Vor 30 Jahren, am 4. November 1992, trat das 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kraft. Dieses einmalige und international als vorbildlich angesehene Gesetz gab den insgesamt 279.000 politischen Häftlingen der DDR erstmals die Möglichkeit, sich strafrechtlich rehabilitieren zu lassen. Die aktuellen Antragzahlen für das Land Berlin zeigen, dass das Thema politischer Haft in der DDR nicht abgeschlossen ist. Im Jahr 2020 wurden laut der aktuellen Berliner Sozialstudie am Landgericht Berlin 507 Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung gestellt.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Trotz aller Erfolge, bestehen weiterhin für einzelne Opfergruppen wie z.B. bei den Zwangsausgesiedelten und Haftzwangsarbeitern Gerechtigkeitslücken. Sie warten bis heute auf eine öffentliche Anerkennung vor allem auf eine materielle Entschädigung. Bei der Anerkennung der gesundheitlichen Folgeschäden von politischer Haft verlaufen die Anerkennungsverfahren auch nach der jüngsten Gesetzesänderung zu 99 % im Sande. Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze sind ein Erfolg, aber es warten immer noch Betroffene auf Hilfe.“

„SED-Opfer dürfen nicht in Vergessenheit geraten“

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

 „Es ist ein Tag der Freude für alle Deutschen und ein ermunterndes Zeichen für die ganze Welt, dass friedliche Revolutionen erfolgreich sein können. Wichtig ist, dass die Opfer der SED-Diktatur nicht in Vergessenheit geraten. Die Opferpension reicht oft nicht aus, um die Opfer der SED-Diktatur angemessen zu entschädigen. Aktuelle Studien -zuletzt die BIS-Studie des Berliner Aufarbeitungsbeauftragten- zeigen, dass die Opfer der SED-Diktatur besonders häufig von Altersarmut betroffen sind. Im Sinne der zumeist älteren Betroffenen sind schnelle Lösungen erforderlich, wie beispielsweise eine deutliche Erhöhung der Opferpension. “

Entsprechende Vorschläge sollten nun zügig an die Landesregierungen und den Bund herangetragen werden, so Dombrowski abschließend.

Der Bundesvorsitzende nimmt an den offiziellen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Erfurt teil.

Das diesjährige Gedenken für die Opfer des Baus der Berliner Schandmauer ist insbesondere dem Gedenken an den jungen Peter Fechter gewidmet, der am 17. August 1962 unter den Augen der Weltöffentlichkeit von den SED-Grenztruppen erschossen wurde und verblutete. Es ist nun allerhöchste Zeit, so Dombrowski, Peter Fechter auch stellvertretend für die vielen anderen Opfer des Terrors der SED gegen die eigene Bevölkerung einen öffentlichen und ständigen Gedenkort zu geben. Die UOKG hat vor einigen Wochen einen Antrag an die Bezirksämter von Berlin Mitte und Friedrichshain- Kreuzberg und an die entsprechenden Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gerichtet, die Zimmerstraße in Berlin Mitte in Peter Fechter Straße umzubenennen. Die Bezirksämter und BVVs haben unverzüglich reagiert und Gespräche zu diesem Thema angeboten

Magdeburg, den 30.04. 2022

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Bis heute verweigert die Politik den Zwangsausgesiedelten die Wiederherstellung ihrer Würde. Wir appellieren ausdrücklich an die Bundesregierung, endlich das exzeptionelle Vertreibungsunrecht mit einer adäquaten Entschädigung zu würdigen. Das eigentliche an den Zwangsausgesiedelten begangene Unrecht, die Vertreibung, ist mit einer zeitlich begrenzten Haft zu vergleichen. Es ist bis heute nicht durch eine pauschale Entschädigungssumme in Form einer Einmalzahlung gewürdigt worden und dadurch immer noch nahezu völlig unbekannt geblieben.“

Birgit Neumann-Becker, Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur:

„Mit der Abriegelung der innerdeutschen Grenze am 26. Mai 1952 errichtete das SED-Regime den ‚Eisernen Vorhang‘ durch Deutschland, der auch ganz Europa für die kommenden Jahrzehnteteilte. Unmittelbare Opfer dieses brutalen Akts waren Tausende zum Teil willkürlich ausgewählte Menschen in der Sperrzone. Sie verloren binnen Stunden, was Generationen zuvor geschaffen hatten, dazu alle Bindungen an Heimat und Verwandte. Es ist unbedingt wichtig, dieses staatliche Unrecht öffentlich anzuerkennen und den Betroffenen die nötige Wertschätzung und Anerkennung zukommen zu lassen. Dazu gehört auch die öffentliche Erinnerung am Grünen Band an die Zwangsaussiedlungen.“

