Am heutigen Freitag hat der Bundesrat einstimmig eine wegweisende Entschließung verabschiedet und folgt damit der Empfehlung der Ausschüsse (Drucksache 316/1/18).

Er bittet die Bundesregierung, unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Lage von in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) politisch Verfolgten zu prüfen, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf in Folge möglicher Gerechtigkeitslücken besteht.

Mit der acht Punkte umfassenden Prüfbitte soll u.a. erreicht werden, dass Opfergruppen, wie verfolgte Schüler oder Zersetzungsopfer bessergestellt werden, Zwangsausgesiedelten ein angemessener Ausgleich für das erlittene Vertreibungsunrecht zukommt, die „Opferrente“ dynamisiert wird, ein angemessener Umgang mit den komplexen Traumafolgen von politisch Verfolgten erfolgt und Haftopfern, die weniger als 180 Tage in Haft waren, regelmäßige Ausgleichsleistungen gewährt wird.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG): „Der Bundesrat setzt mit diesem einstimmigen Antrag ein wichtiges Zeichen. Er enthält viele gute Punkte, die die UOKG schon seit vielen Jahren fordert. Neben der Entfristung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze (Drucksache 743/17) und der Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder, deren Heimeinweisung nur erfolgte, weil die Eltern des Kindes Maßnahmen der politischen Verfolgung ausgesetzt waren (BT Drucksache 19/261) ist es nun die dritte Bundesratsinitiative, die dem Bundestag vorliegt. Im nächsten Jahr feiern wir 30 Jahre friedliche Revolution. Es wird also Zeit zu handeln, damit der Glaube der Betroffenen von SED-Unrecht an unsere Demokratie gestärkt wird.“

Der Tag der Deutschen Einheit ist für alle Deutschen ein Anlass zur Freude und ein Beispiel dafür wie Konflikte und die gewaltsame Teilung eines Volkes friedlich überwunden werden können.

„Die Freude über die Einheit“, so der Bundesvorsitzende der UOKG Dieter Dombrowski, “darf nicht den Blick dafür verstellen, das zahlreiche Geschädigte des SED-Regimes immer noch auf Hilfe warten. Die Geschichte hat es bestimmt, dass der SED-Unrechtsstaat vielfaches Unrecht verursacht hat und unser Rechtsstaat in die Aufgabe gestellt ist, das vielfache menschliche Unrecht auszugleichen oder zu mildern.“

„Leider“, so Dombrowski, „fühlen sich viele SED-Opfer mit ihren Schicksalen allein gelassen. Dies ist umso unverständlicher und auch empörend, wenn im Deutschen Bundestag über die Entfristung der SED-Unrechtbereinugsgesetze parteiübergreifend Konsens besteht, es aber dennoch dazu keine Beschlüsse gibt. Ein weiteres Beispiel ist der dem Deutschen Bundestag seit einem Jahr vorliegenden Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung ehemaliger Heimkinder (BT Drucksache 19/261) deren Heimeinweisung nur erfolgte, weil die Eltern des Kindes oder Jugendlichen Maßnahmen der politischen Verfolgung ausgesetzt waren. Alle angesprochenen Mandatsträger sagen, man werde sich drum kümmern, aber es passiert wenig überraschend nichts. Bitte handeln Sie, damit die Betroffenen von SED-Unrecht im Glauben an unsere Demokratie gestärkt werden. Dombrwoski abschließend: „In unserem wunderbaren demokratisch und wiedervereinigten Deutschland könnte es ein lohnenswertes Ziel sein, zum 30 Jahrestag der Deutschen Einheit alle Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsentscheidungen tatsächlich getroffen zu haben, damit auch die SED-Opfer ungeteilt an der Freude über unser über vereintes und wunderbares Land teilhaben können.“

Fast 11.000 Menschen wurden aus dem Sperrgebiet an der innerdeutschen Grenze ausgewiesen und zwangsweise im Hinterland der DDR angesiedelt. Diese Zwangsausgesiedelten warten bis heute auf eine Entschädigung für den zu Unrecht erlittene seelischen Schaden, den sie durch ihre individuelle politische Verfolgung erlitten haben. Der damalige Justizminister Klaus Kinkel hat diese 1992 als „exceptionell“ bezeichnet.

1994 trat das 2. SED-UnBerG in Kraft, in dem nur dieser Verfolgtengruppe ausdrücklich zugesichert wird, dass sie anspruchsberechtigt sei. Das Gesetz verweist auf Folgeansprüche vermögensrechtlicher, gesundheitlicher und beruflicher Art, die jedoch nicht als direkte Entschädigung für politische Verfolgung angesehen werden können. Trotzdem wurde dies bei der Ablehnung früherer Petitionen an den Deutschen Bundestag behauptet. Dazu schreibt Dr. Johannes Wasmuth, Experte für Rehabilitierungsrecht: „Wenn die Vertriebenen aus den Ostgebieten eine Entschädigung bekommen, dann steht sie den innerhalb der DDR Vertriebenen erst recht zu“. Und weiter: „mit dem Ausgleich der Vermögensverluste wird das schwere Vertreibungsunrecht nicht erfasst.“

Am Dienstag den 11. September um 14:00 Uhr übergeben im Paul-Löbe-Haus Inge Bennewitz, 1961 selbst aus Dömitz/Elbe zwangsausgesiedelt, und die UOKG dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eine Petition. Die Petition fordert für jeden Betroffenen eine einmalige finanzielle Zuwendung, als Ausgleich für den zu Unrecht erlittenen seelischen Schaden.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG): „Mit den beiden Zwangsaussiedlungsaktionen in den Jahren 1952 und 1961 wurde den Betroffenen alles genommen. Der seelische Schmerz, den diese Menschen erleben mussten, prägt sie bis heute. Eine angemessene Entschädigung ist längst überfällig.“

Ansprechpartner: Benjamin Baumgart; 030/55779620; presse@uokg.de

Vor 50 Jahren am 21. August 1968 wurde der Prager Frühling mit Panzer- und Waffengewalt blutig niedergeschlagen.

