Heute, am 29. März 2019 erreichte uns die Nachricht vom Tod unseres langjährigen Ehrenvorsitzenden und engagierten Vorsitzenden der UOKG von Januar 2002 bis Juli 2007, Horst Schüler. Für ihn, den Journalisten und Streiter für die Rechte der Opfer, waren alle Formen des Widerstands und der Opposition „ein Licht der Hoffnung und des Anstandes“, wie er anlässlich des UOKG-Kongresses 2014 in seinem zentralen Referat bezeugte. Sein autobiografisches Werk über Workuta „Erinnerung ohne Angst“ wird uns weiter begleiten, wenn wir Wege suchen, die Leiden der Opfer zu mindern und die jüngere Generation über die Schrecken der kommunistischen Gewaltherrschaft aufzuklären.

Wir sind Horst Schüler dankbar, er wird uns fehlen.

Dieter Dombrowski

„Der Rechte Rand der DDR-Aufarbeitung“

Bericht von Benjamin Baumgart

Im Vorfeld wurde viel über diese Veranstaltung gesprochen, die am 14. Februar in den Räumen der Amadeu Antonio Stiftung stattfand.
Der Kommentar von Christian Sachse hat die berechtigte Kritik am Format der Veranstaltung vorab auf den Punkt gebracht.
Obwohl ich erst zum Abschlusspodium zugelassen war, erschien ich schon zum 2. Panel. Da auch der Bundesvorsitzende Dieter Dombrowski schon anwesend war, wurde mir der Eintritt gewährt.

Das Thema des Panel II lautete: „Erfahrungsberichte aus der Arbeit und dem Umgang mit Opferverbänden und Aufarbeitungsinitiativen“.

Nachdem Stefan Hilsberg seine Erfahrungen im Förderverein der Gedenkstätte Hohenschönhausen referiert hatte (LINK), berichtete die Studentin Annica Peter über ihre subjektiven Eindrücke über die erlebte Führung in Hohenschönhausen und einem anschließenden Workshop. Ihre Kritik zielte in erster Linie darauf ab, dass in der von ihr besuchten Führung des Öfteren Vergleiche zu den Greueltaten des Nationalsozialismus gezogen wurden. Einige Meinungen desjenigen Historikers, welcher die Führung leitete, seien grenzwertig gewesen.

Markus Decker, der über rechte Tendenzen in der Berliner Aufarbeitungslandschaft berichten wollte, war nicht erschienen.

Es folgte der Vortrag von Martin Jander, der „Die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. und ihre Geschichtspolitik“ zum Thema hatte. Jander wurde als „Historiker und Dozent“ vorgestellt. Sein Vortrag, der mehr mit kruden Verschwörungstheorien, als mit Fakten gespickt war, ließ daran phasenweise erheblichen Zweifel zu.

Für Jander ist die UOKG ein Unterverband des Bundes der Vertriebenen und eine politisch rechte Organisation. Die UOKG führe politische Kampagnen unter anderen mit der Absicht durch, Konflikte in Gedenkstätten auszulösen. Dabei schrecke sie auch vor körperlicher Gewalt nicht zurück. Als Beleg führte Jander den schon im Einladungstext für die Veranstaltung erwähnten Vorfall in der Gedenkstätte Leistikowstr. an, wo ein schon damals ehemaliges Vorstandsmitglied der UOKG angeblich tätlich wurde. Es hätte auch andere Vorfälle gegeben, die seien nur nicht bekannt geworden. Eine relativ dürftige Faktenbasis für ein steiles Urteil. Die UOKG, so Jander weiter, sei für die Aufarbeitung sehr gefährlich, denn sie betreibe die Re-Nationalisierung Deutschlands und die Relativierung des Nationalsozialismus. Dombrowski kommentierte diese Äußerung mit: „Sie brauchen wirklich Hilfe!“. Auch unter den übrigen Zuhörern wurde an dieser Stelle eine Mischung aus Ratlosigkeit und Heiterkeit erkennbar. Aus dem Publikum gab es verschiedene Wortmeldungen, die ausdrücklich den Äußerungen Janders widersprachen. Darunter auch Prof. Günter Morsch, ehemaliger Leiter der Gedenkstätte Sachsenhausen, der insbesondere die Zusammenarbeit mit dem von Jander als Rechten gescholtenen ehemaligen Vorsitzenden der UOKG, Gerhard Finn, lobte. Der Mitorganisator Klaus Bästlein warf dann auch zu einem passenden Zeitpunkt des Vortrags Janders ein, dass „dies nun aber wirklich Quatsch sei!“. Auch der Mitorganisator Enrico Heitzer distanzierte sich mir gegenüber deutlich von den Äußerungen Janders. Dombrowski sieht hinter dem Vortrag Janders „wenig Wissenschaftliches und viel Meinung“. Wie schon Christian Sachse in seinem Kommentar schrieb, muss Martin Jander keine Angst machen. Dies wurde mit dem Auftritt Janders auf dieser Veranstaltung bestätigt.

Es folgte das dritte und letzte Panel, welches unter dem Titel „Rechte Einflüsse in der Praxis“ angekündigt war.

Klaus Bästlein referierte über die Darstellung der SED-Diktatur in der Dauerausstellung der Gedenkstätte in Hohenschönhausen. Dies nahm er zum Anlass, seine Abneigung gegenüber dem ehemaligen Direktor Hubertus Knabe auszuschmücken. So sprach er von einem einsamen Mann, einem Kommunistenfresser sowie der Einschüchterung von Mitarbeitern und dem zu kritisierenden Umgang mit Frauen. Irgendwann kam Bästlein dann auch zur Dauerausstellung. Diese sei zusammenhangslos, die dargestellten Biografien seien unvollständig, ehemalige NS-Verbindungen würden verschwiegen, NS-Belastungen geleugnet, SED-Diktatur und NS-Terror gleichgesetzt. Bästlein nannte dies zusammenfassend „Relativierung als System“. Erst durch die Entlassung Knabes werde eine sachgerechte Darstellung der SED-Diktatur in der Dauerausstellung möglich.

„Das Hannah-Ahrendt-Institut für Totalitarismusforschung und der rechte Rand“ lautete das Thema von Historiker Jonas Kühne. Kühne stellte fest, dass es über viele Jahre im Hannah-Ahrendt-Institut eine Vernachlässigung der NS-Forschung gegeben habe. Er kritisierte die Stiftung sächsischer Gedenkstätten für ihre ungleichen Förderungen. So würden 85% der Gelder in die DDR-Aufarbeitung und nur 15% in die Aufarbeitung des Nationalsozialismus gehen. Bei dem Geschäftsführer der Stiftung Siegfried Reiprich sehe er Analogien zu Hubertus Knabe.