Die Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze, die Ende Mai 1952 im Rahmen der „Aktion Ungeziefer“ begannen, war Thema einer zweitägigen Tagung in Magdeburg, die die UOKG in Kooperation mit der Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur veranstaltete. Am ersten Tag standen die Opfer im Mittelpunkt. Zeitzeugen, die zum Zeitpunkt der Zwangsaussiedlungen vor 70 Jahren noch Kinder waren, berichteten von ihren traumatischen Erlebnissen. Im Anschluss diskutierten Betroffenenvertreter unter anderem mit der Bundesopferbeauftragten Evelyn Zupke und der Bundestagsabgeordneten Katrin Budde Probleme und Perspektiven der Wiedergutmachung. Der zweite Tag widmete sich der historischen Aufarbeitung. Mit dem Rostocker Zeithistoriker Prof. Stefan Creuzberger führte Sandra Czech (Historikerin bei der UOKG) ein Podiumsgespräch zu den politischen Rahmenbedingungen der Grenzabriegelungen. Mehrere Fachvorträge vertieften Einzelaspekte der Zwangsaussiedlungen. Der Psychotherapeut und Arzt Dr. Karl-Heinz Bomberg behandelte das schwierige Problem der Traumabewältigung bei den Opfern. Den Abschluss bildeten Beiträge zu den Perspektiven der Gedenk- und Erinnerungskultur zu den Zwangsaussiedlungen am Nationalen Naturmonument „Grünes Band“.

Historischer Hintergrund:

Per Erlass ließ DDR-Ministerpräsident Otto Grotewohl am 26. Mai 1952 die Demarkationslinie an der innerdeutschen Grenze hermetisch abriegeln. Noch am gleichen Tag erließ der Chef der Volkspolizei Karl Maron Verordnung 38/52. Diese zählte eine Vielzahl von Personengruppen auf, die auch unter Anwendung von Zwang aus dem Grenzgebiet ausgesiedelt werden sollten. SED-Funktionäre bezeichneten intern diese Maßnahme als „Aktion Ungeziefer“. Innerhalb eines Monats wurden nach offiziellen Angaben 8.379 Menschen mit LKW und Bahn aus dem Sperrgebiet in das Innere der DDR transportiert. Etwa 2.000 weitere Menschen entzogen sich der Zwangsaussiedlung durch Flucht in den Westen. Gegen die staatliche Maßnahme der Zwangsaussiedlung gab es keine rechtlichen Widerspruchsmöglichkeiten. Dieser gewaltsame Entzug der Heimat stellte einen eklatanten Verstoß gegen die Menschenrechte dar. In der Regel konnten die Betroffenen erst nach der Wiedervereinigung ihre ursprünglichen Wohnorte wieder besuchen.

Heute hat der Bundesvorstand der UOKG e.V. bei den juristischen Institutionen in Deutschland und der Europäischen Union folgende Strafanzeige gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin gestellt:

„Strafanzeige nach dem Völkerstrafgesetzbuch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen den russischen Staatspräsidenten Wladimir Putin wegen Vorbereitung und Durchführung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Mord in mehrfachen Fällen und ggf. weiterer damit im Zusammenhang stehender Straftaten.

Begründung:

Der russische Staatspräsident hat in einer öffentlichen Erklärung seinen Befehl zum Angriff auf die Ukraine bekanntgegeben. Der Angriff erfolgte umgehend, und es sind auch erste Opfer zu beklagen.

Es handelt sich hier offenbar um ein strafbewehrtes Verbrechen, dass zu verfolgen und zu ahnden ist.“

In diesem Zusammenhang erklärt der Bundesvorsitzenden der UOKG: „Es ist nicht akzeptabel, dass sich die deutsche und europäische Menschenrechtsgerichtsbarkeit nur mit den politisch Kleinkriminellen aus Afrika, Ex-Jugoslawien und Syrien auseinandersetzt. Despoten wie Wladimir Putin die Teile Europas in Brand setzen gehören auf die Anklagebank. Das Rechtsprinzip, dass vor dem Gesetz alle gleich sind sollte auch vor einem Wladimir Putin nicht halt machen.“

Auf der Mitgliederversammlung des Dachverbandes der SED/SBZ-Opferverbände, der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG), wurde der Bundesvorsitzende Dieter Dombrowski mit 96,4 % der Stimmen im Amt bestätigt. Auch die übrigen Vorstandsmitglieder wurden wiedergewählt.

In der Mitgliederversammlung, die auf dem Gelände des Campus für Demokratie am 20. November stattfand, wurde die Arbeit der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke, die erst seit wenigen Monaten im Amt ist, für ein ermutigendes Zeichen für die Aufarbeitung des SED-Unrechts und der Rehabilitierung der SED-Opfer gewürdigt.

Dazu der Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski:

„Die Mitgliedsverbände und Initiativen der UOKG haben die Erwartung, dass sich auch die neue Bundesregierung die Rehabilitierung der SED-Opfer zu einem wichtigen Anliegen macht.“

Von links nach rechts; vorne: Sybille Krägel, Inge Bennewitz, Konstanze Helber (Beisitzerinnen), Carla Ottmann (Stellvertretende Vorsitzende); hinten: Dieter Dombrowski (Bundesvorsitzender) Roland Lange (Stellvertretender Vorsitzender) es fehlt Ernst-Otto Schönemann (Beisitzer, der in Abwesenheit wieder gewählt wurde)

https://www.rbb-online.de/brandenburgaktuell/archiv/20211121_1930/Nachrichten-zwei.html

https://www.bz-berlin.de/liveticker/dieter-dombrowski-als-uokg-bundesvorsitzender-wiedergewaehlt