Der Prager Frühling steht für den Versuch, einen „Sozialismus mit menschlichen Antlitz“ zu schaffen.

Die Machthabenden aus Moskau fühlten sich bedroht. Sie marschierten in die Tschechoslowakei ein. Rund 100 Menschen verloren ihr Leben bei dem Kampf um mehr Freiheit und Eigenbestimmung.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

Der Prager Frühling ist eines von vielen Beispielen, das zeigt, dass der Kommunismus nur mit massiver Gewalt gegen das Volk aufrechterhalten werden kann. Den Opfern gebührt eine besondere Ehrung. Viele ehemalige Ostblockländer und mittlerweile sogar auch Russland haben zu Ehren dieser Opfer zentrale Mahnmale errichtet. In Deutschland gibt es dagegen kein zentrales Mahnmal für die Opfer des Kommunismus. Dafür gibt es einen goldenen Karl Marx in Trier!“

Ansprechpartner: Benjamin Baumgart; 030/55779620; presse@uokg.de

Auf Bitten der Initiativgemeinschaft Keibelstr., welcher wir gerne nachkommen, möchten wir Sie auf die auf die folgende Pressemitteilung aufmerksam machen.

 

Ehemalige DDR-Häftlinge empört über Pläne für DDR-Polizeigefängnis

Senatorin Scheeres zeigt erschreckenden Mangel an historischer Sensibilität“

Ehemalige Häftlinge des Ost-Berliner Polizeigefängnisses in der Keibelstraße haben gegen die Entscheidung der Bildungsverwaltung protestiert, sie aus dem Betrieb eines geplanten „Lernortes“ in dem Gebäude auszuschließen. Der Sprecher der Initiativgemeinschaft Ehemaliges Polizeigefängnis Keibelstraße, Harry Santos, erklärt:

Wir sind empört, dass wir bei der Entscheidung, wie dieses Gefängnis als Erinnerungsort betrieben werden soll, erneut ausgeschlossen worden sind. Die jetzt mit dem Betrieb beauftragte Agentur für Bildung ist bei der Aufarbeitung des Stasi- und Polizeistaates DDR noch nie in Erscheinung getreten. Besonders empört uns, dass ehemalige politische Häftlinge in den geplanten Programmen nur eine Statistenrolle spielen sollen. Wenn Schülerinnen und Schülern die Sichtweise von Stasi und SED als „gleichberechtigte Quelle“ neben den Erfahrungen der SED-Opfer betrachten sollen, fragt man sich, wie Schüler die Bedeutung von Menschenrechten und Demokratie verstehen sollen. Der Umgang der Bildungsverwaltung mit unserem Ort des Leidens ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Er zeugt von einem erschreckenden Mangel an historischer Sensibilität bei der verantwortlichen Bildungssenatorin Sandra Scheeres. Seit acht Jahren will die Bildungsverwaltung diesen Lernort eröffnen, seit acht Jahren verschiebt sie den Termin immer wieder. Dass der Termin nun wieder um ein halbes Jahr auf Dezember 2018 verschoben wurde, weckt bittere Erinnerungen an den ebenfalls bislang nicht eröffneten und immer teuer werdenden Flughafen BER. Wir fordern deshalb vom Senat, die Entscheidung rückgängig zu machen und die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen mit dem Betrieb zu beauftragen. Sie zeigt seit vielen Jahren, wie man einen ähnlichen Erinnerungsort unter Einbeziehung der Opfer mit großem Erfolg betreiben kann.“

In dieser Woche hat die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion unter anderem zur Digitalisierung der Stasi-Unterlagen geantwortet.

Demnach würde eine vollständige Digitalisierung aller Aktenbestände des Bundesbeauftragten für die Unterlagen das Staatssicherheitsdienstes der DDR einschließlich des Archivs an Audio- und Videoaufnahmen sowie an Fotos schätzungsweise 253 Millionen Euro kosten. Hinzu kämen etwa 50 Millionen für den Aufbau und die laufende Unterhaltung eines digitalen Magazins.

Der derzeitige Stand der Digitalisierung liege bei dem Schriftgut gerade einmal bei 0,2 Prozent. Bei den Tondokumenten seien es schon 53 Prozent.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

Von Hunderttausenden Opfern von SED und Stasi wird die Aufarbeitung des Unrechts der zweiten Deutschen Diktatur eher als Gedenkstättenkultur empfunden. Die Opfer von SED und Stasi haben einen Anspruch auf ganze Wahrheit. Für alles ist Geld da,“ so Dombrowski, „für die Aufklärung des SED-Unrechts offensichtlich nicht. Das ist frustrierend für die Opfer!

Ansprechpartner: Benjamin Baumgart; 030/55779620; presse@uokg.de

Märkische Allgemeine