Enrico Heitzer referierte über „Die Geschichtsdarstellung im Menschenrechtszentrum Cottbus“. Ähnlich wie Bästlein in Hohenschönhausen bemängelte er die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und diagnostizierte, dass in der Ausstellung der Antikommunismus der Autoren deutlich werde. Im Ergebnis würden doppelte Standards gelten, die zu einer Relativierung des Nationalsozialismus führten. Dombrowski, der auch Vorsitzender des Menschenrechtszentrum Cottbus e.V. ist, gestand zu, dass die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus verbesserungswürdig sei. Aus diesem Grund hätte man auch eine wissenschaftliche Stelle beantragt, welche sich nur diesem Thema widmen soll. Eine entsprechende Förderung wurde zwar vom Bund bewilligt aber vom Land Brandenburg abgelehnt.

Das abschließende Podium, zu dem sich über 70 Personen angemeldet hatten, aber schließlich doch nur etwa 30 Besucher anwesend waren, bestand neben Dombrowski aus Anette Kahane, Markus Meckel und Günter Morsch.

Der Moderator Samuel Salzborn fragte zunächst die Eindrücke der Podiumsteilnehmer über die Tagung ab. Daraus entwickelte sich eine zum Teil nur schwer zu verfolgende Diskussion über den Antisemitismus in der DDR. Einig war man sich darin, dass in der DDR in Bezug auf die Aufarbeitung des Nationalsozialismus viele Lügen verbreitet wurden. So hieß es in der Schule, dass in den Konzentrationslagern Widerstandskämpfer ums Leben gekommen seien, von Juden war dort kaum die Rede. Dombrowski berichtete über Erfahrungen mit einem Antisemitismus, wie er ihn im Westen nie erlebt hätte.

Kahane, die Tochter eines jüdischen Kommunisten, der für das Neue Deutschland berichtete, machte keinen Hehl aus ihrer Stasi-Vergangenheit. Sie führte aus, dass sie in dem Moment mit dem Staat gebrochen habe, wo ihr klar wurde, dass der Antifaschismus in der DDR eine Blase gewesen sei. Dies habe, so erzählte sie dann unter Tränen weiter, auch den Bruch mit dem Vater nach sich gezogen, da ihre Eltern Juden waren, die stramm hinter der SED standen. Die Eltern hielten ihr vor „Du vergisst, wofür wir kämpfen“. Sie erwähnte Gespräche mit Aussteigern aus der Nazi-Szene und wie offen die Gesellschaft heute diese Menschen annehme. Ihr habe nie jemand gesagt, dass es gut gewesen sei, dass sie ausgestiegen sei. Morsch hielt ein Referat über die Erinnerungskultur als Produkt des politischen Willens. Meckel erläuterte seine Ansichten, wieso der Nationalsozialismus im Osten stärker nachwirke als im Westen und welche Gefahren die Verniedlichung des Kommunismus in sich berge.

Alles in allem wurde die zentrale Befürchtung der einladenden Mitorganisatoren deutlich, die Aufarbeitung des Nationalsozialismus im Bereich der Aufarbeitung der DDR sei zu kurz gekommen. Daraus wird geschlussfolgert, dass damit eine Relativierung der NS-Zeit nicht nur verbunden, sondern auch direkt gewollt sei.

Bis auf Jander, der mit seinen Äußerungen ohne jeden Zweifel aus dem Rahmen fiel, gaben die Referenten sicherlich viele ernstzunehmende Hinweise, denen es nachzugehen gilt. Dennoch sollten die Organisatoren, dies wurde ja bereits aus dem vielfach kritisierten Einladungstext deutlich, versuchen, die Vorverurteilungen abzustellen und sich auf einem sachlichen Diskurs konzentrieren.

 

 

Offener Brief der VOS Sachsen-Anhalt,

Im folgenden dokumentieren wir den Offenen Brief der VOS Sachsen-Anhalt

an die Bundeskanzlerin und die Fraktionen und Abgeordneten des Deutschen Bundestages

betreffend

  • Dynamisierung der sogenannten Opferrente für ehemalige politische
    Häftlinge der SED-Diktatur analog der Sonderversorgungs- und
    Zusatzversorgungssysteme
  • Vererbbarkeit der Opferrente
  • Die Vorkämpfer für die Einheit Deutschlands, die Rehabilitierten in die Mitte der Gesellschaft zu holen und sie zu ehren
  • Die Opfer von Zwangsaussiedlungsmaßnahmen sollten in einer Weise Berücksichtigung finden, die deren spezifisches Verfolgungsschicksal und damit verbundenen Schwierigkeiten, einen angemessenen Ausgleich für das erlittene Unrecht zu erhalten, gerecht wird.

Den gesamten Brief können Sie hier herunterladen. Download

Meinungen und Kommentare schicken Sie bitte an kontakt@vereinigung-der-opfer-des-stalinismus-in-sachsen-anhalt.de

Gerne dürfen Sie den Brief weiter verbreiten und an weitere Abgeordnete schicken.

Dr. Carl-Gerhard Winter

i.A. Dr. Christian Sachse

Kommentar von Christian Sachse

Am 14. Februar 2019 findet in der Amadeu Antonio Stiftung, Novalisstraße 12, 10115 Berlin-Mitte eine Fachtagung unter dem Thema „Der rechte Rand der DDR-Aufarbeitung“ statt. Eingeladen haben offenbar drei Privatpersonen, nämlich Annetta Kahane, Enrico Heitzer und Klaus Bästlein. Ob sie jeweils eine Institution vertreten oder nur sich selbst, bleibt offen. Die Veranstaltung scheint zu einer Tournee zu gehören. In Leipzig fand Ende Januar eine ähnliche Veranstaltung statt unter dem Titel „Wie muss der Paradigmenwechsel in der ostdeutschen Geschichtsaufarbeitung jetzt aussehen?“

Dieser Paradigmenwechsel wird bereits im Einladungsschreiben, das die UOKG auf mehreren Umwegen erreichte, mit heftigen Verbalattacken eingeleitet. Die Angriffe richten sich einerseits gegen die Gedenkstätte Hohenschönhausen und deren abgelösten Leiter, Hubertus Knabe, der eine „Scharnierfunktion zu den rechten Rändern der DDR-Aufarbeitung hatte.“ Der UOKG wurde attestiert, „NS-Täter wurden als ‚Opfer des Stalinismus‘ geehrt.“

Derartige Verbalattacken gehen darauf aus, unbesonnene Antworten zu provozieren, die man dann genüsslich ausschlachten kann: „Seht ihr, so sind sie, die Rechten.“ Damit muss man leben; wir kennen ähnliches auch von anderen Akteuren. Womit wir nicht leben wollen, sind Verletzungen von Regeln, nach denen sich die politische Bildung gestaltet.

Öffentlich geförderte Veranstaltungen der politischen Bildung müssen einen transparenten Einladungsmodus haben. Doch eine öffentliche Einladung stand nur stundenweise auf der Seite der Amadeu Antonio Stiftung. Die Teilnahmebedingungen sind so gestaltet, dass die Veranstalter sich ihr Publikum mit Hand verlesen können. Dass sie das auch tun, lässt sich nach ersten Rückmeldungen in den sozialen Netzwerken vermuten.

