Alles begann in den Morgenstunden des 4. Dezembers 1989. Rathenower Bürger belagerten die Kreisdienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit. Die mutigen Bürger wollten die Vernichtung der Stasi-Akten verhindern. Sie forderten die Auflösung der Staatssicherheit. In Erfurt zeigte sich nahezu zur gleichen Zeit dasselbe Bild. Am Abend folgten dann unter anderem auch Leipzig, Rostock und Suhl. Nach der Besetzung der Dienststellen gründeten sich Bürgerkomitees, die die Auflösung der Stasi einleiteten. Die Zentrale in Berlin-Lichtenberg arbeitete aber, wenn auch seit dem 17. November 1989 unter anderen Namen „Amt für nationale Sicherheit“, nach wie vor weiter. Es kam zu landesweiten Protesten. Die Bürgerkomitees, die die Bezirksverwaltungen der Stasi besetzt hielten, beschlossen, in Berlin einzugreifen und forderten am Morgen des 15. Januars 1990 vor laufenden Kameras vor dem Runden Tisch, die unhaltbare Situation zu beenden. In der Folge wurde zu einer Protestdemonstration vor der Stasi-Zentrale in der Normannenstraße in Berlin-Lichtenberg aufgerufen. Dem Aufruf folgten 100.000 Bürger und Bürgerinnen. Die Volkspolizei riegelte das Gelände zwar ab, als jedoch am späten Nachmittag die ersten Demonstranten über die Tore sprangen, lies die Volkspolizei sie gewähren. Nun war kein Halten mehr, es kam zum Sturm. Möbel und Akten flogen aus den Fenstern, unter den Menschen blieb es aber gewaltfrei.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Es gehörte großer Mut dazu am 15. Januar 1990 an den Pfeilern der Diktatur zu rütteln und sich friedlich Zugang zum Zentrum der Macht zu verschaffen. Diese Entschlossenheit für Demokratie und Respekt einzutreten ist heute genauso wichtig wie vor dreißig Jahren.“

„Ergebnis harter Überzeugungsarbeit“

Am heutigen Freitag, dem 13. Dezember, hat der Deutsche Bundestag beschlossen, ein Mahnmal für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft zu errichten (Drs. 19/15778). Mit dem Gedenkort soll der Opfer von kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland in angemessener Form ehrend gedacht, die Erinnerung an das von der kommunistischen Diktatur begangene Unrecht wachgehalten und zukünftigen Generationen die Gefahren und Folgen totalitärer und diktatorischer Systeme bewusst gemacht werden, um die Wertschätzung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit weiter zu schärfen, diese Werte ins Bewusstsein zu rücken und den antitotalitären Konsens zu stärken.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, im 1. Quartal 2020 ein Konzept für ein Mahnmal zur Erinnerung an die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft vorzulegen und den Prozess im Austausch mit den Opferverbänden und anderen Institutionen, die sich mit der Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur beschäftigen, transparent und öffentlich zu gestalten. Der Deutsche Bundestag hat für eine Machbarkeitsstudie bereits 250.000 Euro im Bundeshaushalt 2020 bereitgestellt.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Seit über zehn Jahren setzt sich die UOKG mit ihrer Mahnmalinitiative intensiv für die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft ein. Dass der Deutsche Bundestag nun einen Errichtungsbeschluss gefasst hat, ist das Ergebnis harter Überzeugungsarbeit und der Umstand, dass an den entscheidenden Stellen die richtigen Personen sitzen. Nahezu alle Länder im Osten Europas, Russland inbegriffen, haben zentrale Mahnmale für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland an diese Opfer gebührend erinnert.“

 

UOKG zu 30 Jahre Mauerfall

„Alle Deutschen können stolz sein“

 

Am 9. November jährt sich der Fall der Mauer zum 30. Mal. Der Mauerfall führte nicht nur zum Zusammenbruch der SED-Diktatur, sondern auch zur Wiedervereinigung Deutschlands. Das Thema ist in der Öffentlichkeit allgegenwärtig. Im Fernsehen laufen auf nahezu allen Programmen Reportagen. In der ganzen Republik und insbesondere in Berlin finden eine Vielzahl von Veranstaltungen und Feierlichkeiten statt.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Am 9. November vor 30 Jahren geschah das, was die meisten Menschen im geteilten Deutschland nicht mehr erwartet hatten. Die Mauer fiel und damit zerbrach durch den Willen der Bürgerinnen und Bürger auch die SED-Diktatur. Neben der großen Freude in allen Teilen unseres Landes ist es auch wichtig all denen zu danken, die im Herbst 1989 besonnen gehandelt haben. Dies sind hunderttausende von Bürgern, die unter dem Motto „Keine Gewalt“ ihre berechtigten Forderungen nach Freiheit bekundeten. Alle Deutschen können stolz sein auf eine friedliche Revolution, die auch Vorbild für andere geteilte Völker sein kann.“

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag eine Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf (Drs. 19/10817) wurde bis auf die enthaltene Entfristung von Seiten der Opfer und Aufarbeitungsinitiativen stark kritisiert. Dies wurde auch in der öffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestag am 11. September deutlich. Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD aus dem Rechtsauschuss hatten als Folge eine Beschlussempfehlung vorgelegt.

