Resolution Aberkennung von juristischen Titeln der Stasi- und Grenztruppen

Forderung nach Aberkennung von an der Juristischen Hochschule des MfS und der Offiziershochschule der Grenztruppen Suhl erworbenen akademischen Graden

Die im Rahmen des UOKG-Verbändetreffens am 27. und 28. Juni 2015 versammelten Mitgliedsvereine unterstützen nachdrücklich die in einer Petition vorgebrachte Forderung nach

Aberkennung der durch die Juristische Hochschule des MfS Potsdam-Golm und die Offiziershochschule der Grenztruppen Suhl verliehenen akademischen Grade. An der Juristischen Hochschule des MfS erarbeitete man in Dissertationen psychologisch fundierte Maßnahmepläne zur Zersetzung potentieller politischer Gegner.

An die Offiziershochschule der Grenztruppen delegierte das MfS jährlich dutzende Kader zum Studium. Die Hochschule diente der Ausbildung von Kommandeuren für Einheiten der Grenztruppen der DDR und von Politoffizieren. Die Anleitung und Führung militärischer Kräfte zur gewaltsamen Verhinderung von Fluchtversuchen stand im Mittelpunkt.

Träger auf dieser Basis erworbener akademischer Grade dürfen keinen Vertrauensschutz gemäß den Regelungen des Einigungs- vertrages genießen. Eine nachträglich Änderung des Einigungsvertrages ist zwingend erforderlich, die besagt, dass das Recht auf Führung in der DDR erworbener, staatlich verliehener akademischer Titel in den Fällen aberkannt werden kann, in denen die Weiterführung der Titel mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates schlechthin unvereinbar ist.

Anlage: