Am morgigen Freitag dem 28. Juni 2019, findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR satt. Darin enthalten die dringend notwendige Entfristung hinsichtlich des Antragsrechts auf Rehabilitierung, da diese ansonsten mit dem 31. Dezember 2019 auslaufen würde. Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf eine Regelung, die zu einer Erleichterung der Rehabilitierung für ehemalige Heimkinder führen soll. Zudem sollen Kinder, die in der DDR in ein Heim gekommen sind, weil ihre Eltern politisch verfolgt und inhaftiert waren, denen eine Rehabilitierung bisher verwehrt wird, Unterstützungsleistungen bekommen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt gleich drei eigene Anträge mit den gleichen Themen ein.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

Ich bin froh, dass die Politik nun endlich handelt. Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze laufen mit Ende dieses Jahres aus. Die in dem Gesetzentwurf enthaltene Entfristung ist daher elementar wichtig. Man darf der Aufarbeitung keinen zeitlichen Riegel vorschieben. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Verbesserungen für ehemalige Heimkinder sehen wir aber notwendigen Verbesserungsbedarf. Ob die vorgeschlagen Beweiserleichterungen zu einer Verbesserung führen werden, wird sich erst noch zeigen müssen. Kinder, die in Heime kamen, weil ihre Eltern aus politischen Gründen in Haft saßen, müssen diese rehabilitiert werden. Dies sieht der jetzige Gesetzesentwurf leider noch nicht vor.“

Der Stiftungsrat der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen hat sich einstimmig für einen neuen Direktor entschieden. Dr. Helge Heidemeyer wird die Nachfolge von Dr. Hubertus Knabe antreten. Dies hat die Senatsverwaltung für Kultur und Medien in einer heutigen Presseerklärung mitgeteilt.

Der Stiftungsrat schloss sich mit seiner Entscheidung dem einhelligen Votum der Findungskommission an, welcher auch Dr. Christian Sachse, wissenschaftlicher Mitarbeiter der UOKG, angehörte.

Heidemeyer ist seit 2008 Leiter der Abteilung Bildung und Forschung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) und soll das Amt bereits im Herbst 2019 antreten.

Dr. Heidemeyer ist eine gute Wahl“, so Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) und Teil des Stiftungsrates der Gedenkstätte.

Die Opferverbände erwarten, dass die Zeitzeugen auch zukünftig eine wichtige Rolle in der Arbeit der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen einnehmen werden, um der Authentizität des Ortes gerecht zu werden.“

Auch 66 Jahre nach dem die Panzer der Sowjetunion das Aufbegehren des Volkes in der DDR blutig niederschlugen, sind die Ziele der Aufständigen nicht überholt.

Klar ist, Demokratie muss nicht nur hart erkämpft werden, sie muss jeden Tag aufs neue verteidigt werden.

Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 forderte mehrere dutzend Leben und zog über 1500 Verhaftungen nach sich.

Wie jedes Jahr findet das zentrale Gedenken an die Opfer des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 unter Beteiligung von Vertretern der Bundes- und Landesregierung an der Seestraße in Berlin statt. Auch der Bundesvorsitzende der UOKG, Dieter Dombrowski, nimmt an dem Gedenken teil und wird einen Kranz niederlegen.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

Es gibt Menschen in diesem Land, die nicht viel halten von Gedenken und Erinnern. Es gibt Menschen die es für besser halten, Geschichte zu verschleiern, zu verharmlosen oder gar ganz zu vergessen. Der 17. Juni 1953 steht, wie kaum ein anderes Daten in unserem Land, für die Demokratie – es gilt sich dies immer wieder ins Bewusstsein zu rufen.“

Schon im März hatte die CDU/CSU-Fraktion ihr gemeinsames Positionspapier „Die Deutsche Einheit: Erinnern – Anerkennen – Brücken bauen“ verabschiedet. Heute, den 6. Juni 2019, debattierten die Abgeordneten im Deutschen Bundestag, zum Teil sehr hitzig, nun über einen gemeinsamen Antrag der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion. Der Antrag mit dem Titel „30 Jahre Friedliche Revolution“ beschäftigt sich, wie schon das Positionspapier der CDU/CSU, mit verschiedenen Punkten, wie der Würdigung aller Beteiligten an der Friedlichen Revolution, der Weiterentwicklung des Amtes des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen, der Konzeptionierung eines Mahnmals für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft, Verbesserungen der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter der SED-Diktatur, der Aufarbeitung von DDR-Zwangsadoptionen, der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, Einleitung der sozialen und wirtschaftlichen Einheit, Bildungsarbeit und vielem mehr. Die FDP-Fraktion hat einen eigenen Antrag mit sehr ähnlichem vielversprechendem Inhalt eingereicht. Die Anträge der Koalition und der FDP werden nun in verschiedene Ausschüsse kommen und zumindest bei dem Antrag der Koalition ist davon auszugehen, dass er im Herbst beschlossen wird.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

