In der vergangenen Woche ist bekannt geworden, dass der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die als linksextrem geltende Linken-Politikerin Barbara Borchardt zur Richterin am Verfssungsgericht gewählt hat. Borchardt ist Mitbegründerin der „Antikapitalistischen Linken“, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes für 2018 im Kapitel Linksextremismus aufgeführt ist. Auch nach ihrer Wahl sieht sie keine Berührungspunkte zu ihrem neuen Amt. Der UOKG-Vorsitzende Dieter Dombrowski hat sich an alle Fraktionsvorsitzenden des Landtags gewandt und jegliches Verständnis für die konkrete Entscheidung abgesprochen. Den entsprechenden Brief finden Sie anbei.

https://www.rnd.de/politik/ddr-opfer-nennen-wahl-von-verfassungsrichterin-borchardt-eine-schande-K3WRXNQVIVBLBHEREBBXRNGBTE.html

https://www.sueddeutsche.de/panorama/justiz-union-der-opferverbaende-ernennung-borchardts-eine-schande-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200530-99-243641

https://www.welt.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/article208639417/Union-der-Opferverbaende-Ernennung-Borchardts-eine-Schande.html

Sehr geehrte Damen und Herren,
in Kooperation mit dem Menschenrechtszentrum Cottbus e.V. sucht die UOKG e.V. Zeitzeugen für die geplante Veranstaltung „Tribunal DDR-Zwangsarbeit“ vom 11. – 13. September 2020.

Die Veranstaltung „Tribunal DDR-Zwangsarbeit“ wird in Form einer Gerichtsverhandlung organisiert sein. Hochkarätige Experten aus dem In- und Ausland zu Menschenrechtsfragen, insbesondere auf dem Gebiet der Zwangsarbeit, werden als Juroren fungieren und ehemalige politische Gefangene werden zur Zwangsarbeit in den ehemaligen Gefängnissen der DDR als Zeugen aussagen.
Wir bitten Sie daher zu überlegen, ob Sie bereit wären an dieser Veranstaltung als Zeuge teilzunehmen und bitten Sie zugleich diesen Aufruf an andere Betroffene weiterzuleiten.
Wenn Sie sich für eine Teilnahme entscheiden, bitten wir Sie den beigefügten Fragebogen zur Zwangsarbeit auszufüllen.
Im weiteren Verlauf der Vorbereitungen werden die Zeitzeugen so ausgewählt, dass sich ein größtmögliches Spektrum der Formen der Zwangsarbeit in den ehemaligen DDR-Gefängnissen widerspiegelt.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Dombrowski

Für ein Interviewprojekt zum Kinderheim Werftpfuhl suche ich Menschen, die zwischen 1947 und 1987 in Werftpfuhl oder den später angegliederten Heimen Groß Köris, Bollersdorf und/oder Borgsdorf untergebracht waren. Ich führe lebensgeschichtliche Videointerviews – in der Regel bei den Menschen in ihrem Zuhause. Diese Interviews werden im Original, völlig unbearbeitet, in das Archiv der Bundesstiftung eingelagert werden, um sie als historische Quelle im Sinne von oral history u.a. zu forschungsrelevanten Fragestellungen nutzen zu können. Das Projekt wird von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur gefördert und läuft bis Mitte 2021.

Für dieses Projekt suche ich sowohl ZeitzeugInnen, die zu einem lebensgeschichtlichen Videointerview bereit wären als auch solche, die zwar kein solches Interview geben möchten, mir aber – ohne Aufzeichnung – von ihren Erfahrungen erzählen würden und mich eventuell ihre bisher gefundenen Heimakten einsehen ließen oder mir gar zur Verfügung stellen würden. Für jede Art der weiterhelfenden Information bin ich dankbar.

Sie erreichen mich unter pohlmeier@alexandra-pohlmeier.de oder unter 01578/488 29 69.

Seit über 15 Jahren führe ich, Alexandra Pohlmeier, Filmemacherin seit 1986, lebensgeschichtliche Interviews mit Menschen, die in der DDR Repressionen ausgesetzt waren.

Am 29. November 2019 ist das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes in Kraft getreten. Wir informieren in Kurzform über die Veränderungen. In unserer Zeitschrift „der stacheldraht“ erscheint in der Ausgabe 9/2019 eine ausführliche Darstellung.

