Dem Bundeskabinett liegt derzeit ein Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Lage von Heimkindern in der DDR vor.
Demnach soll es ehemaligen Heimkindern ermöglicht werden, unter Berufung auf die Vollstreckung freiheitsentziehender Maßnahmen aufgrund politischer Verfolgung ihrer Eltern ihre eigene Rehabilitierung zu erwirken.
Voraussetzung ist, dass die Unterbringung in einem Heim für Kinder oder Jugendliche der ehemaligen DDR darauf zurückzuführen ist, dass die Eltern oder ein Elternteil infolge politischer Verfolgung inhaftiert oder andere freiheitsentziehende Maßnahmen gegen sie vollstreckt wurden, die zur Rehabilitierung der Eltern oder des Elternteils führten.

Am vergangenen Mittwoch, den 29. März 2017 hat die Bundesregierung (DS 18/11745) nunmehr Ihre Stellungnahme abgegeben, wo es heißt:
„Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.“

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG „Ich kann mich der scharfen Kritik von der Parlamentarischen Staatssekretärin Iris Gleicke nur anschließen. Es ist beschämend. Wer hier versucht eine längst erforderliche Gesetzesänderung zu blockieren, muss zur Vernunft kommen. Ich hoffe, dass dies sehr bald geschieht und über den Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause positiv entschieden wird.“

Siehe: SZ-online vom 29.3.2017

Siehe auch: Stellungnahme der Bundesregierung (S.9)

Die Volksrepublik China will Trier zum 200. Geburtstag von Karl Marx eine über sechs Meter hohe Statue schenken.
Anfang der Woche wurde der Schenkung im Stadtrat mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.

Die UOKG rät den Bürgern von Trier daran zu denken, dass im Namen von Karl Marx Dutzende von Diktaturen errichtet worden sind, die die Freiheit der Bürger mit Füßen getreten haben. Diese Diktaturen haben Millionen von Menschenleben gefordert.

Die Volksrepublik China verletzt jeden Tag Menschenrechte. Dissidenten werden verhaftet, Christen und andere Religionsgemeinschaften verfolgt, die Meinungsfreiheit wird unterdrückt.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG: „Wenn die Stadträte von Trier meinen, millionenfache Verbrechen im Namen des Marxismus-Leninismus ehren zu wollen, dann ist das ihr demokratisches Recht. Für die Opfer der Verbrechen, die auf den geistigen Urheber Karl Marx zurückgehen, ist dieser Vorgang nur als respektlos und menschenverachtend zu bezeichnen. Während kommunistische Vorbilder wie Karl Marx in Deutschland durch das Aufstellen von Standbildern geehrt werden, warten die Opfer des Kommunismus vergeblich auf ein Mahnmal. Das Verhalten des Trierer Stadtrates ist dekadent und abstoßend.“

Siehe oben Pressemeldung vom 4. April 2017!!

Die UOKG hat seit langem gefordert, diejenigen Heimkinder zu rehabilitieren, deren Eltern in der DDR politisch inhaftiert waren. Jetzt ist es soweit. Sachsen und Thüringen haben eine Gesetzesänderung in den Bundesrat eingebracht. Die Zustimmung des Bundestages gilt als sicher. Mit der Novellierung können viele ehemalige Heimkinder Leistungen aus dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) erhalten, die ihnen bisher nicht zugestanden wurden. Voraussetzung ist: Mindestens ein Elternteil muss gleichzeitig mit der Heimeinweisung in politischer Haft gewesen und heute dafür rehabilitiert sein. Die UOKG empfiehlt allen Betroffenen, einen neuen Antrag zu stellen, sobald der Bundestag die Änderung beschlossen hat. Unser Jurist Benjamin Baumgart berät Sie gern.

Benjamin Baumgart, Tel. (030) 55 77 93 53; E-Mail: baumgart@uokg.de

Siehe Beschlussdrucksache 744/16(B) des Bundesrates, S. 5

Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit mehreren Beschlüssen (zuletzt Beschluss vom 19. Januar 2017 – 2 Ws (Reh) 15/16) die Rehabilitierung von ehemaligen Heimkindern in Sachsen-Anhalt erleichert. Die Betroffenen können dadurch in den Genuss von Entschädigungsleistungen kommen.
Heimkinder sind nach dieser neuen Rechtsprechung bereits zu rehabilitieren, wenn die Heimeinweisung von DDR-Behörden in den früheren Bezirken Halle und Magdeburg angeordnet wurde und in ein Spezialheim (Spezialkinderheim, Jugendwerkhof, Sonderheimkombinat, Aufnahmeheim Eilenburg) erfolgte und keine Folge von erheblicher Straffälligkeit oder Gemeingefährlichkeit des Betroffenen war.Das Oberlandesgericht Naumburg geht damit weiter als die anderen Oberlandesgerichte in den neuen Ländern, die strengere Maßstäbe anlegen.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG: „Wir begrüßen die neue Rechtsprechung. Die anderen Oberlandesgerichte sollten ihr folgen. Den Betroffenen ist eine schnelle Antragstellung zu empfehlen, weil zu erwarten ist, dass sich der Bundesgerichtshof in naher Zukunft mit dem Thema beschäftigen wird und sich diese positive Entwicklung wieder drehen könnte.“

Sie erhalten weitere Informationen, zum Hintergrund , von der Juristischen Beratung der UOKG:
Benjamin Baumgart, Tel. (030) 55 77 93 53; E-Mail: baumgart@uokg.de

Pressemitteilung der Union der Opferverbände der Kommunistischen Gewaltherrschaft
zur Berufung des Berliner Staatssekretärs Andrej Holm.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG:
Der Dachverband der SED- und Stasiopfer erneuert die Kritik an der Berufung eines Stasi-Mannes in den Berliner Senat. „Das ist das falsche Zeichen“, so der Bundesvorsitzende Dieter Dombrowski. „Natürlich haben“, so Dombrowski, „auch ehemalige Stasimitarbeiter eine zweite Chance verdient, aber warum im Öffentlichen Dienst und warum in Regierungsämtern?
Viele SED- und Stasiopfer ringen noch immer mit Behörden um Anerkennung ihrer gesundheitlichen Schäden. Ein Bruchteil der Fürsorge, die diesem Stasimann zuteil wird, würde den Opfern weiterhelfen.“

HINTERGRUND: WELT | BERLINER ZEITUNG | TS| ARD | STASIAKTE

Rücktritt BZ