Mauerbau jährt sich zum 58. Mal

 

Am 13. August 1961 wurde die Mauer errichtet. Die Grenzgebiete wurden massiv bewacht. Die 30.000 Grenzsoldaten hatten Schießbefehl.

Auf Frauen und Kinder sollte aber nicht geschossen werden. Die Stasi stellte jedoch die Forderung, mit der Anwendung der Schusswaffe nicht zu zögern, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frau und Kind erfolgen, was sich die Verräter schon oft zu Nutze gemacht hätten.

Bis 1989 starben über 30 Kinder und Jugendliche an der Berliner Mauer und innerdeutschen Grenze. Dies beleuchtet nun eindrucksvoll eine Dokumentation der ARD. So ertranken Kinder aus West-Berlin in der Spree, weil die Grenzsoldaten ihnen nicht halfen und West-Berliner Einsatzkräfte sich aufgrund des Schießbefehls im Osten nicht ins Wasser wagten. Erst nach 1975 einigten sich Ost und West auf eine Erstretterabsprache.

Auf Jugendliche, die über die Elbe oder an anderen Orten versuchten die Grenze zu überwinden, wurde ohne zu zögern mit Maschinenpistolen geschossen. So wurden von zwei Grenzern Maschinenpistolensalven auf den 15-jährigen Heiko Runge abgefeuert, obwohl dieser, selbst nach Aussage der Stasi, auch einfach hätte festgenommen werden können. Eine Kugel traf den Jugendlichen tödlich.

 

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Um seinem eigenen Volk den Weg in die Freiheit zu versperren, waren dem SED-Regime alle Mittel Recht, auch wenn dies den Tod von Kindern und Jugendlichen zur Folge hatte.“

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass DDR-Flüchtlinge, die dauerhafte Schädigungen erlitten haben, entschädigt werden können.

Das Bundesverwaltungsgericht hat letzten Mittwoch eine historische Entscheidung getroffen: „Weil DDR-Grenzsicherungsanlagen rechtsstaatswidrig waren, können Flüchtlinge aus der DDR für gesundheitliche Schäden durch den Grenzübertritt grundsätzlich entschädigt werden.“ (Az. BVerwG 8 C 1.19). Geklagt hatte ein Mann, der 1988 durch die Flucht nach West-Berlin traumatisiert wurde und bis heute dauernde psychische Beeinträchtigungen ertragen muss. Er kann nun staatliche Hilfeleistungen von den Versorgungsämtern in Anspruch nehmen.

Der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft begrüßt diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. „Traurig ist“, so Dombrowski weiter, „dass Opfer der SED-Diktatur ihre Rechte immer wieder über den Rechtsweg durchsetzen müssen. Grundsätzlich lehnen die Versorgungsämter Hilfen zur Linderung von psychischen Schäden der SED-Opfer regelmäßig ab. Uns sind Fälle bekannt, in denen Gutachtern, die solche Schäden attestieren, gedroht wurde, dass sie von Versorgungsämtern und Richtern keine Gutachteraufträge mehr erhalten, wenn Sie weiter psychische Schäden attestieren. Damit ist jetzt hoffentlich Schluss,“ so Dombrowski.

 

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Pressemeldung als PDF

Am heutigen Freitag, dem 28. Juni 2019, wurde nicht nur über einen Novellierungsentwurf der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beraten.

Darüber hinaus beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit einen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Thema „Aufarbeitung Zwangsadoption in der SBZ/DDR 1945 – 1989“ (Drucksache 19/11091).

Der Antrag sieht vor, das Leid der Betroffenen in der ehemaligen SBZ/DDR als politische Opfer anzuerkennen. Es soll eine zentrale Vermittlungsstelle auf Bundesebene eingerichtet werden, an die sich Betroffene wenden können. Zudem soll eine datenschutzkonforme DNA-Datenbank eingerichtet werden. Die Akten sollen dauerhaft erhalten bleiben, die wissenschaftliche Forschung durch erforderliche Gesetzesänderungen ermöglicht und die Öffentlichkeitsarbeit gestärkt werden.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