Öffentlich geförderte Veranstaltungen der politischen Bildung sollen den Dialog öffnen und dürfen nicht vorverurteilen. Doch Vertreter der dieser angekündigten „Inventur“ unterworfenen Institutionen wurden nicht oder erst nach Intervention eingeladen. Ein Tribunal – so das Versprechen – werde nicht stattfinden. Das ist besonders dann beruhigend, wenn man den Aufsatz von Martin Jander von 2012 kennt, in dem er die UOKG in die rechte Ecke rückt. Jander betätigt sich am 14. Februar wiederum als Aufklärer über die UOKG. Das muss aber nicht so richtig Angst machen. Sein Aufsatz liefert aktuell 6 (Yahoo) bis 20 (Google) Fundstellen im Internet, ist also nicht wirklich Main-Stream. Also, die UOKG spricht mit dem linken Rand. Der linke Rand spricht über die UOKG.

Dass jeder beliebige Dinge in Frage stellen und dabei auch ungerecht verfahren darf, ist eine Errungenschaft der Demokratie. Wer sich jedoch mit seinen Meinungsäußerungen mit öffentlichen Geldern fördern lassen will, muss ein paar Grundregeln einhalten. Die sieht die UOKG verletzt. Daher hat sich die UOKG mit folgendem Brief an die Berliner Landeszentrale für politische Bildung gewandt:

Abschrift des Briefes

(hier das Original des Briefes, hier der Einladungstext)

Berliner Landeszentrale
für politische Bildung
Hardenbergstraße 22-24
10623 Berlin

Betreff: Fachtagung der Amadeu Antonio Stiftung

Sehr geehrter Herr Gill,

die Amadeu Antonio Stiftung veranstaltet am 14. Februar eine Fachtagung unter dem Titel „Der rechte Rand der DDR-Aufarbeitung“. Diese Veranstaltung wird durch die Berliner Landeszentrale für politische Bildung gefördert. Nach jetzigem Stand müssen wir davon ausgehen, dass mit dieser Veranstaltung gegen die Richtlinien der Landeszentrale verstoßen wird.

Dies trifft zu durch:

  1. Die Institutionen über die hier „Gericht“ gehalten wird, wurden nicht eingeladen.
  2. Bei dennoch erfolgten Anmeldungen von wissenschaftlichen Mitarbeitern der in Kritik stehenden Institutionen, erfolgte keine Zusage zur Teilnahme, was einem Ausschluss gleich kommt.

Diese Veranstaltung ist somit nur für Kritiker der Betroffenen Institutionen zugänglich. Damit wird gegen den Neutralitätsgrundsatz der Landeszentrale verstoßen.

Ich bitte Sie unverzüglich zu handeln. Anderenfalls werden wir diese Arbeitsweise im Parlament thematisieren lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dieter Dombrowski
Bundesvorsitzender der UOKG

 

 

Download: klick hier

Denkschrift:
Für ein persönliches Amt zur Vertretung der Interessen der Opfer der SED-Diktatur auf der Ebene des Bundes

Dr. Christian Sachse, 17. Januar 2018

Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) e.V.

Mit dieser Denkschrift soll die bereits in Gang befindliche Diskussion um ein Amt, dessen Bezeichnung noch offen ist, weitergeführt werden.

Die UOKG befürwortet – wie bekannt – ein solches Amt auch unabhängig von Diskussionen um die Zukunft der BStU. Wie es aussehen könnte und wie es in die allgemeine Aufarbeitungslandschaft eingebettet werden soll, wird im Folgenden aus meiner persönlichen Perspektive ausgeführt.

Wie bereits die seinerzeitige Kommission zur Zukunft der BStU richtig erkannte, kann eine so bedeutende Institution wie die BStU nicht reformiert werden, ohne die Auswirkungen auf weitere Einrichtungen der Aufarbeitung mit zu bedenken.

Inhalt

Neue Prioritäten der Aufarbeitungslandschaft 2

Die Landesbeauftragten. 2

Der Ostbeauftragte der Bundesregierung. 4

Wissenschaftliche Forschung. 4

Die Stiftung Aufarbeitung. 5

Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft 7

Das Archiv der Staatssicherheit 7

Exkurs: Elektronische Findmittel 8

Politisches Amt zur Opfervertretung. 9

Soziale Sicherung. 9

Anwalt der Opfer 10

Fortführung der Tradition der BStU.. 11

Vorbild: Landesbeauftragte. 11

Nachwort 12

 

 

Alte und neue Prioritäten der Aufarbeitungslandschaft

Dreißig Jahre nach dem Ende der DDR existiert eine hochdifferenzierte und pluralistische Aufarbeitungslandschaft. Die Institutionen und deren Aufgabenzuweisungen sind historisch gewachsen und sollten deshalb nicht ohne Not Veränderungen unterworfen werden.

Die Notwendigkeit einer Umstrukturierung der BStU ist allgemeiner Konsens. Die UOKG hat sich intensiv an der Arbeit der damaligen Expertenkommission beteiligt und dabei ihre Vorstellungen ausführlich dargelegt.

Die UOKG hat gefordert, dass die geschichtspolitische Rolle des Staatssicherheits-Archivs für die nationale Geschichte aktiv erhalten und fortgeschrieben wird. Dazu gehören bestimmte Garantien, welche das Archiv vor Eingriffen durch untere Behörden schützen.

Das Archiv soll als Ganzes in Struktur und Umfang erhalten bleiben. Das schließt die üblichen Kassationen bei der Übernahme durch das BArch aus. Aktenzugänge sollten erleichtert werden. Der Zugang von Betroffenen darf in keiner Weise eingeschränkt werden. Das gilt auch für Gebühren oder andere faktische Begrenzungen.

Die UOKG hat gefordert, dass die Akten des MfS in einer Weise als eigenständiger Bestand öffentlich sichtbar bleiben, welche die Bedeutung der Übernahme der Akten während der friedlichen Revolution angemessen und dauerhaft würdigen.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Funktionen wie politische Bildung in den Regionen, öffentliche Beiträge zu kontroversen Themen, welche von der BStU über ihren Gesetzesauftrag hinaus geleistet worden sind, institutionell aufgefangen werden.

Im Zentrum stehen für uns

  • die physische Sicherung der Bestände als „Ewigkeitsaufgabe“ und
  • die Anpassung des Zugriffs an die Entwicklung der modernen Demokratie und digitalen Technik.

Für weitere Forderungen und Empfehlungen wird auf die „Stellungnahme der UOKG zur Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde“ vom 13. Oktober 2014 verwiesen.

Veränderungen bei der BStU ziehen möglicherweise veränderte Aufgabenbeschreibungen für die anderen Akteure der Aufarbeitung nach sich.

Die Landesbeauftragten

Zu den zentralen Institutionen der Aufarbeitung gehören die Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, zuständig bis vor kurzem für die Stasi-Unterlagen in den östlichen Bundesländern. Diese Beschränkung auf die Stasi-Unterlagen hat sich in keinem Land als durchführbar erwiesen. Von Anfang an haben alle Landesbeauftragten ein breites Spektrum an Aufgaben wahrgenommen.

Innerhalb ihrer Länder agieren die meisten Aufarbeitungsbeauftragten der östlichen Länder sehr erfolgreich. Sie verfügen jedoch nur in ihrem jeweiligen Land über politische Handlungskompetenz. Damit sind zwei große Fehlstellen markiert.

