… auch sie müssen eine „Opferrente“ erhalten!

Bereits Ende 2014 haben einige von DDR-Zwangsaussiedlungen Betroffene, darunter der stellv. Vorsitzende der UOKG, Ernst – O. Schönemann, und die Publizistin Inge Bennewitz, in Petitionen an den Deutschen Bundestag die Aufnahme der Zwangsausgesiedelten in die Opferrente gefordert. Ursache dafür war insbesondere eine Studie über psychische Erkrankungen von Zwangsausgesiedelten und eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu Entschädigungsfragen.

Die Petition wurde zu Beginn des Jahres abgewiesen. Die Verfolgtenverbände der DDR haben daraufhin eine Resolution verfasst, die von zahlreichen Betroffenen und anderen mit ihrer Unterschrift unterstützt wird. Dazu sagt Frau Bennewitz: „Die Ablehnung erfolgte mit Argumenten, die ich in meinem Widerspruch widerlegen konnte. Die wahre Ursache für die Ablehnung sind wohl fiskalischer Art und die überflüssige Furcht vor Trittbrettfahrern.“

Diese Resolution mit den Unterschriftenlisten wird am 11. September um 12 Uhr im Deutschen Bundestag von verschiedenen Betroffenen, Vertretern der UOKG und dem Präsidenten der Internationalen Assoziation ehemaliger politischer Gefangener und Opfer des Kommunismus (InterAsso) an zwei Mitglieder des Petitionsausschusses, MdB Annette Sawade (SPD) und MdB Günter Baumann (CDU/CSU), übergeben.

UOKG begrüßt EU-weite Initiative der estnischen Regierung zur Verfolgung kommunistischer Verbrechen  

Der estnische Justizminister hatte am Sonntag anlässlich des 23. Augusts, dem Gedenktag für die Opfer des Totalitarismus, einen EU-weiten Runden Tisch zur Verfolgung kommunistischer Verbrechen initiiert. Die Initiative geht zurück auf den Aufruf der Plattform für das Gedächtnis und Gewissen Europas, ein internationales Tribunal zur Verfolgung kommunistischer Verbrechen zu errichten.

Der nationalsozialistische Vernichtungskrieg brachte die kommunistische Gewaltherrschaft auch nach Deutschland. Hunderttausende Zivilpersonen östlich der Oder und Neiße und in der sowjetisch besetzten Zone (SBZ) wurden zu Opfern stalinistischer Terrormaßnahmen. Viele überlebten die Deportation zur Zwangsarbeit in die Gulags, die politischer Justiz, die Aburteilung durch sowjetische Militärtribunale und die Internierung in sowjetischen Speziallager ohne individuelle Schuldfeststellung nicht. Die Überlebenden leiden bis heute unter den Folgen harter Haft- und Arbeitsbedingungen, Folter und Mangelernährung.

Die meisten Täter, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt haben, konnten sich jeglicher Verantwortung entziehen. Die UOKG versteht die juristische Verfolgung der kommunistischen Täter als wichtigen Beitrag zur europäischen Versöhnung.

Wir verneigen uns in ehrendem Gedenken auch vor den Opfern des Nationalsozialismus.

Zu unserem Kongress
„Verdrängter Terror: Sowjetische Spezial- und Internierungslager. 70 Jahre danach“ am 10. Oktober in der Gedenkstätte Berliner Mauer laden wir Sie herzlich ein.

Am Montag, dem 13. Juli 2015 lud der Brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke Opfer sowjetischer Internierungen der Jahre 1945 bis 1950 zu einem Ehrenempfang 200 Opfer russischer Speziallager an den Templiner See ein.

Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft dankt dem Brandenburgischen Ministerpräsidenten ausdrücklich für diese Ehrung der Opfer der vor 70 Jahren errichteten sowjetischen Speziallager, zumal es auch 25 Jahre nach dem Untergang der SED-Diktatur leider immer wieder Stimmen gibt, die versuchen, die verbrecherische Internierungspraxis des sowjetischen Geheimdienstes NKWD zu rechtfertigen. So erklärte erst vor wenigen Tagen noch der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten in Sachsenhausen, Günther Morsch, dass „die Fakten über die Entnazifizierungslager (…) von der Politik ignoriert und die Insassen pauschal zu Opfern erklärt“ würden.

