De im Rahmen des UOKG-Verbändetreffens am 26. und 27. März 2011 in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen versammelten Vertreter der Vereine und Aufarbeitungsinitiativen politisch Verfolgter aus der ehemaligen SBZ und der DDR verabschiedeten die folgende Resolution:

Die Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft unterstützen die Forderung der Brandenburger Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur Ulrike Poppe, der Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945-1950 e.V. Sitz und Stimme im Stiftungsrat der Gedenkstättenstiftung des Landes Brandenburg einzuräumen.

Sie unterstützen weiter die Forderung der Arbeitsgemeinschaft, die der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten durch Kabinettsbeschluss zur Verfügung gestellten Finanzmittel in einem erheblich größeren Umfang als bisher vogesehen für die Zugänglichmachung und Erläuterung der Zone 2 des ehemaligen sowjetischen Speziallagers Sachsenhausen (NKWD-Hochsicherheitsgefängnis) zu verwenden.

Die im Rahmen des UOKG-Verbändetreffens am 26. und 27. März 2011 in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen versammelten Vertreter der Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft verabschiedeten die folgende Resolution:

Gegen den ausdrücklichen Protest der beiden örtlichen Häftlings-Verbände, Freiheit e.V. und VOS e.V. Landesgruppe Thüringen, will das Thüringer Kultusministerium eine dem Ort nicht angemessene Dauerausstellung in der zukünftigen Gedenk- und Bildungsstätte in der Erfurter Andreasstraße installieren.

Eine Gedenkstätte in einem ehemaligen Untersuchungsgefängnis muss vor allem von denen getragen werden, die einst hier gelitten haben. Jedes Konzept für einen solchen Ort muss sich an der Akzeptanz derer messen, denen hier
staatlich verordnetes Unrecht zugefügt wurde. Das ist in Deutschland seit der Errichtung der ersten KZ-Gedenkstätten ein unbestrittener ethischer  Grundsatz.

Das galt bisher auch für alle Gedenkstätten in ehemaligen MfS-Gefängnissen. Das Thüringer Kultusministerium verletzt diesen Grundsatz.

Den Vertretern der ehemaligen politischen Gefangenen der MfS-U-Haftanstalt Andreasstraße wurde eine substanzielle Mitsprache bei der Erarbeitung des Konzeptes solange verweigert, bis sie ihren Austritt aus der „Arbeitsgruppe
Konzept Andreasstraße“ erklären mussten. Sie wären sonst für ein Konzept vereinnahmt worden, das das Thema Haft und politische Justiz marginalisiert, das die Aufbauleistung der Zeitzeugen an der Gedenkstätte in Erfurt ignoriert und ihnen auch in Zukunft keine Mitbestimmung zubilligt.

Wir halten es für einen Skandal und eine ethische Verirrung, dass die Regierung des Freistaates Thüringen annimmt, eine glaubwürdige Gedenkstätte gegen die Opfer des Ortes aufbauen zu können.

Es ist uns unverständlich, warum nicht die bisherigen Träger der Gedenkstättenarbeit ihre erfolgreiche Tätigkeit fortsetzen dürfen. Wir fordern, dass die Thüringer Haftopferverbände in der Konzeption und Führung der späteren Gedenkstätte eine leitende Position einnehmen.

Wir erklären uns mit unseren Kameraden in Erfurt solidarisch!

Wir erneuern das Angebot an die Landesregierung Thüringen, für eine Vermittlung in dem Konflikt bereit zu stehen.

Die im Rahmen des UOKG-Verbändetreffens am 26. und 27. März 2011 in der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen versammelten Vertreter der Vereine und Aufarbeitungsinitiativen politisch Verfolgter aus der ehemaligen SBZ und der DDR verabschiedeten die folgende ResolutionFrühere Stasi-Leute aus der BStU entfernen„:

Wir begrüßen die mutigen Worte, die der neue Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen Roland Jahn anlässlich seiner Amtseinführung im Hinblick auf die Problematik von früheren Stasi-Mitarbeitern in der BStU gefunden hat. Für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft ist die BStU die wichtigste Behörde zur Aufarbeitung der SED- und Stasi-Diktatur.
Der Skandal, dass nach wie vor ehemalige MfS-Mitarbeiter in der wichtigsten DDR-Aufarbeitungsbehörde beschäftigt sind, macht die ansonsten hervorragende Arbeit der BStU immer wieder angreifbar. Es ist den Opfern nicht zumutbar, ihre Akten einzusehen und dabei möglicherweise ehemaligen IMs bzw. hauptamtlichen Stasi-Leuten begegnen zu müssen.

Wir erheben daher die Forderung, mit allen rechtsstaatlich möglichen Mitteln die Entfernung der früheren Stasi-Leute aus der BStU zu betreiben.