UOKG unterstützt mit Resolution die Excellence-Initative zur Digitalisierung und wissensbasierte Erschließung der Akten der BStU und der Landesarchive aktiv

Für uns stehen folgende Forderungen im Vordergrund:

  1. Erhaltung der unrechtmäßig erstellten Unterlagen des MfS (heute verwaltet durch die BStU und die Landesarchive – Die Akten sind nach wie vor Eigentum der Betroffenen und werden von der BStU und den Landesarchiven nur verwaltet).
  2. Damit verbunden ist die Rettung der Unterlagen vor dem Verfall. Ohne aktive Handlungen werden die Akten kurzfristig zerfallen und können nicht mehr genutzt werden. Das widerspricht dem gesetzlichen Auftrag der BStU.
  3. Nur auf dem Weg der Digitalisierung und wissensbasierten Erschließung ist es möglich, zukünftig den Betroffenen die Akten in einem angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen (3 Tage).
  4. Erhalt und Erschließung der Akten für folgende Generationen. Eine inhaltsbasierte Nutzung der Akten ist nur dann möglich, wenn nach Sachverhalten gesucht werden kann (ähnlich einer Suchmaschine). Da ist heute nicht möglich (Suche nur nach Personen oder Vorgängen möglich). Damit ist heute eine Analyse im Rahmen der Totalitarismusforschung nicht möglich.

Die UOKG fordert daher die Bundesregierung, den Bundestag und die Ministerpräsidenten der Länder auf, für die wissensbasierte Erschließung die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, einschließlich der nötigen finanziellen Mittel.

Die UOKG hatte am 5. April 2017 darüber berichtet, dass dem Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Lage von Heimkindern in der DDR vorlag.
Demnach sollte es ehemaligen Heimkindern ermöglicht werden, unter Berufung auf die Vollstreckung freiheitsentziehender Maßnahmen aufgrund politischer Verfolgung der Eltern ihre eigene Rehabilitierung zu erwirken.
Die Bundesregerung konnte nicht zu einer Entscheidung gelangen, weshalb es der Entwurf nicht in den Bundestag schaffte.
Die UOKG schrieb die initiierenden Länder an, bei dieser mehr als notwendigen Gesetzesänderung nicht locker zu lassen.
Nun haben Sachsen und Thüringen einen 2. Anlauf gestartet!
Durch den erneuten Gesetzesentwurf (DS 642/17) soll zukünftig der Nachweis genügen, dass gegen die Eltern freiheitsentziehende Maßnahmen aufgrund von rechtsstaatswidrigen Entscheidungen vollstreckt wurden und die Kinder oder Jugendlichen gleichzeitig in einem Heim untergebracht waren.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG: „Ich hatte schon im April mein Unverständnis über das Verfahren geäußert und konnte das Problem nicht erkennen. Ich begrüße es sehr, dass Sachsen und Thüringen noch vor dem Ende der Legislaturperiode einen erneuten Anlauf gestartet haben. Bleibt nur zu hoffen, dass sich diesmal alle der Notwendigkeit und vor allem auch Richtigkeit der Gesetzesänderung bewusst sind.“

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erlebte Europa eine politische und ideologische Teilung in demokratisch verfasste Staaten und in jene des sowjetischen Machtimperiums. Auch in einem Teil Deutschlands begann 1945 der Aufbau einer kommunistischen Diktatur. Für die Menschen, die hier leben mussten, folgten 44 Jahre in Unfreiheit, Angst, politischer Verfolgung und Unterdrückung.

Im Herbst 1989 forderten mutige und couragierte Bürger in der DDR vom SED-Regime freiheitliche und demokratische Rechte. In der Friedlichen Revolution erzwangen sie den Rücktritt der Regierung, die Öffnung der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze sowie die ersten freien Wahlen.

Seit nunmehr 22 Jahren ist Deutschland in Freiheit wiedervereinigt. Doch die totalitäre kommunistische Vergangenheit darf nicht in Vergessenheit geraten, insbesondere nicht die vielen Menschen, die auf Grund von Haft und Verfolgung gelitten haben, die enteignet, verschleppt, seelisch gebrochen und deren Familien auseinandergerissen worden sind.

