Rainer Wagner, Beiratsvorsitzender der Stiftung Hohenschönhausen und
Bundesvorsitzender des Dachverbands der SED-Opfer erstattet Strafanzeige

Wegen der diffamierenden Darstellung des Direktors der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Hubertus Knabe in einer Ausstellung, hat der Beiratsvorsitzende der Stiftung, Rainer Wagner, heute bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige erstattet.

Der Bundesvorsitzende der UOKG begründet diesen Schritt so:

„Eine derartige Verunglimpfung kann ich als Beiratsvorsitzender nicht einfach so hinnehmen. Diese geschmacklose und herabwürdigende Darstellung spottet jeder Beschreibung und beleidigt nicht nur Herrn Knabe selbst, sondern die ganze Gedenkstätte und alle Opfer der SED-Diktatur.“

In der Ausstellung wird ein Kreuzigungs-Bild gezeigt, auf dem der Historiker Hubertus Knabe zu sehen ist, wie er die eine Hand zum Hitlergruß reckt, die andere zur sozialistischen Faust ballt. Die Ausstellung wird derzeit im „Café Sybille“ in der Berliner Karl-Marx-Allee gezeigt. (vgl. Artikel BZ-Berlin hier).

Rainer Wagner ist neben seinem Amt als Beiratsvorsitzender der Stiftung auch Bundesvorsitzender der UOKG, des Dachverbands der SED-Opfer.

Anlässlich des 25. Todestags des letzten Todesopfers an der Berliner Mauer Chris Gueffroy am 5. Februar erklärte der Bundesvorsitzende des Dachverbands der SED-Opfer Rainer Wagner:

„Der Tod Chris Gueffroys war vollkommen sinnlos. Ein junger Mann wird erschossen, nur weil er selbst über sein Leben bestimmen wollte. Das macht uns heute noch fassungslos.

Der Mord an Chris Gueffroy zeigt uns deutlich das wahre Wesen des sozialistischen Heilsversprechens: Der SED-Staat lag im Februar 1989 bereits im Sterben. Nur der gewaltige Repressionsapparat funktionierte bis zum kläglichen Ende der DDR reibungslos. Denn er allein war die Lebensversicherung des Regimes.“

Wagner mahnt zudem, auch an die Opfer zu denken, die heute noch am Leben sind:

„Der weitaus größere Teil der DDR-Flüchtlinge wurde beim Fluchtversuch verhaftet. Wie alle anderen auch, die nicht ins politische System passten, wurden diese drangsaliert, bespitzelt, gefoltert. Man hat ihr Leben zerstört.

Ein Großteil der Opfer leidet daher heute unter schweren gesundheitlichen Schäden und sozialer Not.

Während aber diejenigen, welche für die Repression verantwortlich waren, im Rechtsstaat ihre Rentenansprüche genießen, müssen die Opfer für jegliche Unterstützung kämpfen.

Die soziale Situation der SED-Opfer muss dringend verbessert werden. Wir fordern daher eine Überarbeitung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze, namentlich eine Erhöhung der Haftopferzuwendung und eine Beweislastumkehr bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden.“

Offener Brief der UOKG an die Bundesfamilienministerin und die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer

Sehr geehrte Frau Ministerin Schwesig,
sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Sellering,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Woidke,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Haseloff,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident Tillich,

die UOKG warnt Sie vor einem menschlichen und politischen Desaster.

Im Februar droht ein Beschluss der ostdeutschen Ministerpräsidenten gegen eine Opfergruppe, der seinesgleichen in der Geschichte der Bundesrepublik sucht. Es droht eine innerdeutsche Spaltung der Opfergruppe der ehemaligen Heimkinder in Ost und West. Das wäre im 25. Jahr der Wiedervereinigung ein fatales politisches Signal.

Der mit 120 Millionen Euro ausgestattete Heimfonds West ist in der Lage, die als vorbildlich anerkannte Praxis der Auszahlung fortzusetzen. Der Heimfonds Ost in Höhe von 40 Millionen war bereits im Herbst 2013 erschöpft. Vergeblich war in der Heimexpertise, die von der Bundesregierung selbst in Auftrag gegeben worden war, gewarnt worden, dass im Osten Deutschlands eine weit größere Opferzahl zu erwarten war. Vor den eindeutigen Signalen seit Sommer 2013, dass der Heimfonds Ost nicht ausreichen würde, haben die verantwortlichen Politiker die Augen verschlossen.