  • Im Westen lebende SED-Opfer haben meist nicht einmal einen Ansprechpartner.
  • Initiativen oder auch nur die Klärung von Problemen auf Bundesebene sind für die Landesbeauftragten nur über mehrere Zwischenstufen (eigene Landesregierung, Bundesrat, Bundesregierung) realisierbar.

Der damit extensiv verbundene Verlust an Zeit und Kraft hat bei den SED-Opfern bereits für tiefe Verärgerung gesorgt. Nicht umsonst hat das Stasi-Unterlagengesetz versucht, zwischen den Landesbeauftragten (in ihrer alten Funktion) und dem Bundesbeauftragten ein besonderes Verhältnis herzustellen (§ 38 StUG). Diese Verhältnisbestimmung ist angesichts der neuen Funktionsbestimmung für die Landesbeauftragten allerdings überholt.

Die Aufgabenbeschreibungen in den jeweiligen Gesetzen der Länder haben in den vergangenen Jahren eine wesentliche Umorientierung erfahren und sind den faktischen Aufgabenfeldern angepasst worden. Die Beauftragten sind jetzt zuständig für die gesamte DDR-Aufarbeitung in den östlichen Ländern, meist einschließlich der Folgen der kommunistischen Diktatur. Sie beraten Opfer individuell, betreiben Beratungsstellen, unterstützen die Bildung von Netzwerken, kooperieren mit anderen Institutionen der Aufarbeitung (regionale Einrichtungen, Landeszentralen für politische Bildung), sind selbst in der Forschung und in der Öffentlichkeit tätig. Sie betätigen sich als Vermittler zwischen Initiativen der Aufarbeitung und der Politik. Sie vergeben selbst Drittmittel an Initiativen der Aufarbeitung und an Opfergruppen. Personelle und finanzielle Ausstattung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Insgesamt ist in den Ländern das Verständnis für die Notwendigkeit dieser Arbeit gewachsen. In den neuen Ländern sind die Landesbeauftragten zu zentralen Säulen der Aufarbeitung geworden.

Ein ähnliches Engagement gibt es in den westlichen Bundesländern nur rudimentär. Das ist sachlich nicht angemessen. Zwar gibt es in den westlichen Ländern nur sehr wenige Orte mit Bezug zur SED-Diktatur. Allerdings lebt eine hohe Zahl von SED-Opfern heute im Westen und hat damit keinen Ansprechpartner. Es gibt keine konkreten Zahlen, aber einige Hinweise darauf, dass rund die Hälfte der ehemaligen politischen Häftlinge mit ihren Familien heute im Westen leben.  Historische Aufarbeitung, wie etwa des Grenzregimes, der Auffanglager u.ä. bleibt eher dem Zufall überlassen.

Die gewachsenen Strukturen bei den Beauftragten für Aufarbeitung, den Landeszentralen für politische Bildung, den Gedenkstätten-Stiftungen der Länder, vermehrt um einige Universitäten und weitere Einrichtungen sind als bewahrenswerte Mehrdimensionalität zu betrachten. Zwischen den Akteuren gibt es bereits jetzt vielfältige Kooperationen, für die es keiner steuernden Eingriffe bedarf. Im Bereich der Landesbeauftragten bedarf es daher keiner zentralen Regelungen. Sie sind über die Konferenz der Landesbeauftragten vernetzt. Schwierig wird es dann, wenn die Landesbeauftragten ein Problem angehen wollen, das auf Bundesebene gelöst werden muss.

Der Ostbeauftragte der Bundesregierung

Der Ostbeauftragte im Rang eines parlamentarischen Staatssekretärs steht in der Tradition der Förderung von Wirtschaft und Infrastruktur in den östlichen Bundesländern. Belegt wird diese Schwerpunktsetzung durch den Umzug vom Bundesinnenministerium in das Bundeswirtschaftsministerium Ende 2013. Die beiden letzten Ostbeauftragten nehmen sich darüber hinaus punktuell bestimmter Aufgabenbereiche der Aufarbeitung an, die im Bereich der politischen Bildung oder schwerpunktorientierten Forschungsprojekten liegen (vgl. dazu die interne Projektliste des Arbeitsstabes NBL).

Der beim Ostbeauftragten für Aufarbeitung zuständige Arbeitsstab ist mit einem hohen Arbeitsethos dabei, bestimmte drängende Sonderprojekte wahrzunehmen (zurzeit ein Forschungsprojekt zur Zwangsadoption). Eine umfassende Opfervertretung ist beim dortigen Personalbestand nicht machbar. Die Ostbeauftragten haben in dieser Frage auch kein (eindeutiges) Mandat. Ob eine spezielle Förderung der Wirtschaft und Struktur Ostdeutschlands mit einem „Ostbeauftragten“ weiter nötig sein wird, ist umstritten und muss hier nicht erörtert werden. Eine dezidierte Vertretung von Opferinteressen ist damit kaum zu vereinbaren (siehe dazu Strukturschema des Arbeitsstabes und die jeweiligen Arbeitsberichte).

Als ausgesprochen fruchtbar hat sich das Dialogforum beim Ostbeauftragten herausgestellt. Hier treffen Vertreter verschiedener Institutionen der Aufarbeitung (UOKG, BStU, Stiftung Aufarbeitung) mit Bundesministerien zusammen, um praktische Fragen zu beraten. Das Dialogforum ist ein reines Arbeitsgremium, in dem politische Entscheidung sachlich vorbereitet, aber nicht getroffen werden.

Wissenschaftliche Forschung

Die wissenschaftliche Forschung zur SED-Diktatur an den deutschen Universitäten und Hochschulen ist nach übereinstimmendem Urteil der Fachwelt bislang schwach ausgeprägt. Schwerpunkte der Forschung liegen bis heute in privaten Forschungseinrichtungen (Vereinen), die von den Ländern Brandenburg und Sachsen betrieben werden (ZZF Potsdam, Hannah-Arndt-Institut Dresden). Diese Forschungseinrichtungen werden teils durch die Länder gefördert, in denen sie angesiedelt sind, teils durch den Bund. Ursprünglich bezweckte ihre Gründung, Forschung in Gang zu setzen, aber nicht universitäre Forschung zu ersetzen. Deshalb war das ZZF auch als Provisorium anzusehen. Der offensichtliche Nachteil solcher Sondergründungen konnte trotz einiger Gegensteuerungsversuche nicht ausgeglichen werden: Die Verankerung in der universitären Lehre ist bis heute unterentwickelt. Die Finanzierung entspricht nicht dem Standard der freien Forschung an den Universitäten.

Thematisch sind die beiden privaten Einrichtungen der zeitgeschichtlichen Forschung verpflichtet. Spezielle Forschungsprojekte beispielsweise aus den Bereichen Psychologie, Medizingeschichte, Soziologie, Wirtschaftsgeschichte, Pädagogik, vergleichende Diktaturforschung, internationale Politik werden so außerhalb des etablierten Wissenschaftskanons durchgeführt. Dies muss nicht unbedingt ein Qualitätsverlust bedeuten. Es entstehen dadurch aber keine dauerhaft auf Spezialthemen ausgerichtete Zweige an den Universitäten. Die Wahrnehmung der Forschungsergebnisse an den Universitäten in übergreifenden Zusammenhängen ist zumindest in Teilbereichen unterentwickelt (z.B. Traumaforschung an Überlebenden des Holocaust, der Bombardierungen im 2. Weltkrieg, von Kriegsteilnehmern und Insassen von Lagern bzw. Zuchthäusern der SBZ/DDR).

