Am gestrigen Abend (16.11.2017) hat der Landtag Brandenburg einstimmig einen Antrag zur Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen (Drucksache 6/7585).
Ziel ist es,
- den Zugang zu monatlichen Unterstützungsleistungen insbesondere beim Renteneintritt zu verbessern und den Kreis der Berechtigten zu erweitern,
- die Beweiserleichterung bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden zu verbessern und
- die Frist für das Auslaufen der Rehabilitierungsgesetze aufzuheben.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) und Vizepräsident des Landtags Brandenburg:
„Mir war es ein ganz besonderes Anliegen, dass dieser Antrag in den Landtag eingebracht wird. Umso mehr freue ich mich, dass der Antrag nun auch einstimmig beschlossen wurde. Die soziale Lage der Betroffen ist oftmals aufgrund ihrer Schicksale sehr schlecht. Ihnen gebührt eine weitreichendere Unterstützung. Allen voran muss aber endlich die Befristung bis zum 31.12.2019 ersatzlos gestrichen werden. Der Aufarbeitung darf kein zeitlicher Riegel vorgeschoben werden. Alle Parteien im Bundestag sprechen sich für eine Entfristung aus, dennoch geschieht nichts. Mit diesem Antrag wollen wir nun den Weg über eine Bundesratsinitiative gehen.“
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftstelle der UOKG: 030/55779351; info@uokg.de |