Die Union der Opferverbände dankt dem Brandenburgischen Ministerpräsidenten nicht zuletzt auch dafür, dass er zwei im damaligen Ost-Brandenburg als junge Mädchen internierte und später zur jahrelangen Zwangsarbeit in die UdSSR deportierte Frauen zu diesem Ehrenempfang eingeladen hat.

Diese Opfergruppe ist bislang von der Politik leider sträflich vernachlässigt worden. Die meisten Zivildeportierten haben in ihrem Leben nie eine Entschädigung für das ihnen widerfahrene Unrecht erhalten.

HINTERGRUND | Fotos Empfang | Kongress

Forderung nach Aberkennung von an der Juristischen Hochschule des MfS und der Offiziershochschule der Grenztruppen Suhl erworbenen akademischen Graden

Die im Rahmen des UOKG-Verbändetreffens am 27. und 28. Juni 2015 versammelten Mitgliedsvereine unterstützen nachdrücklich die in einer Petition vorgebrachte Forderung nach

Aberkennung der durch die Juristische Hochschule des MfS Potsdam-Golm und die Offiziershochschule der Grenztruppen Suhl verliehenen akademischen Grade. An der Juristischen Hochschule des MfS erarbeitete man in Dissertationen psychologisch fundierte Maßnahmepläne zur Zersetzung potentieller politischer Gegner.

An die Offiziershochschule der Grenztruppen delegierte das MfS jährlich dutzende Kader zum Studium. Die Hochschule diente der Ausbildung von Kommandeuren für Einheiten der Grenztruppen der DDR und von Politoffizieren. Die Anleitung und Führung militärischer Kräfte zur gewaltsamen Verhinderung von Fluchtversuchen stand im Mittelpunkt.

Träger auf dieser Basis erworbener akademischer Grade dürfen keinen Vertrauensschutz gemäß den Regelungen des Einigungs- vertrages genießen. Eine nachträglich Änderung des Einigungsvertrages ist zwingend erforderlich, die besagt, dass das Recht auf Führung in der DDR erworbener, staatlich verliehener akademischer Titel in den Fällen aberkannt werden kann, in denen die Weiterführung der Titel mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar ist.

Stellungnahme der UOKG zu Medienberichten über den Rücktritt
des ehemaligen UOKG-Bundesvorsitzenden Rainer Wagner

Aktuell wird in verschiedenen Tageszeitungen eine jüngst aufgetauchte theologische Rede des evangelikalen Christen und ehemaligen UOKG-Bundesvorsitzenden Rainer Wagner veröffentlicht und diskutiert. Diese bislang unbekannte Rede hielt Wagner ein Jahr vor seinem Amtsantritt als UOKG-Vorsitzender im Jahre 2007. Die evangelikale Haltung Rainer Wagners war dem Vorstand wie auch den Mitgliedsverbänden seit Jahren bekannt. Im Rahmen seiner Tätigkeit als UOKG-Vorsitzender ließ Rainer Wagner keinerlei Zweifel an seiner demokratischen Gesinnung aufkommen. Seine religiösen Ansichten äußerte er nicht in seiner Eigenschaft als Opfervertreter. Als solcher genoss er Anerkennung in der Aufarbeitungslandschaft der DDR-Diktatur. So wurde er in die Expertenkommission zur Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde berufen, weiterhin in den Beirat der Gedenkstätte Berliner Mauer sowie in den Beirat der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, dessen Vorsitzender er zudem wurde.

Während seiner Amtszeit als UOKG-Bundesvorsitzender seit 2007 hat Rainer Wagner sich nie derart geäußert, wie es jetzt in verschiedenen Medien unter Bezugnahme auf ein Video aus dem Jahre 2006 berichtet wird. Im Gegenteil – durch seine ausgleichende und integrierende Art hat Rainer Wagner die Opferverbände jahrelang erfolgreich geeint und geführt.