Der Antrag 30 Jahre Friedliche Revolution ist ein deutliches, gemeinsames Zeichen der Regierungsparteien – bei welchen ich mich für die gute Zusammenarbeit im Vorfeld dieses Antrages bedanken möchte – verschiedenste dringend notwendige Themen anzugehen. Ich hoffe, und da bin ich überzeugt, dass der Antrag im Herbst im Bundestag beschlossen wird und die sehr gut dargelegten Punkte dann schnellstmöglich auch umgesetzt werden. Ich denke dabei in erster Linie an Verbesserungen für die Opfer von SED-Unrecht, wie eine Dynamisierung der Opferrente oder die Einrichtung eines Kompetenzzentrums zur Begutachtung und Behandlung von Langzeitfolgen.“

Ansprechpartner: Benjamin Baumgart; 030/55779620; presse@uokg.de

Zur Stellungnahme von Dieter Dombrowski (UOKG)

Am heutigen Mittwoch, den 5. Juni 2019, fand im Deutschen Bundestag eine Anhörung zu „Zukunft Stasiunterlagenarchiv“ statt. Dem vorausgegangen war das von Roland Jahn, Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, und Martin Hollmann, Präsident des Bundesarchivs, am 13. März 2019 vorgelegte Papier „Konzept zur dauerhaften Sicherung der Stasiunterlagen in das Bundesarchiv“.

Das Konzept sieht unter anderem vor, dass die Stasi-Akten in Zukunft mit einem eigenen Bereich unter dem Dach des Bundesarchivs stehen sollen. So würden Kompetenzen, Technik und Ressourcen gebündelt.

Auf dem Gelände der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg soll ein Archivzentrum zur SED-Diktatur eingerichtet werden. Zudem soll das Archivzentrum Restaurierungs- und Digitalisierungswerkstätten umfassen, was auch die Rekonstruktion der Schnipsel beinhalten soll.

Zukünftig soll es pro Bundesland nur noch einen Archivstandort geben. An den bisherigen zwölf Außenstellen sollen aber weiterhin Informationen, Beratung, Antragstellung und Akteneinsicht angeboten werden.

Die Koalitionsparteien bereiten nun einen gemeinsamen Entschließungsantrag vor, welcher noch vor der Sommerpause im Kulturausschuss beschlossen werden soll.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

Solange die Akteneinsicht sich für die Opfer nicht verändert bzw. sogar verbessert und das Stasi-Archiv auch in den Regionen für das öffentliche Bewusstsein deutlich sichtbar bleibt, tragen wir als Vertreter der Opfer diesen Prozess mit. Unverzichtbar bleibt uns die Berufung eines Opferbeauftragten durch den Deutschen Bundestag.“

Das ausführliche Statement der UOKG finden Sie in der Anlage.

Am 26. Mai 1952 wurde in Bonn der Deutschlandvertrag unterzeichnet, mit dem Bundeskanzler Konrad Adenauer den Weg zur deutschen Einheit in Freiheit sichern wollte. Dem war die Stalin-Note vom 10. März 1952 vorausgegangen, deren Ernsthaftigkeit nie geprüft wurde. Nachdem Adenauer seine Unterschrift geleistet hatte, trat der DDR-Ministerrat zusammen und beschloss auf sowjetische Weisung eine Verordnung, die zur Errichtung des 5-km-Sperrgebiets an der innerdeutschen Grenze und damit zu den ersten Zwangsaussiedlungen führte.

Die UOKG und Inge Bennewitz, selbst von Zwangsaussiedlung betroffen, haben eine Petition an den Bundestag gerichtet, welche schon am 9. September 2018 an den Ausschussvorsitzenden, Marian Wendt (CDU), übergeben wurde. Darin wird für jeden einzelnen Betroffenen eine angemessene Entschädigung gem. Art. 17 Einigungsvertrag für die „exceptionelle“, individuelle politische Verfolgung gefordert. Die Petition schien auf erfolgreichem Weg zu sein, bis diese Verfolgtengruppe aus einem Positionspapier der CDU/CSU gestrichen wurde. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wünscht eine Lösung durch die Neuen Länder und verweist dabei auf Hilfszahlungen, die Zwangsausgesiedelte in Thüringen 1997 in Anlehnung an die Vertriebenenzuwendung bekommen haben. Doch die war als Ausgleich für materielle Verluste gedacht.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

Wir bleiben bei unserer Forderung nach einer bundesgesetzlichen Regelung, die das schwere politische Unrecht vor dem bedeutsamen historischen Hintergrund nach 30 Jahren Einheit endlich angemessen würdigen soll.

Ansprechpartner: Benjamin Baumgart; 030/55779620; presse@uokg.de