Darin enthalten: Die zum 31. Dezember 2019 auslaufende Frist für den Antrag auf eine Rehabilitierung wird ersatzlos gestrichen. Betroffenen von Spezialheimen oder vergleichbaren Einrichtungen und Kindern, die nur aufgrund der Inhaftierung ihrer Eltern in ein Heim eingewiesen wurden, wird grundsätzlich die Rehabilitierung ermöglicht. Die Regelung, wonach die sog. Opferrente erst ab einem Freiheitsentzug von min. 180 Tage gewährt wird, wird auf 90 Tage reduziert. Darüber hinaus wird die Opferrente von 300 auf 330 Euro und die Ausgleichsleistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz von 214 auf 240 bzw. von 153 auf 180 Euro erhöht. Zudem wird im Gesetz festgeschrieben, dass die Höhe dieser Zahlungen alle fünf Jahre überprüft wird. Verfolgte Schüler, die bisher keinerlei Entschädigungen erhalten haben, bekommen nunmehr Zugriff auf die Ausgleichsleistungen. Auch Zersetzungsopfer wurden bisher nicht entschädigt. Für sie ist eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro vorgesehen.

Letztlich enthält das Paket noch eine Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes, mit welcher u.a. die Möglichkeit geschaffen wird, politisch motivierte Adoptionsvermittlungen in der DDR für wissenschaftliche Vorhaben zu erforschen.

Für den Gesetzesentwurf stimmten die CDU, CSU, SPD und die FDP. Bündnis 90/Die Grünen und die Linke enthielten sich. Die AfD stimmte gegen den Gesetzesentwurf.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Kurz vor knapp hat die Bundesregierung ihr Wort gehalten und die Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen. Darüber hinaus wurden die im Juni gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf vor dem Rechtsausschuss geäußerten Kritiken gehört.“

Dombrowski weiter: „Ich bin ehrlich, derart weitgehende Verbesserungen habe ich nicht erwartet. Entfristung, tiefgreifende Verbesserungen für Heimkinder, Erhöhung der Opferrente und Ausgleichsleistungen mit einer fünfjährigen Überprüfungsfrist, die 180-Tageregelung halbiert, verfolgten Schülern den Zugang zu Ausgleichsleistungen ermöglicht, Entschädigungen für Zersetzungsopfer und dann noch Änderungen im Adoptionsvermittlungsgesetz, die die Voraussetzungen für eine Hauptstudie schaffen. Wir sind mit vielen unserer Forderungen durchgekommen. Das ist ein sehr gutes Zeichen in Richtung der Betroffenen von SED-Unrecht. Alles in allem ein großer Erfolg!“

„Wenn Herr Ministerpräsident Ramelow die DDR nicht als Unrechtsstaat sieht, dann mag das den bevorstehenden Landtagswahlen oder auch einem merkwürdigen Rechtsstaatsverständnis geschuldet sein. Die DDR war nach eigener Definition eine Diktatur des Proletariats. Wenn Herr Ministerpräsident Ramelow eine Diktatur mit Wahlfälschungen, Verweigerung der Bürgerrechte, massenweisen politischen Infaftierungen und Auftragsmorden in Verantwortung von SED und MfS für rechtsstaatlich hält, dann ist anerkennend zur Kenntnis zu nehmen, dass er so ehrlich ist, sich vor einer anstehenden Wahl zur Diktatur zu bekennen“, so Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft.

Der Bundestag wird heute über eine Gesetzesänderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes entscheiden. Mit der Gesetzesänderung wird die zum 31. Dezember 2019 auslaufende Regelung zur Überprüfung von bestimmten Personengruppen, die in politisch oder gesellschaftlich herausgehobener Position tätig sind, auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Darüber hinaus wird über das Konzept des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und des Bundesarchivs für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen durch Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv abgestimmt.

Dieses sieht u.a. vor, dass die Stasi-Akten in Zukunft mit einem eigenen Bereich unter dem Dach des Bundesarchivs stehen sollen. So würden Kompetenzen, Technik und Ressourcen gebündelt.

Auf dem Gelände der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg soll ein Archivzentrum zur SED-Diktatur eingerichtet werden. Zudem soll das Archivzentrum Restaurierungs- und Digitalisierungswerkstätten umfassen, was auch die Rekonstruktion der Schnipsel beinhalten soll.

Zukünftig soll es pro Bundesland nur noch einen Archivstandort geben. An den bisherigen zwölf Außenstellen sollen aber weiterhin Informationen, Beratung, Antragstellung und Akteneinsicht angeboten werden.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Die Verlängerung der Stasiüberprüfung ist eine notwendige und somit auch gute Entscheidung.“

Dombrowski weiter zum Konzept über die Zukunft der BStU: „Das Konzept ist das Produkt jahrelanger Verhandlungen. Dadurch werden nun langfristige Planungen, wie die dringend erforderlichen Erneuerungen der Archive möglich. Daher tragen wir als Vertreter der Opfer diesen Prozess grundsätzlich mit. Es müssen aber gewisse Bedingungen erfüllt sein. So darf sich die Akteneinsicht für die Opfer nicht verändern bzw. müsste sich verbessern. Das Stasi-Archiv muss auch in den Regionen für das öffentliche Bewusstsein deutlich sichtbar bleiben. Die geschredderten Akten müssen so schnell wie möglich zusammengesetzt werden. Die Opferverbände sind bei der Umsetzung des Konzepts mit einzubinden.“

Dombrowski weiter: „Unverzichtbar bleibt uns die Berufung eines Opferbeauftragten durch den Deutschen Bundestag. Dafür erwarten wir in naher Zukunft konkrete Pläne, die wie von den Regierungsparteien versprochen mit uns, den Opferverbänden, abgesprochen werden.“