19 Nov Stasi-Unterlagen-Gesetz/SED-Opferbeauftragter „Große Erwartungen in die Arbeit der oder des Opferbeauftragten“
Heute hat der Bundestag den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten (Drs. 19/23709) mit den Stimmen der einbringenden Parteien beschlossen. Die Linken haben sich enthalten. Die AfD stimmte dagegen.
Die Überführung der BStU in das Bundesarchiv war bereits vom Bundestag im September 2019 beschlossen worden. Mit den nun beschlossenen Gesetzen wird die Umsetzung geregelt. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) wird aber auch in Zukunft bestehen bleiben, die Zugänglichkeit der Akten für die Bürger und Bürgerinnen ist somit gesichert. Neben den notwendigen Änderungen benennt das StUG nunmehr alle Archivstandorte und Außenstellen direkt im Gesetz. Mit Cottbus kommt sogar eine neue Außenstelle hinzu. Zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben der BStU wird für alle Standorte ein Bildungskonzept entwickelt. Die Opferverbände werden auch im Transformationsprozess durch einen Sitz im Beirat beteiligt.
Das beschlossene SED-Opferbeauftragtengesetz (OpferBG) wird zum 17. Juni 2021 in Kraft treten. Die zentrale Aufgabe des oder der Opferbeauftragten wird u.a. darin bestehen, für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der SBZ und in der DDR in Politik und Öffentlichkeit zu wirken und zur Würdigung der Opfer des Kommunismus in Deutschland beizutragen.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):
„Mit den heute beschlossenen Gesetzen wird deutlich, dass es die von manchen befürchtete Stilllegung nicht geben wird. Ganz im Gegenteil. Wir bedanken uns für die konstruktive Mitarbeit in diesem Prozess und für die Unterstützung des Deutschen Bundestages.“
Dombrowski weiter: „Mit der Einsetzung einer oder eines Opferbeauftragten erfüllt sich eine langjährige Forderung der UOKG. Wir haben große Erwartungen in die Arbeit der oder des Opferbeauftragten. Wir setzen dabei voraus, dass es eine enge Zusammenarbeit mit den Opferverbänden und den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur geben wird. Die oder der Opferbeauftragte soll Ansprechpartner für die Opfer des Kommunismus sein und zwischen Bund und Ländern koordinieren.“
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