die UOKG hat u.a. in Kooperation mit dem Forum für politisch verfolgte und inhaftierte Frauen der SBZ/SED-Diktatur vom 6. – 8. August 2021 in Hoheneck den ersten bundesweiten Kongress politisch verfolgter Frauen in der SBZ/DDR veranstaltet.

Die ausgebuchte Veranstaltung mit 110 Teilnehmern wurde mit der Verabschiedung einer Resolution beendet. Diese wurde vom Frauenforum initiiert und von fast allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Kongresses unterschrieben.

Die Resolution wurde während der ordentlichen Mitgliederversammlung der UOKG am 28. August einstimmig angenommen.

Sie finden die entsprechende Resolution mit der Bitte um Unterstützung anbei.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende des Frauenforums Konstanze Helber (Helber54@aol.com oder 07472-7745) oder an die Geschäftsstelle der UOKG.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Dombrowski

Text der Resolution (auch als PDF)

„Das Schweigen brechen – den Opfern helfen“

 Die Teilnehmerinnen des Bundesweiten Frauenkongresses, der vom 6. bis 8. August 2021 in Hoheneck stattfand, richten an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern folgende Forderungen.

Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien werden hiermit aufgefordert, die folgenden Punkte in der nächsten Wahlperiode in den Aufgabenkatalog aufzunehmen.

  1. Ein Anerkennungsverfahren für die bisher rehabilitierungsrechtlich nicht beachtete Opfergruppe der „Vergessenen Kinder“ als Opfer politischer Willkür, die während der Haft der Eltern anderweitig untergebracht waren und häufig ebenfalls unter Traumafolgen leiden. Wir fordern den Kreis der Anspruchsberechtigten der sogenannten Opferpension nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes auf jene Kinder auszudehnen, die genauso zu Opfern wurden.
  2. Die Vererbbarkeit der monatlichen Zuwendung für Opfer einer politischen Haft in der SBZ und der DDR nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes.
  3. Die Beweislastumkehr für Antragstellende nach den SED‑Unrechtsbereinigungsgesetzen.
  4. Bei Anträgen auf gesundheitliche Folgeschäden müssen sowohl Sachbearbeiter als auch medizinische Gutachter für das Thema politische Verfolgung in der SBZ und der DDR geschult und sensibilisiert werden, um demütigende Antragsverfahren zu vermeiden.
  5. Die Verkürzung der unzumutbar langen Verfahrensdauer bei Versorgungsämtern und Sozialgerichten zur Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden.
  6. Das Verbot von DDR-Symbolen in der Öffentlichkeit, durch deren Verbreitung die DDR verharmlost und glorifiziert wird.
  7. Die bundesweite adäquate Erweiterung der Schullehrpläne hinsichtlich der Aufarbeitung der SBZ/DDR-Diktatur zur Förderung der Demokratieerziehung und der politisch-historischen Bildung.
  8. Die Herstellung der Rentengerechtigkeit wie sie vor Einführung des Rentenüberleitungsgesetztes bestand. Damals wurden Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR für ihre in der DDR geleistete Arbeit fiktiv als in der Bundesrepublik erbrachte Leistung eingestuft.
  9. Anerkennung und materiellen Ausgleich für die unter unmenschlichen Bedingungen geleistete Zwangsarbeit in politischer Haft.
  10. Eine differenzierte Forschung in Hinblick auf die Schicksale von Frauen, die in der SBZ und der DDR als Unschuldige staatlichen Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt waren, weil sie ihren politisch verfolgten Vätern, Männern und Kindern die Treue hielten.
  11. Die Anerkennung und Entschädigung von Frauen, die im Zusammenhang verschiedener Verfolgungsmaßen durch die SBZ- und DDR-Behörden sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren.
  12. Die Schaffung eines bundesweiten Härtefallfonds, um ehemals politisch Verfolgte der SBZ und der DDR, die sich in besonderen Notsituationen befinden, materiell zu unterstützen.
  13. Die Entschädigung der Zwangsausgesiedelten für das erlittene Vertreibungsunrecht.
  14. Die Stasiüberprüfung der Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst und gemeinnützigen Organisationen und Vereinen.
  15. Den Aufbau der „Gedenkstätte Frauenzuchthaus Hoheneck“ als überregionalen Gedenkort. Die Bereitstellung der nötigen Finanzmittel, um insbesondere Jugendliche dauerhaft an diesem außerschulischen Lernort politisch-historisch zu unterrichten.
  16. Die Besserstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen, die Opfer in der SBZ und der DDR waren.