An diese Frauen, Männer und Kinder müssen wir erinnern.

In Deutschland gibt es viele Denkmäler und Gedenktafeln, die sich auf die Zeit der kommunistischen Gewaltherrschaft seit 1945 beziehen. Sie sind jedoch in der Regel speziellen Ereignissen und einzelnen Opfergruppen gewidmet.

Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) e.V. setzt sich deshalb dafür ein, dass ein Mahnmal zum Gedenken an alle Opfer des Kommunismus in Deutschland von 1945 bis 1989 an einem zentralen Platz in der Hauptstadt unseres wiedervereinigten Landes errichtet wird.

Nach dem Sieg der Alliierten über den Nationalsozialismus wurde im sowjetisch besetzten Sektor Berlins die Zentrale der Sowjetischen Besatzungsmacht in Deutschland errichtet. Mit der Gründung der DDR entstand hier das staatliche und repressive Machtzentrum der SED. Deshalb streben wir als Standort für ein zentrales Mahnmal einen repräsentativen Platz in Berlin an.

Dieser Ort soll dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und dauerhaft an die zerstörerische Macht des Gesellschaftssystems im real existierenden Sozialismus erinnern.

In anderen Staaten des ehemaligen Ostblocks wird bereits der millionenfachen Opfer der Verbrechen nach 1945 würdig gedacht. So sind in den vergangenen Jahren in Prag, Csömör bei Budapest, Sofia oder in Moskau vor dem Hauptquartier der ehemaligen sowjetischen Geheimpolizei Mahnmale entstanden. Nahezu ein Vierteljahrhundert nach dem Ende der kommunistischen Diktatur in der ehemaligen DDR ist es an der Zeit, dass auch in Deutschland ein solcher Ort entsteht.

Wir wollen eine Opfergedenk- bzw. Mahnstätte, die zum festen Bezugspunkt für offizielle Gedenkveranstaltungen und für die individuelle Trauer einzelner Opferinitiativen und Verbände wird. Was nicht entstehen darf ist jedoch ein Ort, der auf Grund seiner bedrückenden Atmophäre vom Rest der Bevölkerung gemieden wird.  Der positive Akzent – die gelungene Überwindung der Diktatur – soll hier im Vordergrund stehen.

Widerstand gegen politische Repressionen sowie Toleranz, Freiheit, Demokratie und das Recht auf Individualität: Die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft soll die nachwachsenden Generationen ermutigen, sich in Zukunft gegen Unrecht und Gewalt in jeder Form zur Wehr zu setzten. Wir halten es aus diesem Grund für unerlässlich, ein Mahnmal mit einen Ort der Information über die Enstehung und die Auswirkungen der kommunstischen Diktatur in Osteuropa zu ergänzen.

Unser Ziel ist ein Beschlusses des Deutschen Bundestags über die Errichtung eines Mahnmals zum Gedenken an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland zwischen 1945 und 1989. Deshalb rufen wir dazu auf, unsere Initiative sowohl in der öffentlichen Diskussion, als auch politisch zu unterstützen, denn wir stehen noch am Anfang!

Als ersten Schritt wollen wir Unterschriften von allen Personen sammeln, die hinter unserem Projekt stehen und eine Auseinandersetzung um die Interpretation der jüngsten Vergangenheit nicht scheuen.

Bitte unterschreiben Sie unseren Aufruf und schicken Sie den unterschriebenen Abschnitt zurück an die:

UOKG e.V.
Geschäftsstelle Mahnmal
Ruschestraße 103, Hs.1 – 10365 Berlin

per Fax: 030 55779340

Oder eingescannt in elektronischer Form an:
mahnmal@uokg.de

Am 4. November 1992 trat das 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kraft. Die UOKG hatte sich dafür sehr stark gemacht und begrüßte sodann die Möglichkeit für die Betroffenen sich nunmehr offiziell für die zu Unrecht erlittene Haftstrafe rehabilitieren zu lassen.
Das 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz war ein wichtiger Schritt für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Es folgten noch ein zweites und ein drittes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Auch diese tragen zu einer erfolgreichen Aufarbeitung bei. Dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze viele Opfergruppen nicht oder nicht ausreichend auffangen.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):
„Neben dem Licht gibt es auch viel Schatten. Natürlich sind die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze eine gute Sache, dennoch sind sie an vielen Stellen noch verbesserungsbedürftig. Haftfolgeschäden müssen anerkannt werden. Verfolgte Schüler benötigen einfach mehr Unterstützung. Unterbringungen in Spezialheimen bedürfen einer Rehabilitierung. Betroffene von Zwangsadoptionen müssen endlich Berücksichtigung finden. Dies um nur einige Baustellen zu nennen. Aber allen voran muss endlich die Befristung bis zum 31.12.2019 ersatzlos gestrichen werden. Alle Parteien sprechen sich für eine Entfristung aus, dennoch geschieht nichts. Dies ist eine Respektlosigkeit gegenüber allen Betroffenen und zeigt, welchen Stellenwert die Aufarbeitung der SED-Diktatur in unserer Gesellschaft einnimmt.“

Ansprechpartner: UOKG-Geschäftsstelle; 030/55779351; info@uokg.de

Siehe auch: Thema der Deutschen Welle vom 4.11.2017: Opfer der DDR-Justiz kämpfen um ihr Recht

Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) zur Diskussion um die/den Ostbeauftragten der Bundesregierung

Zur Diskussion um die zukünftige Wahrnehmung der Aufgaben des Ostbeauftragten der Bundesregierung erklärt der Bundesvorsitzende der UOKG Dieter Dombrowski:
Eine Stärkung des Amtes der Ostbeauftragten der Bundesregierung wäre wünschenswert. Die besonderen Belange der Ostdeutschen spielen in der praktischen Politik faktisch keine Rolle mehr. Hunderttausende von SED-Opfern fühlen sich im wiedervereinigten Deutschland nur noch als lästige Nörgler wahrgenommen. Zu einer sachlichen Erörterung von Gerechtigkeitsfragen zwischen SED-Opfern und der Politik kommt es kaum noch. Große Teile der ehemaligen SED-Opfer haben sich von der Politik abgewandt und gehören zu den Protestwählern. Das ist bitter, so Dombrowski, aber vor allem unnötig. Eine Stärkung der Aufgaben des/der Ostbeauftragten der Bundesregierung  wäre dringend geboten.

Dombrowski: „Was wir brauchen, sind starke Demokratien. Denn nur Demokratien sichern die Menschenwürde und verhindern neue Opfer.“

Am 23. August 1939 wurde in Moskau in Anwesenheit Josef Stalins durch den damaligen Außenminister Joachim von Ribbentrop und den Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare und Kommissar für Äußeres Wjatscheslaw M. Molotow der Hitler-Stalin-Pakt, auch bekannt als deutsch-sowjetischer Nichtangriffspakt, unterzeichnet.
Mit diesem Vertrag wurde der Überfall Hitlers auf Polen möglich, der den Beginn des zweiten Weltkrieges darstellte. Mit einem geheimen Zusatzabkommen teilten die beiden Diktatoren Hitler und Stalin Europa unter sich auf.
Der Bundesvorsitzende der UOKG Dieter Dombrowski erklärt anlässlich dieses Gedenktages: „Die beiden Diktatoren Hitler und Stalin sind verantwortlich für die größten Verbrechen, die die neue Welt gesehen hat. Die Demokratie darf Diktatoren nicht vertrauen, dies sieht man daran, dass zwei ideologisch entgegengesetzte Diktatoren sich einig geworden sind über die Einteilung Europas.“
Dombrowski führt weiter aus: „Wir nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass in Russland in weiten Teilen der dortigen Gesellschaft Stalin weiterhin verehrt wird. Das erklärt sich wohl aus einer anderen Sichtweise durch das im 2. Weltkrieg erfahrene Leid. Es bleibt festzustellen, dass der Ruf nach einem ’starken Mann‘ nicht die Antwort ist auf die Herausforderungen der Gegenwart. Was wir brauchen, sind starke Demokratien. Denn nur Demokratien sichern die Menschenwürde und verhindern neue Opfer.“