Ob ein Engagement der Fachwissenschaftler an den Universitäten stattfindet, ist derzeit extrem von der biographischen Prägung der leitenden Wissenschaftler und nicht von gewachsenen wissenschaftlichen Traditionen abhängig. Eine kontinuierliche Aufnahme der DDR-Geschichte in Lehre und Forschung nicht nur der historischen, sondern auch anderer Fachwissenschaften ist nicht in Sicht. Hier ist zu berücksichtigen, dass es einige Wissenslücken gibt, die aus praktischen Gründen schnell geschlossen werden müssen, z.B. zu psychischen und physischen Schäden als Folge der Zwangsarbeit, Traumatherapie auf dem Hintergrund von Trennungserfahrungen von Kindern politisch Verfolgter. Wichtig ist auch die Aufnahme des Themas „kommunistische Diktatur“ in die Lehre, z.B. die Ausbildung von Lehrern und Juristen. Derzeit gibt es keine Sammlungen von grauen oder geheimen Verordnungen aus dem politischen Repressionsbereich. Juristen aller Funktionen argumentieren oftmals mit Zufallsfunden.

Mit dem Forschungsprogramm der letzten Ministerin für Bildung und Forschung, Professorin Johanna Wanka, wurde hoffentlich begonnen, diese bisher schmerzlich empfundene Lücke dauerhaft zu schließen: die Implementierung des Bereichs „DDR“ in die Fachwissenschaften an den bundesdeutschen akademischen Einrichtungen. Der mit dem „Wanka-Programm“ beschrittene Weg der Forschungsverbünde ist zu favorisieren. Er nimmt eine Fülle von Wissenschaftszweigen und ihre interdisziplinäre Zusammenarbeit in den Blick. Damit wäre ein international vertretbares Niveau der Erforschung der SED-Diktatur erreichbar. Es ist zu hoffen, dass aus dem „Sonderforschungsbereich“ DDR in der Perspektive finanziell und strukturell ein alltäglicher Bereich im allgemeinen Wissenschaftsbetrieb wird.

Unter solchen Auspizien dürfte es sich als überflüssig oder sogar kontraproduktiv erweisen, ein neues Forschungszentrum zum Fragenkreis der SED-Diktatur zu bilden. Dieses würde die ohnehin zu beklagende Isolation des Forschungsgebietes nicht auflösen. Wichtiger ist die Integration in die allgemeine Forschungslandschaft. Die begonnenen Forschungsverbünde sind als richtungsweisend zu betrachten.

Die Stiftung Aufarbeitung

Zu den Sonderinstitutionen, die in den frühen Phasen der Aufarbeitung eine ausgezeichnete Arbeit der Strukturbildung und Orientierung geleistet haben, gehört die Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur. Auch hier sind die strukturbildenden Elemente der Anfangszeit auf den Prüfstand zu stellen.

Die Stiftung Aufarbeitung hat seit ihrer Gründung mit einer Fülle von Eigenprojekten und initiierten Programmen als richtungsweisend für die DDR-Aufarbeitung gewirkt. Heute entsteht die Frage, ob diese Steuerungsfunktion weiter benötigt wird. Mit dieser Frage steht der Anteil der Ausgaben an internen Kosten (Personal, Miete, Betriebsausgaben) mit fast 50 Prozent und Eigenprojekten noch einmal mit 8,5 Prozent auf dem Prüfstand. Es wäre zu klären, ob diese Eigenausgaben in erheblicher Höhe (57,2%) zugunsten von Initiativen und Institutionen der Aufarbeitung zurückgeführt werden können. Mit anderen Worten: Wenn auf Bundesebene ca. 6,3 Millionen Euro für die Aufarbeitung zur Verfügung stehen, sollten nicht 3,6 Millionen Euro von einer einzigen Institution einer gewiss im Einzelfall sinnvollen, aber die Aufarbeitungslandschaft als Ganze verarmenden Verwendung zugeführt werden. Vorrang sollte die Freigabe von Geldern für die Förderung von gesellschaftlichen Aufarbeitungsinitiativen haben (Stiftungsgesetz §2,II,1).

Die Vertretung von Opfern der SED-Diktatur ist im Stiftungsgesetz nicht vorgesehen. Die Stiftung soll Beratung und Betreuung von Opfern unterstützen. Dies bleibt eine sinnvolle Aufgabe auf der Ebene der Weiterbildung.

Eine dezidierte Wissenschaftsförderung durch die Stiftung Aufarbeitung würde der Idee der Integration von Themen wie DDR, Diktatur und Kommunismus in die Forschung und Lehre der akademischen Wissenschaften nicht förderlich sein. Denkbar sind nach dem Auslaufen des „Wanka-Programms“ weitere spezielle unterstützenden Programme, die aber von den „klassischen Drittmittelgebern“ der akademischen Einrichtungen bestritten werden müssten. Eine spezielle Förderung im Einzelfall nach aktuellen Gesichtspunkten bleibt der Stiftung natürlich vorbehalten.

In diesem Feld wären sicher andere Synergie-Effekte zu bedenken, etwa den Umzug der Stiftung in das angedachte „Campus der Demokratie“, die Verbreiterung der Nutzungsmöglichkeiten von Archiv und Bibliothek der Stiftung. Dies wäre besonders dann ein attraktives Angebot, wenn Teile des Bundesarchivs, des Stasi-Archivs und des Bürgerrechtsarchivs der Havemann-Gesellschaft dauerhaft auf dem Gelände etabliert würden.

Neu zu justieren ist auch die Co-Finanzierung von Filmen oder Filmfestivals, die gleichzeitig auch aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden. Die Vorteile erhöhter Reichweite und die Nachteile sehr hoher Kosten, die bürgerschaftlichem Engagement zugutekommen könnten, sollten noch einmal abgewogen werden.

Insbesondere auf den Prüfstein zu stellen ist der umfangreiche Aufgabenkatalog nach §2.II.4. Stiftungsgesetz. Mit einer solchen Aufgabe ist eine einzelne Institution überfordert. Es ist angesichts der erwünschten Pluralität der Erinnerung auch nicht sinnvoll, diese Aufgabe zu stark zu konzentrieren. Insofern wäre nach einem geeigneten Profil für die Stiftung zu suchen, das sie entlastet. Sinnvoll bleibt die finanzielle Unterstützung von bürgerschaftlich organisierten regionalen und fachlich spezialisierten Archiven.

Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft

Auf der UOKG ruhten zu Anfang der 1990er Jahre Hoffnungen, die nicht realisiert werden konnten. So bestand ursprünglich die Idee, die UOKG neben ihrer Funktion als Opfervertretung für die Verwaltung von Unterstützungsgeldern an die Opfer und ihre Initiativen einzusetzen. Diese Idee geriet in Widerstreit mit dem Ansatz, einen Dachverband der Opfervertretungen zu bilden, der die Aufarbeitung im Allgemeinen beförderte und die Interessen der Opfer als Gruppen und als individuelle Personen vertreten sollte.

Seit ungefähr 10 Jahren hat die UOKG ein Profil gefunden, dass allgemein anerkannt ist. Sie sieht ihren Schwerpunkt darin, sich in Politik und Öffentlichkeit als Lobby der SED-Opfer zu betätigen. In diesem Feld befördert sie aktiv Gesetzesvorhaben, indem sie Formulierungshilfen leistet, politische Gespräche mit sachlichen Leistungen aufwertet, öffentliche Diskussionen bestreitet, aber auch Widerspruch und Protest organisiert. Sie profitiert dabei von ihren eigenen Beratungsstellen, ihrer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit und ihrer Öffentlichkeitsarbeit in Form von Veranstaltungen, Publikationen und Pressearbeit sowie einer breiten Vernetzung in den Bereichen Politik, Aufarbeitung, Wissenschaft.

Trotz willkommener staatlicher Förderung erhält sich die UOKG den Charakter einer Selbstorganisation der Betroffenen und ihrer Sympathisanten. Ihr Charakter einer NGO gibt ihr den Vertrauensvorschuss, der nötig ist, in diesem sensiblen Politikfeld zu agieren.

Diesem Konstrukt einer NGO als Opfervertretung in eigener Verantwortung sollte ein von der Bundesregierung bestelltes Amt gegenüberstehen, in dem die Kommunikation gebündelt und strukturiert wird.

Das Archiv der Staatssicherheit

Im Umgang mit den Akten der Staatssicherheit gibt es keine letztgültige Zweckrationalität. Es gibt aber einzelne Zwecke, die allen einsichtig zu machen sind, die am Erhalt des Archives interessiert sind. Dieser Konsens, der einen gezielten Diskurs mit Betroffenen und Beteiligten voraussetzt, sollte intensiv weitergeführt werden. Die unabweisbaren Notwendigkeiten helfen, einen langwierigen politischen Prozess in Gang zu halten.

Oberste Priorität hat derzeit der physische Erhalt der Akten. Hierzu bedarf es Investitionen in Gebäude, in technische und personelle Infrastruktur. Mit 111 zusätzlichen Aktenkilometern kommt auf das Bundesarchiv eine erhebliche Erweiterung ihrer Aufgaben hinzu. Diese Erweiterung ist handhabbar. Es gibt Dutzende Archive gleicher Größenordnung in Deutschland. Die Bestände des Bundesarchivs betragen derzeit ca. 350 Aktenkilometer an verschiedenen Dienstorten. Das BArch kann auf die bisherige Struktur des BStU zurückgreifen.

Unter dem Aspekt, dass die Aktenbestände zu einem erheblichen Teil vom physischen Zerfall bedroht sind, muss eine Umlagerung von Beständen in Räume mit konservierender Atmosphäre Vorrang haben. Aus diesem Grund ist die Zusammenführung von Beständen jeweils in ein Gebäude pro Bundesland akzeptabel. Es entstehen technisch überschaubare Archive, die jeweils maximal 10 Aktenkilometer verwalten. Darüber hinaus bedarf es Strategien, die Akten sukzessive physisch zu konservieren bzw. in einer möglichst maschinennahen Form zu digitalisieren.

Gewarnt werden muss vor der Erwartung kurz- oder mittelfristiger Einsparungen. Angesichts eines massiven Investitionsbedarfs im Bereich Stasi-Akten und gleichzeitiger Unterfinanzierung von modernen Teilbereichen des Bundesarchivs werden sich kostensparende Synergieeffekte in Grenzen halten. Es dürfte keinen Sinn machen, Bestände in neue provisorische Einrichtungen umzulagern. In diesem Fall sollte die Devise gelten: Erst Neu- oder Umbau, dann Umzug.

Angesichts der Tatsachen,

  • dass die akademische Forschung mit dem „Wanka-Programm“ gerade erst begonnen hat,
  • dass immer wieder unvorhergesehene Forschungsthemen hoher zeitgeschichtlicher Brisanz bekannt werden,
  • dass die Einbindung der Staatssicherheit in die lokalen politischen Akteure bisher nur rudimentär erforscht ist,

sind Kassationen (wie sie in früheren Konzepten mitunter auftauchen) bei der Übernahme in das Bundesarchiv strikt zu vermeiden.

Mit der Übernahme der Stasi-Akten wird das Bundesarchiv zum Sachwalter der Ergebnisse der Friedlichen Revolution, durch welche die Geheimpolizei entmachtet und ihre Unterlagen in die Verantwortung der Demokratie überführt wurden. Aus diesem Grund ist dieser Bestand (ähnlich wie SAPMO) als besonderer Bestand erkennbar zu halten. Die Vernichtung von Teilbeständen, Formularen oder sogenannten Doppelüberlieferungen muss unterlassen werden. Sie würden zu einem nicht wieder aufzuholenden Vertrauensschwund führen.

Wenn von einer Veränderung des Aktenzugangs die Rede ist, dann sollte eine Synthese aus der Praxis des BArch im DDR-Bereich und der Auflösung von Restriktionen des StUG in einem mittleren Zeithorizont gesucht werden.

Nicht akzeptabel ist die Anpassung des StUG an die Archivgesetze der Länder.

Exkurs: Elektronische Findmittel

Die bisherige Einfügung des BStU-Archivs in die elektronischen Findmittel des BArch wirkt wenig überzeugend. Zunächst sollten die Mängel im BArch beseitigt werden.

Die derzeitige Gestaltung der externen elektronischen Findmittel (invenio, argus) zur DDR im Bundesarchiv kann bisher nicht zufriedenstellen. Die Archivstruktur hinsichtlich der DDR-Sachgruppen ist der der Bundesrepublik nachempfunden. So werden im Bereich DDR Sachgruppen bzw. Hierarchien in der staatlichen Struktur unzutreffend bezeichnet bzw. zugeordnet.

Die Suchmaschine argus bietet zwar ein etwas unmodernes Design, arbeitet dafür weitgehend intuitiv, bei komplexeren Abfragen leider aber auch nicht stabil (proxy error, bad request als typische „Totalausfälle“ bei komplexeren Abfragen). Eine technisch nicht mehr vertretbare Beschränkung liegt in der Einschränkung bei der Auswahl auf 100 Findbücher. Dadurch ist es unmöglich, separat in den bisher 307 Findbüchern des BStU-Archivs zu recherchieren.

Stark eingeschränkt ist die Brauchbarkeit von invenio, einmal wegen der wenig intuitiven Benutzerführung, vor allem aber deshalb, weil invenio keine Suche im Bereich MfS zulässt. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Der Bereich SED wird unter „Politische Parteien und Gruppierungen“ angezeigt, müsste aber über dem Bereich „Parlamente und Staatsoberhaupt“ stehen. Hier wurde die DDR aus dem Blickwinkel der parlamentarischen Demokratie archiviert (vgl. andererseits Norddeutscher Bund und Deutsches Reich). Hier wurde die Kennzeichnung als Sonderbestand (SAPMO) aufgehoben. Es ist zu befürchten, dass sich dies für MfS-Bestände wiederholt.

