Respekt und Hilfe erwarten

(st) Am 15. Februar 2017 hatte die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) anläßlich ihres 25jährigen Bestehens zu einem Festakt in den Saal der Bundesstiftung Aufarbeitung in Berlin eingeladen.
Die mehr als 100 Gäste aus Politik, Gesellschaft und den Mitgliedsverbänden wurden zunächst von der Geschäftsführerin der Bundesstiftung, Anna Kaminsky, und dem Bundesvorsitzenden der UOKG, Dieter Dombrowski begrüßt. Anna Kaminsky erinnerte daran, daß die UOKG sich seit 25 Jahren dafür einsetzt, „das geschehene Unrecht und die kommunistischen Verbrechen ins öffentliche Bewußtsein zu bringen“. Sie mahnte u.a. Verbesserungen bei der Anerkennung gesundheitlicher Haftschäden an und stellte dann ganz unvermittelt fest, daß auch einmal eine Frau an der Spitze des Dachverbandes stehen sollte.

Dieter Dombrowski erklärte, die individuell erlittenen Unrechtserfahrungen kämen „allzu oft in unserer Demokratie und in unserer ordentlichen und bürokratischen Verwaltung zu kurz.“ Sich am Tag der Deutschen Einheit immer wieder bei den DDR-Bürgern für ihren Mut zu bedanken, reiche nicht aus. In seiner Festrede dankte der Vizepräsident des Bundestages, Johannes Singhammer, der UOKG für ihr Engagement und hob besonders die Beschäftigung mit den noch ungelösten Problemen der Opfer von Zwangsadoptionen hervor. Nach einer Würdigung der historischen Ereignisse von Mauerfall und Wiedervereinigung resümierte er: „Ich bin immer noch fassungslos, wenn es angesichts dieser zahllosen menschlichen Tragödien noch Politiker gibt, die es ablehnen, die DDR als das zu bezeichnen, was sie war: ein Unrechtsstaat! Und ich danke der UOKG, die sich unermüdlich für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft einsetzt!“ Die Mauer sei gefallen, die Freiheit habe gesiegt, aber nicht alle Wunden seien geheilt und nicht allen sei Gerechtigkeit widerfahren.
Der Historiker Christian Sachse betonte in einem Rückblick auf 25 Jahre UOKG, daß die Menschen, die von ihr vertreten würden, sich den Status des Opfers nicht ausgesucht hätten. Sie wollten dafür keine Geschenke, doch „sie können Respekt erwarten und Hilfen, die ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.“ Sachse zeigte anhand mehrerer Beispiele, weshalb er bereits existierende Hilfen mit einem „Aber“ versehen wolle und nannte u.a. die Opferpension, den Heimkinderfonds und die Anerkennung von Gesundheitsschäden. Zu den Dauerthemen der UOKG zählte er auch die Entschädigung für DDR-Haftzwangsarbeit, die Lage der von Zwangsadoption Betroffenen und die Errichtung eines nationalen Mahnmals für die Opfer des Kommunismus.
Die Reihe der Grußworte führte der Berliner Senator Klaus Lederer an, der den Regierenden Bürgermeister vertrat. Lederer ist Mitglied der Linkspartei und war sich der problematischen Situation wohl bewußt. Ihm sei klar, „daß es für viele eine Zumutung ist“. Er erzählte deshalb in sehr persönlichen Worten von seinem Prozeß der Aufarbeitung, und die Mehrheit des Publikums erkannte das an.
Die Parlamentarische Staatssekretärin und Beauftragte der Bundesregierung für die Neuen Länder, Iris Gleicke, bezeichnete die UOKG als „die Stimme der Opfer“. Es gebe immer noch zu viele Menschen, die leugneten, was sich ereignet habe. Doch „die Vergangenheit ist Teil unserer Gegenwart“. Die Opfer seien keine Bittsteller und erwarteten zu Recht, daß ihr Schicksal nicht vergessen werde.
Es folgte die Ehrung dreier langjährig engagierter UOKG-Mitglieder: Sybille Krägel von der Initiativgruppe NKWD-Lager Tost/Oberschlesien und Mitglied im Vorstand, Horst Schüler, ehemaliger UOKG-Vorsitzender und ihr heutiger Ehrenvorsitzender, und Klaus Gronau, ehemaliges Vorstandsmitglied.

Diese Ehrung sei für ihn der eigentliche Höhepunkt der Veranstaltung, nahm Roland Jahn, der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, als nächster Redner den Faden auf. Das gehe ihm ans Herz, wie überhaupt die Zeitzeugen bei vielen UOKG-Veranstaltungen. Jahn sprach sich für Rentengerechtigkeit der ehemaligen Flüchtlinge und Übersiedler aus und forderte eine Entfristung für die Antragstellung nach den Rehabilitierungsgesetzen. „Die Menschen, die die Einheit erst möglich gemacht haben, dürfen nicht auf der Strecke bleiben.“
Martin Gutzeit, Berliner Landesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen, erinnerte daran, wie anläßlich des 7. Kongresses der Inter-Asso, zu dem die UOKG eingeladen hatte, die Landesbeauftragten Kontakte nach Ost-Europa knüpfen konnten. Das habe den Blick in Richtung Osten geweitet. Die hohe Summe von Fördergeldern des Landes Berlin für Beratungsprojekte nahm er zum Anlaß, auch die anderen Länder zu mehr Förderung zu ermuntern.
Der Leiter des Bereichs „Geschichte und Erinnerung“ im Bundeskanzleramt, Ansgar Hollah, hatte gute Nachrichten zu überbringen. Er sehe das Mahnmalprojekt auf einem guten Weg. Ihm sei wichtig, sich mehr um die Opfer zu kümmern und „nicht so viel Verständnis für die Täter“ zu zeigen. Sein Bekenntnis, auch in den kommenden Jahren sei die UOKG unverzichtbar, wurde mit Freude vernommen und leitete über zu einem Empfang, den die Gruppe „One Black Coffee“ mit ganz entspannter Jazz-Musik begleitete.

Die Volksrepublik China will Trier zum 200. Geburtstag von Karl Marx eine über sechs Meter hohe Statue schenken.
Anfang der Woche wurde der Schenkung im Stadtrat mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.

Die UOKG rät den Bürgern von Trier daran zu denken, dass im Namen von Karl Marx Dutzende von Diktaturen errichtet worden sind, die die Freiheit der Bürger mit Füßen getreten haben. Diese Diktaturen haben Millionen von Menschenleben gefordert.

Die Volksrepublik China verletzt jeden Tag Menschenrechte. Dissidenten werden verhaftet, Christen und andere Religionsgemeinschaften verfolgt, die Meinungsfreiheit wird unterdrückt.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG: „Wenn die Stadträte von Trier meinen, millionenfache Verbrechen im Namen des Marxismus-Leninismus ehren zu wollen, dann ist das ihr demokratisches Recht. Für die Opfer der Verbrechen, die auf den geistigen Urheber Karl Marx zurückgehen, ist dieser Vorgang nur als respektlos und menschenverachtend zu bezeichnen. Während kommunistische Vorbilder wie Karl Marx in Deutschland durch das Aufstellen von Standbildern geehrt werden, warten die Opfer des Kommunismus vergeblich auf ein Mahnmal. Das Verhalten des Trierer Stadtrates ist dekadent und abstoßend.“

Siehe oben Pressemeldung vom 4. April 2017!!

Die UOKG hat seit langem gefordert, diejenigen Heimkinder zu rehabilitieren, deren Eltern in der DDR politisch inhaftiert waren. Jetzt ist es soweit. Sachsen und Thüringen haben eine Gesetzesänderung in den Bundesrat eingebracht. Die Zustimmung des Bundestages gilt als sicher. Mit der Novellierung können viele ehemalige Heimkinder Leistungen aus dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) erhalten, die ihnen bisher nicht zugestanden wurden. Voraussetzung ist: Mindestens ein Elternteil muss gleichzeitig mit der Heimeinweisung in politischer Haft gewesen und heute dafür rehabilitiert sein. Die UOKG empfiehlt allen Betroffenen, einen neuen Antrag zu stellen, sobald der Bundestag die Änderung beschlossen hat. Unser Jurist Benjamin Baumgart berät Sie gern.

Benjamin Baumgart, Tel. (030) 55 77 93 53; E-Mail: baumgart@uokg.de

Siehe Beschlussdrucksache 744/16(B) des Bundesrates, S. 5

Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit mehreren Beschlüssen (zuletzt Beschluss vom 19. Januar 2017 – 2 Ws (Reh) 15/16) die Rehabilitierung von ehemaligen Heimkindern in Sachsen-Anhalt erleichert. Die Betroffenen können dadurch in den Genuss von Entschädigungsleistungen kommen.
Heimkinder sind nach dieser neuen Rechtsprechung bereits zu rehabilitieren, wenn die Heimeinweisung von DDR-Behörden in den früheren Bezirken Halle und Magdeburg angeordnet wurde und in ein Spezialheim (Spezialkinderheim, Jugendwerkhof, Sonderheimkombinat, Aufnahmeheim Eilenburg) erfolgte und keine Folge von erheblicher Straffälligkeit oder Gemeingefährlichkeit des Betroffenen war.Das Oberlandesgericht Naumburg geht damit weiter als die anderen Oberlandesgerichte in den neuen Ländern, die strengere Maßstäbe anlegen.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG: „Wir begrüßen die neue Rechtsprechung. Die anderen Oberlandesgerichte sollten ihr folgen. Den Betroffenen ist eine schnelle Antragstellung zu empfehlen, weil zu erwarten ist, dass sich der Bundesgerichtshof in naher Zukunft mit dem Thema beschäftigen wird und sich diese positive Entwicklung wieder drehen könnte.“

Sie erhalten weitere Informationen, zum Hintergrund , von der Juristischen Beratung der UOKG:
Benjamin Baumgart, Tel. (030) 55 77 93 53; E-Mail: baumgart@uokg.de