 

Vor jeder Bundestagswahl versendet die UOKG Wahlprüfsteine an alle Parteien, die im Bundestag vertreten sind. Die eingegangenen Antworten erfahren Sie, wenn Sie die entsprechenden Links anklicken oder die jeweiligen Anhänge öffnen. Geantwortet haben (in alphabetischer Reihenfolge):

Welche Fragen haben wir gestellt? (PDF-Datei)

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl am 26. September 2021

Frage 1:

Welche politischen Entscheidungen auf Bundesebene halten Sie in der nächsten Legislaturperiode für nötig, um die Lage der Opfer der SED-Diktatur zu verbessern? Welche Opfergruppen stehen für Sie dabei im Vordergrund?

Frage 2:

Unterstützen Sie die Schaffung eines nationalen Kompetenzzentrums für gesundheitliche Langzeitfolgen von SED-Unrecht, um verfolgungsbedingte Schädigungen aus der SED-Diktatur in versorgungsrechtlichen Verfahren präziser erfassen und angemessener berücksichtigen zu können?

Frage 3:

Sind Sie dafür, dass jeder aus dem Sperrgebiet an der innerdeutschen Grenze Zwangsausgesiedelte für den durch die Vertreibung zu Unrecht erlittenen seelischen Schaden eine angemessene, einmalige finanzielle Zuwendung bekommt?

Frage 4:

Verschiedene Studien haben zweifelsfrei ergeben, dass in der DDR politisch Gefangene Zwangsarbeit haben leisten müssen. Werden Sie die Initiative ergreifen, damit Politik und Wirtschaft die Zwangsarbeit sich in angemessener Weise an einer Wiedergutmachung beteiligt?

Frage 5:

Was werden Sie unternehmen, um die durch das Rentenüberleitungsgesetz entstandenen Benachteiligungen für Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR in die Bundesrepublik zu beseitigen?

Frage 6:

Wie werden Sie sich dafür engagieren, dass in der nächsten Legislaturperiode der Beschluss des Deutschen Bundestages zur Errichtung eines nationalen Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft vom 13. Dezember 2019 auch zeitnah umgesetzt wird?

Frage 7:

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Institutionen der DDR-Aufarbeitung und Opfervertretungen von nationaler Bedeutung finanziell langfristig und stabil gefördert werden?

Frage 8:

Werden Sie sich für Investitionen einsetzen, dass die in das Bundesarchiv übernommenen Stasiakten in ausreichendem Maße erhalten, gesichert und rekonstruiert werden und der Zugang nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) weiter gewährleistet wird?

 

Unter dem Titel „Das Schweigen brechen“ fand vom 6. bis 8. August 2021 in Stollberg (Sachsen) der erste Bundeskongress politisch verfolgter Frauen in der SBZ/DDR-Diktatur statt. 110 Teilnehmerinnen fanden sich zum Kongress ein. Weitere folgten dem Kongress über einen Live-Stream, der auch jetzt noch nachzusehen ist. (Klick) Der zweite Kongress ist für 2023 geplant. Die Resolution des Kongresses mit den Forderungen der Frauen, die der Opferbeauftragten Evelyn Zupke übergeben wurde, wird in Kürze hier veröffentlicht.

Sehen Sie inzwischen die Kongressbeiträge auf YouTube.

Frauenkongress Hoheneck – Bürgergarten Stollberg, 6. – 8. August 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wie angekündigt (vgl. Mitteilung vom 22. Oktober 2020) hat die UOKG am 23. Oktober 2020 am Gedenkstein für die Opfer des Stalinismus am ehemaligen Frauenzuchthaus Hoheneck eine Gedenkveranstaltung abgehalten. Neben dem Bundesvorsitzenden der UOKG, Dieter Dombrowski, haben für das Forum politisch verfolgte und inhaftierte Frauen der SBZ/DDR Diktatur e.V. Carla Ottmann und für die Stadt Stollberg der Oberbürgermeister Marcel Schmidt Grußworte am Gedenkstein gehalten.

