Vor 30 Jahren, am 4. November 1992, trat das 1. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz in Kraft. Dieses einmalige und international als vorbildlich angesehene Gesetz gab den insgesamt 279.000 politischen Häftlingen der DDR erstmals die Möglichkeit, sich strafrechtlich rehabilitieren zu lassen. Die aktuellen Antragzahlen für das Land Berlin zeigen, dass das Thema politischer Haft in der DDR nicht abgeschlossen ist. Im Jahr 2020 wurden laut der aktuellen Berliner Sozialstudie am Landgericht Berlin 507 Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung gestellt.

Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG):

„Trotz aller Erfolge, bestehen weiterhin für einzelne Opfergruppen wie z.B. bei den Zwangsausgesiedelten und Haftzwangsarbeitern Gerechtigkeitslücken. Sie warten bis heute auf eine öffentliche Anerkennung vor allem auf eine materielle Entschädigung. Bei der Anerkennung der gesundheitlichen Folgeschäden von politischer Haft verlaufen die Anerkennungsverfahren auch nach der jüngsten Gesetzesänderung zu 99 % im Sande. Die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze sind ein Erfolg, aber es warten immer noch Betroffene auf Hilfe.“