Zur Beförderung eines früheren DDR-Staatsanwalts in Brandenburg, der an Strafverfahren wegen „illegalen Grenzübertritts“ mitgewirkt hatte, erklärt der UOKG-Bundesvorsitzende Rainer Wagner, der selbst als 15-Jähriger wegen „versuchter Republikflucht“ zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt wurde:

„Für ehemalige politisch Verfolgte ist es nicht hinnehmbar, dass man einen derartigen Vorgang mit Aussagen zu legitimieren versucht, die damaligen Urteile hätten sich ‚im üblichen Rahmen‘ bewegt und seien nicht als ‚Übermaßentscheidungen‘ einzustufen.

DDR-Verurteilungen mit einem politischen Hintergrund werden heute als rechtsstaatswidrig definiert und die Opfer rehabilitiert. Jeder ehemalige DDR-Richter, der einst an einem solchen rechtsstaatswidrigen Verfahren beteiligt gewesen ist, hat sich fachlich und moralisch disqualifiziert und ist somit nicht befähigt, ein vergleichbares Amt in einem Rechtsstaat auszufüllen.

Jede politische Verurteilung stellte ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Die Haftbedingungen für ehemalige politische Inhaftierte in der DDR, speziell die der Verurteilung vorausgehende U-Haft, lassen sich entsprechend der ‚UNO-Konvention gegen Folter‘ aus dem Jahr 1984 als psychologische Folter charakterisieren.

Vor diesem historischen Hintergrund fordern wir eine bedingungslose kritische Auseinandersetzung mit der bisher in Vergangenheit und Gegenwart angewandten Beförderungspraxis in der Brandenburger Justiz.“