Entschädigung für DDR-Heimkinder: 2. Anlauf!

Die UOKG hatte am 5. April 2017 darüber berichtet, dass dem Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Lage von Heimkindern in der DDR vorlag.
Demnach sollte es ehemaligen Heimkindern ermöglicht werden, unter Berufung auf die Vollstreckung freiheitsentziehender Maßnahmen aufgrund politischer Verfolgung der Eltern ihre eigene Rehabilitierung zu erwirken.
Die Bundesregerung konnte nicht zu einer Entscheidung gelangen, weshalb es der Entwurf nicht in den Bundestag schaffte.
Die UOKG schrieb die initiierenden Länder an, bei dieser mehr als notwendigen Gesetzesänderung nicht locker zu lassen.
Nun haben Sachsen und Thüringen einen 2. Anlauf gestartet!
Durch den erneuten Gesetzesentwurf (DS 642/17) soll zukünftig der Nachweis genügen, dass gegen die Eltern freiheitsentziehende Maßnahmen aufgrund von rechtsstaatswidrigen Entscheidungen vollstreckt wurden und die Kinder oder Jugendlichen gleichzeitig in einem Heim untergebracht waren.
Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der UOKG: „Ich hatte schon im April mein Unverständnis über das Verfahren geäußert und konnte das Problem nicht erkennen. Ich begrüße es sehr, dass Sachsen und Thüringen noch vor dem Ende der Legislaturperiode einen erneuten Anlauf gestartet haben. Bleibt nur zu hoffen, dass sich diesmal alle der Notwendigkeit und vor allem auch Richtigkeit der Gesetzesänderung bewusst sind.“

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