Über die Gedenkveranstaltung haben der Sachsenspiegel und die Freie Presse berichtet.

Das Video zur Gedenkveranstaltung finden Sie hier.

Am 29. November 2019 ist das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes in Kraft getreten. Wir informieren in Kurzform über die Veränderungen. In unserer Zeitschrift „der stacheldraht“ erscheint in der Ausgabe 9/2019 eine ausführliche Darstellung.

Das Gesetz finden Sie hier zum Download.

In Kürze zusammengefasst sind die wichtigsten Veränderungen folgende:

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz

  • Die Antragsfrist bis zum 31.12.2019 wurde gestrichen. Somit unterliegen Anträge fortan keiner Frist mehr.
  • Bei Betroffenen, die in Spezialheimen oder vergleichbaren Einrichtungen waren, wird vermutet, dass die Anordnung der Unterbringung der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken diente.
  • Diese Vermutung gilt auch für Betroffene, die in ein Heim für Kinder oder Jugendliche eingewiesen wurden, wenn gleichzeitig deren Eltern inhaftiert waren und dafür rehabilitiert wurden.
  • Die sog. Opferrente wurde von 300,- Euro auf 330,- Euro erhöht. Die Höhe wird alle fünf Jahre überprüft.
  • Bisher war eine Freiheitsentziehung von mindestens 180 Tagen eine Voraussetzung für die „Opferrente“. Nunmehr sind mindestens 90 Tage ausreichend.
  • Betroffene, die in einem Heim waren, weil ihre Eltern in Haft waren, haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen, sofern die Eltern wegen der Haft rehabilitiert wurden und der Betroffene bereits einen Rehabilitierungsantrag gestellt hat, dieser jedoch rechtskräftig abgelehnt wurde.

Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz

  • Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen bekommen nun auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro, sofern die Zersetzungsmaßnahmen als rechtsstaatswidrig festgestellt wurden und aufgrund desselben Sachverhalts keine Ausgleichszahlungen gewährt wurden oder zukünftig gewährt werden.
  • Anträge unterliegen nunmehr keiner Frist.

Berufliches Rehabilitierungsgesetz

  • Ausgleichszahlungen wurden von 214,- Euro auf 240,- Euro, bzw. von 153,- Euro auf 180 Euro erhöht. Die Höhe wird im Abstand von fünf Jahren überprüft.
  • Diese Ausgleichszahlungen stehen grundsätzlich auch verfolgten Schülern zu, wenn die Verfolgung über drei Jahre andauerte.
  • Auch hier wurde die Antragsfrist aufgehoben.

Bundeszentralregistergesetz

  • Eintragungen aus dem ehemaligen Strafregister der DDR dürfen weiterhin für Zwecke der Rehabilitierung an die zuständigen Stellen übermittelt werden.

Adoptionsvermittungsgesetz

  • Die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für ein Forschungsprojekt „Zwangsadoptionen in der DDR“ wurden geschaffen.

Die CDU/CSU-Fraktion teilte am Freitag, dem 14. November 2019 mit, dass der Bundestag mehr Mittel für die Erinnerungspolitik bewilligt hat. Das Geld stammt aus der sogenannten Haushaltsbereinigung, bei der der Haushalt abschließend beraten wird. In der Pressemeldung heißt es,

  • jeweils 250.000 Euro werden für eine Machbarkeitsstudie für ein Mahnmal für die Opfer des Kommunismus und für ein Zentrum für Oppositions- und Widerstandsgeschichte,
  • zur „Stabilisierung wichtiger dezentraler Projektarbeit“ der Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur 1 Million Euro,
  • zur Unterstützung des Zeitzeugenbüros 200.000 Euro,
  • und für die Finanzierung der UOKG-Zeitschrift „der stacheldraht“ 95.000 Euro

zur Verfügung gestellt.

Den vollen Wortlaut der Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion finden Sie hier (externer Link).