Rentenrechtliche Diskriminierung von DDR-Übersiedlern

Am 22. März 2012 findet in Berlin ein von der „Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V.“ (IEDF) und der Union der Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft (UOKG) gemeinsam veranstaltetes Kolloquium unter dem Titel „Generation ‚Flucht-Ausreise-Freikauf‘ –  eine Minderheit per Wiedervereinigung“ statt. Näheres zu Programm und Ziel der Veranstaltung können Sie der beigefügten Einladung entnehmen.

Das Kolloquium soll der politischen, juristischen und historischen Aufarbeitung des Themas Flucht und Ausreise aus der DDR dienen. Dieses Thema ist in der Bundespolitik gut bekannt. Betrachtet wird die rechtsstaatlich nicht legitimierte rückwirkende Einbeziehung der DDR-Flüchtlinge in den Prozess des Beitritts der DDR. Davon sind etwa 316.000 Flüchtlinge, die mitunter schon Jahrzehnte Bundesbürger waren, betroffen.

Die Rückabwicklung der einstigen Eingliederung wird von den Betroffenen als Diskriminierung empfunden.
Zu einem offenen Diskurs ist die Politik bislang nicht bereit. In der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit gelangte die Thematik erst in den letzten Jahren. Der Rechtsweg ist verstellt, die Flüchtlinge finden vor Gericht kein Gehör, die Revision wird nach der zweiten Instanz unterbunden. Das Verfassungsgericht kann erst nach dem Instanzenweg angerufen werden, der wegen des Revisionsverbots nicht ausgeschöpft werden kann.  Es gibt eine Sammelpetition mehrerer hundert Einzelpetitionen mit steigender Anzahl von Petenten seit 2006, sie ist blockiert.

Wir möchten Sie zu dieser Veranstaltung einladen. Für den Tagesordnungspunkt 14:00 Uhr ist die Bundestagsfraktion der CDU/CSU angefragt, einen Experten zu benennen, der das Thema aus der Sicht der Union darlegt. Eine Zusage ist bislang nicht eingetroffen.

Bei Interesse senden Sie Ihre Anmeldung bitte bis zum 29.02.2012 an die auf der Einladung angegebene Adresse.

Mit freundlichem Gruß,

Dr.-Ing. Jürgen Holdefleiß
(Vorsitzender IEDF)

Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) appelliert an Frau Beate Klarsfeld, ihren Namen nicht von der Partei „Die Linke“, die verantwortlich ist für Mauermord und Stasi-Verbrechen, missbrauchen zu lassen.

Der Bundesvorsitzende der UOKG Rainer Wagner, der bereits als 15-Jähriger eine politische DDR- Haft verbüßen musste, erklärte: „Der Mut und das Engagement von Frau Klarsfeld für eine gerechte Bestrafung der Nazi-Verbrecher und konsequente Aufarbeitung der NS-Diktatur haben vielen von uns Achtung und Respekt abgenötigt. Umso mehr erschüttert es uns, dass die für Mord an der DDR-Grenze, menschenverachtende Verbrechen in Gefängnissen, Willkürurteile der SED-Justiz und Stasi-Zersetzungsmaßnahmen verantwortliche Partei dabei ist, den guten Namen von Frau Klarsfeld zu beschmutzen.

Wir appellieren an Frau Klarsfeld, das Angebot der in „Die Linke“ umbenannten SED, in der ein Großteil der Mitglieder das DDR-Unrecht noch heute bagatellisiert, es rechtfertigt oder es gar als Modell für die Zukunft anpreist, abzulehnen. Noch heute leiden Hunderttausende an den Folgen der SED-Unterdrückung. Wir würden es sehr bedauern, wenn wir feststellen müssten, dass Frau Klarsfeld ihre moralische Autorität als ehrliche Kämpferin für Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit aufs Spiel setzt“.

Zum Rücktritt von Christian Wulff
Opfer der SED-Diktatur schlagen Joachim Gauck als Kandidaten für das Bundespräsidentenamt vor

Uns Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft haben die unangenehmen Auseinandersetzungen um Bundespräsident Christian Wulff sehr betrübt.

Als UOKG hatten wir immer besonderes Vertrauen zu den jeweiligen Bundespräsidenten. Soweit ich es übersehe, haben sie sich alle stark in der Frage des Zusammenwachsens Deutschlands und der Aufarbeitung des Unrechts in der DDR verdient gemacht. Deshalb berührt uns die Beschädigung des Amtes des Staatsoberhauptes besonders.

Es ist jetzt dringend nötig, dass eine von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung getragene Persönlichkeit diesem Amt erneut Autorität verleiht. Wir denken, dass kaum ein anderer für diese Aufgabe geeigneter ist als Joachim Gauck. Es gibt nur wenige so unumstrittene und in der Bevölkerung geachtete Persönlichkeiten wie ihn. Er steht in vieler Hinsicht über den Parteien und kann daher in hohem Maße integrierend wirken. Joachim Gauck würde die angeschlagene Autorität des Amtes nicht nur sehr schnell wieder herstellen, sondern wahrscheinlich noch stärken. Gleichzeitig trauen wir ihm zu, angesichts der großen Herausforderungen und Probleme, vor denen unser Volk und Land 2012 steht, unserer Bevölkerung die nötige Kraft und Orientierung zu geben.

Rainer Wagner, UOKG-Bundesvorsitzender

 

Zur Beförderung eines früheren DDR-Staatsanwalts in Brandenburg, der an Strafverfahren wegen „illegalen Grenzübertritts“ mitgewirkt hatte, erklärt der UOKG-Bundesvorsitzende Rainer Wagner, der selbst als 15-Jähriger wegen „versuchter Republikflucht“ zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt wurde:

„Für ehemalige politisch Verfolgte ist es nicht hinnehmbar, dass man einen derartigen Vorgang mit Aussagen zu legitimieren versucht, die damaligen Urteile hätten sich ‚im üblichen Rahmen‘ bewegt und seien nicht als ‚Übermaßentscheidungen‘ einzustufen.

DDR-Verurteilungen mit einem politischen Hintergrund werden heute als rechtsstaatswidrig definiert und die Opfer rehabilitiert. Jeder ehemalige DDR-Richter, der einst an einem solchen rechtsstaatswidrigen Verfahren beteiligt gewesen ist, hat sich fachlich und moralisch disqualifiziert und ist somit nicht befähigt, ein vergleichbares Amt in einem Rechtsstaat auszufüllen.

Jede politische Verurteilung stellte ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Die Haftbedingungen für ehemalige politische Inhaftierte in der DDR, speziell die der Verurteilung vorausgehende U-Haft, lassen sich entsprechend der ‚UNO-Konvention gegen Folter‘ aus dem Jahr 1984 als psychologische Folter charakterisieren.

Vor diesem historischen Hintergrund fordern wir eine bedingungslose kritische Auseinandersetzung mit der bisher in Vergangenheit und Gegenwart angewandten Beförderungspraxis in der Brandenburger Justiz.“