28 Mrz Gemeinsame Presseerklärung des Dachverbands der SED-Opfer und der „Interessengemeinschaft der ehemaligen DDR-Flüchtlinge“
Am 22. März 2012 fand in Berlin das Kolloquium »Generation „Flucht-Ausreise-Freikauf“ – eine Minderheit per Wiedervereinigung« statt. Eine gemeinsame Veranstaltung der „Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V.“ (UOKG) und der „Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V.“ (IEDF), unterstützt von der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Die Teilnehmer des Kolloquiums fordern ein Ende der politischen Diskriminierung der Flüchtlinge aus der ehemaligen DDR.
Im Rahmen der Veranstaltung gab es eine Podiumsdiskussion. Die Teilnehmer waren:
- Ottmar Schreiner, Bundestagsfraktion der SPD
- Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Bundestagsfraktion Bündnis90/DieGrünen
- Angelika Barbe, Bürgerrechtlerin, Bundestagsabgeordnete a.D., Zeitzeugin
- Jutta Fleck, Leiterin des Schwerpunktprojekts „Politisch-historische Aufarbeitung der SED-Diktatur“ der HLZ, „Frau vom Checkpoint Charlie“
Moderation: Dr. Jürgen Holdefleiß, Vorstand IEDF
Alle Anwesenden solidarisieren sich mit dem Kampf der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge um die Wiederherstellung des verletzten Rechts und stellen sich ausdrücklich hinter den folgenden Text und verabschiedeten eine Resolution:
Wir klagen an:
- Die Flüchtlinge aus der ehemaligen DDR waren durch ihre Eingliederung unter dem Schirm des Grundgesetzes zu Bürgern der Bundesrepublik Deutschland geworden. Mit dem Beitritt der DDR wurden sie faktisch wieder zu DDR-Staatsbürgern gemacht, um sie formal am Beitritt der DDR zum 3. Oktober 1990 teilnehmen zu lassen.
- Es gibt kein von der gesamtdeutschen Legislative beschlossenes Gesetz, das die Exekutive zu der unter Pkt.1 genannten Maßnahme ermächtigt.
- Die Hintergründe (Motive, Zielstellung, Verantwortlichkeit) zu der unter Pkt.1 genannten Maßnahme wurden durch die Regierung bisher nicht öffentlich zugänglich gemacht.
- Diese „Doktrin“, nach der DDR-Flüchtlinge wieder zu DDR-Staatsbürgern gemacht wurden, ist nicht nur eine politische Diskriminierung, sondern hat, wie auch die Regierung weiß, soziale Folgen. Damit werden die Flüchtlinge aus der ehemaligen DDR in doppelter Hinsicht zu Verlierern der Wiedervereinigung.
- Den von Partei und Regierung der ehemaligen DDR Begünstigten ist es gelungen, ihre Privilegien (Renten, Sonderrenten) aus dem Unrechtsregime DDR per 3. Oktober 1990 unter den Schutz des Grundgesetzes gestellt zu bekommen. Den Flüchtlingen aus der ehemaligen DDR hingegen wurde gleichzeitig der Schutz durch das Grundgesetz entzogen.
- Da eine klare gesetzliche Grundlage fehlt, wurde die „Ausgliederung“ der ehemaligen DDR-Flüchtlinge geheim gehalten. Informationen sind zu keiner Zeit ergangen, weder individuell an die Betroffenen, noch öffentlich über regierungsamtliche Verlautbarungen, noch über die Medien.
Resolution
Die Teilnehmer des Kolloquiums fordern Regierung und Parlament auf, das verletzte Recht unverzüglich wiederherzustellen. Hierzu wird auch auf die seit 2006 beim Petitionsausschuss des Bundestages liegende, aus mehreren hundert Einzelpetitionen bestehende einschlägige Sammelpetition verwiesen.
Dr. Jürgen Holdefleiß Rainer Wagner
(Vorsitzender IEDF) (Vorsitzender UOKG)