Nun wird eine Regelung vorbereitet, nach der die Auszahlungen an die Heimkinder Ost drastisch beschnitten und mit neuen bürokratischen Hürden versehen werden soll. Eingeführt werden soll offenbar eine neue Bedürftigkeitsprüfung, die ursprünglich von allen Verantwortlichen aus guten Gründen einhellig abgelehnt worden war. Es ist sogar die Rede davon, das Ende der Antragsfristen auf den Sommer 2014 zu begrenzen. Damit würden die Heimkinder für ihren Langmut gegenüber den personell völlig überforderten Beratungsstellen bestraft. Ihr Vertrauen in den Rechtsstaat wird nachhaltig zerstört.

Angesichts der Tatsache, dass erst eine Minderheit der Betroffenen überhaupt einen Antrag stellen konnte, wäre eine solche Entscheidung ein Signal, dem mit öffentlichen Protesten begegnet werden müsste. Nach Schätzungen von Mitarbeitern der Beratungsstellen ist eine Summe von bis zu 200 Millionen Euro nötig, um allen Betroffenen zu helfen, die den gemeinsam für Ost und West formulierten Bewilligungskriterien genügen.

Die UOKG appelliert an die Bundesfamilienministerin und die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder, bereits zerstörtes Vertrauen nicht völlig zu ruinieren. Es darf nicht der Eindruck erzeugt werden, bereits zugesagte Hilfen für Bedürftige, wären der Willkür der Politiker ausgeliefert.

Kehren Sie zurück zu dem verabredeten Konzept, Menschen zu helfen, die unverschuldet in Notlagen und psychische Krisen geraten sind. Vermeiden Sie, dass Heimkindern Ost wieder das werden, was sie noch vor drei Jahren waren: Opfer 2. Klasse.

gez. Rainer Wagner
UOKG-Bundesvorsitzender

Mahnung der uokg vom 13.12.2013 | epd | PNN

Das Brandenburger Landesverfassungsgericht hat am Freitag im Falle eines ehemaligen Häftlings, der als IM für die politische Kriminalpolizei der DDR tätig war, entschieden, dass die Sache an das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen wird. Das Verfassungsgericht hatte Verfahrensfehler gerügt, insbesondere beanstandet, dass der Betroffene nicht persönlich vom OLG gehört wurde. Das OLG hatte entschieden, dass der Betroffene die bezogene Haftentschädigung und Opferrente in Höhe von 30.000 € zurückzahlen muss.

Der UOKG-Bundesvorsitzende Rainer Wagner begrüßt es, dass durch die Entscheidung die Rechte der Antragssteller im Verfahren gestärkt werden:

„Das Landesverfassungsgericht benennt eines der größten Defizite des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes. Denn die persönliche Anhörung des Betroffenen ist durch das Gesetz nicht vorgeschrieben. Dabei kann die persönliche Anhörung in vielen Fällen angesichts von fehlenden Unterlagen streitentscheidend sein. Wir begrüßen es, dass endlich ein Gericht dieses Problem anspricht und appellieren an den Gesetzgeber, ein Recht auf persönliche Anhörung der Betroffenen endlich gesetzlich zu verankern.“

Der eigentliche Gegenstand des Verfahrens, nämlich ob ehemaligen IMs eine Entschädigung zustehen soll, ist nach Auffassung Wagners nicht so eindeutig zu beantworten.

„Sicher gibt es tragische Einzelfälle, wo die Unterschrift des Betroffenen unter einer IM-Erklärung bereits als Maßnahme der Repression gewertet werden kann. Generell gilt aber: Wer andere mit seiner IM-Tätigkeit geschädigt hat, gar andere hierdurch ins Gefängnis gebracht hat, der hat seinen Anspruch auf Entschädigung verwirkt.“

Dachverband der SED-Opfer zum 24. Jahrestag der Erstürmung der Stasi-Zentrale Berlin
UOKG–Bundesvorsitzender: „BStU muss erhalten bleiben“

Am Mittwoch dem 15. Januar 2014, jährt sich die Erstürmung der Stasi-Zentrale in der Berliner Normannenstraße zum 24. Mal.

