15 Mrz Resolution der UOKG zur Zukunft der BStU
Berlin, 13.3.2015
Die kommissarische Beauftragung des Leiters der BStU, Roland Jahn, und seine in Aussicht genommene Wiederwahl, nachdem dann ohne ihn alle Grundsatzentscheidungen getroffen sind, ist nach Auffassung der Union der Opferverbände der kommunistischen Gewaltherrschaft (UOKG) und all seiner Mitglieder ein Schlag ins Gesicht der Stasiopfer. Der Bundesbeauftragte wird damit faktisch von einer Mitsprache im Interesse seines Amtes, seines gesetzlichen Auftrages und der ihm zugewachsenen politischen Verantwortung ausgeschlossen. Die ehemaligen Mitarbeiter des MfS und die ewig Gestrigen werden sich freuen. Wird doch deutlich, dass es in Deutschland keinen Respekt vor dem erlittenen Unrecht von hunderttausenden Opfern der Stasi gibt.
Die Weigerung der SPD, Roland Jahn erneut zu berufen, zeigt, dass politische Ränkespiele offensichtlich wichtiger sind, als Respekt vor den Opfern und der politische Wille zur Aufarbeitung staatlichen Unrechts in der ehemaligen DDR.
Die UOKG fordert die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben.
Sonst wird die vom Stasi-Unterlagen-Gesetz geforderte Unabhängigkeit des Amtes des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen in schwere Mitleidenschaft gezogen. Jetzt sind unübersehbare politische Signale nötig, die das Vertrauen der Stasi-Opfer in eine Institution, die „ihre Akten“ aufbewahrt und verwaltet, auch für die weitere Zukunft rechtfertigen.
Wir unterstützen die Umstrukturierung der BStU nicht nur, sondern halten sie auch für notwendig. Wir begrüßen den Vorschlag der BStU-Kommission, künftig einen „Bundesbeauftragten für die Auseinandersetzung mit den Folgen der SED-Diktatur“ einzusetzen, welcher beim Deutschen Bundestag anzusiedeln ist.
Aber, dies ist kein Grund Roland Jahn nicht sofort zu berufen. Eine Umstrukturierung der Behörde aus dem Amt heraus ist die einzig sinnvolle Lösung!
Das neue Amt eines „Bundesbeauftragten für die Auseinandersetzung mit den Folgen der SED-Diktatur“, wird mit der Hypothek belastet sein, vom Transformationsprozess ausgeschlossen gewesen zu sein. Der Generalverdacht, Amt und Würde des Bundesbeauftragten seien zum Spielball kurzfristiger und sachfremder Interessen politischer Parteien degradiert worden, werden das Vertrauen in das zukünftige Amt nachhaltig beschädigen.
Die UOKG und ihre Mitglieder bringen hier ausdrücklich zur Sprache, dass für eine Nichtbesetzung für die Stelle des Behördenleiters nicht nur kein Verständnis besteht, sondern auch aktiv dagegen protestiert wird. Darüber hinaus machen wir, nun da die Arbeit der Kommission zu Ende geht, auf den einschlägigen Passus im Beschluss des Bundestages vom 1. Juli 2014 aufmerksam, in dem es heißt:
„Über die Arbeit der Kommission wird regelmäßig und so transparent wie möglich durch den Deutschen Bundestag informiert.“
Erlebt hat die Öffentlichkeit bisher weder regelmäßige noch transparente Informationen über die Arbeit der Kommission. Fehlende Transparenz bei den Entscheidungen über den Verbleib der Akten wird bei den Betroffenen das langjährige Vertrauen zerstören, das die bisherige BStU zu Recht für sich in Anspruch nehmen kann, und die Empfehlungen der Kommission, so sachgemäß sie sein mögen, dauerhaftem Misstrauen aussetzen.
Nur wenn die Opfer der Staatssicherheit, deren Akten heute in der BStU verwahrt werden, das sichere Gefühl gewinnen, dass die angestrebten Veränderungen zu ihrem Nutzen und in ihrem Sinne erdacht wurden, werden sie auch in einem dauerhaften Konsens in der Gesellschaft anerkannt werden.
Die UOKG appelliert an den Deutschen Bundestag, die Empfehlungen der BStU-Kommission vor einer Beschlussfassung zu veröffentlichen und die weiteren Entscheidungen transparent und dialogorientiert zu gestalten. Ansonsten wird sich unter unseren Mitgliedern die bereits jetzt hörbare Meinung verbreiten: „Die Akten gehören uns – jetzt nicht mehr!“
HINTERGRUND WELT: Experten