frauen, Männer und Kinder müssen wir erinnern.

In Deutschland gibt es viele Denkmäler und Gedenktafeln, die sich auf die Zeit der kommunistischen Gewaltherrschaft seit 1945 beziehen. Sie sind jedoch in der Regel speziellen Ereignissen und einzelnen Opfergruppen gewidmet.

Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) e.V. setzt sich deshalb dafür ein, dass ein Mahnmal zum Gedenken an alle Opfer des Kommunismus in Deutschland von 1945 bis 1989 an einem zentralen Platz in der Hauptstadt unseres wiedervereinigten Landes errichtet wird.

Nach dem Sieg der Alliierten über den Nationalsozialismus wurde im sowjetisch besetzten Sektor Berlins die Zentrale der Sowjetischen Besatzungsmacht in Deutschland errichtet. Mit der Gründung der DDR entstand hier das staatliche und repressive Machtzentrum der SED. Deshalb streben wir als Standort für ein zentrales Mahnmal einen repräsentativen Platz in Berlin an.

Dieser Ort soll dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und dauerhaft an die zerstörerische Macht des Gesellschaftssystems im real existierenden Sozialismus erinnern.

In anderen Staaten des ehemaligen Ostblocks wird bereits der millionenfachen Opfer der Verbrechen nach 1945 würdig gedacht. So sind in den vergangenen Jahren in Prag, Csömör bei Budapest, Sofia oder in Moskau vor dem Hauptquartier der ehemaligen sowjetischen Geheimpolizei Mahnmale entstanden. Nahezu ein Vierteljahrhundert nach dem Ende der kommunistischen Diktatur in der ehemaligen DDR ist es an der Zeit, dass auch in Deutschland ein solcher Ort entsteht.

Wir wollen eine Opfergedenk- bzw. Mahnstätte, die zum festen Bezugspunkt für offizielle Gedenkveranstaltungen und für die individuelle Trauer einzelner Opferinitiativen und Verbände wird. Was nicht entstehen darf ist jedoch ein Ort, der auf Grund seiner bedrückenden Atmophäre vom Rest der Bevölkerung gemieden wird.  Der positive Akzent – die gelungene Überwindung der Diktatur – soll hier im Vordergrund stehen.

Widerstand gegen politische Repressionen sowie Toleranz, Freiheit, Demokratie und das Recht auf Individualität: Die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft soll die nachwachsenden Generationen ermutigen, sich in Zukunft gegen Unrecht und Gewalt in jeder Form zur Wehr zu setzten. Wir halten es aus diesem Grund für unerlässlich, ein Mahnmal mit einen Ort der Information über die Enstehung und die Auswirkungen der kommunstischen Diktatur in Osteuropa zu ergänzen.

Unser Ziel ist ein Beschlusses des Deutschen Bundestags über die Errichtung eines Mahnmals zum Gedenken an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland zwischen 1945 und 1989. Deshalb rufen wir dazu auf, unsere Initiative sowohl in der öffentlichen Diskussion, als auch politisch zu unterstützen, denn wir stehen noch am Anfang!

Als ersten Schritt wollen wir Unterschriften von allen Personen sammeln, die hinter unserem Projekt stehen und eine Auseinandersetzung um die Interpretation der jüngsten Vergangenheit nicht scheuen.

Bitte unterschreiben Sie unseren Aufruf und schicken Sie den unterschriebenen Abschnitt zurück an die:

UOKG e.V.
Geschäftsstelle Mahnmal
Ruschestraße 103, Hs.1 – 10365 Berlin

per Fax: 030 55779340

Oder eingescannt in elektronischer Form an:
mahnmal@uokg.de