Die UOKG ist ein demokratisch verfasster Verband politisch Verfolgter kommunistischer Diktaturen, der auf dem Boden der Demokratie und des Grundgesetzes steht. Linken wie rechten Extremismus wie auch Antisemitismus lehnen wir, wie auch in § 1 Abs. 1 unserer Satzung verankert, ganz entschieden ab, haben das seit Bestehen unseres Vereins tagtäglich praktiziert und hierfür allseits Anerkennung gefunden. Diesen Weg werden wir in unserer politischen Arbeit auch weiterhin beschreiten. Wer uns Gegenteiliges nachsagt, der kennt entweder die tatsächlichen Verhältnisse nicht oder er handelt aus Böswilligkeit, um uns zu schaden. Letzteres festzustellen haben wir in Anbetracht der Art und Weise des Vorgehens gegen Rainer Wagner allen Grund.

Bei den Äußerungen, die man Rainer Wagner anlastet, handelt es sich erkennbar um theologische und nicht um politische Aussagen. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat auf Grund zweier Selbstanzeigen von Rainer Wagner im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen festgestellt, dass seine theologischen Aussagen von der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit gedeckt sind und die Ermittlungsverfahren eingestellt, weil sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat. Zu den Selbstanzeigen bestand auf Grund infamer Internetmobbing-Attacken Veranlassung. Auf die Rechtmäßigkeit der durch die Staatsanwaltschaft ergangenen Entscheidungen durfte Rainer Wagner vertrauen. Was wir als UOKG vermissen ist, dass diejenigen, die sich berechtigt fühlen, jetzt über Rainer Wagner zu richten, ganz offensichtlich die Zusammenhänge nicht kennen oder auch nicht wahrhaben wollen und über die notwendigen theologischen Kenntnisse nicht verfügen.

Was man Rainer Wagner vorwerfen kann ist, dass er als Vorsitzender eines politischen Vereins wie der UOKG damit rechnen musste, dass seine beanstandeten theologischen Aussagen einer politischen Bewertung und Deutung unterzogen werden und aus politischer Sicht nicht zu akzeptieren sind. Rainer Wagner hat inzwischen selbst eingeräumt, er würde sich in einer solchen Weise heute nicht wieder äußern. Nach seinem zwischenzeitlichen Rücktritt als Bundesvorsitzender der UOKG sollte die Angelegenheit damit ihr Bewenden haben. Sein Rücktritt verdient Respekt, zumal in Anbetracht seiner angegriffenen gesundheitlichen Situation. Seine Verdienste als jahrelanger Bundesvorsitzender der UOKG für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland bleiben davon unberührt und sollten über seinen Rücktritt hinaus Anerkennung und Würdigung finden.

Der Bundesvorstand der UOKG

Dachverband der SED-Opfer zum Beschluss des Bundesgerichtshofs zur  „Sippenhaft“ in der DDR

Berlin, 7. Mai 2015
Der Bundesgerichtshof hat bedauerlicherweise und entgegen aller Erwartungen in einem in dieser Woche bekannt gewordenen Beschluss die Rehabilitierungsmöglichkeiten von DDR-Heimkindern deutlich eingeschränkt.

Der Tenor im BGH-Beschluss vom 25. März 2015 (Az.: 4 StR 525/13) lautet:
„Die Anordnung der Unterbringung eines Betroffenen in einem Heim für Kinder oder Jugendliche hat nicht allein deshalb im Sinne des § 2 Abs.1 Satz 2 StrRehaG der politischen Verfolgung gedient, weil sie aus Anlass des Umstandes erfolgte, dass die Eltern des Betroffenen infolge ihrer Inhaftierung als Opfer politischer Verfolgung an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert waren“.

Der Bundesgerichtshof ist damit, zur Enttäuschung der UOKG, weder der Rechtsauffassung des vorlegenden und anderer Oberlandesgerichte, noch dem Antrag des Generalbundesanwalts gefolgt. Diese plädierten – wie auch die UOKG – dafür, Heimeinweisungsbeschlüsse immer dann für rechtsstaatswidrig zu erklären und aufzuheben, wenn sie ausschließlich deshalb erfolgten, weil die Eltern als Opfer politischer Verfolgung inhaftiert wurden.

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs entspricht nicht der Lebenswirklichkeit in der DDR!

HINTERGRUND | DDR-HEIME | BGH | MDR


Angelika Heyder (re.) erzählt über ihr Trauma der frühen Heimeinweisung (mdr exakt 9.10.2015)