Entschädigung für DDR-Heimkinder blockiert!

Dem Bundeskabinett liegt derzeit ein Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Lage von Heimkindern in der DDR vor.
Demnach soll es ehemaligen Heimkindern ermöglicht werden, unter Berufung auf die Vollstreckung freiheitsentziehender Maßnahmen aufgrund politischer Verfolgung ihrer Eltern ihre eigene Rehabilitierung zu erwirken.
Voraussetzung ist, dass die Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche der ehemaligen DDR darauf zurückzuführen ist, dass die Eltern oder ein Elternteil infolge politischer Verfolgung inhaftiert oder andere freiheitsentziehende Maßnahmen gegen sie vollstreckt wurden, die zur Rehabilitierung der Eltern oder des Elternteils führten.

Am vergangenen Mittwoch, den 29. März 2017 hat die Bundesregierung (DS 18/11745) nunmehr Ihre Stellungnahme abgegeben, wo es heißt:
„Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.“

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG „Ich kann mich der scharfen Kritik von der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke nur anschließen. Es ist beschämend. Wer hier versucht eine längst erforderliche Gesetzesänderung zu blockieren, muss zur Vernunft kommen. Ich hoffe, dass dies sehr bald geschieht und über den Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause positiv entschieden wird.“

Siehe: SZ-online vom 29.3.2017

Siehe auch: Stellungnahme der Bundesregierung (S.9)

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