Zwangsadoption ist ein sehr emotionales Thema, welches wir schon seit vielen Jahren verfolgen. Der Verein Opfer von Zwangsadoptionen ist schon lange Mitglied bei der UOKG und deren Vorsitzende Katrin Behr hat in den letzten Jahren gemeinsam mit der UOKG viel erreicht. So gibt es bei uns seit längerer Zeit eine offizielle Beratungsstelle zu dem Thema Zwangsadoption. Auch erreicht wurde die Erstellung einer Pilotstudie, welche als Grundlage für die im Antrag erwähnte Hauptstudie gilt. Es freut mich sehr, dass dieser Antrag mit dieser überwältigenden Mehrheit angenommen wurde und bin für die Zukunft gespannt, wie die Regierung ihr Vorhaben umsetzt.“

Am morgigen Freitag dem 28. Juni 2019, findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR satt. Darin enthalten die dringend notwendige Entfristung hinsichtlich des Antragsrechts auf Rehabilitierung, da diese ansonsten mit dem 31. Dezember 2019 auslaufen würde. Darüber hinaus enthält der Gesetzesentwurf eine Regelung, die zu einer Erleichterung der Rehabilitierung für ehemalige Heimkinder führen soll. Zudem sollen Kinder, die in der DDR in ein Heim gekommen sind, weil ihre Eltern politisch verfolgt und inhaftiert waren, denen eine Rehabilitierung bisher verwehrt wird, Unterstützungsleistungen bekommen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt gleich drei eigene Anträge mit den gleichen Themen ein.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

Ich bin froh, dass die Politik nun endlich handelt. Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze laufen mit Ende dieses Jahres aus. Die in dem Gesetzentwurf enthaltene Entfristung ist daher elementar wichtig. Man darf der Aufarbeitung keinen zeitlichen Riegel vorschieben. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Verbesserungen für ehemalige Heimkinder sehen wir aber notwendigen Verbesserungsbedarf. Ob die vorgeschlagen Beweiserleichterungen zu einer Verbesserung führen werden, wird sich erst noch zeigen müssen. Kinder, die in Heime kamen, weil ihre Eltern aus politischen Gründen in Haft saßen, müssen diese rehabilitiert werden. Dies sieht der jetzige Gesetzesentwurf leider noch nicht vor.“

Der Stiftungsrat der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen hat sich einstimmig für einen neuen Direktor entschieden. Dr. Helge Heidemeyer wird die Nachfolge von Dr. Hubertus Knabe antreten. Dies hat die Senatsverwaltung für Kultur und Medien in einer heutigen Presseerklärung mitgeteilt.

Der Stiftungsrat schloss sich mit seiner Entscheidung dem einhelligen Votum der Findungskommission an, welcher auch Dr. Christian Sachse, wissenschaftlicher Mitarbeiter der UOKG, angehörte.

Heidemeyer ist seit 2008 Leiter der Abteilung Bildung und Forschung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) und soll das Amt bereits im Herbst 2019 antreten.

Dr. Heidemeyer ist eine gute Wahl“, so Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) und Teil des Stiftungsrates der Gedenkstätte.

Die Opferverbände erwarten, dass die Zeitzeugen auch zukünftig eine wichtige Rolle in der Arbeit der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen einnehmen werden, um der Authentizität des Ortes gerecht zu werden.“

Auch 66 Jahre nach dem die Panzer der Sowjetunion das Aufbegehren des Volkes in der DDR blutig niederschlugen, sind die Ziele der Aufständigen nicht überholt.

Klar ist, Demokratie muss nicht nur hart erkämpft werden, sie muss jeden Tag aufs neue verteidigt werden.

Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 forderte mehrere dutzend Leben und zog über 1500 Verhaftungen nach sich.

Wie jedes Jahr findet das zentrale Gedenken an die Opfer des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 unter Beteiligung von Vertretern der Bundes- und Landesregierung an der Seestraße in Berlin statt. Auch der Bundesvorsitzende der UOKG, Dieter Dombrowski, nimmt an dem Gedenken teil und wird einen Kranz niederlegen.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

Es gibt Menschen in diesem Land, die nicht viel halten von Gedenken und Erinnern. Es gibt Menschen die es für besser halten, Geschichte zu verschleiern, zu verharmlosen oder gar ganz zu vergessen. Der 17. Juni 1953 steht, wie kaum ein anderes Daten in unserem Land, für die Demokratie – es gilt sich dies immer wieder ins Bewusstsein zu rufen.“