Zu kritisieren ist, dass der Sonderbestand SAPMO bei invenio nicht mehr erkennbar ist. Es steht zu befürchten, dass auch bei der Implementierung des MfS-Bestandes dessen Sondercharakter nivelliert wird.

Sowohl bei argus als auch bei invenio müsste zunächst ein gewisser Standard erreicht werden, bevor eine MfS, SAPMO und DDR-Verwaltung übergreifende Such-Struktur geschaffen wird.

Das eigentliche Problem der MfS-Datenbank im BArch besteht darin, dass eine Fülle von Aktentiteln, die der Stichwortbildung dienen, wegen des unabänderlich gebotenen Datenschutzes keine relevanten Suchinformationen enthalten. Insofern ist die Volltextsuche (Aktentitel) nur sehr eingeschränkt verwendbar. Anders als bei anderen Beständen im Bundesarchiv wird man daher weiterhin verstärkt auf die Hilfe von Mitarbeitern des BArch zurückgreifen müssen. Die wirklich atemberaubende Schnelligkeit des BArch bei der Bereitstellung von Akten wird sich im MfS-Bereich nicht erreichen lassen – es sei denn, man vereinfacht die Regeln auf das sonst im BArch übliche Niveau, die den Nutzern die Verantwortung überlassen. Bei der Personalplanung sollte das berücksichtigt werden.

Politisches Amt zur Opfervertretung

Die UOKG befürwortet ein Amt zur Vertretung der Interessen der SED-Opfer.

Soziale Sicherung

Vermutlich niemand hatte 1990 im Blick, dass die gesellschaftlichen Folgen der SED-Diktatur Kosten verursachen würden, die sich mindestens über ein halbes Jahrhundert erstrecken werden. War die Höhe der wirtschaftlichen Kosten permanent umstritten, so schienen die gesellschaftlichen Kosten jederzeit handhabbar. Bis heute hält sich die Illusion, dass die gesellschaftlichen Kosten in Kürze gegen Null gehen könnten. Diese Illusion ist aufzugeben. Dadurch ergibt sich eine Möglichkeit kontinuierlicherer und damit kostengünstigerer Problemlösungsstrategien.

Es zeigte sich in den letzten Jahren, dass immer neue Kosten virulent wurden. So ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung sich durch administrative Eingriffe nicht abrupt stoppen lassen wird. Einmal werden die Regelsysteme stärker belastet als vorhergesehen, andererseits wird es auf absehbare Zeit bestimmte Sondersysteme geben müssen. Die Regelsysteme sind für die auf sie zukommenden Anforderungen hin zu qualifizieren. Für die Sondersysteme sind finanzielle Mittel vorzuhalten.

Zu den wichtigsten Feldern gehören Kosten im medizinischen und sozialen Bereich vorwiegend für SED-Opfer, die um einen gewissen Faktor höher liegen als bei der „normalen Bevölkerung“. Dazu gehören Kosten im Bereich der Rechtsprechung und Sozialverwaltungen.

Es ist davon auszugehen, dass noch über lange Zeit die Interessen der SED-Opfer koordiniert und moderiert werden müssen, um a) die Gerechtigkeitslücken abzubauen, b) zukünftige Erfordernisse adäquat aufzunehmen.

Die Größenordnungen der zukünftigen Anforderungen sind dabei weitgehend unbekannt. Bekannt ist nur, dass von potenziellen Schädigungen bei 250.000 politischen Gefangenen und ihren Familienangehörigen, von potenziellen Schädigungen bei 140.000 Kindern und Jugendlichen in Spezialheimen ausgegangen werden muss. Hinzu kommen die „weichen“ Zahlen der verfolgten Schüler, der Opfer von Zersetzung des MfS und weitere.

Der jüngst verstorbene Greifswalder Psychologe Harald Freyberger wies darauf hin, dass die psychischen Folgewirkungen von schweren Repressionen auch in einer Verkürzung der Lebenszeit und einer Verstärkung chronischer Erkrankungen beständen. Beides sind Kostenfaktoren für die Gesellschaft. Damit kommen auf die Gesellschaft bestimmte Bedarfe in Form von spezieller Ausbildung von Psychologen und Gutachtern, von Zuwendungen in Härtefällen, womöglich auch spezialisierter Wohnangebote oder ähnliches zu. Diese Belastungen sind für das Sozialsystem der Bundesrepublik vermutlich kaum spürbar, wenn sie nicht über „Sondermaßnahmen“ und die dazugehörigen öffentlichen „Verteilungskämpfe“ organisiert werden müssen.

Es wäre gut, wenn für solche und ähnliche Zwecke ein mit Vollmachten ausgestattetes Amt geschaffen würde, mit dem aktuelle Bedarfe kommuniziert, gebündelt und in die politischen Entscheidungsprozesse eingespeist werden können.

Anwalt der Opfer

Ein besonderes politisches Amt auf Bundesebene, das eine effektive Vertretung von Opferinteressen ermöglicht, ist aus mehreren Gründen sinnvoll und damit auch nötig:

  • Viele Opfer der SED-Diktatur sind in einer Weise langfristig geschädigt, die es ihnen stark erschwert oder unmöglich macht, sich selbst nach bürgerlichem Recht zu organisieren und mit den gebotenen rechtsstaatlichen Mitteln für sich selbst zu streiten.
  • Die SED-Opfer bilden in der heutigen Gesellschaft eine sehr kleine Minderheit. Sie haben keine eigene Lobby im politischen Raum. Selbst wenn es gelänge, alle zu mobilisieren, wäre der Weg politischen Drucks in Richtung auf Veränderungen effektiv kaum gangbar. Die Qualität von Demokratien wird aber daran gemessen, wie sie mit ihren Minderheiten umgehen.
  • Die Lösung von Problemen der SED-Opfer sind in der Regel politische Querschnittsaufgaben (Justiz, Gesundheit, Soziales u.s.w.). Einzelne Initiativen sind mit ihren speziellen Schadensbildern nicht in der Lage, eine Kooperation z.B. mehrerer Bundesministerien zu organisieren.

Fortführung der Tradition der BStU

Alle Bundebeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes von Joachim Gauck über Marianne Birthler bis zu Roland Jahn sind in ihrem politischen Handeln weit über die ursprünglich vorgesehene Funktion im Sinne des § 37 StUG hinausgegangen und haben sich zu brennenden und kontrovers diskutierten Fragen der Aufarbeitung geäußert. Sie haben damit wesentlich zur Akzeptanz der Behörde und der Art der Aufarbeitung in Deutschland beigetragen. Mit der Übernahme der Stasi-Akten in das Bundesarchiv wurde sofort die Frage virulent, ob damit nicht ein politisches Amt verschwindet, in dem Betroffene aber auch viele andere Bürger rein aus der Praxis heraus, einen Anwalt als Brücke in die Politik und Öffentlichkeit gesehen haben.

