14 Jan Zur neuen Studie der BStU zur DDR-Zwangsarbeit
Dachverband der SED-Opfer zur Berichterstattung über Studie der BStU zur Zwangsarbeit
UOKG–Bundesvorsitzender: „Verhandlungen über Entschädigung bereits im Frühjahr“
Zu den Medienberichten über die jüngste Studie der BStU zur DDR-Zwangsarbeit in der ehemaligen DDR erklärte der Bundesvorsitzende des Dachverbands der SED-Opfer, Rainer Wagner:
„Die Studie beweist, dass wir im Jahr 2011 richtig lagen, als wir nach den ersten Berichten über Zwangsarbeit für IKEA von der ‚Spitze des Eisbergs‘ gesprochen haben. Sie zeigt, wie wichtig die BStU für die Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur ist.
Es ist zudem eine Bestätigung dafür, dass es richtig war, nicht sofort Entschädigungsforderungen zu stellen, sondern zunächst weitere Forschungsergebnisse abzuwarten. Die UOKG hat hierzu ein eigenes Forschungsprojekt, das seine Ergebnisse im Frühjahr vorstellt.
Angesichts der neuesten Forschungsergebnisse scheint die Zeit nun reif zu sein. Wir wollen nun bereits früher als ursprünglich geplant mit den Verhandlungen über die Entschädigung für ehemalige DDR-Zwangsarbeiter beginnen.“
Wagner sagt weiter, wie eine Entschädigung konkret aussehen könnte:
„Die Zwangsarbeit in DDR-Haftanstalten war von Anfang an wirtschaftlich motiviert. Die für die Häftlingen eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge wurden nie an die Sozialleistungsträger abgeführt, was sich bei den Betroffenen heute in der Rente bemerkbar macht. Hier gibt es einen klaren Ansatzpunkt für eine Entschädigung.
Daneben ist es unabdingbar, die politischen Häftlinge, die von der Zwangsarbeit betroffen waren, für die Leiden zu entschädigen, welche die Zwangsarbeit verursacht hat. Wir könnten uns diesbezüglich einen Entschädigungsfonds vorstellen. Darüber hinaus müssen sämtliche Berufskrankheiten und Betriebsunfälle der damaligen Zwangsarbeit überprüft werden.
Wir wollen alle Beteiligten ins Boot holen, um für die Betroffenen etwas zu erreichen. Da die Betriebe, bei denen die Zwangsarbeiter angestellt waren, in die Treuhand übergingen, bleibt unser erster Ansprechpartner der Bund.“
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