Anlässlich dessen kamen jüngst wieder Forderungen auf, die Stasi-Unterlagenbehörde zum Jahr 2019 endgültig zu schließen und in das Bundesarchiv zu überführen.

Für den Bundesvorsitzenden des Dachverbands der SED-Opfer, Rainer Wagner, ist dies ein Affront gegen die Opfer der SED-Diktatur:

„Solange noch Opfer der Diktatur leben, muss die BStU bestehen bleiben. Die Stasi-Unterlagenbehörde ist die Behörde für die Opfer. Sie ist ein Leuchtturm der Aufarbeitung und ein Symbol für den Sieg der Freiheit über die Diktatur. Eine Schließung im Jahr 2019 wäre ein fatales Signal an alle Geschichtsklitterer und Ewiggestrigen. Sie hätten damit endlich ihren Schlussstrich, den sie am liebsten schon 1990 gezogen hätten.“

Auch die angeführten Argumente für eine Überführung in das Bundesarchiv überzeugen Wagner nicht:
„Zeithistorische Aufarbeitung und politische Bildung kann auch das Bundesarchiv leisten. Das ist aber nicht der entscheidende Punkt. Denn die BStU leistet in erster Linie einen Dienst an den Opfern. Es geht hier um das Recht auf Akteneinsicht und damit um das Recht der Opfer, ihr Schicksal aufklären zu können. Eine Überführung in das Bundesarchiv würde dieses Recht garantiert beeinträchtigen.“

Dachverband der SED-Opfer zur Berichterstattung über Studie der BStU zur Zwangsarbeit
UOKG–Bundesvorsitzender: „Verhandlungen über Entschädigung bereits im Frühjahr“

Zu den Medienberichten über die jüngste Studie der BStU zur DDR-Zwangsarbeit in der ehemaligen DDR erklärte der Bundesvorsitzende des Dachverbands der SED-Opfer, Rainer Wagner:
„Die Studie beweist, dass wir im Jahr 2011 richtig lagen, als wir nach den ersten Berichten über Zwangsarbeit für IKEA von der ‚Spitze des Eisbergs‘ gesprochen haben. Sie zeigt, wie wichtig die BStU für die Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur ist.
Es ist zudem eine Bestätigung dafür, dass es richtig war, nicht sofort Entschädigungsforderungen zu stellen, sondern zunächst weitere Forschungsergebnisse abzuwarten. Die UOKG hat hierzu ein eigenes Forschungsprojekt, das seine Ergebnisse im Frühjahr vorstellt.
Angesichts der neuesten Forschungsergebnisse scheint die Zeit nun reif zu sein. Wir wollen nun bereits früher als ursprünglich geplant mit den Verhandlungen über die Entschädigung für ehemalige DDR-Zwangsarbeiter beginnen.“

Wagner sagt weiter, wie eine Entschädigung konkret aussehen könnte:
„Die Zwangsarbeit in DDR-Haftanstalten war von Anfang an wirtschaftlich motiviert. Die für die Häftlingen eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge wurden nie an die Sozialleistungsträger abgeführt, was sich bei den Betroffenen heute in der Rente bemerkbar macht. Hier gibt es einen klaren Ansatzpunkt für eine Entschädigung.
Daneben ist es unabdingbar, die politischen Häftlinge, die von der Zwangsarbeit betroffen waren, für die Leiden zu entschädigen, welche die Zwangsarbeit verursacht hat. Wir könnten uns diesbezüglich einen Entschädigungsfonds vorstellen. Darüber hinaus müssen sämtliche Berufskrankheiten und Betriebsunfälle der damaligen Zwangsarbeit überprüft werden.
Wir wollen alle Beteiligten ins Boot holen, um für die Betroffenen etwas zu erreichen. Da die Betriebe, bei denen die Zwangsarbeiter angestellt waren, in die Treuhand übergingen, bleibt unser erster Ansprechpartner der Bund.“

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