Einen adäquaten Ersatz für diese faktische Anwalts-Funktion gibt es bisher nicht, jedenfalls nicht auf Bundesebene.

Die Generalaufgabe der Stiftung Aufarbeitung besteht darin, Aufarbeitung zu finanzieren. Darin hat sie einiges zugunsten der SED-Opfer unternommen. Als Anwältin der Opfer kann und darf sie sich auch unabhängig von der Gesetzeslage nicht profilieren. Ihre Funktion als Transferorganisation für staatliche Gelder in Millionenhöhe könnte sie in einen Konflikt mit der Interessenvertretung der Opfer bringen. Jedenfalls kann dieser Verdacht jederzeit aufkommen, was diesen empfindlichen Bereich stört. Ein Engagement der Stiftung in diesem Bereich wird also immer willkommen sein, einen gesetzlichen Auftrag sollte man um der Glaubwürdigkeit Willen vermeiden.

Die UOKG hat in den letzten Jahren erfolgreich auf Bundesebene im Sinne der SED-Opfer agiert. Um aber alle Vertretungsaufgaben wahrnehmen zu können, würde ein Mehrfaches des zurzeit vorhandenen und zugleich mit vielen weiteren Aufgaben belegten Personals benötigt. Sie müsste mit politischen Vollmachten ausgestattet werden, die einer NGO nicht zukommen. Damit wäre die UOKG als Dachverband der Opferinitiativen und Nicht-Regierungs-Organisation strukturell überfordert. Es wäre besser, die UOKG hätte in der Politik ein Gegenüber, mit dem qua Amt Probleme besprochen und einer Lösung zugeführt werden. Selbstverständlich würde sich die UOKG die Auswahl ihrer Gesprächspartner nicht nehmen lassen. Es gäbe aber einen definierten Kommunikationskanal.

Vorbild: Landesbeauftragte

Die UOKG plädiert für ein politisches Amt, das seinem Inhaber die Unabhängigkeit von Verwaltungshierarchien einräumt. Idealerweise wäre das eine Beauftragung durch den Deutschen Bundestag analog den Gesetzen für die Landesbeauftragten. So bestimmt das Brandenburger Gesetz: „Das Amt des Landesbeauftragten wird bei dem Präsidenten des Landtages Brandenburg eingerichtet. Der Landesbeauftragte ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er untersteht der Dienst- und der Rechtsaufsicht des Präsidenten, soweit seine Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.“ Analog sind dem Amtsinhaber bestimmte Befugnisse einzuräumen, die ihm bestimmte Aufgabenerfüllungen ermöglichen.

Zu den Aufgaben des Amtsinhabers sollten gehören

  • Der Schwerpunkt des Amtes besteht darin, artikulierte Interessen und Probleme von SED-Opfern aufzunehmen und sie in verallgemeinerter Form in den politischen Diskurs einzuspeisen, um sie zur Entscheidungsreife zu bringen.
  • Zu seinen Aufgaben gehört es unbedingt, Gesetzesvorhaben im Dialog vorzubereiten und diese in den politischen Betrieb einzuspeisen.
  • Er nimmt zu bestimmten Arbeitsfeldern und Defiziten öffentlich Stellung. Dazu gehören bisher vernachlässigte Opfergruppen, versäumte rechtliche Regelungen, aber auch das strukturelle oder persönliche Weiterwirken von Teilen der SED-Diktatur.
  • Er hat qua Amt Sitz und Stimme in Gremien inne, zu deren Kernaufgabe die Aufarbeitung der SED-Diktatur und Vertretung der Opfer gehört (z.B. Bundesarchiv, Stiftung Aufarbeitung).
  • Er ist zur Kooperation mit Amtsträgern und Institutionen angehalten, deren Aufgaben im Bereich der Aufarbeitung liegen (u.a. Landesbeauftragte, Ostbeauftragter, Opfervertretungen, Zentralen für politische Bildung, Stiftung Aufarbeitung).
  • Er nimmt in eigenem Ermessen individuelle Härtefälle auf, um sie zielgerichtet einer Lösung zuzuführen. Zu diesem Zweck steht ihm ein kleiner Fonds zur Verfügung.

Zwischensatz: Zu diesem Zweck könnte die Häftlingshilfe-Stiftung herangezogen werden, die zurzeit ohne eigentliche Aufgabe ist. Die HHS hat seit Jahrzehnten solide gearbeitet. Das Verhältnis von externen Leistungen zum Eigenverbrauch ist lobenswert.

  • Er ist verpflichtet und berechtigt, im Deutschen Bundestag zu sprechen.
  • Er gibt in der Öffentlichkeit Anstöße über die allgemeine Richtung der Aufarbeitung.
  • Je nachdem, inwieweit es gelingt Kapazitäten in den westlichen Bundesländern zu schaffen, wird der Amtsinhaber sich Anfragen von dortigen Opfern kaum entziehen können. Es wird seine Aufgabe sein, im Westen notwendige Kapazitäten zu initiieren.

Nachwort

Die Debatten zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik hinsichtlich des Amtes des Beauftragten und des breiten Aufgabenspektrums der Behörde werden seit jeher mit Leidenschaft geführt. Ich halte diese Leidenschaft für ein gutes Zeichen. Sie steht dafür, dass es im Diskurs zwischen Opfern der Diktatur, Parlamenten und kritischer Öffentlichkeit gelungen ist, ein Instrument zur Aufarbeitung der Hinterlassenschaften der Geheimpolizei der SED-Diktatur zu schaffen, das auf ein ausgesprochen hohes Vertrauen unterschiedlichster gesellschaftlicher Akteure in die Behörde zurückgreifen kann. Ein solches Vertrauen ist angesichts des heute vielerorts offen artikulierten Misstrauens in Parteien, Regierungen und Parlamente überhaupt nicht als selbstverständlich anzusehen. Es ist daran zu erinnern, dass die Behörde, aber auch die entscheidenden politischen Akteure dieses Vertrauen durch behutsame und sachkundige Entscheidungen befördert haben. Alle Entscheidungen zur Zukunft der Behörde sollten der Bewahrung dieses Vertrauens hohe Priorität einräumen.

 

Christian Sachse
wissenschaftlicher Mitarbeiter der UOKG
cs@christian-sachse.de
www.christian-sachse.de

 

 

 

Über Vierzig bekannte ehemalige Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler und namhafte Historikerinnen
und Historiker haben sich mit einer Erklärung zur aktuellen Debatte um die Gedenkstätte Hohenschönhausen
zu Wort gemeldet. Sie sehen „mit Sorge, dass das Anliegen der Aufarbeitung hinter der
Debatte um eine Person verschwindet – zur Freude all jener, die die Aufarbeitung der kommunistischen
Diktatur als störend empfinden.“

Zu den Erstunterzeichnern gehören Wolf Biermann, Frank Ebert (Robert-Havemann-Gesellschaft), Prof. Rainer Eckert (Historiker), Rainer Eppelmann, Anna Kaminsky (Stiftung Aufarbeitung), Prof. Axel Klausmeier (Stiftung Berliner Mauer).

Text der Erklärung und weiter Informationen im Anhang