Das Gesetz finden Sie hier zum Download.

In Kürze zusammengefasst sind die wichtigsten Veränderungen folgende:

Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz

  • Die Antragsfrist bis zum 31.12.2019 wurde gestrichen. Somit unterliegen Anträge fortan keiner Frist mehr.
  • Bei Betroffenen, die in Spezialheimen oder vergleichbaren Einrichtungen waren, wird vermutet, dass die Anordnung der Unterbringung der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken diente.
  • Diese Vermutung gilt auch für Betroffene, die in ein Heim für Kinder oder Jugendliche eingewiesen wurden, wenn gleichzeitig deren Eltern inhaftiert waren und dafür rehabilitiert wurden.
  • Die sog. Opferrente wurde von 300,- Euro auf 330,- Euro erhöht. Die Höhe wird alle fünf Jahre überprüft.
  • Bisher war eine Freiheitsentziehung von mindestens 180 Tagen eine Voraussetzung für die „Opferrente“. Nunmehr sind mindestens 90 Tage ausreichend.
  • Betroffene, die in einem Heim waren, weil ihre Eltern in Haft waren, haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen, sofern die Eltern wegen der Haft rehabilitiert wurden und der Betroffene bereits einen Rehabilitierungsantrag gestellt hat, dieser jedoch rechtskräftig abgelehnt wurde.

Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz

  • Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen bekommen nun auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro, sofern die Zersetzungsmaßnahmen als rechtsstaatswidrig festgestellt wurden und aufgrund desselben Sachverhalts keine Ausgleichszahlungen gewährt wurden oder zukünftig gewährt werden.
  • Anträge unterliegen nunmehr keiner Frist.

Berufliches Rehabilitierungsgesetz

  • Ausgleichszahlungen wurden von 214,- Euro auf 240,- Euro, bzw. von 153,- Euro auf 180 Euro erhöht. Die Höhe wird im Abstand von fünf Jahren überprüft.
  • Diese Ausgleichszahlungen stehen grundsätzlich auch verfolgten Schülern zu, wenn die Verfolgung über drei Jahre andauerte.
  • Auch hier wurde die Antragsfrist aufgehoben.

Bundeszentralregistergesetz

  • Eintragungen aus dem ehemaligen Strafregister der DDR dürfen weiterhin für Zwecke der Rehabilitierung an die zuständigen Stellen übermittelt werden.

Adoptionsvermittungsgesetz

  • Die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für ein Forschungsprojekt „Zwangsadoptionen in der DDR“ wurden geschaffen.

Die CDU/CSU-Fraktion teilte am Freitag, dem 14. November 2019 mit, dass der Bundestag mehr Mittel für die Erinnerungspolitik bewilligt hat. Das Geld stammt aus der sogenannten Haushaltsbereinigung, bei der der Haushalt abschließend beraten wird. In der Pressemeldung heißt es,

  • jeweils 250.000 Euro werden für eine Machbarkeitsstudie für ein Mahnmal für die Opfer des Kommunismus und für ein Zentrum für Oppositions- und Widerstandsgeschichte,
  • zur „Stabilisierung wichtiger dezentraler Projektarbeit“ der Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur 1 Million Euro,
  • zur Unterstützung des Zeitzeugenbüros 200.000 Euro,
  • und für die Finanzierung der UOKG-Zeitschrift „der stacheldraht“ 95.000 Euro

zur Verfügung gestellt.

Den vollen Wortlaut der Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion finden Sie hier (externer Link).

Am Samstag, den 2. November, wurde der UOKG-Vorstand bei den alle zwei Jahre stattfindenden Vorstandswahlen mit großer Mehrheit im Amt bestätigt.

Der alte und neue Bundesvorsitzende Dieter Dombrowski wurde mit knapp 80% der Stimmen wiedergewählt und tritt damit seine dritte Amtszeit an. Einen Gegenkandidaten gab es nicht.

Auch die beiden Stellvertreter Carla Ottmann und Roland Lange wurden, ebenso wie die vier Beisitzer, Sybille Krägel, Ernst-O. Schönemann, Inge Bennewitz und Konstanze Helber, mit großer Mehrheit im Amt bestätigt.

von links nach recht: hinten: Ernst-O.Schönemann, Dieter Dombrowski, Roland Lange

vorne: Konstanze Helber, Carla Ottmann, Sybille Krägel

Foto: CS