24 Okt Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze „Alles in allem ein großer Erfolg“
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag eine Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf (Drs. 19/10817) wurde bis auf die enthaltene Entfristung von Seiten der Opfer und Aufarbeitungsinitiativen stark kritisiert. Dies wurde auch in der öffentlichen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestag am 11. September deutlich. Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD aus dem Rechtsauschuss hatten als Folge eine Beschlussempfehlung vorgelegt.
Darin enthalten: Die zum 31. Dezember 2019 auslaufende Frist für den Antrag auf eine Rehabilitierung wird ersatzlos gestrichen. Betroffenen von Spezialheimen oder vergleichbaren Einrichtungen und Kindern, die nur aufgrund der Inhaftierung ihrer Eltern in ein Heim eingewiesen wurden, wird grundsätzlich die Rehabilitierung ermöglicht. Die Regelung, wonach die sog. Opferrente erst ab einem Freiheitsentzug von min. 180 Tage gewährt wird, wird auf 90 Tage reduziert. Darüber hinaus wird die Opferrente von 300 auf 330 Euro und die Ausgleichsleistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz von 214 auf 240 bzw. von 153 auf 180 Euro erhöht. Zudem wird im Gesetz festgeschrieben, dass die Höhe dieser Zahlungen alle fünf Jahre überprüft wird. Verfolgte Schüler, die bisher keinerlei Entschädigungen erhalten haben, bekommen nunmehr Zugriff auf die Ausgleichsleistungen. Auch Zersetzungsopfer wurden bisher nicht entschädigt. Für sie ist eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro vorgesehen.
Letztlich enthält das Paket noch eine Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes, mit welcher u.a. die Möglichkeit geschaffen wird, politisch motivierte Adoptionsvermittlungen in der DDR für wissenschaftliche Vorhaben zu erforschen.
Für den Gesetzesentwurf stimmten die CDU, CSU, SPD und die FDP. Bündnis 90/Die Grünen und die Linke enthielten sich. Die AfD stimmte gegen den Gesetzesentwurf.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):
„Kurz vor knapp hat die Bundesregierung ihr Wort gehalten und die Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen. Darüber hinaus wurden die im Juni gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf vor dem Rechtsausschuss geäußerten Kritiken gehört.“
Dombrowski weiter: „Ich bin ehrlich, derart weitgehende Verbesserungen habe ich nicht erwartet. Entfristung, tiefgreifende Verbesserungen für Heimkinder, Erhöhung der Opferrente und Ausgleichsleistungen mit einer fünfjährigen Überprüfungsfrist, die 180-Tageregelung halbiert, verfolgten Schülern den Zugang zu Ausgleichsleistungen ermöglicht, Entschädigungen für Zersetzungsopfer und dann noch Änderungen im Adoptionsvermittlungsgesetz, die die Voraussetzungen für eine Hauptstudie schaffen. Wir sind mit vielen unserer Forderungen durchgekommen. Das ist ein sehr gutes Zeichen in Richtung der Betroffenen von SED-Unrecht. Alles in allem ein großer Erfolg!“